Zahnzusatzversicherung Kind - ab wann?

  •  Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Zahnzusatzversicherung?
  •  Lieber früher oder später abschließen? Wie spät ist zu spät?
  •  In welchem Alter sollte man die Versicherung abschließen?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Sie sollten mit dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung für ihr Kind nicht zu lange warten! Denn ist erst einmal eine Erkrankung im Zahnbereich festgestellt, oder eine Behandlung angeraten, kann diese nicht mehr versichert werden. Weniger schlimm ist dies wenn ihr Kind nur eine kleine Kunststofffüllung braucht, da man diese zur Not auch mal selbst zahlen kann.

Wurde aber bei ihrem Kind beispielsweise eine Zahnfehlstellung diagnostiziert gehen diese Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung schnell in die tausende Euro. Eine Versicherung können Sie dann nicht mehr für ihr Kind abschließen bzw. wird diese für diese Behandlung nicht mehr aufkommen.

Je früher desto besser - frühzeitig abschließen

Von daher raten wir ihnen: Besser eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor sie anfangen mit dem Kind zum Zahnarzt zu gehen. Etwa im Alter von 3 Jahren gehen die meisten Eltern zum ersten mal zum Zahnarzt. Ab diesem Zeitpunkt steigt die Gefahr, dass Kosten beim Zahnarzt entstehen, oder gar eine Zahnfehlstellung diagnostiziert wird. Optimalerweise sollte der Abschluss daher vor dem 1. Zahnarztbesuch erfolgen. Eine Zahnzusatzversicherung bringt auch in diesem Alter schon etwas!

 

Zahnzusatzversicherung Kind - ab wann - Checkliste
  • Etwa 50% aller Kinder benötigen im Jugendalter eine Spange
  • Wer zu lange wartet, bekommt oft keine Versicherung mehr!
  • Optimal: vor dem 1. Zahnarztbesuch abschließen
  • Evtl. auch später möglich - solange der Zahnarzt keine Fehlstellung diagnostiziert hat

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Concordia zahn sorglos UKV ZahnPrivat Premium ARAG Dent100 Muenchener Verein ZahnGesund 100
Aktion
Kinder nicht solo - kein Beginn 1.12.

Kinder nicht mehr solo versicherbar

Die Concordia bietet den Tarif ZahnSorglos für Kinder nur noch an, wenn eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits mitversichert ist. 

Versicherungsbeginn 1.12. nicht mehr möglich

Leider lässt die Concordia derzeit keine Vertragsabschlüsse mit Versicherungsbeginn 1.12.25 zu. Das bedeutet, der Vorteil, die anfängliche Leistungsstaffel abzukürzen, funktioniert dieses Jahr bei der Concordia leider nicht mehr!

Als Versicherungsbeginn kann frühestens der 1.1.2026 gewählt werden.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel
Noch 5 Tage

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel beim Münchener Verein um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns eine Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

Tarifname zahn sorglos ZahnPrivat Premium Dent100 ZahnGesund 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » Nein Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Angebot anfordern » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-1520,29 €
16-2022,25 €
21-4037,36 €
41-4553,44 €
46-5061,16 €
51-5569,13 €
56-6076,49 €
61-10084,76 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 90 - 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 90% 90 - 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr Nein 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Füllungen 100% 90% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 90% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 90% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 90% 90% 65%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 90% 90% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Begrenzung Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€
1. - 5. Versicherungsjahr7.500€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS Nein Nein SOFORT-ABSCHLUSS
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Diese Leistungen sind wichtig für Kinder

Wenn man eine Zahnzusatzversicherung für die Familie sucht, sollte man auch auf die Leistungen achten - es gibt Anbieter, die Tarife für Kinder schon ab 1 oder 2 Euro anbieten. Nur sind dann wichtige Leistungen für Kinder nicht mit versichert - für eine gute Versicherung muss man etwas mehr rechnen.

Bei guten Zahnzusatzversicherung für Kinder sind i.d.R. auch die Fissurenversiegelung der Milchzähne und Kunststofffüllungen mit versichert. Und gerade kleine Kinder haben ein hohes Risiko, beim Spielen und Toben einen Unfall zu erleiden - somit sind auch die Kosten für Zahnersatz bei Kindern nicht zu unterschätzen!

Am wichtigsten ist langfristig natürlich das Risiko für Kieferorthopädie. Denn spätestens ab dem Grundschulalter, also ab ca. 5-6 Jahren, steigt die Gefahr, dass eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert wird. Wichtig zu wissen ist auch, dass für den Abschluss eine Kieferorthopädie Versicherung schon alleine die Feststellung einer leichten Fehlstellung, ohne akute Behandlungsnotwendigkeit, vor Vertragsabschluss problematisch sein könnte!

Deshalb ist bezüglich einer Zahnversicherung fürs Kind spätestens ab dem Vorschulalter allerhöchste Eisenbahn angesagt. Achten Sie darauf, dass alle für Kinder wichtigen Leistungen abgesichert sind. Gute Tarife kosten etwa 10 bis 20 Euro monatlich für Kinder.

FAQ – Ab wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung für mein Kind sinnvoll und notwendig?

Ab wann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist, lässt sich klar beantworten: Je früher, desto besser, idealerweise direkt nach der Geburt und bevor die ersten Zähne durchbrechen. Der Abschluss in sehr jungem Alter ist wichtig, da Kinderversicherungen nur gesunde, nicht bereits behandelte Zähne versichern und ohne Wartezeiten sofort leisten können.

Die Notwendigkeit ergibt sich, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur Basisleistungen abdeckt und wichtige Behandlungen wie hochwertige Füllungen, professionelle Zahnreinigung (PZR) oder kieferorthopädische Frühbehandlung oft teuer selbst bezahlt werden müssen.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auch schon bei Milchzähnen?

Ja, denn auch Milchzähne können Karies, Unfälle oder Behandlungsbedarf verursachen, und viele Tarife erstatten Leistungen unabhängig davon, ob es sich um Milch- oder bleibende Zähne handelt. Frühzeitige Absicherung verhindert Leistungsbegrenzungen, wenn später kieferorthopädische Maßnahmen nötig werden. Zudem profitieren Sie von niedrigen Beiträgen im Kindesalter. Wenn Sie abwarten, riskieren Sie Ausschlüsse für Zähne, die bereits behandelt oder auffällig sind.

Welche Leistungen sind bei einer Kinder-Zahnzusatzversicherung am wichtigsten?

Die drei zentralen Leistungsbereiche, die eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder abdecken sollte, sind Kieferorthopädie (KFO), Prophylaxe und hochwertiger Zahnerhalt. Die Kieferorthopädie ist oft der Hauptgrund für den Abschluss, da die GKV hier nur Standard-Metallspangen in den KIG-Graden 3-5 zahlt, während unsichtbare Zahnspangen oder moderne Behandlungsgeräte ausgeschlossen sind. Weiterhin ist eine hohe Erstattung für die jährliche Prophylaxe (PZR und Fissurenversiegelung) wichtig, da diese maßgeblich zur Zahngesundheit beiträgt und die GKV oft nur einen kleinen Teil übernimmt. Für den Zahnerhalt sollten hochwertige Füllungen und Narkoseleistungen für Angstpatienten erstattet werden.

Wieviel kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder durchschnittlich?

Die Beiträge liegen je nach Tarif, Alter und Leistungsumfang meist zwischen 6 und 20 Euro pro Monat. Je höher die Leistung, desto höher sind auch die Kosten. Günstigere Lösungen bieten solide Grundleistungen, decken aber KFO nur teilweise ab. Ein kurzer Vergleich zeigt, welche Varianten für das Alter und die Risikosituation Ihres Kindes am besten passen.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn die KFO-Behandlung schon empfohlen oder geplant ist?

Sobald eine kieferorthopädische Behandlung angeraten, geplant oder bereits begonnen ist, übernimmt eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung diese Kosten nicht mehr. Der Schutz gilt dann nur für zukünftige, noch nicht diagnostizierte Maßnahmen.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen für Kinder ohne Wartezeit?

Ja, viele moderne Tarife verzichten auf Wartezeiten und setzen stattdessen auf Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren. Das bedeutet: Ihr Kind ist sofort abgesichert, die Erstattungen sind jedoch anfangs gedeckelt. Tarife ohne Wartezeit eignen sich, wenn Sie nicht sicher wissen, ob demnächst Behandlungen anstehen, aber dennoch frühzeitig Schutz möchten. Bei konkreten Befunden gilt jedoch weiterhin der Ausschluss bereits angeratener Maßnahmen.

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