Zahnzusatzversicherung Staffel
Kalenderjahr

  •  (Fast) bis zu einem ganzen Jahr bei der Staffelung sparen
  •  Bei vielen Tarifen gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr
  •  Wie Sie diesen Vorteil optimal nutzen!
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Wer verschiedene Zahnzusatzversicherungen vergleicht, wird zwangsläufig auch mit dem Thema Wartezeit und anfänglichen Summenstaffeln konfrontiert. Kaum eine Zahnversicherung leistet direkt von Anfang an in voller bzw. unbegrenzter Höhe, sondern in aller Regel sind die Leistungen anfänglich über einen Zeitraum von mehreren Jahren begrenzt.

Die Höhe und Länge dieser anfänglichen Staffelung ist sehr unterschiedlich - manche Anbieter begrenzen nur zwei Jahre, andere 6 Jahre, manche zahlen im 1. Jahr nur 250 Euro maximal, andere wiederum schon 1.500 Euro.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung fast ein Jahr dieser Leistungsstaffelung sparen können.

 

Leistungsbegrenzung einer Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung Staffel Kalenderjahr - Checkliste
  • Bei vielen Versicherungen gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr
  • Das gilt dann meist auch für die anfängliche Zahnstaffel
  • Bei diesen Tarifen beginnt dann das 2. Versicherungsjahr bereits am 1.1. des folgenden Jahres
  • Je später im laufenden Kalenderjahr Sie abschließen, desto größer der Vorteil für Sie

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Top 4 - das sind die besten Zahnzusatzversicherungen mit Staffel Kalenderjahr

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz zur Verfügung.

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.500 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tarifname ZahnPRIVAT 100 ZahnGesund 100 Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,50 €
21-3027,00 €
31-4040,30 €
41-5055,30 €
51-6070,30 €
61-10094,60 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 80% max. 200€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 80% max. 200€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 65% 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall
Begrenzungen Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 65% 100% 100%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 3000 € je Versicherungsfall
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 100% 100% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 3000 € je Versicherungsfall
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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So sparen Sie sich fast bis zu einem Jahr der anfänglichen Leistungsstaffelung

Unterschied: Versicherungsjahr oder Kalenderjahr

Die Frage ist, wie definiert die Versicherungsgesellschaft ein Jahr bei der anfänglichen Summenstaffel. Einige Versicherungen berechnen das Versicherungsjahr für die Staffel exakt mit 12 Monaten, ausgehend vom vereinbarten Versicherungsbeginn. Manche Anbieter sprechen bei der Summenstaffel in den Bedingungen allerdings von „Kalenderjahren“ - und das bedeutet konkret, dass eine Zahnzusatzversicherung, die während eines laufenden Kalenderjahres abgeschlossen wird, bei einem solchen Tarif ein sogenanntes „Rumpfjahr“ als erstes Versicherungsjahr hat - das heißt, dass das 1. Versicherungsjahr am 31.12. des Jahres endet, in dem die Versicherung begonnen hat.

Damit kann der Versicherungsnehmer bei einem solchen Tarif fast bis zu einem Jahr der anfänglichen Summenstaffel einsparen, und zwar wenn der Versicherungsabschluss nicht am Anfang, sondern am Ende des Jahres stattfindet.

Findet zum Beispiel der Abschluss im Juli eine Versicherung mit Staffel 4 Kalenderjahre ab, beträgt die Staffel letztlich nur dreieinhalb volle Jahre, weil bereits am 1. Januar des folgenden Jahres das zweite Versicherungsjahr beginnt.

Ein Beispiel: Die Gothaer Zahnzusatzversicherung MediZ Duo 80+90 hat folgende Staffel:

  • 1. Jahr            1.000 Euro
  • 1. - 2. Jahr.    2.000 Euro
  • 1. - 3. Jahr     3.000 Euro

Schließt man nun mit Versicherungsbeginn 1.8. einen Vertrag bei der Gothaer ab, gilt bereits mit dem darauffolgenden 1. Januar die Staffel des 2. Kalenderjahres - man kann also nach wenigen Monaten bereits bis zu 2.000 Euro Leistung in Anspruch nehmen.

Staffelung je Kalenderjahr - diese Zahnzusatzversicherungen sind interessant

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Anbietern, wo die anfängliche Leistungsbegrenzung nicht mit exakten / vollen Jahren definiert ist, sondern mit dem Kalenderjahr. Hier können Sie sich den beschriebenen Effekt der abgekürzten Staffelung zunutze machen, wenn Sie während eines laufenden Kalenderjahres eine Versicherung abschließen - je weiter sich das Jahr dem Ende zuneigt, desto größer der Vorteil. Daher werden viele Tarife noch schnell am Jahresende abgeschlossen.

Bei diesen Zahnzusatzversicherungen wird mit dem Kalenderjahr gerechnet

  • AXA
  • Barmenia
  • Bayerische
  • Concordia
  • Continentale
  • Gothaer
  • Hallesche
  • Hanse Merkur
  • LKH
  • Münchener Verein
  • Nürnberger
  • R+V
  • UKV / Versicherungskammer Bayern (VKB)
  • Universa

FAQ – Zahnzusatzversicherung Staffelung Kalenderjahr

Was bedeutet bei einer Zahnzusatzversicherung eine Staffel nach Kalenderjahr?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Staffel nach Kalenderjahr begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren nicht nach Vertragsmonat, sondern immer für das ganze Kalenderjahr (01.01.–31.12.). Schließen Sie den Vertrag zum Beispiel im Oktober ab, haben Sie sofort den vollen Höchstbetrag des „1. Kalenderjahres“, auch wenn Sie nur wenige Monate versichert sind. Ab dem 1. Januar wechseln Sie dann bereits ins 2. Staffeljahr mit höherem Leistungsrahmen. So können Sie Ihren Leistungsanspruch schneller aufbauen als bei einer Staffel, die streng nach Versicherungsjahr läuft.

Welchen Vorteil bringt eine Zahnstaffel nach Kalenderjahr gegenüber einer Staffel nach Versicherungsjahr?

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Staffel im Kalenderjahr verkürzt sich der Zeitraum der Summenbegrenzung, wenn Sie im Laufe des Jahres einsteigen. Statt z. B. volle vier Versicherungsjahre abzuwarten, können Sie dieselbe Staffel in effektiv drei Jahren und ein paar Monaten „durchlaufen“. Das bedeutet: Früher höhere Erstattungsbeträge für Zahnersatz, Implantate und Zahnbehandlungen. Bei einer Staffel nach Versicherungsjahr starten die Leistungsgrenzen dagegen strikt ab Vertragsbeginn und Sie verschenken diesen Zeitvorteil.

Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Staffel nach Kalenderjahr besonders?
Eine Zahnzusatzversicherung Staffel Kalenderjahr lohnt sich besonders, wenn Sie noch keine akute Behandlung geplant haben, aber absehen können, dass in den nächsten ein bis drei Jahren teurer Zahnersatz ansteht. Schließen Sie den Tarif im zweiten Halbjahr ab, nutzen Sie die Staffel optimal aus und verkürzen die Phase mit niedriger Summenbegrenzung. Je später im Jahr der Start liegt, desto größer ist dieser Effekt – solange noch keine größere Maßnahme angeraten oder begonnen ist. Wichtig ist immer, dass Befunde noch nicht dokumentiert oder Behandlungen bereits geplant sind.
Wie kann ich meinen Leistungsanspruch mit einer Kalenderjahr-Staffel praktisch „abkürzen“?

Sie kürzen die Summenstaffel nach Kalenderjahr, indem Sie den Vertragsbeginn bewusst in die zweite Jahreshälfte legen, häufig wird der 1. Oktober bis 1. Dezember empfohlen. Dann zählen die verbleibenden Monate bis Jahresende bereits als erstes Staffeljahr mit voller Jahressumme. Ab dem folgenden 1. Januar stehen Ihnen schon die höheren Beträge des 2. Kalenderjahres zur Verfügung. In Summe können Sie so im gleichen Zeitraum mehr Leistung abrufen, als wenn das Versicherungsjahr mit Ihrem Abschlussdatum identisch wäre. Lassen Sie sich im Zweifel berechnen, wie sich das konkret auf Ihren Wunschtarif auswirkt.

Welche Nachteile oder Risiken hat eine Zahnzusatzversicherung mit Summenstaffel?

Der Nachteil einer Zahnzusatzversicherung mit Summenstaffel ist, dass Sie in den ersten Jahren dennoch nur begrenzte Höchstbeträge zur Verfügung haben. Wenn direkt zu Beginn sehr umfangreicher Zahnersatz nötig wird, kann ein Teil der Kosten bei Ihnen hängen bleiben, weil die Staffelgrenze erreicht ist. Außerdem dürfen Behandlungen noch nicht geplant oder angeraten sein – sonst greift die Summenstaffel nicht für diese Maßnahmen. Prüfen Sie daher genau, wie hoch die Staffelbeträge in den ersten Jahren sind und ob sie zu Ihrer Zahnsituation passen.

Was passiert mit der Zahnstaffel, wenn ich meine Zahnzusatzversicherung später wechsle?

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, beginnt beim neuen Tarif in der Regel eine neue Summenstaffel – auch wenn dieser nach Kalenderjahr staffelt. Die bisher „abgelaufenen“ Staffeljahre gehen also verloren, und Sie starten wieder mit niedrigeren Höchstbeträgen. Besonders ungünstig kann das sein, wenn bereits größere Behandlungen absehbar sind, weil der neue Tarif die Kosten dann nur begrenzt übernimmt oder ablehnt. Ein Wechsel sollte deshalb gut abgewogen und geplant werden.

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