Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte

  •  Braucht man als Privatpatient eine Zahnversicherung?
  •  Bekommt man mit PKV überhaupt eine Zusatzversicherung?
  •  Ausnahme: PKV-Versicherte im Basistarif
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 02.09.2025

Auch mancher Privatversicherter denkt über den Abschluss einer Zahnversicherung nach, z.B. wenn die versicherten Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung im Rahmen der bestehenden PKV zu niedrig abgesichert sind.

Doch, um eines direkt vorweg zu nehmen: Privatversicherte können in den meisten Fällen keine ergänzende Zahnzusatzversicherung abschließen!!!

Die Voraussetzung bei praktisch allen privaten Ergänzungstarifen ist die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, was dann wiederum alle Privatpatienten ausschließt. Nur in wenigen Ausnahmen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung realisierbar.

Eine dieser Ausnahmen sind zum Beispiel Privatversicherte im Basistarif der PKV - hier gibt es einen Anbieter, der eine Zahnzusatzversicherung anbietet (siehe unten - bitte fordern Sie nur eines dieser Angebote von uns an, wenn Sie im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind!!!)

Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten - Checkliste
  • Wer normal PKV-versichert ist kann keine Zahnzusatzversicherung abschließen
  • Auch Beihilfeberechtigte Beamte (Beihilfe + PKV) können sich nicht zusätzlich versichern
  • Ausnahmen sind z.B. Personen im Basistarif der Privaten Krankenversicherung

Sonderfall Basistarif der PKV: Zahnzusatzversicherung ist möglich

Wer als PKV-Versicherter im Basistarif der privaten Krankenversicherung ist, hat allerdings sehr eingeschränkt die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Hier gibt es nur noch einen Anbieter, die in ihren Annahmerichtlinien für die Zahnversicherung neben gesetzlich Versicherten auch Personen als versicherbar aufführen, die im „Basistarif der PKV“ versichert sind:

Doch bitte vorsicht: mit „Basistarif“ ist nicht einfach eine „schwache“ PKV-Grundversicherung gemeint, die vielleicht einen niedrigen monatlichen Beitrag und dementsprechend schlechte Leistungen hat, sondern der PKV-Basistarif ist ein ganz spezieller Tarif, in dem es für PKV-Anbieter unter gewissen Umständen einen Kontrahierungszwang gibt.

Im PKV-Basistarif werden z.B. Personen aufgenommen, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren und die vor ihrer Ausreise privat Krankenversichert waren.

Auch der Standardtarif für Rentner ist nicht gemeint, in den viele Ältere Versicherte wechseln, um ihre monatlichen Beiträge zu reduzieren.

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Unsere 3 Top-Empfehlungen – die besten Tarife für Privatversicherte im Basistarif

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Wuerttembergische Zahnschutz 1 Wuerttembergische Zahnschutz 2 Wuerttembergische Zahnschutz 3
Tarifname Zahnschutz 1 Zahnschutz 2 Zahnschutz 3
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss Nein Nein Nein
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Kalkulation mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge      
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 90% 70% 50%
Funktionstherapie Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 90% 70% 50%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr 100% max. 80€ pro Jahr
Füllungen 90% 70% 50%
Wurzelbehandlung Nein Nein Nein
PA-Behandlung Nein Nein Nein
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Leistung Keine Leistung Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr700€
1. - 2. Versicherungsjahr1.400€
1. - 3. Versicherungsjahr2.100€
1. - 4. Versicherungsjahr2.800€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€
1. - 4. Versicherungsjahr2.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss Nein Nein Nein
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dent Happy von Vicuritas und Dent Optimal der Würzburger - Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte

Dass es am Markt Zahnzusatzversicherungen für Privatversicherte gibt, möchten wir Ihnen der Vollständigkeit halber nicht vorenthalten.

Ein sehr spezielles Angebot bietet die Firma Vicuritas AG aus Ravensburg. Dabei handelt es sich um einen Assekuradeur, der ein Spezialprodukt für Privatversicherte anbietet, mit dem sich die Zahnersatzleistungen einer bestehenden PKV-Versicherung um 10, 15, 20 oder 25% erhöhen lassen.

Die Vicuritas Zahnzusatzversicherung orientiert sich bzgl. der Versicherungsbedingungen an der bestehenden Grundversicherung, d.h. Vicuritas stockt letztlich die Leistung der bestehenden PKV-Versicherung um den versicherten Prozentsatz auf.

Wir haben das Produkt bislang nicht vertrieben, da die Nachfrage extrem gering war und hinter dem Anbieter ein ausländischer Risikoträger stand. Vor einigen Monaten teilte die Vicuritas AG mit, dass der Vertrieb des Produktes dent happy vorübergehend eingestellt werden muss, da der Risikoträger überraschend die Zusammenarbeit beendet habe. Ob das Produkt in Zukunft wieder abgeschlossen werden kann, ist derzeit unklar. Sollten Sie privat Krankenversichert sein und möchten die Zahnversicherung von Vicuritas abschließen, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

Nach dem gleichen Prinzip funktioniert der Tarif der Würzburger. Dieser kann als Ergänzung zu einer bestehenden PKV-Vollversicherung (mit Leistungen für Zahnersatz) in 4 Tarifstufen mit 10,15,20 oder 25% abgeschlossen werden. Der Tarifabschluss ist nur online möglich!

 

Tarifwechsel innerhalb des PKV-Vertrages oder Wechsel der Gesellschaft

Wer mit seinen Zahnleistungen unzufrieden ist, könnte auch auf die Idee kommen, seine private Krankenversicherung zu kündigen und zu wechseln. Doch das ist mit verschiedenen Nachteilen behaftet und sollte nur nach sorgfältiger Abwägung und Beratung durch einen Fachmann erfolgen (z.B. neue Wartezeiten, neue Gesundheitsprüfung, unter Umständen Unisex-Tarif statt Bisex, Verlust von Alterungsrückstellungen, u.a.).

Besser ist im Regelfall die Prüfung eines Tarifwechsels innerhalb der bestehenden PKV. Prüfen Sie zunächst, ob ihr PKV-Vertrag möglicherweise ein Optionsrecht zum Wechsel in einen besseren Tarif vorsieht.

Alternativ können Sie bei Ihrem PKV-Anbieter anfragen und sich Wechsel-Möglichkeiten in andere Tarife mit besseren Leistungen für Zahnersatz, Prophylaxe oder Zahnbehandlung aufzeigen lassen.

FAQ: Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte

Können Privatversicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Privatversicherte können in der Regel keine klassische Zahnzusatzversicherung abschließen, weil fast alle Tarife eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherungvoraussetzen. Eine wichtige Ausnahme sind Privatversicherte im Basistarif der PKV, die wie gesetzlich Versicherte behandelt werden und deshalb bestimmte Zahnzusatz-Tarife nutzen können.

Warum bekommen Privatversicherte meist keine Zahnzusatzversicherung?

Der Hauptgrund ist, dass eine separate Zahnzusatzversicherung zu einem normalen PKV-Tarif rechtlich als Mehrfachversicherung für dieselbe Leistung gelten würde. Da Ihre private Krankenversicherung Zahnersatz und Zahnbehandlung bereits abdeckt, würden zwei Vollversicherungen auf das gleiche Risiko treffen. Deshalb sehen die meisten Versicherer in ihren Bedingungen vor, dass nur gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen dürfen.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung trotz privater Krankenversicherung möglich?

Eine Zahnzusatzversicherung ist nur für Personen möglich, die im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind und damit Leistungen auf GKV-Niveau haben. Einige wenige Anbieter öffnen ihre Zahnzusatz-Tarife ausdrücklich sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für PKV-Basistarif-Versicherte. In diesen Fällen funktioniert die Zahnzusatzversicherung wie bei Kassenpatienten: Sie stockt die eher knappen Zahnersatz-Leistungen des Basistarifs auf.

Wie erkenne ich, ob ich im Basistarif der PKV versichert bin?

Ob Sie im Basistarif sind, erkennen Sie direkt an der Tarifbezeichnung in Ihrem Versicherungsschein oder in der Police, dort ist „Basistarif“ ausdrücklich genannt. Der Basistarif ist ein gesetzlich definierter Notlagentarif mit Leistungen in etwa auf Niveau der gesetzlichen Krankenkassen und wird meist nur unter besonderen Umständen gewählt. Dazu zählen zum Beispiel finanzielle Engpässe oder eine Rückkehr nach Deutschland, wenn zuvor bereits eine PKV bestand. Wenn Ihre Unterlagen unklar sind, können Sie bei Ihrem Versicherer konkret nachfragen, ob es sich um den Basistarif handelt. Nur mit dieser Bestätigung lohnt die Prüfung einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte im Basistarif.

Welche Zahnzusatz-Tarife kommen für Privatversicherte im Basistarif infrage?

Es gibt nur sehr wenige Anbieter von Zahnzusatz-Tarifen mit klar definierten Leistungen für Zahnersatz und Prophylaxe. Dazu zählt mittlerweile lediglich die Württembergische. Für ihre Tarife nennt sie explizit sowohl gesetzlich Versicherte als auch Versicherte im PKV-Basistarif als Zielgruppe. Die Zahnzusatzversicherung erhöht dann die Erstattung für Kronen, Brücken, Implantate und professionelle Zahnreinigung, sodass – kombiniert mit dem Basistarif – bis zu 90–100 % der Kosten abgedeckt sein können.

Gibt es spezielle Zahnzusatzversicherungen nur für Privatpatienten außerhalb des Basistarifs?

Es gibt oder gab einzelne Spezialprodukte für Privatpatienten, die die Zahnersatzleistungen einer bestehenden PKV um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. +10, +20, +25 %) aufstocken. Diese Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten ist jedoch ein sehr kleiner Nischenmarkt, teilweise wurden Produkte wieder eingestellt oder sind nur direkt beim jeweiligen Anbieter abschließbar. Häufig orientieren sich die Bedingungen dieser Tarife eng am vorhandenen PKV-Vertrag und sind in der Beratung deutlich komplexer. Für den Großteil der Privatversicherten sind solche Lösungen in der Praxis kaum relevant. In der Regel ist ein interner Tarifwechsel in der PKV der sauberere Weg zu besseren Zahnleistungen.

Was kann ich als Privatpatient tun, wenn meine PKV-Zahnleistungen zu schwach sind?

Wenn Ihre PKV beim Zahnersatz zu wenig leistet, ist die optimale Stellschraube der bestehende PKV-Vertrag, nicht eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung. Sie können prüfen, ob Ihr Tarif ein Optionsrecht auf leistungsstärkere Zahntarife vorsieht oder ob ein interner Tarifwechsel mit besseren Zahnleistungen möglich ist. Alternativ lohnt eine gezielte Anfrage bei Ihrem Versicherer nach Tarifen mit höherer Erstattung für Implantate, Inlays oder Prophylaxe. Ein kompletter Gesellschaftswechsel sollte dagegen gut abgewogen werden, weil Alterungsrückstellungen und alte Bedingungen verloren gehen können. Lassen Sie sich in solchen Fällen unbedingt von einem spezialisierten PKV-Experten begleiten.

Können beihilfeberechtigte Beamte mit PKV zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Beihilfeberechtigte Beamte, die ihre Restkosten über eine PKV absichern, können in der Regel keine zusätzliche Zahnzusatzversicherung abschließen. Auch hier würde eine Mehrfachversicherung entstehen, weil Beihilfe und PKV gemeinsam bereits den privaten Zahnschutz darstellen. Statt einer Zahnzusatzversicherung für Beamte mit PKV sollten eher die bestehenden Beihilfe- und PKV-Tarife auf Lücken geprüft werden. Für Kinder von Beamten kann dagegen eine eigenständige Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, wenn sie gesetzlich versichert sind. Einen ausführlichen Überblick hierzu finden Sie im speziellen Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für Beamte.

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