Zahnzusatzversicherung Laufzeit
- Wie sind Mindestvertragsdauer & Kündigungstermine?
- Laufzeit der Zahnzusatzversicherung - was ist wichtig?
- Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Laufzeit?
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Die Mindestvertragslaufzeit ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf 2 Jahre beschränkt - dennoch gibt es hier große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Einige Versicherungen rechnen mit Kalenderjahr, andere mit dem exakten Versicherungsjahr.
Das (exakte) Versicherungsjahr wird i.d.R. individuell betrachtet - das bedeutet, ein Vertrag, der zum Beispiel am 1.5. eines Jahres begonnen hat, läuft dann immer vom 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Hier kommt es also auf den individuellen Versicherungsbeginn an.
Das Kalenderjahr hingegen endet immer am 31.12., egal ob der Vertrag am 1. Januar begonnen hat oder während eines laufenden Kalenderjahres. Anbieter für die das Kalenderjahr bei der Laufzeit entscheidend ist, sind zum Beispiel die DKV Zahnzusatzversicherung oder die Gothaer Zahnzusatzversicherung.
Bei den meisten Versicherungen beträgt die anfängliche Laufzeit 1 oder 2 Jahre - doch es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel der ERGO Zahnzusatzversicherung gibt es in vielen Tarifen keine Mindestlaufzeit (jederzeitige Kündigung möglich).
Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht, wo wir die Laufzeiten und Kündigungsfristen aller gängigen Anbietern von Zahnzusatzversicherungen aufgelistet haben!
Versicherung |
Versicherungsjahr |
Termin |
Frist |
Laufzeit |
|---|---|---|---|---|
| Allianz | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Alte Oldenburger | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| ARAG | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| AXA / DBV | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Barmenia | Versicherungsjahr | Ende VJ | ohne Frist | 1 Jahr (exakt) |
| BBKK (VKB) | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Bayerische | Versicherungsjahr | Ende VJ | 1 Monat | 2 Jahre (exakt) |
| Central | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Concordia | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Continentale | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| DA-Direkt | Versicherungsjahr | Ende VJ | 1 Monat | 2 Jahre (exakt) |
| Debeka | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 1 Jahr (exakt) |
| Deutscher Ring | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| DEVK | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 1 Jahr (KJ) |
| DFV Deutsche Familienversicherung | Versicherungsjahr | Ende VJ |
ohne Frist | 2 Jahre (exakt) |
| DKV | Kalenderjahr | Tarife ZahnKomfort - zum Monatsende |
ohne Frist |
2 Jahre (KJ) |
| ERGO (normale Tarife) | Versicherungsjahr | Monatsende | ohne Frist | ohne Laufzeit |
| ERGO (Sofortschutz-Tarife) | Versicherungsjahr | Ende VJ | ohne Frist | 2 Jahre (exakt) |
| Gothaer | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Hallesche | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| Hanse Merkur | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| HUK-Coburg | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 1 Jahr (KJ) |
| INTER | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| LKH Landeskrankenhilfe | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| LVM | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Münchener Verein | Kalenderjahr | zum 31.12. |
3 Monate |
2 Jahre (exakt) |
| Nürnberger | Kalenderjahr | zum 31.12. | 1 Monat | 1 Jahr (KJ) |
| Ottonova | Kalenderjahr | zum 31.12. | 1 Monat | 2 Jahre (KJ) |
| PAX / Familienfürsorge | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| R+V Krankenversicherung | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| SDK Süddeutsche | 1. Juli bis 30. Juni | Zum 30.06. | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| Signal-Iduna | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| UKV Union KV | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
| Universa | Versicherungsjahr | Ende VJ | 3 Monate | 2 Jahre (exakt) |
| Württembergische | Kalenderjahr | zum 31.12. | 3 Monate | 2 Jahre (KJ) |
Quelle: eigene Recherchen - Copyright Versicherungsmakler Experten GmbH 05-2020 - alle Angaben ohne Gewähr
Die Laufzeit einer Zahnzusatzversicherung beträgt bei den meisten Anbietern zunächst 1 bis 2 Jahre, danach verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch von Jahr zu Jahr. Diese anfängliche Mindestvertragslaufzeit ist die Zeit, in der Sie meist nicht ordentlich kündigen können. Einige Tarife – etwa moderne Online- oder Sofortschutz-Tarife – kommen inzwischen ohne feste Mindestlaufzeit aus und lassen eine Kündigung zum Monatsende zu. Welche Vertragslaufzeit konkret gilt, steht immer im Versicherungsschein und in den Bedingungen; ein Blick in unsere Anbietertabelle hilft Ihnen, die Modelle schnell zu vergleichen.
Ob Ihre Zahnzusatzversicherung nach Versicherungsjahr oder Kalenderjahr läuft, entscheidet, zu welchem Termin Sie kündigen können und wie sich die Laufzeit berechnet. Beim Versicherungsjahr startet die Vertragslaufzeit mit Ihrem individuellen Beginn (z. B. 01.04. bis 31.03.), beim Kalenderjahr läuft alles immer bis zum 31.12. eines Jahres. In Kalenderjahr-Tarifen ist die Kündigung meist nur zum Jahresende möglich, während beim Versicherungsjahr das Ende genau ein Jahr nach Vertragsbeginn liegt. Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Laufzeit planen oder gezielt zum frühestmöglichen Termin aussteigen möchten.
Üblich sind Mindestvertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten, kombiniert mit Kündigungsfristen von 1 bis 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit. Das bedeutet: Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung in vielen Tarifen erstmals nach einem oder zwei Jahren kündigen, wenn Ihre schriftliche Kündigung rechtzeitig vor dem Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres eingeht. Einige Versicherer bieten auch kürzere Bindungsfristen oder Tarife ohne Mindestlaufzeit an, oft vor allem im Onlinegeschäft. In unserer Übersicht im Artikel sehen Sie, welche Anbieter welche Kombination aus Laufzeit und Kündigungsfrist nutzen und wie flexibel Sie dort sind.
Die Vertragslaufzeit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie normalerweise nicht nachträglich verkürzen, eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber bei Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen – hier dürfen Sie oft vorzeitig aus dem Vertrag raus. Auch ein Umstieg innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Zahntarif kann möglich sein. Prüfen Sie dafür immer die Bedingungen und lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie einen laufenden Vertrag vorschnell aufgeben.
Ja, nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Zahnzusatzversicherung in aller Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Dieses automatische Weiterlaufen ist in der privaten Kranken- und Zusatzversicherung üblich und sorgt dafür, dass Ihr Zahnschutz nicht plötzlich wegfällt. Für Sie bedeutet das aber auch: Wer die eigene Zahnzusatzversicherung-Laufzeit aktiv steuern möchte, sollte die jeweilige Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate zum Jahresende) im Blick behalten. Ein Kalendereintrag oder eine kurze Notiz mit Datum lohnt sich, wenn Sie später einmal über einen Wechsel nachdenken.
Beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie vor allem darauf achten, dass die Mindestvertragslaufzeit des alten Tarifs erfüllt ist und Sie die Kündigungsfrist einhalten. Erst wenn der bestehende Vertrag wirksam beendet ist, lohnt sich der Start in einem neuen Tarif mit eigener Laufzeit und oft neuen Wartezeiten oder Leistungsstaffeln. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein, damit der neue Vertrag ohne Lücke an den alten anschließen kann und Sie nicht kurzzeitig ohne Schutz dastehen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem unabhängigen Makler begleiten, der sowohl Laufzeit, Kündigungstermine als auch die Leistungsunterschiede der Tarife im Blick behält.
