Zahnzusatzversicherung
Funktionsdiagnostik

  •  Was versteht man unter Funktionsanalyse / Funktionstherapie?
  •  Wofür leistet eine Zahnzusatzversicherung bei FAL/FT?
  •  Leisten Versicherungen auch für eine Schienentherapie?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Der Zahnarzt sollte neben den Zähnen auch die Beziehung von Schädel und Kiefergelenk in seine Therapie mit einbeziehen. Sind Kiefergelenk, Muskeln und Zähne nicht im Einklang, kann es ansonsten zu gravierenden Störungen kommen.

Hier kommt die sogenannte "Funktionsdiagnostik" ins Spiel. Mithilfe funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Maßnahmen (auch FAL / FT genannt) lässt sich zum Beispiel die Positionierung und Anfertigung von Zahnersatz deutlich passgenauer durchführen. Gerade bei umfangreicheren Behandlungen ist das wichtig, um Probleme wie Kiefer-, Nacken- oder Kopfschmerzen zu vermeiden.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten von Funktionsanalytischen / Funktionstherapeutischen Maßnahmen übernehmen. Auch die Anfertigung von Spezialschienen (z.B. DROS Schiene) erstatten einige Anbieter.

Zahnersatz Zahntechnik Modell
Zahnzusatzversicherung Funktionsdiagnostik - Checkliste
  • Probleme mit dem Kiefergelenk können Auswirkungen auf den gesamten Körper haben
  • Nicht optimal passender Zahnersatz kann zu Problemen wie Nacken- oder Rückenschmerzen führen
  • Mittels Funktionsanalytischer und Funktionstherapeutischer Maßnahmen kann der Zahnarzt helfen, das zu vermeiden
  • Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten dieser FAL / FT

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Top 4 - Zahnzusatzversicherung mit FAL / FT

Eine Zahnzusatzversicherung sollte im Zuge von Zahnersatz auch die Kosten einer umfassenden Funktionsdiagnostik übernehmen. Nur mithilfe funktionsanalytischer / funktionstherapeutischer Maßnahmen (FAL/FT) kann der Zahnarzt sicherstellen, dass neue Kronen oder Brücken optimal im Kiefer eingepasst werden und keine Beschwerden wie Nackenverspannungen o.Ä. verursachen.

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UKV ZahnPRIVAT 100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Gothaer MediZ Smile 85 Universa uni-dent|Privat
Aktion
6 Monate zum halben Beitrag

Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

Tarifname ZahnPRIVAT 100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE MediZ Smile 85 uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-206,50 €
21-2513,50 €
26-3015,50 €
31-3519,00 €
36-4022,00 €
41-4526,50 €
46-5030,00 €
51-5535,00 €
56-6042,00 €
61-10049,50 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 85% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 85% 80 - 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% ohne Begrenzung 100% ohne Begrenzung 100% max. 170€ pro Jahr max. 100€ je PZR 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% 100% max. 170€ pro Jahr 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 80 - 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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FAQ – Funktionsdiagnostik in der Zahnzusatzversicherung

Was genau ist Funktionsdiagnostik und warum ist sie bei Zahnersatz so wichtig?

Funktionsdiagnostik (oft als Funktionsanalyse / Funktionstherapie – FAL/FT bezeichnet) untersucht, ob Kiefergelenk, Kaumuskulatur und Zähne gesund zusammenarbeiten. Gerade vor Kronen, Brücken oder Implantaten hilft sie, Fehlbelastungen zu erkennen und Spätfolgen wie Kopf-, Nacken- oder Rückenschmerzen zu vermeiden. In vielen Fällen werden dazu Modelle Ihres Gebisses im Artikulator, Bissregistrate oder Schienen eingesetzt. Eine Zahnzusatzversicherung mit Funktionsdiagnostik sorgt dafür, dass diese oft teuren Zusatzleistungen nicht komplett an Ihnen hängen bleiben.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Funktionsdiagnostik nur bei Zahnersatz oder auch bei Schienen und CMD?

Die meisten Tarife zahlen Funktionsdiagnostik bzw. FAL/FT im Zusammenhang mit Zahnersatz, also z.B. bei neuen Kronen, Brücken oder Implantaten. Einige leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen erstatten darüber hinaus auch funktionsdiagnostische Maßnahmen und Schienenbehandlungen bei CMD, Zähneknirschen oder Kiefergelenksbeschwerden. Entscheidend ist, ob in den Bedingungen ausdrücklich FAL/FT bzw. Funktionsdiagnostik genannt ist und ob die Leistung an Zahnersatz gebunden wird. Wenn Sie bereits Schienen tragen oder unter CMD leiden, sollten Sie Tarife mit klar geregelter Funktionstherapie wählen und sich im Zweifel beraten lassen.

Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Funktionsdiagnostik für mich?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Funktionsdiagnostik lohnt sich besonders, wenn bei Ihnen mittelfristig Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) absehbar ist oder Sie schon heute Kiefer- oder Knirschprobleme haben. Die zusätzliche Funktionsanalyse kann pro Behandlung mehrere hundert Euro kosten, die die gesetzliche Krankenkasse meist nicht übernimmt. Je jünger und zahnmedizinisch „unauffälliger“ Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge und desto eher laufen Leistungsstaffeln ab, bevor größere Behandlungen anstehen. Auch wenn aktuell noch nichts geplant ist, kann ein frühzeitiger Abschluss sinnvoll sein. Denn sobald eine Behandlung bereits angeraten oder laufend ist, lässt sie sich nicht mehr versichern.

Woran erkenne ich im Vergleich, ob ein Tarif Funktionsdiagnostik wirklich gut abdeckt?

Ein guter Tarif nennt Funktionsanalyse und Funktionstherapie (FAL/FT) ausdrücklich und erstattet diese mindestens in gleicher Höhe wie den Zahnersatz, max. bis zum Höchstsatz der GOZ. Achten Sie darauf, ob nur ein prozentualer Zuschuss auf die Gesamtrechnung gegeben wird oder ob FAL/FT komplett als eigenständige Leistung übernommen wird. Wichtig ist auch, ob die Kosten für Spezialschienen (z.B. DROS-Schiene) mitversichert sind und ob es versteckte Einschränkungen gibt. In unseren Tarifportraits weisen wir explizit darauf hin, wenn Funktionsdiagnostik eingeschränkt oder gar nicht versichert ist – ein Vergleich über unseren Rechner hilft Ihnen hier bei der Vorauswahl.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung mit Funktionsdiagnostik und ist sie teurer als andere Tarife?

Tarife mit guter Funktionsdiagnostik-Absicherung liegen preislich meist im Bereich hochwertiger Zahnersatz-Tarife, also je nach Alter grob zwischen rund 20 und 40 Euro im Monat. Der Mehrbeitrag gegenüber einfachen „Basis-Tarifen“ ohne FAL/FT ist oft moderat, während der finanzielle Nutzen bei einer größeren Zahnersatzbehandlung schnell im vierstelligen Bereich liegen kann. Die konkreten Kosten hängen von Ihrem Eintrittsalter, dem gewünschten Leistungsniveau und der Kalkulation (mit oder ohne Alterungsrückstellungen) ab. Über unseren Vergleichsrechner können Sie die Mehrkosten für Funktionsdiagnostik-Tarife gezielt den möglichen Ersparnissen gegenüberstellen.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung Funktionsdiagnostik auch, wenn der Zahnarzt mehr als den 3,5-fachen GOZ-Satz berechnet?

Viele gute Zahnzusatzversicherungen erstatten Funktionsdiagnostik und andere Zahnersatz-Leistungen bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach), darüber hinausgehende Kosten bleiben aber häufig an Ihnen hängen. Ausnahme: Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen GOZ-Satz hinaus.

Wenn Ihr Zahnarzt mit höheren Steigerungsfaktoren arbeitet, sollten Sie vorher klären, ob der Tarif auch über dem 3,5-fachen Satz leistet oder ob Sie die Differenz selbst zahlen. Gerade bei umfangreicher Funktionsanalyse kann das mehrere hundert Euro ausmachen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Praxis und Versicherer und lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, bevor Sie zustimmen.

Was muss ich beim Abschluss und bei der Erstattung von Funktionsdiagnostik beachten?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Funktionsdiagnostik ist wichtig, dass Behandlungen noch nicht angeraten oder begonnen sind, sonst sind diese meist vom Schutz ausgeschlossen.

Nach Vertragsstart sollten Sie darauf achten, dass Funktionsanalyse und Funktionstherapie im Heil- und Kostenplan klar ausgewiesen sind und die Rechnung nach GOZ-Ziffern (z.B. Abschnitt J, GOZ 8000–8100) gestellt wird. Viele Versicherer verlangen, dass die Maßnahme in Zusammenhang mit medizinisch notwendigem Zahnersatz steht und keine reine Wunschleistung ist. Reichen Sie Unterlagen vollständig und zeitnah ein – bei größeren Beträgen kann vorher eine Kostenzusage sinnvoll sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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