Zahnzusatzversicherung Laufzeit

  •  Wie sind Mindestvertragsdauer & Kündigungstermine?
  •  Laufzeit der Zahnzusatzversicherung - was ist wichtig?
  •  Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Laufzeit?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 25.11.2025
 
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, möchte sich bzw. seine Zähne im Regelfall langfristig absichern. Eine Kündigung ist oft mit Nachteilen behaftet. Dennoch kann es gute Gründe für einen Wechsel geben - zum Beispiel, wenn die Leistungen des alten Vertrages sehr niedrig oder stark eingeschränkt sind.
 
Dabei muss man aber im Normalfall eine Mindestvertragsdauer einhalten. Diese Laufzeit beträgt bei den meisten Anbietern 1 bis 2 Jahre. Es gibt aber auch ein paar Zahnzusatzversicherungen, die ohne Laufzeit sofort wieder gekündigt werden können. Wir haben alle gängigen Anbieter mit Laufzeit & Kündigungstermin für Sie aufgelistet.
 
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln möchten, kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung.
 
Kalender mit Laufzeit Markierungen
Zahnzusatzversicherung Laufzeit - Checkliste
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt meist 1-2 Jahre
  • Anschließend ist die Kündigung i.d.R. mit 3-monatiger Frist möglich
  • Achtung: unterschiedliche Regelungen für Versicherungsjahr / Kalenderjahr!
  • Ein paar Anbieter verzichten auf eine Laufzeit (sofortige Kündigung möglich)

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Zahnzusatzversicherung: Mindestvertragsdauer & Kündigungstermine aller Anbieter

Die Mindestvertragslaufzeit ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf 2 Jahre beschränkt - dennoch gibt es hier große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Einige Versicherungen rechnen mit Kalenderjahr, andere mit dem exakten Versicherungsjahr.

Das (exakte) Versicherungsjahr wird i.d.R. individuell betrachtet - das bedeutet, ein Vertrag, der zum Beispiel am 1.5. eines Jahres begonnen hat, läuft dann immer vom 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Hier kommt es also auf den individuellen Versicherungsbeginn an.

Das Kalenderjahr hingegen endet immer am 31.12., egal ob der Vertrag am 1. Januar begonnen hat oder während eines laufenden Kalenderjahres. Anbieter für die das Kalenderjahr bei der Laufzeit entscheidend ist, sind zum Beispiel die DKV Zahnzusatzversicherung oder die Gothaer Zahnzusatzversicherung.

Bei den meisten Versicherungen beträgt die anfängliche Laufzeit 1 oder 2 Jahre - doch es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel der ERGO Zahnzusatzversicherung gibt es in vielen Tarifen keine Mindestlaufzeit (jederzeitige Kündigung möglich).

Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht, wo wir die Laufzeiten und Kündigungsfristen aller gängigen Anbietern von Zahnzusatzversicherungen aufgelistet haben!

Versicherung

Versicherungsjahr

Termin

Frist

Laufzeit

Allianz Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Alte Oldenburger Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 2 Jahre (KJ)
ARAG Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (exakt)
AXA / DBV Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Barmenia Versicherungsjahr Ende VJ ohne Frist 1 Jahr (exakt)
BBKK (VKB) Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Bayerische Versicherungsjahr Ende VJ 1 Monat 2 Jahre (exakt)
Central Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Concordia Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Continentale Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
DA-Direkt Versicherungsjahr Ende VJ 1 Monat 2 Jahre (exakt)
Debeka Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 1 Jahr (exakt)
Deutscher Ring Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
DEVK Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 1 Jahr (KJ)
DFV Deutsche Familienversicherung Versicherungsjahr

Ende VJ

ohne Frist

2 Jahre (exakt)

DKV Kalenderjahr

Tarife ZahnKomfort - zum Monatsende

ohne Frist

2 Jahre (KJ)
ERGO (normale Tarife) Versicherungsjahr Monatsende ohne Frist ohne Laufzeit
ERGO (Sofortschutz-Tarife) Versicherungsjahr Ende VJ ohne Frist 2 Jahre (exakt)
Gothaer Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Hallesche Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 2 Jahre (exakt)
Hanse Merkur Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
HUK-Coburg Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 1 Jahr (KJ)
INTER Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 2 Jahre (exakt)
LKH Landeskrankenhilfe Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
LVM Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Münchener Verein Kalenderjahr

zum 31.12.

3 Monate

2 Jahre (exakt)

Nürnberger Kalenderjahr zum 31.12. 1 Monat 1 Jahr (KJ)
Ottonova Kalenderjahr zum 31.12. 1 Monat 2 Jahre (KJ)
PAX / Familienfürsorge Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
R+V Krankenversicherung Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
SDK Süddeutsche 1. Juli bis 30. Juni Zum 30.06. 3 Monate 2 Jahre (exakt)
Signal-Iduna Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 2 Jahre (exakt)
UKV Union KV Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)
Universa Versicherungsjahr Ende VJ 3 Monate 2 Jahre (exakt)
Württembergische Kalenderjahr zum 31.12. 3 Monate 2 Jahre (KJ)

Quelle: eigene Recherchen - Copyright Versicherungsmakler Experten GmbH 05-2020 - alle Angaben ohne Gewähr

FAQ – Zahnzusatzversicherung Laufzeit

Wie lange ist die übliche Laufzeit einer Zahnzusatzversicherung?

Die Laufzeit einer Zahnzusatzversicherung beträgt bei den meisten Anbietern zunächst 1 bis 2 Jahre, danach verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch von Jahr zu Jahr. Diese anfängliche Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, in der Sie meist nicht ordentlich kündigen können. Einige Tarife – etwa moderne Online- oder Sofortschutz-Tarife – kommen inzwischen ohne feste Mindestlaufzeit aus und lassen eine Kündigung zum Monatsende zu. Welche Vertragslaufzeit konkret gilt, steht immer im Versicherungsschein und in den Bedingungen; ein Blick in unsere Anbietertabelle hilft Ihnen, die Modelle schnell zu vergleichen.

Was bedeutet der Unterschied zwischen Versicherungsjahr und Kalenderjahr für die Laufzeit?

Ob Ihre Zahnzusatzversicherung nach Versicherungsjahr oder Kalenderjahr läuft, entscheidet, zu welchem Termin Sie kündigen können und wie sich die Laufzeit berechnet. Beim Versicherungsjahr startet die Vertragslaufzeit mit Ihrem individuellen Beginn (z. B. 01.04. bis 31.03.), beim Kalenderjahr läuft alles immer bis zum 31.12. eines Jahres. In Kalenderjahr-Tarifen ist die Kündigung meist nur zum Jahresende möglich, während beim Versicherungsjahr das Ende genau ein Jahr nach Vertragsbeginn liegt. Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Laufzeit planen oder gezielt zum frühestmöglichen Termin aussteigen möchten.

Welche Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen sind bei Zahnzusatzversicherungen üblich?

Üblich sind Mindestvertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten, kombiniert mit Kündigungsfristen von 1 bis 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit. Das bedeutet: Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung in vielen Tarifen erstmals nach einem oder zwei Jahren kündigen, wenn Ihre schriftliche Kündigung rechtzeitig vor dem Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres eingeht. Einige Versicherer bieten auch kürzere Bindungsfristen oder Tarife ohne Mindestlaufzeit an, oft vor allem im Onlinegeschäft. In unserer Übersicht im Artikel sehen Sie, welche Anbieter welche Kombination aus Laufzeit und Kündigungsfrist nutzen und wie flexibel Sie dort sind.

Kann ich die Laufzeit meiner Zahnzusatzversicherung verkürzen oder vorzeitig kündigen?

Die Vertragslaufzeit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie normalerweise nicht nachträglich verkürzen, eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber bei Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen – hier dürfen Sie oft vorzeitig aus dem Vertrag raus. Auch ein Umstieg innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Zahntarif kann möglich sein. Prüfen Sie dafür immer die Bedingungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie einen laufenden Vertrag vorschnell aufgeben.

Verlängert sich die Zahnzusatzversicherung automatisch, wenn ich nicht kündige?

Ja, nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Zahnzusatzversicherung in aller Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Dieses automatische Weiterlaufen ist in der privaten Kranken- und Zusatzversicherung üblich und sorgt dafür, dass Ihr Zahnschutz nicht plötzlich wegfällt. Für Sie bedeutet das aber auch: Wer die eigene Zahnzusatzversicherung-Laufzeit aktiv steuern möchte, sollte die jeweilige Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate zum Jahresende) im Blick behalten. Ein Kalendereintrag oder eine kurze Notiz mit Datum lohnt sich, wenn Sie später einmal über einen Wechsel nachdenken.

Was muss ich zur Laufzeit beachten, wenn ich meine Zahnzusatzversicherung wechseln möchte?

Beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie vor allem darauf achten, dass die Mindestvertragslaufzeit des alten Tarifs erfüllt ist und Sie die Kündigungsfrist einhalten. Erst wenn der bestehende Vertrag wirksam beendet ist, lohnt sich der Start in einem neuen Tarif mit eigener Laufzeit und oft neuen Wartezeiten oder Leistungsstaffeln. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein, damit der neue Vertrag ohne Lücke an den alten anschließen kann und Sie nicht kurzzeitig ohne Schutz dastehen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem unabhängigen Makler begleiten, der sowohl Laufzeit, Kündigungstermine als auch die Leistungsunterschiede der Tarife im Blick behält.

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