Allianz |
Frage im Antrag:
"Sind Sie in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung (inkl. Kontrolluntersuchungen nach durchgeführten Maßnahmen und Wiedervorstellungen) bzw. ist eine solche angeraten oder beabsichtigt (z. B. auch wegen Funktionsstörungen des Kauorgans, Knirscherschienen, Parodontose oder Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen)?
Bei „ja“, bitte aktuellen Heil- und Kostenplan bzw. kieferorthopädischen Behandlungsplan einreichen, oder die Behandlung beschreiben und unten Ihren Zahnarzt oder Kieferorthopäden angeben." |
Die Allianz prüft individuell, ob eine Annahme mit Ausschluss der laufenden Maßnahme möglich ist oder ob der Antrag abgelehnt wird.
Sofern bei Antragstellung nur Behandlungen in geringem Umfang laufen (z.B. eine oder zwei Füllungen, Kronen o.Ä.) ist im Regelfall ein Angebot mit Ausschluss möglich.
Bei umfangreichen Behandlungen oder gravierenden Zahnerkrankungen (z.B. laufende Parodontosebehandlung) ist eher mit einer Ablehnung oder Rückstellung des Antrages zu rechnen. |
ARAG |
Frage im Antrag:
"Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?" |
Es wird automatisch folgender Leistungsausschluss vereinbart:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung der zu versichernden Person
• bereits begonnen haben oder
• bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind. |
AXA |
Frage im Antrag:
"Befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen, kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Behandlung bzw. Beratung oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt? (Dies gilt auch, wenn Sie eine Knirscher-/Aufbissschiene tragen.)" |
Die AXA lehnt einen Antrag automatisch ab, wenn die Frage nach laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen mit JA beantwortet wird. |
Barmenia |
Frage im Antrag:
"Erfolgt zurzeit eine Zahnersatzbehandlung, eine Wurzelbehandlung und/oder eine Behandlung wegen Parodontose/Parodontitis oder ist sie angeraten oder beabsichtigt?" |
Die Barmenia prüft individuell, ob eine Annahme mit Ausschluss der laufenden Maßnahme möglich ist oder ob der Antrag abgelehnt wird.
Sofern nur eine geringfügige Behandlung von 2 oder 3 Zähnen (z.B. Füllungen, Inlays oder Kronen) geplant ist, kann der Antrag mit Leistungsausschluss policiert werden.
Bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen oder schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. chronische Parodontitis) ist mit Ablehnung oder Rückstellung des Antrages zu rechnen. |
Continentale |
Frage im Antrag:
"Sind zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlungen (z.B. Inlays, Parodontosebehandlung, Zahnersatz oder Implantate) notwendig, angeraten oder wurden solche begonnen bzw. fanden in den letzten 12 Monaten Parodontosebehandlungen / Zahnfleischerkrankungen statt?
Wenn ja, welche Behandlungen, wer kann Auskunft geben?"
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Die Fragestellung der Continentale ist sehr umfassend und unserer Erfahrung nach, ist die Risikoprüfung eher streng als kulant. Wird die Frage mit JA beantwortet ist im Regelfall mit Ablehnung / Rückstellung des Antrages zu rechnen.
Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, gilt das Tragen einer Aufbissschiene wegen Zähneknirschen als "laufende Behandlung" im Sinne der Fragestellung und führt zur Ablehnung des Antrages. |
DFV (Deutsche Familienversicherung) |
Frage im Antrag:
Die Deutsche Familienversicherung (DFV) stellt im Antrag keine Fragen zum Zahnzustand oder nach laufenden Zahnbehandlungen. |
Die DFV schließt laufende Behandlungen automatisch von den Leistungen aus. In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu:
"Wir ersetzen keine Aufwendungen
- für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen;
- für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen;
- für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn fällt."
Eine Besonderheit bei der DFV ist die Formulierung des Ausschlusses "erkrankter" Zähne - dies schließt auch erkrankte Zähne mit ein, bei denen vor Abschluss vom Zahnarzt noch gar keine Diagnose gestellt wurde. Das kann bei der Beurteilung im Leistungsfall zu Problemen führen! |
Die Bayerische |
Frage im Antrag:
Die Bayerische fragt im Antrag nicht direkt nach laufenden oder angeratenen Behandlungen.
Gefragt wird allerdings, ob ein Zahnschmelzdefekt vorliegt oder eine Parodontose / Parodontitis-Erkrankung vorliegt - wer aufgrund dieser Vorerkrankungen in laufender Behandlung ist, könnte die Versicherung also nicht abschließen. |
Die Bayerische schließt laufende Behandlungen automatisch von den Leistungen aus. In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Zusätzlich findet sich im Antrag ein Hinweis:
"Für alle bei Vertragsabschluss bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz"
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DKV Deutsche Krankenversicherung |
Frage im Antrag:
"Laufende, beabsichtigte oder angeratene kieferorthopädische Behandlung - JA / NEIN"
"Laufende, beabsichtigte oder angeratene Wurzel- oder Parodontosebehandlung - JA / NEIN"
"Laufende, beabsichtigte oder angeratene Zahn- oder Parodontosebehandlung, Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz - JA / NEIN" |
Die DKV lehnt Anträge direkt ab, wenn die Frage nach laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen mit JA beantwortet wird.
Die Fragen nach laufender KFO bzw. Zahnbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlung) sind nur für Bausteine zu beantworten, die auch diese Leistungen beinhalten.
Die Frage nach laufender Zahnersatzbehandlung sind nur für Tarife mit Zahnersatz zu beantworten (z.B. KDTK85).
Speziell der Tarif DKV KDT kann ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. |
ERGO |
Frage im Antrag:
Die ERGO stellt im Antrag keinerlei Fragen zum Zahnzustand oder nach laufenden Zahnbehandlungen. |
Die ERGO leistet gemäß der Versicherungsbedingungen nur, wenn ein Versicherungsfall erstmalig nach Vertragsabschluss eintritt. Dazu heißt es in den Bedingungen:
"Wir erbringen Leistungen nach diesem Tarif, wenn einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungs-Schutz medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen für bei Vertragsschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz erstmals angeraten und durchgeführt wurden (Versicherungsfall). Für bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht damit kein VersicherungsSchutz."
Eine Ausnahme stellen die Tarife ERGO Zahnersatz Sofort und ERGO Kieferorthopädie Sofort dar - beide leisten sofort nach Abschluss, auch wenn vor Vertragsabschluss bereits eine Zahnersatzbehandlung oder eine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder geplant war! |
Gothaer |
Frage im Antrag:
Die Gothaer fragt im Antrag nicht nach laufender Behandlung. |
Die Gothaer leistet nicht für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Dazu heißt es in den Bedingungen:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Das ist insbesondere wichtig im Zusammenhang mit fehlenden Zähnen - denn gemäß Annahmerichtlinien der Gothaer kann im Tarif MediZDuo 1 fehlender Zahn mit versichert werden. Das gilt jedoch nicht, wenn vor Vertragsabschluss bereits Zahnersatz vom Zahnarzt angeraten, geplant oder begonnen worden ist.
Im Antrag der Gothaer findet sich ein expliziter Hinweis zum Thema laufender Behandlungen:
"Kein Versicherungsschutz besteht für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angeraten, geplant oder begonnen worden sind." |
Hallesche |
Frage im Antrag:
"Werden derzeit Zahnbehandlungen oder Behandlungen wegen Zahnersatz durchgeführt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt oder wird eine Knirscher-/Aufbissschiene getragen oder wurde eine solche verordnet bzw. ist eine solche notwendig?
Werden derzeit kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?" |
Die Hallesche nimmt Anträge generell nicht an, wenn eine der Fragen nach laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen mit JA beantwortet werden muss. |
Hanse Merkur |
Frage im Antrag:
"Finden derzeit zahnärztliche Maßnahmen statt? (Behandlung und/oder Anfertigung und/oder Erneuerung von Zahnersatz/Implantaten/Kronen/In- bzw. Onlays [Einlagefüllungen bzw. Teilkronen])
Sind zahnärztliche Maßnahmen für die Zukunft angeraten? (Behandlung und/oder Anfertigung und/oder Erneuerung von Zahnersatz/Implantaten/Kronen/In- bzw. Onlays [Einlagefüllungen bzw. Teilkronen])
Finden derzeit und/oder fanden in den letzten 3 Jahren Parodontosebehandlungen/-untersuchungen statt und/oder sind solche für die Zukunft angeraten?" |
Die Hanse Merkur schließt per Bedingungen laufende Versicherungsfälle von der Leistung aus - zudem findet sich im Antrag ein vorformulierter Leistungsausschluss, wenn eine der Fragen mit JA beantwortet wird.
In den Bedingungen lautet die Formulierung:
"Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt."
Hinweis: einige Tarife der Hanse Merkur haben anfängliche Wartezeiten von 6 Monaten! |
Inter |
Frage im Antrag:
"Besteht eine Zahn-/Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen, angeraten oder wird sie durchgeführt?"
Nach sonstigen Behandlungen wie Zahnersatz oder Zahnerhalt wird nicht gefragt. |
Die Inter leistet nicht für Behandlungen, die bereits vor Abschluss angeraten oder geplant waren. Dies ist zum einen in den AVB geregelt, zudem findet sich ein Hinweis im Antrag.
In den Bedingungen findet man diesen Passus:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Im Antrag der Inter findet man folgenden Hinweis:
"Bitte beachten Sie, dass für die Tarife INTER QualiMed Z® Zahn Folgendes gilt: für bei Versicherungsbeginn fehlende und nicht ersetzte Zähne sowie für vor Versicherungsbeginn angeratene bzw. geplante oder begonnene Maßnahmen werden keine Versicherungsleistungen erbracht."
Zudem muss ein Ausschluss akzeptiert werden, wenn die Frage nach laufenden kieferorthopädischen Behandlungen mit JA beantwortet werden muss:
"Für eine bestehende Zahn-/Kieferfehlstellung, eine vorgesehene, angeratene oder laufende kieferorthopädische Behandlung ist kein Leistungsanspruch gegeben. Es gilt ein Leistungsausschluss für Kiefer- und Zahnstellungsanomalien und Folgen als vereinbart."
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Münchener Verein |
Frage im Antrag:
Der Münchener Verein fragt im Antrag für die Tarife ZahnGesund nicht nach laufenden oder angeratenen Behandlungen. |
Der Münchener Verein leistet nicht für Behandlungen, die schon vor Abschluss angeraten oder geplant waren. Ein Hinweis auf den Ausschluss laufender Behandlungen findet sich sowohl in den AVB wie auch im Antrag.
In den Bedingungen lautet der Ausschluss:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Im Antrag beim Münchener Verein findet man diesen Hinweis:
"Für maximal einen bei Vertragsschluss fehlenden und noch nicht dauerhaft ersetzten Zahn besteht Leistungsanspruch, sofern die Zahnersatzmaßnahme noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.
Für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen oder kieferorthopädische Behandlung, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, besteht kein Versicherungsschutz." |
Nürnberger |
Frage im Antrag:
Die Nürnberger fragt im Antrag der Tarife Z100, Z90 und Z80 nicht nach laufenden oder angeratenen Behandlungen.
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Die Nürnberger leistet nicht für fehlende Zähne oder laufende Behandlungen. Entsprechende Regelungen finden sich sowohl in den Bedingungen wie auch im Antrag.
In den Bedingungen der Nürnberger heißt es:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht."
Im Antrag findet man diesen hervorgehobenen Hinweis:
"Die Tarife Z80, Z90 und Z100 leisten nicht für ärztliche bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die bereits bei Vertragsabschluss begonnen haben oder angeraten waren. Außerdem leisten die Tarife nicht für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss fehlende oder nicht dauerhaft ersetzte Zähne." |
R+V |
Frage im Antrag:
Die R+V stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag der Zahnzusatztarife ELAN
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Die R+V leistet nicht für fehlende Zähne oder laufende Zahnbehandlungen. Ein Hinweis dazu findet sich sowohl im Antrag als auch den Versicherungsbedingungen.
In den Bedingungen der R+V heißt es:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet"
Im Antrag findet man diesen hervorgehobenen Hinweis:
"Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für dauerhaft ersetzte Zähne und bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne sowie Zahnersatzmaßnahmen bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten bzw. geplant waren. Versichert sind auch Zähne, die noch nicht durch gebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels bei Kindern fehlen." |
SDK |
Frage im Antrag:
"Sind weitere Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung, oder der Austausch von Amalgam-/Kunststofffüllungen oder Inlays notwendig, vorgesehen oder angeraten?"
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Die SDK ist eine der wenigen Zahnzusatzversicherungen, die auch bei laufender Behandlung leisten - allerdings nur, wenn es um den Ersatz fehlender Zähne geht.
In den Bedingungen der SDK findet sich folgender Passus:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leisten wir für die ab dem Versicherungsbeginn entstandenen Kosten."
Im Antrag findet man folgende Formulierung:
"Ist die Frage mit „ja“ beantwortet, wird Folgendes Vertragsinhalt: Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahnoder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht. Der Leistungsausschluss gilt nicht für fehlende Zähne, für die ein Beitragszuschlag erhoben wird."
Bei der SDK lassen sich also bis zu 3 fehlende Zähne versichern, auch wenn dafür bereits eine Behandlung angeraten oder geplant ist! |
Signal Iduna |
Frage im Antrag:
"Werden aktuell Zahnersatz- und/oder Zahnbehandlungsmaßnahmen durchgeführt oder wurden diese von einem Zahnarzt empfohlen?"
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Die Signal-Iduna lehnt einen Antrag automatisch ab, wenn die Frage nach laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen mit JA beantwortet wird.
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UKV |
Frage im Antrag:
"Finden zurzeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beab - sichtigt bzw. wurden in den letzten zwei Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden?
(Zahnersatzmaßnahmen sind Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, In- bzw. Onlays; nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für fehlende bzw. zu ziehende Zähne.)"
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Die UKV ist einer der wenigen Anbieter, der auch bei laufender Behandlung leistet - allerdings nur, wenn es um den Ersatz fehlender Zähne geht.
In den Bedingungen der UKV findet sich folgender Passus:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet"
Im Antrag findet man bei der Gesundheitsfrage nach laufenden / angeratenen / beabsichtigten Behandlungen einen Zusatz:
"nicht zu berücksichtigen sind Maßnahmen für fehlende bzw. zu ziehende Zähne."
Bei der UKV lassen sich also bis zu 3 fehlende oder zu ziehende Zähne versichern, auch wenn dafür bereits eine Behandlung angeraten oder geplant ist! |
Universa |
Frage im Antrag:
Die Universa stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag des Tarifes Dent-Privat
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Die Universa leistet nicht für fehlende Zähne oder laufende Zahnbehandlungen. Ein Hinweis dazu findet sich sowohl im Antrag als auch den Versicherungsbedingungen.
In den Bedingungen der Universa
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Im Antrag findet man folgenden Hinweis:
"Wir bieten Versicherungsschutz für alle Zähne. Hiervon ausgenommen sind bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen." |
Württembergische |
Frage im Antrag:
Im Antrag der Württembergischen wird nicht nach laufenden oder angeratenen Behandlungen gefragt. |
Die Württembergische leistet nicht für Behandlungen, die bereits vor Abschluss angeraten oder geplant waren. Dies ist zum einen in den AVB geregelt, zudem findet sich ein Hinweis im Antrag.
In den Bedingungen findet man diesen Passus:
"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Im Antrag der Württembergischen findet sich folgender Hinweis:
"Bitte beachten Sie, dass für zahnärztliche Behandlungen, kieferorthopädische Leistungen und Zahnersatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden oder angeraten oder geplant sind, kein Versicherungsschutz besteht."
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