Zahnzusatzversicherung für
Prothesenträger

  •  Kann man sich mit herausnehmbarem Zahnersatz versichern?
  •  Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Prothese sinnvoll?
  •  Worauf sollte man achten, wenn man eine Prothese hat?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 17.09.2025

Macht eine Zahnversicherung Sinn, wenn man gar keine eigenen Zähne mehr hat und schon eine herausnehmbare Prothese trägt? Ja, denn auch bei herausnehmbarem Zahnersatz gibt es große Unterschiede, die sich bei Kosten und Komfort bemerkbar machen. Eine Kassenprothese ist sicherlich nicht besonders angenehm - Prothesen, die auf Teleskopen oder Implantaten verankert sind, sitzen meist deutlich besser, kosten aber auch umso mehr.

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich daher auch für Prothesenträger. In unserem Ratgeber finden Sie wichtige Hinweise rund um das Thema herausnehmbaren Zahnersatz und eine Liste von Anbietern / Tarifen, die auch für Menschen mit Prothese abschließbar sind.

 

Zahnzusatzversicherung für Prothesenträger - Checkliste
  • Annahmebedingungen beachten (einige Anbieter versichern niemanden mit Prothese)
  • Achten Sie vor allem auf hochwertige Leistungen für Zahnersatz & Implantate
  • unnötige Leistungen (z.B. Füllungen) sollte man möglichst nicht mit versichern
  • eine hohe anfängliche Leistungsstaffel / Summenbegrenzung ist von Vorteil

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Prothesenträger

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Barmenia Mehr Zahn 100 Allianz MeinZahnschutz 90 Barmenia Mehr Zahn 90 UKV ZahnPRIVAT 90
Tarifname Mehr Zahn 100 MeinZahnschutz 90 Mehr Zahn 90 ZahnPRIVAT 90
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-201,30 €
21-3012,90 €
31-4026,20 €
41-5041,20 €
51-6056,20 €
61-10080,50 €
AlterBeitrag
0-2013,15 €
21-3015,89 €
31-4023,58 €
41-5031,56 €
51-6041,89 €
61-10048,04 €
AlterBeitrag
0-201,00 €
21-307,10 €
31-4016,80 €
41-5026,30 €
51-6041,40 €
61-10061,80 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 90% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 90% 90% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung Nein 100% ohne Begrenzung Nein 90% ohne Begrenzung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnzusatzversicherung als Prothesenträger - darauf sollten Sie achten

Wer bereits eine herausnehmbare Voll- oder Teilprothese trägt, muss einige Punkte beim Abschluss einer Zahnversicherung beachten. Neben den Annahmerichtlinien ist vor allem auch der Leistungsumfang und die Ausgestaltung der Leistung wichtig.

Sehr wichtig sind natürlich die Annahmebedingungen. Einige Anbieter fragen im Antrag nach herausnehmbaren Prothesen und lehnen einen Antrag ab. So sind zum Beispiel die Tarife der Bayerischen gar nicht realisierbar, wenn man eine Prothese trägt. Die Anbieter ARAG oder Hallesche fragen herausnehmbaren Zahnersatz ab und lehnen jeweils ab, wenn mehr als 3 Zähne mit einer herausnehmbaren Prothese versorgt sind.

Manche Anbieter fragen nicht konkret nach herausnehmbarem Zahnersatz, sondern allgemein nach Zahnersatz. Dazu zählen zum Beispiel die Württembergische, die Continentale oder die Inter. Hier kommt es dann konkret darauf an, wie viele Zähne bereits mit Zahnersatz versorgt sind und teilweise auch wie alt dieser ist.

Am interessantesten sind für Prothesenträger natürlich Anbieter, wo gar nicht nach herausnehmbarem Zahnersatz gefragt wird. Beispielsweise trifft das auf die Barmenia (Tipp: 100% absichern mit Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D), die Deutsche Familienversicherung, die Nürnberger oder die ERGO Zahnzusatzversicherung zu.

Was die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung anbelangt, so achten viele Prothesenträger darauf, keine "unnötigen" Leistungen im Vertrag mit zu versichern. Wer zum Beispiel bereits mit einer Vollprothese versorgt ist, benötigt in aller Regel keine Leistungen mehr für Inlays oder Füllungen. Auch Wurzelbehandlungen sind dann nur eingeschränkt wahrscheinlich, falls noch wenige eigene Zähne vorhanden sind. Wer komplett "Zahnlos" ist, benötigt derlei Leistungen auf keinen Fall mehr.

Und auch professionelle Zahnreinigung ist für Prothesenträger in der Regel kein großes Thema mehr. Am besten ist für Menschen mit Prothese also ein reiner Zahnersatz-Tarif, wie ihn zum Beispiel die Barmenia oder die R+V anbietet. Je nach Leistungswünschen kann man hier 70, 80, 90 oder 100% für die Prothese versichern.

Wichtig sind vor allem die Leistungen für Zahnersatz und Implantate. Wer eine Prothese trägt, benötigt möglicherweise früher oder später Implantate, falls eigene Zähne, auf denen die Prothese sitzt, später nicht mehr halten. Auch den Komfort einer Prothese kann man mit Implantaten spürbar verbessern (weitere Informationen finden Sie unter Zahnzusatzversicherung Implantate).

Voraussetzung für eine wirksame Versicherung ist immer, dass die Prothese bei Abschluss noch intakt sein muss und keinerlei zahnärztliche Behandlungen angeraten oder geplant sind. Sofern bereits eine Erneuerung der Prothese mit dem Zahnarzt besprochen wurde, wäre dies als laufender Versicherungsfall bei den meisten Anbietern nicht mehr versicherbar. In diesem Fall greift nur noch eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.

Wie viel kostet eine Zahnprothese?

Zahnzusatzversicherung Prothese

Sind bereits viele eigene Zähne verloren gegangen, kommt häufig herausnehmbarer Zahnersatz zum Einsatz, die umgangssprachlichen "Dritten". Doch auch bei herausnehmbaren Prothesen gibt es große Unterschiede.

Kostet eine einfache Totalprothese im Rahmen der Regelversorgung gerade mal wenige hundert Euro, können für eine aufwändige Teleskoparbeit schnell Kosten von 5.000 bis 7.000 Euro entstehen. Sind keine oder kaum noch eigene Zähne vorhanden, können Implantate als Träger einer Prothese in Frage kommen - die Kosten liegen dann schnell im 5stelligen Bereich.

Wer auch im Alter nicht auf den Komfort eines optimal passenden Zahnersatzes verzichten möchte, sollte rechtzeitig über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken, die auch hochwertige Prothesen absichert. Doch dabei gibt es allerhand zu beachten.

Tipp: auch die Verankerung entscheidet über den perfekten Sitz einer Prothese - mit Implantaten lässt sich eine Prothese deutlich besser befestigen, wenn nur noch wenige eigene Zähne da sind. Denken Sie rechtzeitig darüber nach, eine Zahnzusatzversicherung für Implantate abzuschließen.

FAQ – Zahnzusatzversicherung für Prothesen

Was bringt eine Zahnzusatzversicherung für Prothesenträger überhaupt noch?

Eine Zahnzusatzversicherung für Prothesenträger kann sich lohnen, weil hochwertige neue Prothesen, Reparaturen oder implantatgetragene Lösungen schnell mehrere tausend Euro kosten und die Kasse nur die Regelversorgung bezahlt. Gerade wenn Sie Ihre jetzige Standardprothese später durch eine besser sitzende, ästhetischere oder implantatgestützte Versorgung ersetzen möchten, reduziert eine passende Zahnzusatzversicherung Ihre Eigenanteile deutlich. Wichtig ist, dass der Tarif hohe Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Prothesen vorsieht und weniger für Bereiche, die für Sie kaum noch relevant sind. Prüfen Sie vor Abschluss, welche konkreten Eigenanteile Ihnen Ihr Zahnarzt für eine geplante Neuversorgung nennt und vergleichen Sie diese mit den Leistungen der Tarife. Nutzen Sie dafür gerne unseren Vergleichsrechner oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Wird meine vorhandene Prothese von der Zahnzusatzversicherung mitversichert?

Ob Ihre vorhandene Prothese mitversichert ist, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab: Manche Versicherer lehnen Prothesenträger kategorisch ab, andere fragen allgemein nach bestehendem Zahnersatz, wieder andere stellen dazu gar keine Frage und versichern vorhandene Prothesen damit automatisch mit. In vielen guten Tarifen werden künftige Reparaturen, Unterfütterungen oder ein Austausch erstattet, wenn die medizinische Notwendigkeit nach Versicherungsbeginn entsteht – die ursprüngliche Versorgung kann aber natürlich nicht nachträglich bezahlt werden. Kritisch sind nur Behandlungen, die bereits angeraten, geplant oder begonnen sind; dafür leistet eine klassische Zahnzusatzversicherung für Prothesenträger in der Regel nicht mehr. Wichtig ist deshalb, Gesundheitsfragen immer korrekt zu beantworten und gezielt Tarife zu wählen, die vorhandenen Zahnersatz nicht pauschal ausschließen – dabei unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne.

Welche Leistungen sind für Prothesenträger in der Zahnzusatzversicherung wirklich wichtig?

Als Prothesenträger sind hohe Leistungen für Zahnersatz, Prothesen und Implantate deutlich wichtiger als etwa Füllungen oder aufwendige Zahnreinigungen. Achten Sie daher auf Tarife, die einen hohen Erstattungssatz (z. B. 80–100 %) für Prothesen, Kronen, Brücken, Teleskoparbeiten, Stegkonstruktionen und implantatgetragene Lösungen bieten. Viele Kunden wählen bewusst Tarife, die bei Zahnersatz stark sind und dafür in anderen, für sie weniger relevanten Bereichen etwas schlanker ausfallen – so bleibt der Beitrag im Rahmen. Prüfen Sie auch, ob Reparaturen, Unterfütterungen und Wiederherstellungen bestehender Prothesen eingeschlossen sind. Ein Vergleich speziell für Zahnzusatzversicherungen mit Fokus auf Prothesen hilft, überflüssige Leistungen zu vermeiden und den Schutz auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung Reparaturen und Erneuerung meiner Prothese?

Viele Tarife erstatten Reparaturen, Unterfütterungen und die Erneuerung einer vorhandenen Prothese, sofern die medizinische Notwendigkeit nach Versicherungsbeginn eintritt und keine laufende Maßnahme vorlag. Je nach Tarif sind solche Leistungen entweder unter „Zahnersatz“ oder ausdrücklich im Leistungskatalog für Prothesen aufgeführt. Achten Sie auf Einschränkungen wie Höchstbeträge in den ersten Jahren sowie darauf, ob nur die Regelversorgung oder auch höherwertiger Zahnersatz (z. B. Teleskopprothesen, bessere Materialien) erstattet wird. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihre Prothese bald erneuert werden muss, sollten Sie besonders kritisch prüfen, ob ein klassischer Tarif für diesen konkreten Fall noch leisten würde. In komplexen Situationen kann sich eine individuelle Beratung lohnen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Gibt es spezielle Zahnzusatzversicherungstarife nur für Prothesenträger?

Echte Spezialtarife ausschließlich für Prothesenträger gibt es nicht; es handelt sich um normale Zahnzusatztarife, die Prothesen besonders gut absichern oder Prothesenträger explizit annehmen. Unterschiede gibt es vor allem in den Annahmekriterien, in der Höhe der Erstattung für Zahnersatz sowie in den Summenbegrenzungen der ersten Jahre. Für Prothesenträger sind Tarife interessant, die hohe Leistungen für Prothesen, Kronen, Brücken und Implantate kombinieren und vorhandenen Zahnersatz nicht pauschal ausschließen.

Was muss ich als Prothesenträger bei Wartezeiten und Leistungsstaffeln beachten?

Auch bei einer Zahnzusatzversicherung für Prothesenträger gelten meist keine Leistungen für bereits angeratene oder geplante Behandlungen, unabhängig von der Wartezeit. Viele moderne Tarife verzichten zwar auf klassische Wartezeiten, begrenzen aber die Erstattung in den ersten Jahren über Leistungsstaffeln (z. B. maximal 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr usw.). Für teurere Neuversorgungen mit Prothesen oder Implantaten ist es deshalb strategisch klug, den Vertrag frühzeitig abzuschließen und den Zahnstatus zunächst zu stabilisieren. So sind später größere Maßnahmen möglich, wenn die Staffelgrenzen höher sind oder wegfallen.

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