Wie finde ich die beste Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken & Verblendungen?
Wenn man über Zahnzusatzversicherungen spricht, dann denken die meisten Menschen an teure Inlays oder Implantate.
Aber auch Kronen oder Brücken können sehr teuer werden.
Hätten Sie gedacht, dass man für eine einzige aufwändig angefertigte Keramikkrone über 1000 Euro bezahlen kann?
Sicherlich nicht.
Wer sich bei Kronen oder Brücken mit der Standardausführung der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden gibt, der braucht nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Wer allerdings nicht möchte, dass man beim Lachen bereits von weitem erkennt, dass man unschöne Kronen aus dunklem Metall im Mund hat, der muss beizeiten tief in die Tasche greifen und für den lohnt sich eine gute Versicherung.
Welche Versicherung die richtige ist, kann man schlecht pauschal sagen. Wichtig ist natürlich die Höhe der Leistungen. Tarife mit sehr geringen Leistungen (z.B. 20% oder 30%, Verdoppelung Festzuschuss) sind nicht optimal. Gute Tarife sollten für Kronen und Brücken mindestens 80% der Kosten decken.
Wer zum Beispiel schon viele Kronen oder Brücken im Mund hat, der weiß bereits heute, dass dieser Zahnersatz nicht ewig hält und irgendwann erneuert werden muss. In diesem Fall sollte man eher über eine Versicherung mit 90% oder 100% Leistung nachdenken.
Tipp: in diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung sinnvoll, wo auch in den ersten Jahren nach Abschluss schon hohe Kosten gedeckt werden.
Im Bereich Kronen und Brücken sollte man speziell darauf achten, dass Materialien nicht begrenzt sind. Manche Versicherungen haben ein Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Laborarbeiten in den Bedingungen (sog. "Materialpreisverzeichnis"). Dort sind Höchstpreise für das Zahnersatzmaterial und die Zahntechniker-Leistungen hinterlegt, was die Leistung erheblich einschränken kann.
Wer Wert darauf legt, dass die Zähne vollständig in Keramik verblendet werden können, sollte darauf achten, dass die Bedingungen keine Verblendgrenze vorsehen. Manche Anbieter erstatten Keramikverblendungen z.B. nur bis zum 5er Zahn. Das bedeutet dann, dass für die dahinter liegenden Backenzähne (6er, 7er und 8er) nur Kronen oder Brücken in unverblendeter Ausführung erstattet werden.