Zahnzusatzversicherung Keramikfüllung

  •  Was ist eine Keramikfüllung?
  •  Unterschiede zwischen Inlays & Füllungen
  •  Welche Kosten übernimmt die GKV für Keramikfüllungen?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 12.09.2025

Kleinere Defekte am Zahn kann der Zahnarzt in der Regel mithilfe einer Füllungstherapie kompensieren. Dabei gibt es verschiedene Arten an Füllungen - eine davon ist die Keramikfüllung. Gemeint ist damit keine Kunststofffüllung, auch wenn viele Patienten das häufig verwechseln. Als Keramikfüllung bezeichnet man eine Einlagefüllung aus Keramik, ein sogenanntes Inlay.

Im Unterschied zu einer normalen Kunststofffüllung kann die Keramikfüllung nicht direkt in einer Sitzung verarbeitet werden, sondern es muss zuvor ein Abdruck vom Zahn genommen werden, anhand dessen dann die Keramikfüllung passgenau angefertigt werden kann.Eine Keramikfüllung ist deutlich langlebiger aber auch teurer als eine herkömmliche Füllung. Die Kosten betragen bis zu ca. 1.000 Euro pro Zahn.

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen übernimmt die Kosten bis zu 100% - in den Versicherungsbedingungen wird allerdings nicht der umgangssprachliche Begriff "Keramikfüllung" verwendet, sondern entweder der Begriff Inlay oder Einlagefüllung.

Zahnzusatzversicherung Keramikfüllung - Checkliste
  • Einlagefüllungen / Inlays in Bedingungen zu 80, 90 oder 100% versichert?
  • Keine Begrenzung pro Keramikfüllung / oder der maximalen Anzahl
  • Keine Sachkostenliste für Material- und Laborkosten

Keramikfüllung - was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Auch wenn Amalgam immer wieder als gesundheitsschädlich in die Kritik gerät - es gilt dennoch in der Zahnmedizin als gut erforschtes und etabliertes Füllmaterial. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes erstatten die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten nach wie vor nur die Kosten einer Amalgamfüllung.

Wer also eine Keramikfüllung statt Amalgam wünscht, muss die zusätzlichen Kosten privat bezahlen - und die sind nicht zu unterschätzen. Der Zuschuss für eine einfache Amalgamfüllung beträgt rund 30 bis 50 Euro - eine hochwertige Keramikfüllung (auch als Einlagefüllung oder Inlay bezeichnet) kostet jedoch im Schnitt zwischen 500 und 800 Euro (in manchen Fällen mit Begleitleistungen sogar bis zu 1.000 Euro). 

Die gesetzliche Kasse deckt also nur etwa 5 bis 10% der entstehenden Kosten ab. Gesetzlich Versicherte sollten daher unbedingt rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die auch die Kosten einer Keramikfüllung übernimmt.

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Keramikfüllungen

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Concordia zahn sorglos ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100
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Tarifname zahn sorglos DS75+DS90+DS100+DVB+DVE ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Keramikfüllungen - was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?

Keramikfüllungen zählen bei den meisten Versicherungen zum Oberbegriff "Zahnersatz" - meist wird diese Leistung in den Versicherungsbedingungen als "Einlagefüllung" oder "Inlay" bezeichnet. Wer eine Zusatzversicherung abschließt, sollte also darauf achten, was laut Bedingungen genau erstattet wird (weitere Infos auch unter Zahnzusatzversicherung Inlays).

Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten für Keramikfüllungen. Wie hoch die Leistung genau ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Gute Produkte leisten z.B. 80, 90 oder 100% der entstehenden Gesamtkosten - meist wird dabei der Kassenanteil in Höhe von 30-50 Euro angerechnet.

Tarife mit geringeren Leistungen wie z.B. 30 oder 40% sind nicht empfehlenswert, da die gesetzliche Krankenkasse bei Keramikfüllungen nur rund 5-10% der Kosten abdeckt. Achten Sie daher auf eine ausreichend hohe Leistung der Zahnzusatzversicherung.

Zudem sollte man einen Tarif wählen, der die Leistung für Keramikfüllungen nicht anderweitig einschränkt, etwa durch eine Sachkostenliste - dabei handelt es sich um ein Preisverzeichnis für die Material- und Laborkosten, d.h. der Vertrag hat dann Leistungsbegrenzungen für die zahntechnischen Laborkosten. Meist sind die versicherten Höchstbeträge in derartigen Preislisten nicht ausreichend bemessen, so dass sich daraus starke Einschränkungen ergeben können (z.B. wenn das Inlay 1.000 Euro kostet und der Versicherer aufgrund des Preisverzeichnis nur 500 Euro als erstattungsfähig anerkennt).

Die höchsten Leistungen für Keramikfüllungen bieten
  • Barmenia MehrZahn 100 + Zahnvorsorge (100% für Inlays / Keramikfüllungen)
  • Allianz Mein Zahnschutz 100 (100% für Inlays / Keramikfüllungen)
  • Die Bayerische ZAHN Prestige (100% Leistung für Inlays / Keramikfüllungen)
  • Astra Zahn Sieger (100% Erstattung für Einlagefüllungen / Keramik-Füllungen)
  • Continentale CEZE (100% Leistung für Füllungen & Inlays)
  • DFV Zahnschutz Exklusiv 100 (100% Leistung für Inlays / Füllungen)
  • SDK Zahn 100 ZP1 (100% für Füllungen & Inlays)
  • Nürnberger Z100 (100% Absicherung für Zahnersatz, Inlays / Keramikfüllungen)
  • DKV Premium Z100 (Zahnzusatz mit 100% für Inlays / Füllungen)
  • LKH ZahnUpgrade 90+ (Leistung 90-100% für Zahnfüllungen & Inlays aus Keramik)
  • Ottonova Zahn 100 (Tarif mit 100% für Inlays / Keramikfüllungen)
  • ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung (Tarif mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • Münchener Verein ZahnGesund 100 (mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • Hallesche GIGA Dent (Zahnzusatzversicherung mit 90-100% für Inlays / Keramikfüllungen)
  • UKV ZahnPrivat 100 (100% für Keramikfüllung & Inlays)
  • Württembergische Vollschutz 1 (Zahnversicherung mit 90% + GKV für Inlays und Keramikfüllungen)

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen

Was ist eine Keramikfüllung und worin unterscheidet sie sich von einer normalen Füllung?

Eine Keramikfüllung ist eine Einlagefüllung (Inlay) aus Keramik, die außerhalb im Labor angefertigt und anschließend passgenau eingeklebt wird. Im Unterschied zur normalen Kunststofffüllung wird der Zahn dafür präzise beschliffen, es wird ein Abdruck genommen und das Keramikinlay in einem zweiten Termin eingesetzt. Keramikfüllungen sind besonders haltbar, verfärben sich kaum und lassen sich sehr natürlich an die Zahnfarbe anpassen – genau deshalb sind sie deutlich teurer als einfache Füllungen. Viele Zahnzusatzversicherungen unterscheiden in den Bedingungen ausdrücklich zwischen Füllungen und Inlays / Einlagefüllungen, was für die Erstattungshöhe wichtig ist.

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen?

Eine Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen lohnt sich, weil die GKV nur einfache Kunststofffüllungen bzw. einen kleinen Zuschuss übernimmt und Sie den großen Rest sonst komplett selbst zahlen müssten. Das sind im Schnitt 500 bis 800 Euro aus eigener Tasche.

Gute Zahnzusatz-Tarife dagegen erstatten 80–100 % der Kosten für Keramikinlays, inklusive Material- und Laborkosten, sodass hochwertige, langlebige Versorgungen finanziell gut planbar werden. Gerade wenn Sie Wert auf ästhetische, zahnfarbene Lösungen legen oder schon wissen, dass mehrere Zähne betroffen sind, reduziert eine passende Zahnzusatzversicherung Ihr Kostenrisiko spürbar.

Zusätzlich profitieren Sie oft von weiteren Leistungen wie Prophylaxe oder Zahnersatz, die sich im Laufe der Jahre ebenfalls deutlich summieren können.

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Keramikfüllungen?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einer Keramikfüllung in der Regel nur die Kosten der einfachen Regelversorgung, etwa in Form einer Kunststofffüllung oder eines Festzuschusses, nicht aber die Mehrkosten für das Keramikinlay selbst. Das bedeutet praktisch: Der Hauptteil der Rechnung für Material, Labor und Zahnarztleistungen bleibt ohne Zahnzusatzversicherung an Ihnen hängen. Je nach Zahn und Aufwand können so schnell mehrere hundert Euro pro Zahn entstehen, die Sie privat zahlen müssen.

Wie hoch sind die Kosten einer Keramikfüllung und wie viel übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten für eine Keramikfüllung liegen je nach Zahn, Defektgröße und Labor schnell im Bereich von mehreren hundert bis etwa 1.000 Euro pro Zahn. Ohne Zahnzusatzversicherung zahlen Sie den größten Teil davon selbst, da die GKV nur den kleinen Anteil der Regelversorgung übernimmt.

Leistet Ihr Tarif zum Beispiel 90 oder 100 % für Keramikinlays, reduziert sich Ihr Eigenanteil meist auf einen überschaubaren Rest oder entfällt komplett. Wie viel genau übernommen wird, hängt von Erstattungssatz, Staffelgrenzen in den ersten Jahren und eventuellen Begrenzungen für Material- und Laborkosten ab. Ein Blick in die Leistungsübersicht oder ein individuelles Angebot zeigt Ihnen sehr konkret, wie sich das auf Ihre Situation auswirkt.

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen unbedingt abdecken?

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen sollte Inlays / Einlagefüllungen aus Keramik mit mindestens 80–100 % erstatten – und zwar inklusive Material- und Laborkosten. Achten Sie darauf, dass die Leistung nicht pro Keramikfüllung gedeckelt wird und keine Begrenzung für Inlays im Vertrag steht.

Wer rundum abgesichert sein will, wählt einen Tarif, der Keramikinlays im Rahmen der allgemeinen Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes mitversichert und gleichzeitig gute Leistungen für Prophylaxe und weiteren Zahnersatz bietet.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung auch bereits vorhandene Keramikfüllungen?

Bereits vorhandene Keramikfüllungen sind in vielen Zahnzusatzversicherungen mitversichert, allerdings meist nur für zukünftige Reparaturen oder Ersatz, nicht für die ursprüngliche Behandlung.  

Manche Anbieter schließen für diese Zähne Leistungen aus. Viele Tarife leisten aber auch für spätere Kronen oder neue Keramikinlays an diesen Zähnen, solange bei Antragstellung keine konkrete Behandlung angeraten oder geplant war. Entscheidend sind immer die Annahmerichtlinien und eventuelle Leistungsausschlüsse – hier lohnt es sich, die Bedingungen genau zu prüfen oder sich individuell beraten zu lassen.

Zahlt jede Zahnzusatzversicherung für Keramikinlays oder gibt es Einschränkungen?

Nicht jede Zahnzusatzversicherung zahlt automatisch für Keramikinlays. Achten Sie daher darauf, dass in den Bedingungen ausdrücklich Inlays / Einlagefüllungen aus Keramik genannt sind und diese mit einem hohen Prozentsatz erstattet werden. Einschränkungen können zum Beispiel über Sachkostenlisten, Höchstbeträge pro Zahn oder eine maximale Anzahl erstatteter Inlays pro Jahr erfolgen. Wenn Sie gezielt Keramikfüllungen absichern wollen, sollten Sie Tarife meiden, die hier nur pauschal auf „Zahnbehandlung“ verweisen, ohne Inlays klar auszuweisen.

Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Keramikfüllungen ist besonders sinnvoll, solange noch keine konkrete Behandlung geplant oder vom Zahnarzt angeraten ist. In diesem Zeitpunkt bekommen Sie meist besseren Versicherungsschutz, ohne Leistungsausschlüsse für bereits betroffene Zähne oder laufende Behandlungen.

Sinnvoll ist der Abschluss zudem, sobald erste Füllungen vorhanden sind, Ihre Zähne viele alte Amalgamfüllungen haben oder Sie wissen, dass Sie langfristig auf hochwertige, ästhetische Versorgungen setzen möchten. Warten Sie dagegen, bis Keramikinlays bereits konkret vorgeschlagen wurden, leisten Versicherer für diese Behandlungen nicht mehr.

Was muss ich vor einer geplanten Keramikfüllung im Zusammenspiel mit der Zahnzusatzversicherung beachten?

Vor einer geplanten Keramikfüllung sollten Sie prüfen, ob Ihr Tarif Keramikinlays in ausreichender Höhe abdeckt und ob noch Leistungsbeschränkungen gelten. Wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung bereits besteht, bevor die Behandlung vom Zahnarzt angeraten oder ein Heil- und Kostenplan erstellt wird, da sonst häufig kein Anspruch auf Erstattung besteht. Viele Versicherer verlangen vor größeren Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan. Klären Sie deshalb rechtzeitig, ob eine vorherige Genehmigung nötig ist – so vermeiden Sie Überraschungen und können gemeinsam mit der Praxis die Versorgung planen.

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