Zahnzusatzversicherung
Funktionsdiagnostik

  • Was versteht man unter Funktionsanalyse / Funktionstherapie?
  • Wofür leistet eine Zahnzusatzversicherung bei FAL/FT?
  • Leisten Versicherungen auch für eine Schienentherapie?

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Der Zahnarzt sollte neben den Zähnen auch die Beziehung von Schädel und Kiefergelenk in seine Therapie mit einbeziehen. Sind Kiefergelenk, Muskeln und Zähne nicht im Einklang, kann es ansonsten zu gravierenden Störungen kommen.

Hier kommt die sogenannte "Funktionsdiagnostik" ins Spiel. Mithilfe funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Maßnahmen (auch FAL / FT genannt) lässt sich zum Beispiel die Positionierung und Anfertigung von Zahnersatz deutlich passgenauer durchführen. Gerade bei umfangreicheren Behandlungen ist das wichtig, um Probleme wie Kiefer-, Nacken- oder Kopfschmerzen zu vermeiden.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten von Funktionsanalytischen / Funktionstherapeutischen Maßnahmen übernehmen. Auch die Anfertigung von Spezialschienen (z.B. DROS Schiene) erstatten einige Anbieter.

Kiefer Modell im Artikulator

Zahnzusatzversicherung Funktionsdiagnostik - Checkliste

  1. Probleme mit dem Kiefergelenk können Auswirkungen auf den gesamten Körper haben
  2. Nicht optimal passender Zahnersatz kann zu Problemen wie Nacken- oder Rückenschmerzen führen
  3. Mittels Funktionsanalytischer und Funktionstherapeutischer Maßnahmen kann der Zahnarzt helfen, das zu vermeiden
  4. Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten dieser FAL / FT
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Top 4 - Zahnzusatzversicherung mit FAL / FT

 

Eine Zahnzusatzversicherung sollte im Zuge von Zahnersatz auch die Kosten einer umfassenden Funktionsdiagnostik übernehmen. Nur mithilfe funktionsanalytischer / funktionstherapeutischer Maßnahmen (FAL/FT) kann der Zahnarzt sicherstellen, dass neue Kronen oder Brücken optimal im Kiefer eingepasst werden und keine Beschwerden wie Nackenverspannungen o.Ä. verursachen.

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UKV ZahnPRIVAT 100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Gothaer MediZ Smile 85 Universa uni-dent|Privat
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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

6 Monate zum halben Beitrag

Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tarifname ZahnPRIVAT 100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE MediZ Smile 85 uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-109,20 €
11-2024,80 €
21-2524,30 €
26-3031,80 €
31-4040,30 €
41-5051,50 €
51-10066,70 €
AlterBeitrag
0-206,50 €
21-2510,65 €
26-3012,00 €
31-3514,70 €
36-4017,35 €
41-4520,70 €
46-5023,70 €
51-5527,50 €
56-6033,00 €
61-10039,00 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 85% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 85% 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% ohne Begrenzung 100% ohne Begrenzung 100% max. 170€ pro Jahr max. 100€ je PZR 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% 100% max. 170€ pro Jahr 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 80%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 60%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 60%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zusatzleistungen
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Smile 85 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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