Welche Arten von Zahnzusatzversicherung Leistungen gibt es?

Zahnzusatzversicherung Leistungen
im Überblick

  • Welche Leistungen sind wichtig?
  • Nur Zahnersatz? Oder auch Prophylaxe & Zahnerhalt?
  • Extraleistungen wie Brille, Narkose & Co

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Welchen Leistungsumfang sollte eine Zahnzusatzversicherung haben? Welche Leistungen kann man mit einer Zahnversicherung überhaupt versichern? Was ist der Unterschied zwischen Zahnersatz und Zahnbehandlung? Wie sinnvoll sind Extraleistungen wie Narkose oder Brille?

Die 4 wichtigsten Leistungen einer Zahnversicherung

  1. Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen, Brücken)
  2. Prophylaxe (z.B. Zahnreinigung)
  3. Zahnbehandlung (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung)
  4. Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen)

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung: Zahnersatz

Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung ist natürlich der Zahnersatz – denn hier kann es schon mal richtig teuer werden. Rechnungen im 5stelligen Bereich sind bei umfangreichen Zahnersatz-Sanierungen keine Seltenheit. 

Gerade weil die Kosten bei Zahnersatz sehr hoch werden können, ist es wichtig, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen ausgiebigen Vergleich durchzuführen. Insbesondere Implantate sind sehr teuer - es ist daher wichtig, dass eine Versicherung speziell dafür gute Leistungen bietet.

Zum Zahnersatz zählen im Speziellen:

  • Kronen (z.B. Goldkronen, Keramikkronen)
  • Brücken (z.B. Keramikbrücke, Zirkonbrücke)
  • Zahnprothesen / herausnehmbarer Zahnersatz (z.B. Teleskop-Prothesen, Klammerprothesen, etc.)
  • Teilkronen / Onlays
  • Stiftzähne
  • Keramikverblendungen
  • Veneers
  • Inlays / Einlagefüllungen
  • Reparaturen an Zahnersatz
  • Implantate und implantologische Leistungen (künstliche Zahnwurzel, i.d.R. bestehend aus Titan, wobei es aber auch Zirkonimplantate gibt)

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung: Prophylaxe

Neben Zahnersatz ist natürlich auch die richtige Vorsorge entscheidend dafür, wie lange wir gesunde Zähne erhalten können. Wer viel Wert auf seine Zähne legt, sollte daher in Prophylaxe investieren. Wer seine Zähne regelmäßig professionell reinigen lässt, sollte darauf achten, dass die Versicherung gute Leistungen für Prophylaxe bietet.

Zur Zahnprophylaxe zählen insbesondere:

  • professionelle Zahnreinigung (GOZ 1040)
  • Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Fluoridierung
  • Fissurenversiegelung
  • Erstellung Mundhygienestatus
  • bakterielle Speicheltests

Gerade die Leistungen für professionelle Zahnreinigung können sich bei einer Zahnzusatzversicherung lohnen – wer z.B. 2 x im Jahr eine Zahnreinigung für jeweils 100 Euro erstatten lässt, hat schon mal über 15 Euro seines monatlichen Beitrages wieder refinanziert!

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Leistung der Zahnzusatzversicherung: Zahnbehandlung

Zahnerhaltende Maßnahmen, die nicht nur rein vorbeugender Natur sind, bezeichnet man als Zahnbehandlung. Insbesondere zählen dazu beispielsweise

  • Kunststofffüllungen (Mehrschichtfüllungen / dentinadhäsive Rekonstruktion)
  • Wurzelkanalbehandlung / Wurzelspitzenresektion
  • Parodontosebehandlung / Parodontitisbehandlung

Eine wirklich umfassende Zahnzusatzversicherung sollte auch diese Leistungen abdecken. Mittlerweile gibt es allerdings viele Anbieter, die neben den "klassischen" Zahnbehandlungen auch weitere Leistungen versichern, z.B.:

  • Funktionsanalyse / Funktionstherapie (FAL / FT)
  • Schienentherapie (z.B. auch DROS-Schiene, DIR-Schiene, Harmonie-Schiene o.Ä.)
  • Narkose-Leistungen (z.B. Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur, Dämmerschlaf)

Leistungen der Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie / KFO

Kieferorthopädie ist eine Leistung, die i.d.R. Eher bei Kindern wichtig ist. Mittlerweile trägt etwa jedes zweite Kind im Laufe seines jungen Lebens eine Zahnspange, um den Biss der Zähne zu korrigieren.

Und das kann für die Eltern teuer werden – bis zu ca. 6.000 Euro kann so eine Zahnspangenbehandlung kosten – wer sich nicht rechtzeitig mit einer guten Zahnzusatzversicherung für Kinder absichert, muss die Kosten vollständig privat tragen!

Unter kieferorthopädische Leistungen fallen beispielsweise:

  • Zahnspange ohne GKV-Vorleistung (KIG 1 oder KIG 2)
  • Zahnspange mit GKV-Vorleistung (KIG 3-5)
  • Invisilign / unsichtbare Zahnspange
  • feste Zahnspange / lose Spange
  • Lückenhalter
  • Aligner-Therapie
  • Mini-Brackets / Speed-Brackets
  • Bionator

Unser Tipp: umfassende Leistung ist sinnvoll

Für die meisten Menschen macht es am meisten Sinn, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die Leistungen für alle Bereiche bietet. Sowohl Zahnersatz ist wichtig, aber auch Zahnbehandlung oder Prophylaxe. Niemand vermag vorhersagen, was die Zukunft bringt. Auch wenn man noch nie Probleme mit Wurzelbehandlungen hatte, kann es dennoch passieren, dass einen das Schicksal trifft.

Achten Sie also darauf, dass die Versicherung möglichst gute Leistungen in allen Bereichen bietet, sonst ärgern Sie sich möglicherweise hinterher, wenn dann doch mal ein Fall eintritt, der nicht versichert ist.

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