Zahnzusatzversicherung Kind
ohne Wartezeit

  •  Welche Tarife bieten die beste Leistung für ein Kind?
  •  Gibt es auch Tarife ohne Wartezeit für Kinder?
  •  Worauf muss man achten? Was ist sinnvoll?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Im Normalfall beträgt die Wartezeit für ein Kind im Bereich Kieferorthopädie 8 Monate. Das heißt ab dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung für ihr Kind müssen sie 8 Monate warten bis sie Leistungen für Kieferorthopädie über die Versicherung geltend machen könnten.

Doch Vorsicht:

Versichern kann man ein Kind nur, wenn vor Abschluss der Versicherung keine Zahnfehlstellung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden diagnostiziert war. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung muss daher rechtzeitig erfolgen, am besten schon deutlich vor dem Zeitpunkt, zu dem eine ärztliche Diagnose erfolgt.

Auch Tarife, die keine Wartezeit für Kinder haben, leisten also nicht für einen bei Abschluss laufenden Versicherungsfall! Einzige Ausnahme: der neue Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofort leistet auch bei angeratener oder laufender Behandlung - allerdings ist die Leistung in vielen Fällen nicht besonders hoch!

Kind im Zahnwechsel
Zahnzusatzversicherung Kind ohne Wartezeit - Checkliste
  • Rechtzeitiger Abschluss notwendig (keine Fehlstellung vor Abschluss)
  • Viele Tarife für Kinder auch ohne Wartezeiten möglich
  • Leistungen für Spange mit und ohne GKV-Leistung wichtig

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Top 4 - Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit

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Concordia zahn sorglos UKV ZahnPrivat Premium ARAG Dent100 Muenchener Verein ZahnGesund 100
Tarifname zahn sorglos ZahnPrivat Premium Dent100 ZahnGesund 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » Nein Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Angebot anfordern » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-1520,29 €
16-2022,25 €
21-4037,36 €
41-4553,44 €
46-5061,16 €
51-5569,13 €
56-6076,49 €
61-10084,76 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 90 - 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 90% 90 - 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr Nein 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Füllungen 100% 90% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 90% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 90% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 90% 90% 65%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 90% 90% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Begrenzung Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€
1. - 5. Versicherungsjahr7.500€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS Nein Nein SOFORT-ABSCHLUSS
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Wartezeit einer Kinder Zahnzusatzversicherung

Tarifname Wartezeit KIG 2 KIG 3 - 5 Beitrag

Concordia Zahn Sorglos

keine Wartezeit

100% bis 8.000€ je Versicherungsfall

100%

12,82 €

UKV Zahnprivat 90

keine Wartezeit

90% bis 5.000€ je Vertragslaufzeit

90% bis 5.000€ je Vertragslaufzeit

17,16 €

ARAG Dent 100

keine Wartezeit

90%

90% bis 2.000€ je Vertragslaufzeit

20,29 €

Münchener Verein ZahnGesund 100

keine Wartezeit

65% bis 5.000€ je Vertragslaufzeit

100% bis 5.000€ je Vertragslaufzeit

13,30€

R+V Premium Z1U + ZV

keine Wartezeit 90% max. 2.000 € je Vertragslaufzeit 90% max. 1.000 € je Vertragslaufzeit 17,45 €

R+V Comfort Z2U + ZV

keine Wartezeit 70% max. 1.000 € je Vertragslaufzeit 70% max. 500 € je Vertragslaufzeit 9,89 €

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit von Vorteil?

Natürlich wünschen sich alle Eltern für ihr Kind, dass sie nach Versicherungsabschluss schnell die vollen Leistungen in Anspruch nehmen können. Allerdings sollten Eltern auf der Suche nach dem geeigneten Tarif für ihre Kinder beim Vergleich das Hauptaugenmerk nicht auf die Wartezeit, sondern auf die Leistungen legen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bei Kieferorthopädie bringt in den meisten Fällen keinen großen Nutzen. Das liegt daran, dass bei allen Zusatzversicherungen, Behandlungen, welche schon vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder begonnen wurden, ohnehin kein Versicherungsschutz besteht.

Auf der anderen Seite kann derjenige, bei dessen Kind vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung festgestellt wurde, normalerweise auch davon ausgehen, dass sich das nicht innerhalb weniger Monate ändern wird, d.h. eine Wartezeit stellt bei frühzeitigem Abschluss einer Kinder-Zusatzversicherung auch kein Problem dar.

Nur nach Versicherungsabschluss eingetretene Fälle sind erstattungsfähig!

Wenn bei ihrem Kind schon vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung eine Kieferfehlstellung oder Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde, wird hierfür kein Versicherer mehr eine Leistung erbringen. Hierbei ist es irrelevant ob die Zahnversicherung ohne Wartezeit ist oder mit. Der einzige Vorteil den eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Kieferorthopädie bringen würde, ist, dass wenn beispielsweise 1 Monat nach dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung eine Zahnfehlstellung plötzlich und erstmalig in Erscheinung tritt, mit der Behandlung sofort begonnen werden kann und nicht erst noch bis zum 8. Monat gewartet werden muss.

Allerdings kommt gerade im Bereich Kieferorthopädie dieser Fall in der Praxis eigentlich nie vor, da sich Kieferfehlstellungen nicht über Nacht bilden. Von daher sollte auch klar sein, dass jeder Versicherer bei einer relativ kurz nach Abschluss begonnenen kieferorthopädischen Behandlung, einen solchen Fall genau prüfen wird, ob die Zahnfehlstellung nicht schon vor Vertragsabschluss bekannt war.

Wer dennoch eine gute Kinderversicherung ohne Wartezeit abschließen möchte, sollte sich die Tarife UKV ZahnPrivat 90 und die Inter Z90+ZPro genauer ansehen.

FAQ: Zahnzusatzversicherung Kind ohne Wartezeit

Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind wirklich?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich bevor die ersten kieferorthopädischen Behandlungen oder hochwertige zahnmedizinische Versorgungen (wie spezielle Füllungen oder Prophylaxemaßnahmen) anstehen. Da die gesetzliche Krankenkasse hier oft nur die Basisversorgung übernimmt, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Insbesondere wenn Sie als Eltern Wert auf bestmögliche Behandlungsmethoden legen, die über das Kassenmaß hinausgehen, ist der frühe Abschluss sinnvoll.

Warum sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind ohne Wartezeit wählen?

Der Hauptvorteil einer Zahnzusatzversicherung für ihr Kind ohne Wartezeit ist die sofortige Leistungsbereitschaft des Versicherers, was bedeutet, dass der Schutz direkt nach Vertragsbeginn greift und Sie nicht mehrere Monate auf wichtige Behandlungen warten müssen. Bei Tarifen mit Wartezeit (meistens 3 bis 8 Monate) werden Behandlungen, die in dieser Zeit anfallen, nicht oder nur sehr eingeschränkt übernommen. Gerade bei akuten Schmerzfällen, Unfällen oder unerwartet festgestelltem Kieferkorrekturbedarf stellt der sofortige Schutz eine wichtige finanzielle Sicherheit dar.

Wichtig: Achten Sie auf tarifliche Leistungsstaffeln, welche die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auch ohne Wartezeit begrenzen!

Welche Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit unbedingt enthalten?

Eine starke Police kombiniert KFO-Leistungen, Zahnersatz, Füllungen, Prophylaxe und ggf. Leistungen für Angst- oder Lachgas-Sedierung. Besonders bei Kindern zählt, wie hoch die Erstattung für Kieferorthopädie ausfällt und ob auch leichte Fehlstellungen (KIG 1-2) abgedeckt sind. Gute Tarife übernehmen außerdem regelmäßige Zahnreinigungen, Fissurenversiegelungen und moderne Füllungen. Achten Sie auch auf klare Regeln zu Staffeln, Jahreshöchstbeträgen und Erstattung bei privatärztlichen Mehrleistungen. Ein Tarif mit breitem Leistungsspektrum verhindert, dass Sie später zusätzlich privat zahlen müssen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit im Durchschnitt?

Eine Kinder-Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kostet je nach Leistungsumfang meist zwischen 8 und 25 Euro pro Monat. Entscheidend ist vor allem, wie umfangreich die KFO-Leistungen sind, da diese die Prämie am stärksten beeinflussen. Tarife mit sehr hoher Erstattung für KIG 1–5 oder privatärztliche Zusatzkosten liegen im oberen Preisbereich. Günstigere Policen bieten oft Basisleistungen ohne umfassende KFO-Abdeckung. Mit einem Vergleichsrechner lässt sich schnell sehen, welcher Tarif das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr Kind bietet.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind noch abschließen, wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde?

Wenn eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung, wie etwa eine Zahnspange oder größere Füllungen, bereits angeraten, begonnen oder diagnostiziert wurde, können diese konkreten Fälle in der Regel nicht mehr abgesichert werden, selbst bei einer Kinder-Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Die meisten Versicherer schließen bereits bekannte oder laufende Behandlungen konsequent aus, da dies dem Versicherungsprinzip widersprechen würde.

Muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung für das Kind eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen?

Ja, bei fast jeder guten Zahnzusatzversicherung für Kinder ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, auch wenn diese Tarife oft als Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit beworben werden. Diese Prüfung erfolgt über das Ausfüllen von Gesundheitsfragen im Antrag, in denen Sie Auskunft über den aktuellen Zustand der Zähne, fehlende Zähne und bereits geplante oder laufende Behandlungen geben müssen.

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