Wie findet man eine günstige
Zahnzusatzversicherung?

  •  Gut - und dennoch günstig - geht beides gleichzeitig?
  •  Wie findet man die günstigste Zahnzversicherung?
  •  Der Preis ist nicht alles - darauf sollten Sie achten!
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 21.11.2025
 
Zahnzusatzversicherungen werden mittlerweile in verschiedensten Varianten angeboten. Tarife für Erwachsene kosten etwa zwischen 10 und 70 Euro im Monat. Mittlerweile gibt es viele Tarife mit 100% Vollkasko-Leistungen - doch das wirkt sich auch auf den Preis aus.
 
Nicht jeder kann oder möchte jeden Monat 50, 60 oder gar 70 Euro für eine Zahnversicherung ausgeben. Was ist also von günstigen Tarifen für 15, 20 oder 30 Euro zu halten? Wir sagen Ihnen, worauf es bei einer günstigen Zahnzusatzversicherung ankommt.
 
Lohnt sich das, jedes Jahr bis zu ca. 800 Euro für eine gute Zahnzusatzversicherung auszugeben? Hier lesen Sie, warum sich eine billige Zahnzusatzversicherung nicht unbedingt lohnt und warum der Begriff "günstig" als relativ zu betrachten ist. Ob man dann unbedingt das teuerste Produkt wählen muss, das bleibt jedem selbst überlassen.
 
billig - nein günstig
Günstige Zahnzusatzversicherung – darauf kommt es an – Checkliste
  • Günstig heißt nicht billig - das Preis-Leistungsverhältnis sollte ausgewogen sein
  • Es müssen nicht immer 100% Erstattung sein - tun es auch 80 oder 90%?
  • Prüfen Sie, ob Sie wirklich alle enthaltenen Leistungen eines Tarifes benötigen
  • Vielleicht einen Tarif, der nur Zahnersatz absichert, dafür aber gut?

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LKH ZU70+ Muenchener Verein ZahnGesund 75+ Barmenia Mehr Zahn 80 Allianz MeinZahnschutz 75
Tarifname ZU70+ ZahnGesund 75+ Mehr Zahn 80 MeinZahnschutz 75
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2014,50 €
21-358,00 €
36-4512,50 €
46-5519,50 €
56-10027,98 €
AlterBeitrag
0-51,00 €
6-152,00 €
16-257,90 €
26-3515,90 €
36-4018,90 €
41-5019,90 €
51-5525,90 €
56-6029,90 €
61-10037,90 €
AlterBeitrag
0-200,70 €
21-304,60 €
31-4010,60 €
41-5017,20 €
51-6025,70 €
61-10034,70 €
AlterBeitrag
0-208,43 €
21-3012,94 €
31-4017,39 €
41-5021,55 €
51-6027,10 €
61-10030,64 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 70 - 75% 75 - 80% 80% 75%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 6 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 70 - 75% 75 - 80% 80% 75%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 70% max. 140€ pro Jahr 100% max. 2x 75€ pro Jahr Nein 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 70% max. 140€ pro Jahr 100% max. 2x 75€ pro Jahr Nein 100%
Füllungen 70 - 75% 100% Nein 100%
Wurzelbehandlung 70 - 75% 75% Nein 100%
PA-Behandlung 70 - 75% 75% Nein 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie Keine Leistung 40% nur bei Unfall Keine Leistung 75% nur bei Unfall
Begrenzungen Keine Leistung Ja max. 1000 € während der Vertragslaufzeit Keine Leistung Keine Begrenzung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Leistung Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif LKH ZU70+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr4.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 75 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Günstige Zahnzusatzversicherung - warum sich "billig" nicht lohnt

Jeder der sich mit dem Thema Zahnzusatzversicherungen beschäftigt, stößt zwangsläufig auch auf Billigangebote ala "100% Zahnersatz für nur 9,90 Euro im Monat". Doch sind solche Angebote sinnvoll?

Um es auf den Punkt zu bringen: wer die billigste Versicherung abschließt, der wird später im Leistungsfall auch nur geringe Erstattungen erhalten. Bei hohen Rechnungen kann sich das böse rächen. Man sollte also nie die billigste Zahnzusatzversicherung abschließen, sondern darauf achten, dass der Tarif ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet. Tarife mit 100% sind vergleichsweise teuer - besser fährt man oft mit Tarifen, die 80 oder 90% leisten.

Tarife mit einem sehr ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis sind beispielsweise die Barmenia Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus, Gothaer MediZ Duo 80 oder der Münchener Verein ZahnGesund 75+.

Fallstrick Nummer 1: zu geringe prozentuale Leistung

Oftmals ist die Leistungshöhe für Zahnersatz bei Billigtarifen nur sehr gering, z.B. nur 30%, oder die Leistung orientiert sich an der Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Solche Angebote, die zum Beispiel den Festzuschuss der GKV verdoppeln, gibt es einige am Markt, Kosten jeweils um die 10 Euro monatlich.

Das Problem ist ganz einfach, dass hochwertiger Zahnersatz sehr teuer ist und die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung oftmals nur sehr wenig, z.B. nur 10, 15 oder 20% der real entstehenden Gesamtkosten decken.

Beispiel Implantatversorgung eines einzelnen Zahnes:

Ein hochwertiges Implantat mit Keramikkrone kostet rund 2500 Euro (falls ein Knochenaufbau notwendig ist, sogar noch deutlich mehr!). Die GKV erstattet allerdings nur den Festzuschuss, welcher auf Basis einer "ausreichenden" und "zweckmäßigen" Brückenversorgung berechnet wird, das sind rund 400 Euro.

Wer also eine Zusatzversicherung hat, die nur diesen mageren Festzuschuss verdoppelt, oder die nur 20, 30 oder 40% der Gesamtkosten erstattet, der wird spätestens jetzt merken, dass er trotz der jahrelang bezahlten Zusatzversicherung noch einen erheblichen Teil der Gesamtkosten, oftmals noch über der Hälfte, selbst bezahlen muss!

Dann ist der Sinn einer Zusatzabsicherung eigentlich verfehlt, denn man möchte ja im Leistungsfall nicht mehr darüber nachdenken müssen, ob man sich den guten Zahnersatz leisten kann oder ob man mit der billigen Kassenbrücke leben muss.

 

Wer billig kauft, kauft zweimal - oder warum sich Beiträge erhöhen können

Aber auch günstig ist nicht immer gleich günstig! Nämlich, wenn man das Preis-Leistungsverhältnis verschiedener Anbieter betrachtet. Diesen Sachverhalt muss ich vermutlich etwas genauer erläutern:

Beim Tarifvergleich schaut man natürlich neben den Leistungen auch auf die Preise der unterschiedlichen Angebote, was ja grundsätzlich auch sinnvoll und nachvollziehbar ist. Aber eines übersehen die meisten Menschen dabei:

Die Beiträge von Zahnzusatzversicherungen sind nicht auf Dauer "garantiert" und können sich bedingt durch steigende Kosten- und Schadenquoten ändern (Beitragsanpassung). Das bedeutet im Klartext:

ein heute noch sehr "günstig" kalkulierter Tarif, der augenscheinlich ein deutlich besseres Preis-Leistungsverhältnis aufweist als eine andere Zahnzusatzversicherung, der kann möglicherweise in einigen Jahren teurer sein, wenn sich herausstellt, dass die Versicherungsgesellschaft den Tarif "zu billig" kalkuliert hatte!

Versicherungen dürfen Tarife natürlich nicht als "Lockangebote" "absichtlich" zu billig kalkulieren - dafür ist die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zuständig, deren Treuhänder die Kalkulation der einzelnen Versicherungsunternehmen überwacht - aber natürlich gibt es durchaus gewisse Spielräume und eine Versicherung kann natürlich versuchen, eine Zahnzusatzversicherung günstig oder eher teuer zu kalkulieren.

Letztlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Zähne teuer sind und gute Leistungen gutes Geld kosten. Nehmen Sie nicht die billigste Zahnzusatzversicherung, sonst ärgern Sie sich später, wenn Sie merken, dass Sie sich die teure Zahnsanierung mit Implantaten doch nicht leisten können. Vergleichen Sie ruhig auch das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Zahntarife, aber behalten Sie im Hinterkopf, dass die Beiträge möglicherweise in Zukunft erhöht werden könnten, wenn die Versicherung eine steigende Schadenquote registriert. Und versuchen Sie, Ihre Zahnpflege zu optimieren, damit Zahnersatz vermieden werden kann.

FAQ – So finden Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung

Was ist eine günstige Zahnzusatzversicherung und woran erkenne ich sie?

Eine günstige Zahnzusatzversicherung ist kein „Billigtarif“, sondern ein Tarif mit solidem Leistungsumfang zu einem Beitrag, der zu Ihrem Budget passt. Achten Sie darauf, dass wichtige Leistungen wie Zahnersatz (z. B. Implantate, Kronen, Brücken) und Zahnbehandlungen mit einem vernünftigen Prozentsatz abgesichert sind und nicht nur der GKV-Festzuschuss verdoppelt wird. Preiswerte Zahnzusatzversicherungen liegen oft im Bereich von etwa 15–30 Euro im Monat und konzentrieren sich auf das Wesentliche, statt alle möglichen Extras abzudecken. Ein gutes Zeichen ist ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis, transparente Bedingungen sowie ein verständlicher Leistungsvergleich, den Sie z. B. über unseren Tarifrechner nutzen können.

 

Wie billig darf eine Zahnzusatzversicherung sein, ohne dass die Leistungen zu schlecht sind?

Extrem billige Tarife mit Werbeaussagen wie „100 % Zahnersatz für unter 10 Euro“ haben fast immer deutliche Haken, etwa niedrige Prozentsätze, Begrenzungen auf den Festzuschuss oder enge Summenstaffeln. Sinnvoll ist meist eine preiswerte Zahnzusatzversicherung im mittleren Beitragsbereich, bei der 70–90 % der Gesamtkosten für Zahnersatz und wichtige Behandlungen abgesichert werden, statt nur die Kassenleistung aufzustocken. Wenn ein Tarif sehr günstig wirkt, sollten Sie genau prüfen, was tatsächlich erstattet wird – insbesondere bei Implantaten und hochwertigem Zahnersatz. Eine gute Orientierung gibt ein unabhängiger Vergleich, der Billigtarife mit schmalen Leistungen von wirklich günstigen, aber leistungsstarken Tarifen trennt.

 

Welche Leistungen sollte eine günstige Zahnzusatzversicherung mindestens abdecken?

Auch eine günstige Zahnzusatzversicherung sollte vernünftige Leistungen für Zahnersatz bieten – idealerweise einen prozentualen Zuschuss (mind. 70–80 %) zu den Gesamtkosten, nicht nur zum GKV-Festzuschuss. Zusätzlich sind Leistungen für Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung) und wichtige Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen sinnvoll, weil sie helfen, teuren Zahnersatz später zu vermeiden oder hinauszuzögern. Sie müssen nicht jeden Baustein (z. B. Kieferorthopädie für Erwachsene oder Bleaching) mitversichern, wenn das für Sie nicht relevant ist – das spart Kosten. Prüfen Sie also, welche Leistungen Sie realistisch brauchen, und wählen Sie eine kostengünstige Zahnversicherung, die genau diese Punkte sauber abdeckt.

 

Warum gibt es so große Preisunterschiede zwischen günstigen und teuren Zahnzusatzversicherungen?

Die Beiträge hängen vor allem von Leistungsumfang, Einstiegsalter und Kalkulationsart des Versicherers ab. Teurere Tarife bieten häufig 90–100 % Erstattung in fast allen Bereichen, inklusive umfangreicher Extras wie KFO für Erwachsene, Bleaching oder sehr hoher Prophylaxe-Budgets. Günstige Zahnzusatzversicherungen beschränken sich oft auf Zahnererhalt plus einige Kernleistungen und verzichten auf „Luxus“-Bausteine, wodurch die Prämie niedriger bleibt. Hinzu kommen Unterschiede in den anfänglichen Summenbegrenzungen, im Umgang mit fehlenden Zähnen und bei der Tarifkalkulation (mit oder ohne Altersrückstellungen), die sich im Preis widerspiegeln.

 

Ist ein Tarif mit 100 % Erstattung besser als eine günstige Zahnzusatzversicherung mit 80–90 %?

100-%-Tarife bieten zwar maximale Erstattung, sind aber deutlich teurer und lohnen sich nur, wenn Sie die Mehrleistung auch realistisch nutzen. In vielen Fällen reicht eine günstige Zahnzusatzversicherung mit 80–90 % Erstattung aus, um den Eigenanteil auf ein gut tragbares Maß zu senken, ohne jeden Monat sehr hohe Beiträge zu zahlen. Rechnen Sie grob durch, wie hoch Ihre Eigenbeteiligung bei 80–90 % wäre – oft sprechen wir nur über einige Hundert Euro Unterschied gegenüber einem 100-%-Tarif, während Sie über Jahre deutliche Beitragsersparnisse haben. Für viele Versicherte ist daher nicht „maximaler Prozentsatz“, sondern das langfristig passende Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend.

Wie finde ich die für mich günstigste Zahnzusatzversicherung im Vergleich?

Die für Sie günstigste Zahnzusatzversicherung ist die, bei der Beiträge, gewünschte Leistungen und Ihr gesundheitlicher Zustand am besten zusammenpassen. Sinnvoll ist ein strukturierter Vergleich, bei dem Sie zunächst festlegen, welche Leistungen Pflicht sind (z. B. Implantate, Prophylaxe, keine Wartezeiten) und worauf Sie verzichten können, um den Beitrag niedrig zu halten. Über einen unabhängigen Vergleichsrechner können Sie dann die Tarife nach Beitrag und Leistung filtern und sehen auf einen Blick, welche preiswerten Zahnzusatzversicherungen in Frage kommen. Wenn Sie unsicher sind, helfen unsere Makler dabei, die günstigsten, aber zugleich passenden Tarife herauszufiltern und Stolperfallen in den Bedingungen zu vermeiden.

Mit welchen Monatsbeiträgen muss ich bei einer günstigen Zahnzusatzversicherung rechnen?

Je nach Alter und Leistungsumfang liegen Beiträge für eine günstige Zahnzusatzversicherung für Erwachsene meist grob zwischen etwa 15 und 30 Euro im Monat. Junge Versicherte und Tarife mit fokussierten Leistungen (z. B. ohne KFO für Erwachsene oder ohne teure Extras) starten teilweise noch darunter, während im höheren Alter oder bei sehr leistungsstarken, aber dennoch „günstigen“ Tarifen auch etwas mehr möglich ist. Wichtig ist, den Beitrag nicht isoliert zu betrachten, sondern immer ins Verhältnis zu den abgesicherten Kosten für Zahnersatz und Behandlungen zu setzen. Ein paar Euro mehr im Monat können langfristig sinnvoll sein, wenn Sie dadurch mehrere Tausend Euro an Zahnarztrechnungen einsparen.

Sind sehr günstige Zahnzusatzversicherungen für unter 10 Euro im Monat überhaupt sinnvoll?

Tarife unter 10 Euro monatlich sind meist nur dann sinnvoll, wenn Sie bewusst eine sehr schlanke Absicherung möchten und wissen, welche Lücken bleiben. Häufig leisten diese Produkte nur zum GKV-Festzuschuss, haben geringe Prozentsätze oder starke Summenbegrenzungen, sodass Sie trotz „billiger Zahnzusatzversicherung“ weiterhin einen großen Teil der Zahnarztrechnungen selbst zahlen. Für hochwertiges Implantat- oder Kronenversorgungen reicht eine solche Basisabsicherung in der Regel nicht aus. Wenn Sie ernsthaft Kostenrisiken abfedern wollen, sind etwas höhere Beiträge für eine preiswerte, aber leistungsstarke Zahnversicherung meist deutlich sinnvoller als der billigste Tarif.

Können Beiträge einer günstigen Zahnzusatzversicherung später deutlich steigen?

Ja, Beiträge einer günstigen Zahnzusatzversicherung sind nicht dauerhaft garantiert und können bei steigenden Behandlungskosten oder wenn der Tarif zu knapp kalkuliert war, angepasst werden. Das betrifft sowohl günstige als auch teurere Tarife, denn alle Versicherer unterliegen hier denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein zunächst sehr billig kalkulierter Tarif kann mittelfristig sogar stärker steigen als ein von Anfang an solide kalkuliertes Produkt.

Achten Sie deshalb weniger auf den „Lockpreis“ und mehr auf eine stabile Tarifpolitik des Anbieters sowie auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis – bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Einschätzung.

Was kann ich tun, wenn ich nach dem Abschluss merke, dass der günstige Tarif doch nicht passt?

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Ihre günstige Zahnzusatzversicherung zu wenig leistet, können Sie den Tarif in der Regel kündigen oder wechseln. Wichtig ist, dabei Kündigungsfristen zu beachten und nicht voreilig zu kündigen, bevor der neue Schutz sicher angenommen wurde. Bei einem Wechsel beginnen häufig Wartezeiten und Leistungsstaffeln neu, und laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind beim neuen Vertrag ausgeschlossen.

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