Was bedeutet BEL und BEB?
Wer Zahnersatz bekommt, stößt beim Thema Material -und Laborkosten vermutlich auf die Begriffe BEL und BEB - dabei handelt es sich um Leistungsverzeichnisse für zahntechnische Leistungen.
BEL II - bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen
Das BEL II (bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen) basiert auf einer Vereinbarung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem BEL II werden alle zahntechnischen Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkversicherung abgerechnet.
Die Material- und Laborkosten nach BEL II sind verhältnismäßig stark begrenzt und basieren auf einfachen Zahnersatz-Versorgungen - wenn eine Zahnzusatzversicherung in den Bedingungen auf das BEL II verweist, ist das also für den Versicherten nicht besonders positiv.
Aktuelle BEL-Listen können im Internet bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgerufen werden:
KZVB - BEL Preiste und Listen
BEB - bundeseinheitliche Benennungsliste
Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) ist ein umfassendes Fachverzeichnis zahntechnischer Leistungen, welches vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) entwickelt wurde.
Für Privatleistungen bei Kassenpatienten ist der BEL II (s.o.) nicht bindend. Die Material- und Laborkosten im Rahmen von Privatabrechnungen können frei vom Zahntechniker kalkuliert werden. Die BEB Zahntechnik wird dazu oftmals als Kalkulationsgrundlage verwendet.
Im BEB sind keine festen Preise für Material- und Laborleistungen enthalten. Die BEB beschreibt vielmehr die Arbeitsschritte und gibt Empfehlungen für Planzeiten vor, nach denen sich ein zahntechnisches Labor richten kann.