Ist eine Zahnzusatzversicherung
für Kinder sinnvoll?

  • Welche Kosten kommen auf Eltern im Laufe der Zeit zu?
  • Prophylaxe, Kieferorthopädie & unvorhersehbares (z.B. Unfälle)
  • Worauf sollte man achten? Welche Tarife sind sinnvoll für Kinder?

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll oder nicht?

Kurz und knapp kann man sagen: Ja, denn das Risiko für teure Zahnspangen bei Kindern relativ hoch - schließlich braucht etwa jedes 2. Kind heutzutage eine Zahnspange. Daher macht eine Zahnzusatzversicherung für Kinder absolut Sinn.

Eine Kosten-Nutzen-Abwägung im Vorfeld ist schwierig

Natürlich versucht man vor einem Abschluss abzuwägen, ob sich die Investition von rund 10-20 Euro Monatsbeitrag für eine Zahnzusatzversicherung rechnet – 100%ig kann man das natürlich im Vorfeld nicht kalkulieren. Denn wir sprechen ja immer noch über die Absicherung einer nicht sicheren Eventualität.

Stellen Sie sich am besten die Frage, ob Sie Ihrem 10jährigen Kind ohne mit der Wimper zu zucken eine Zahnspange für z.B. 5.000 € bezahlen könnten und würden?! Den meisten Eltern tut so eine Mehrausgabe durchaus weh – dennoch wünscht man sich für die eigenen Kinder nur das beste und möchte ihnen ein Leben ohne Sorgen und Probleme ermöglichen. Gut, wenn man dann rechtzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung vorgesorgt hat.

Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll - Checkliste

  • Vorhersehbare Kosten (z.B. Zahnspange) treffen viele Kinder!
  • Regelmäßige Kosten für Prophylaxe & Fissurenversiegelung mindern den Beitrag
  • Unterschätzte Unfallgefahr - Auch Zahnersatz kann Kinder treffen

Wichtig: Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließen

Aus Unkenntnis, teilweise aus Kalkül („so eine Versicherung brauche ich doch nicht.“) schließen leider viele Eltern keine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder ab.

Wir erhalten leider fast tagtäglich Anfragen von Eltern, deren Kinder bereits 10, 11 oder 12 Jahre alt sind und wo bereits klar ist, dass diese in Kürze eine (teure) Zahnspange benötigen werden. In diesen Fällen ist es für eine Versicherung des Kieferorthopädie-Risikos natürlich bereits zu spät.

Die Regulierung einer Zahnfehlstellung, welche bereits vor Vertragsabschluss vom Kieferorthopäden diagnostiziert worden ist, schließen die AVB der Versicherungsgesellschaften natürlich aus – im Regelfall wird man bereits bei der Antragstellung gefragt, ob eine Zahnfehlstellung besteht und eine Behandlung geplant ist. Wenn das der Fall ist, versichert das natürlich keine Gesellschaft mehr.

Daher unsere Experten-Empfehlung:

Es ist sinnvoll, die Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, optimalerweise bereits im Alter von 3-5 Jahren. In diesem Alter ist eine Zahnfehlstellung bei den meisten Kindern normalerweise noch kein Thema. Fragen Sie sicherheitshalber auch den behandelnden Zahnarzt – denn die Versicherungsgesellschaften überprüfen das oftmals erst zum Zeitpunkt des Leistungsfalles. Wenn dann festgestellt wird, dass vor Abschluss bereits eine Zahnfehlstellung bekannt und diagnostiziert war, kann die Versicherung die Leistungen verweigern.

Achtung: eine relativ neue Ausnahme stellt der seit 2020 angebotene Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofort dar - die ERGO leistet auch für begonnene oder angeratene kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern - allerdings ist die Leistung in diesem Tarif nicht besonders hoch!

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Unsere 4 Top-Empfehlungen – sinnvolle Zahnzusatzversicherungen für Kinder

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2024 und am 1. Januar 2025 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2025) bereits maximal 2.500 € Leistung für Zahnersatz zur Verfügung.

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Tarifname zahn sorglos ZahnPRIVAT 90 Dent100 ZahnGesund 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
AlterBeitrag
0-1520,29 €
16-2022,25 €
21-4037,36 €
41-4553,44 €
46-5061,16 €
51-5569,13 €
56-6076,49 €
61-10084,76 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 90 - 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 90% 90% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% Nein 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Füllungen 100% 90% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 90% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 90% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 90% 90% 65%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 90% 90% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€
1. - 5. Versicherungsjahr7.500€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein SOFORT-ABSCHLUSS
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Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung fürs Kind - Das Risiko in Zahlen

Geht es bei Erwachsenen in erster Linie um teuren Zahnersatz, ist das Hauptrisiko bei Kindern ein anderes. Nämlich hauptsächlich das von drohenden Kosten für eine Zahnspange bzw. einer kieferorthopädischen Behandlung. Das Risiko der Kieferorthopädie Kosten ist natürlich nicht mit denen eines Hausbrands vergleichbar!

Aber sie können je nach Schweregrad der Erkrankung und ob die gesetzliche Krankenversicherung sich an den Kosten für ihr Kind beteiligt oder nicht, bis ca. 7.000€ betragen!

Feste Zahnspange – privat zu tragende Kosten
Stufe Schweregrad Welche Kosten entstehen? Höhe der Privatleistungen * Diagnose Beispiele Notwendigkeit Behandlung
KIG 5 Sehr Starke Zahn- oder Kieferfehlstellung Mehrkosten ausserhalb der Standard Kassenleistung ca. 1.500 – 3.000 € Verlagerung von Zähen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte unumgänglich
KIG 4 Starke Zahn- oder Kieferfehlstellung Mehrkosten ausserhalb der Standardkassenleistung ca. 1.000 – 2.500 € Überbiss 6 - 9mm, Durchbruchstörung, Einseitiger Kreuzbiss Dringend nötig
KIG 3 Deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung Mehrkosten ausserhalb der Standardkassenleistung ca. 500 – 2.000 € Deckbiss bis 3mm + Schleimhautverletzung offener Biss 2 - 4mm notwendig
KIG 2 Mittlere Zahnfehlstellung Komplette Behandlungskosten ca. 2.500 – 7.000 € Überbiss 3 - 6mm, Deckbiss bis 3mm, offener Biss 1 - 2mm Teilweise
KIG 1 Leichte Zahnfehlstellung Komplette Behandlungskosten ca. 2.500 – 7.000 € offener Biss bis 1mm, Überbiss bis 3mm, tiefer Biss 1 - 3mm Nicht notwendig, rein Ästhetisch
*Angaben ohne Gewähr – medizinische Behandlungen sind immer Einzelfälle – somit können die Kosten im Einzelfall auch nach oben oder unten abweichen – die Werte dienen als Orientierungswerte

 

Welche Zahnzusatzversicherung Tarife für Kinder sind sinnvoll?

Tarife mit Leistungen für Kinder gibt es sehr viele - doch nicht alle taugen etwas, zum Beispiel weil einzelne Leistungsthemen zu stark begrenzt sind.

Die höchsten Kosten für Kinder entstehen dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung für eine Zahnspange gar nicht leistet (siehe Tabelle KIG 1 und KIG2). In diesem Fall können einige tausend Euro Kosten entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung, die in diesem Fall ihre Leistung auf 1.000 oder 2.000 Euro begrenzt, nützt also nicht viel.

Optimal ist, wenn die Zahnzusatzversicherung in diesem Fall unbegrenzt leistet - oder zumindest mit einer sehr hohen Begrenzung. Empfehlenswert sind hier zum Beispiel die Tarife der Concordia Zahn Sorglos mit 100% bis 8.000€ oder die Inter Zahnzusatzversicherung (im Tarif Z90+Zpro mit 80% Leistung ohne Deckelung).

Darüber hinaus, ist es aber auch sinnvoll, wenn die Zusatzversicherung die Mehrkosten einer KFO-Behandlung absichert, die im Rahmen der Kassenrichtlinien durchgeführt und abgerechnet werden kann (siehe Tabelle oben, KIG 3-5).

Die Kosten, die in diesem Fall entstehen, sind zwar nicht ganz so hoch wie bei KIG 1-2, allerdings tritt dieser Leistungsfall in der Praxis etwas häufiger ein. In diesem Fall reicht allerdings eine begrenzte Leistung auf 1.000 oder 2.000 Euro.

Wer auch bei Mehrkosten-Abrechnungen in KIG-Stufe 3, 4 oder 5 sehr umfassend abgesichert sein möchte, sollte darauf achten, dass in diesem Fall die Begrenzung ausreichend hoch ist. Sinnvoll sind in diesem Fall zum Beispiel die Allianz Zahnzusatzversicherung (Mein Zahnschutz mit bis zu 100% bis 3.000 Euro) sowie die UKV Zahnzusatzversicherung (ZahnPRIVAT mit bis zu 100% bis 5.000 Euro).

Zahnersatz, Prophylaxe & andere Kosten sollte man bei Kindern nicht unterschätzen

Zahnersatz bei Kindern – auch nicht zu unterschätzen!

Ein oftmals unterschätztes Risiko ist bei Kindern auch oft der Zahnersatz. Wenn ein Zahn oder mehrere Zähne auf Grund von einem Karies Befall, oder durch einen Unfall zerstört wurden und die Zahnlücke bzw. der Zahn mit hochwertigem Zahnersatz versorgt werden soll, können auf die Eltern einige Kosten zukommen. Grundsätzlich ist eine Standardbehandlung mit Zahnersatz, wie auch bei Erwachsenen eine Kassenleistung, wofür Festzuschüsse von der GKV gezahlt werden. Allerdings hat diese Standard Versorgung nichts mit einem hochwertigen Zahnersatz zu tun und die meisten Eltern werden für ihr Kind eine bessere Versorgung in Anspruch nehmen wollen, von der sie dann die Mehrkosten selbst tragen müssen. Diese Kosten sind dann bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder  meist eingeschlossen.

Prophylaxe – gerade bei einer festen Zahnspange sinnvoll

Zusätzlich lohnt es sich natürlich, um es gar nicht erst zu aufwendigen Behandlungen kommen zu lassen, mit dem Kind regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zum Zahnarzt zu gehen. Hierbei können eventuelle Anfangsstadien von Karies und Zahnbeläge frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Somit ist auch bei einem Kind die professionellen Zahnreinigung sinnvoll, wird aber leider nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Insbesondere bei der Behandlung mit einer festen Zahnspange ist das Kariesrisiko erhöht. Das kommt daher, dass die Mundhygiene durch die Klammern und Drähte an den Zähnen eingeschränkt ist und sich Bakterien besser festsetzen können.

Somit ist gerade in diesem Fall eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung äußerst sinnvoll, wird aber im Rahmen einer Standard Kieferorthopädie Behandlung der GKV nicht bezahlt. Über eine Zahnzusatzversicherung können diese Kosten aber manchmal mit versichert werden.

Kosten beim Zahnarzt ausserhalb von KFO & Co.

Auch bei Kindern kommen hin und wieder kleinere Karieslöcher vor. Hierbei wünschen sich die meisten Eltern für ihre Kinder eine hochwertige Versorgung in Form von Kunststofffüllungen. Die Kassenleistung beinhaltet allerdings nur Kunststofffüllungen für Kinder im Frontzahnbereich. Sollen auch andere Zähne mit Kunststofffüllungen versorgt werden, müssen Kosten hierfür von den Eltern selbst bezahlt werden.

Die Fissurenversiegelung der Backenzähne ist zusätzlich zur täglichen Mundhygiene zu hause ein äußerst effektiver Kariesschutz. Denn sollte, gerade wenn ein Kind mal nicht so gründlich die Zähne putzt, oder die Ernährung nicht so optimal war, ein Speiserest oder Rückstände in den Furchen der Backenzähne hängen bleiben, schützt diese Versiegelung zusätzlich die Zähne bzw. den Zahnschmelz vor Angriffen durch Säure.

Leider beinhaltet die Kassenleistung nur eine Fissurenversiegelung der großen, bleibenden Backenzähne. Sollen schon die Milchzähne versiegelt werden, oder auch anderen bleibenden Zähnen, müssen die Fissurenversiegelung Kosten für ihr Kind selbst bezahlt werden.

Was Kosten Behandlungen für Kinder?

Im folgenden haben wir ihnen zusammengestellt welche Kosten in den einzelnen Bereichen auf sie zukommen können! Eine gute Kieferorthopädie Versicherung kann diese Kosten deutlich senken!

Behandlung Preis ca.
Feste Zahnspange KIG 1 und KIG 2 (GKV keine Kassenleistung) 1.000 - 7.000€
Feste Zahnspange KIG 3, KIG 4 und KIG 5 (GKV Kassenleistung) Mehrkosten bis zu 3.000€
Professionelle Zahnreinigung Kinder 80€ - 120€
Fissurenversiegelung (Milchzähne oder anderen Zähnen ohne Kassenleistung) 12€ - 18€ pro Zahn
Fluoridierung (1x jährlich Kassenleistung) 8€ - 10€ pro Zahn
Kunststofffüllung 50€ - 100€
Zahnersatz Je nach Art
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