Zahnzusatzversicherung -
Material- und Laborkosten

  •  Welche Rolle spielen Material- und Laborkosten bei Versicherungen?
  •  Was bedeuten die Begriffe BEL, BEB und Sachkostenliste?
  •  Worauf sollte man bei Zahnzusatzversicherungen achten?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 25.11.2025

Zahnersatz ist teuer - ein erheblicher Teil der Zahnersatz-Rechnung entfällt (neben dem zahnärztlichen Honorar) auf die Material- und Laborkosten. Diese werden vom Praxislabor oder einem Fremdlabor abgerechnet.

Während die Erstattung der Honorarkosten des Zahnarztes über die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) klar und einheitlich geregelt ist, gibt es für Material und Labor keine allgemeingültigen oder verbindlichen Preise.

In welcher Höhe muss eine private Zahnzusatzversicherung die Material- und Laborkosten erstatten? Das ist bei manchen Tarifen in den Versicherungsbedingungen mit einer Sachkostenliste geregelt - doch nicht immer. Hier lesen Sie, worauf es ankommt.

Zahnersatz Zahntechnik Modell
Zahnzusatzversicherung Material- und Laborkosten - Checkliste
  • Die Material und Laborkosten haben erheblichen Anteil an einer Zahnersatz-Rechnung
  • Einheitliche Preise für zahntechnische Leistungen gibt es nicht - die Preise sind unterschiedlich hoch
  • Manche Zahnzusatzversicherungen haben eine Sachkostenliste (Preisverzeichnis) in den AVB
  • Die Erstattungsfähigkeit von zahntechnischen Leistungen ist in so einer Sachkostenliste fest geregelt
  • Viele Tarife haben keine Sachkostenliste - hier gilt dann eine Angemessenheitsklausel für Material / Labor

Was bedeutet BEL und BEB?

Wer Zahnersatz bekommt, stößt beim Thema Material -und Laborkosten vermutlich auf die Begriffe BEL und BEB - dabei handelt es sich um Leistungsverzeichnisse für zahntechnische Leistungen.

BEL II - bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen

Das BEL II (bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen) basiert auf einer Vereinbarung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem BEL II werden alle zahntechnischen Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkversicherungabgerechnet.

Die Material- und Laborkosten nach BEL II sind verhältnismäßig stark begrenzt und basieren auf einfachen Zahnersatz-Versorgungen - wenn eine Zahnzusatzversicherung in den Bedingungen auf das BEL II verweist, ist das also für den Versicherten nicht besonders positiv.

Aktuelle BEL-Listen können im Internet bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgerufen werden:

KZVB - BEL Preiste und Listen

 

BEB - bundeseinheitliche Benennungsliste

Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) ist ein umfassendes Fachverzeichnis zahntechnischer Leistungen, welches vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) entwickelt wurde.

Für Privatleistungen bei Kassenpatienten ist der BEL II (s.o.) nicht bindend. Die Material- und Laborkosten im Rahmen von Privatabrechnungen können frei vom Zahntechniker kalkuliert werden. Die BEB Zahntechnik wird dazu oftmals als Kalkulationsgrundlage verwendet.

Im BEB sind keine festen Preise für Material- und Laborleistungen enthalten. Die BEB beschreibt vielmehr die Arbeitsschritte und gibt Empfehlungen für Planzeiten vor, nach denen sich ein zahntechnisches Labor richten kann.

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Zahnzusatzversicherung mit Preis- und Leistungsverzeichnis

Manche Zahnzusatzversicherungen sind im Bereich der Material- und Laborkosten mit einem festen Preis-Leistungsverzeichnis kalkuliert.

Das bedeutet, dass in den Versicherungsbedingungen eine Liste mit festgelegten Höchstpreisen für zahntechnische Leistungen enthalten ist.

Das kann in verschiedener Hinsicht problematisch für den Versicherten sein:

  • erfahrungsgemäß sind die Beträge in so einem Preis- und Leistungsverzeichnis meist eher niedrig angesetzt - der Versicherte hat also im Leistungsfall unter Umständen mit Kürzungen zu rechnen
  • ob das Preisverzeichnis vom Versicherer an steigende Kosten (z.B. durch Inflation) angepasst wird, ist nicht fest vereinbart - man ist hier auf die Kulanz der Versicherung angewiesen

Positiv an einem einkalkulierten Preisverzeichnis ist hingegen der Aspekt Beitragsstabilität - der Versicherer kann die Beiträge einer Zahnzusatzversicherung dauerhaft stabiler kalkulieren, wenn er die Höhe der Leistungen für zahntechnische Laborkosten im Rahmen einer Sachkostenliste begrenzt.

Heutzutage ist die Sachkostenliste bei der Zahnzusatzversicherung eher ein Auslaufmodell. Neue Tarife werden kaum noch mit solchen Preisverzeichnissen ausgestattet. Aktuell gibt es Tarife mit Sachkostenliste noch bei folgenden Anbietern:

Achtung: die Stiftung Warentest berücksichtigt die Auswirkungen einer Sachkostenliste kaum - daher sind auch Tarife mit einer solchen Einschränkung im Zahnzusatzversicherung Test oft sehr gut bewertet.

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Was bedeutet Angemessenheit in Bezug auf Materialkosten bei der Zahnversicherung?

Wie schon erwähnt ist die Sachkostenliste eher ein Auslaufmodell. Die meisten Zahnzusatzversicherungen vereinbaren in den Bedingungen also keine "festen" Höchstsätze für Materialkosten und Laborleistungen.

Doch was bedeutet das dann in der Praxis? Erstatten die Versicherungen Kosten in "egal welcher Höhe"?

Nein, das ist auch nicht der Fall. Auch wenn es kein Preisverzeichnis für Materialkosten gibt, erstattet eine Zahnzusatzversicherung nur Kosten in angemessener Höhe. Einige Versicherungen formulieren das auch "klar" in den Versicherungsbedingungen - zum Beispiel heißt es in den Versicherungsbedingungen der Halleschen (MegaDent / GigaDent):

  • Die Kosten für zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) in angemessener Höhe.

Andere Versicherungen formulieren es zwar nicht explizit - dennoch werden in der Praxis "überhöhte" Materialkosten nicht erstattet. Argumentieren kann man hier mit der GOZ §9.1 - hier heißt es:

  • (1) Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Für den Versicherten ist es grundsätzlich deutlich besser, wenn in den Bedingungen der Zahnzusatzversicherung kein festes Preisverzeichnis vereinbart wird - dies lässt in der Praxis deutlich mehr Spielraum. Die erstattungsfähigen Kosten passen sich auch automatisch einem steigenden Kostenniveau an.

In der Praxis kommt es nach unserer Erfahrung eher selten zu Erstattungsproblemen in Hinblick auf die abgerechneten Materialkosten. Passieren kann dies, wenn die abgerechnten Kosten deutlich höher als "ortsüblich" sind. Dies is jeweils im Einzelfall zu prüfen - wir empfehlen hier die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe, da man selbst als Laie meist nur schwer einschätzen kann, ob die Kürzung der Materialkosten durch den Versicherer wirklich berechtigt ist. Helfen kann eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei oder ein Versicherungsberater mit Schwerpunkt PKV-Abrechnung.

FAQ – Material- & Laborkosten in der Zahnzusatzversicherung

Was sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz und warum sind sie für die Zahnzusatzversicherung so wichtig?

Material- und Laborkosten sind die Kosten für Zahntechnik (z. B. Kronen, Brücken, Implantataufbauten) und die verwendeten Werkstoffe, die das Dentallabor dem Zahnarzt berechnet. Gerade bei hochwertigem Zahnersatz machen diese Positionen oft den größten Teil der Rechnung aus und entscheiden, wie hoch Ihr Eigenanteil ohne oder mit Zahnzusatzversicherung für Material- und Laborkosten ist. Gute Tarife übernehmen nicht nur den zahnärztlichen Anteil, sondern auch einen hohen Prozentsatz dieser Labor- und Materialkosten. Deshalb lohnt es sich, in den Bedingungen genau zu prüfen, ob Laborrechnungen ausdrücklich mitversichert sind und bis zu welcher Grenze.

Was ist eine Sachkostenliste (BEL/BEB) und wie wirkt sie sich auf die Erstattung der Material- und Laborkosten aus?

Eine Sachkostenliste (z. B. BEL/BEB) legt fest, welche Laborleistungen und Materialkosten nur bis zu bestimmten Pauschalen oder Höchstbeträgen erstattet werden. Tarife mit Sachkostenliste begrenzen Ihre Erstattung, wenn das Labor deutlich höher abrechnet als diese Liste vorsieht – die Differenz zahlen Sie dann aus eigener Tasche. Moderne Zahnzusatzversicherungen verzichten häufig auf starre Sachkostenlisten und sprechen stattdessen von „angemessenen“ Material- und Laborkosten, was in der Praxis meist flexibler ist. Wenn Sie hochwertigen Zahnersatz aus einem frei gewählten Labor wünschen, sind Tarife ohne strenge Sachkostenliste oft die bessere Wahl.

Was bedeutet „angemessene Material- und Laborkosten“ in den Bedingungen der Zahnzusatzversicherung?

„Angemessene Material- und Laborkosten“ bedeutet, dass Ihre Zahnzusatzversicherung nur solche Laborrechnungen vollständig erstattet, die sich im Rahmen üblicher Marktpreise bewegen. Rechnet ein Dentallabor deutlich teurer ab als vergleichbare Labore oder als der Versicherer als angemessen einstuft, kann die Erstattung gekürzt werden und die Differenz bleibt Ihr Eigenanteil. Das zahntechnische Labor wählen in der Praxis meist Zahnarztpraxen, weil sie für die Qualität und Abstimmung verantwortlich sind – Sie können aber bei hohen Angeboten nach Alternativen oder einer zweiten Meinung fragen. Sinnvoll ist es, sich einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen und diesen vor Behandlungsbeginn der Zahnzusatzversicherung vorzulegen, um die voraussichtliche Erstattung von Material- und Laborkosten abzuklären.

Übernimmt jede Zahnzusatzversicherung die Material- und Laborkosten vollständig?

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Material- und Laborkosten übernimmt in der Regel nur bis zu einem vereinbarten Prozentsatz und innerhalb bestimmter Höchstgrenzen. Viele moderne Tarife erstatten Material- und Laborkosten in gleicher Höhe wie den übrigen Zahnersatz (z. B. 80–100 % inkl. GKV-Festzuschuss), während ältere oder einfache Tarife Laborleistungen nur eingeschränkt oder nach festen Preislisten abdecken. Entscheidend ist daher, ob im Tariftext Material- und Laborkosten ausdrücklich genannt sind und ob es zusätzliche Deckelungen, Staffeln in den ersten Jahren oder Ausschlüsse gibt.

Worauf sollte ich beim Vergleich einer Zahnzusatzversicherung im Hinblick auf Material- und Laborkosten besonders achten?

Beim Vergleich einer Zahnzusatzversicherung mit Fokus auf Material- und Laborkosten sollten Sie vor allem auf den Erstattungssatz (z. B. 80–100 %) und eventuelle Begrenzungen achten. Wichtig sind: ob Material- und Laborkosten ausdrücklich eingeschlossen sind, ob es Sachkostenlisten oder Höchstgrenzen pro Behandlung gibt, welche Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren gelten und wie streng „Angemessenheit“ ausgelegt wird. Sinnvoll ist es, einen Tarif zu wählen, der Labor- und Materialkosten genauso hoch absichert wie den Zahnersatz insgesamt und ohne enge Preislisten arbeitet – unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, solche Tarife zu filtern.

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