Zahnzusatzversicherung mit
Milchzähnen

  •  Milchzähne bei Erwachsenen - das gibt es wirklich
  •  Vorsicht Falle: Ausschluss fehlender Zähne
  •  Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Milchzähne haben
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 17.09.2025

Milchzähne bringt man eigentlich weniger mit Erwachsenen in Verbindung, sondern eher mit Kindern. Doch auch Erwachsene haben manchmal noch Milchzähne. Das liegt dann daran, dass bleibende Zähne genetisch bedingt "nicht angelegt" waren und kein bleibender Zahn den Milchzahn verdrängt hat.

Kann man Milchzähne im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung mit absichern? Ja, das ist möglich - es geht allerdings nicht bei jeder Versicherung und man muss einiges beachten wenn es um Nichtanlagen geht. Hier lesen Sie, worauf es ankommt.

 

Zahnzusatzversicherung trotz Milchzahn - Checkliste
  • Achtung: Tarife mit Ausschluss fehlender Zähne sind gefährlich bei Milchzähnen
  • Nur intakte Milchzähne können versichert werden
  • Schriftliche Bescheinigung (Attest) vom Zahnarzt ist sinnvoll
  • Bester Anbieter für Milchzähne: UKV Zahnprivat Premium

Was versteht man unter Nichtanlagen im Gebiss?

Kinder bekommen zunächst nach und nach die Milchzähne. Sobald dann ein bleibender Zahn durchbricht, stößt dieser den vorhandenen Milchzahn weg und der Milchzahn fällt aus. Bei manchen Menschen liegt allerdings eine genetisch bedingte Hypodontie vor und es kommt kein bleibender Zahn nach.

Dabei sind ein oder mehrere bleibende Zähne im Gebiss "nicht angelegt". Dabei handelt es sich um eine angeborene Entwicklungsstörung, die gar nicht so selten ist, wie man denkt. Etwa 3,5 bis 8% der Bevölkerung leiden an einer solchen Zahnunterzahl. Sind mehr als 5 bleibende Zähne nicht angelegt, spricht man von einer Oligodontie.

Was hat das nun für Folgen? Zunächst mal, bleibt eine solche Nichtanlage von bleibenden Zähnen häufig unentdeckt. Irgendwann wundern sich die Eltern, warum ein Milchzahn nicht zu wackeln beginnt und lassen das genauer vom Zahnarzt untersuchen. Im Rahmen einer Röntgendiagnostik kann man die Hypodontie erkennen.

Solange ein Milchzahn intakt ist, kann dieser die Funktion des nicht angelegten Zahnes weiterhin übernehmen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass auch Erwachsene im Alter von 20, 30 oder 40 Jahren noch einen oder mehrere Milchzähne haben. Doch man muss klar sagen, dass ein Milchzahn nicht ganz so stabil und haltbar ist wie ein bleibender Zahn.

Ist der Milchzahn beschädigt, benötigt man zwangsläufig irgendwann im Laufe der Zeit Zahnersatz. Häufig kommen Implantate zum Einsatz, wenn die benachbarten Zähne noch voll intakt sind. Im Jugendalter lässt sich eine Hypodontie unter Umständen auch mittels kieferorthopädischer Maßnahmen im Rahmen einer Spange korrigieren (dazu wird dann im Regelfall der Milchzahn entfernt und die entstandene Lücke durch die Nachbarzähne geschlossen).

 

Kann man Milchzähne versichern?

Wer als Erwachsener noch einen oder mehrere Milchzähne hat, der kann diese durchaus versichern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die vorhandenen Milchzähne müssen voll intakt sein
  • es darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine zahnärztliche Behandlung angeraten oder geplant sein

Sofern also der Milchzahn vollkommen in Ordnung ist und die Therapieempfehlung der Erhalt des Milchzahnes ist, lässt sich diese Situation im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung mit absichern. Optimalerweise sollte der behandelnde Zahnarzt vor Abschluss einer Versicherung ein Attest ausstellen, welches den guten Zustand des Milchzahnes dokumentiert.

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen bei Milchzähnen

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Muenchener Verein ZahnGesund 100 NUERNBERGER Z100 UKV ZahnPRIVAT 90 Universa uni-dent|Privat
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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

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Tarifname ZahnGesund 100 Z100 ZahnPRIVAT 90 uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 90% 80 - 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 90% ohne Begrenzung 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 90% 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 90% 80 - 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 90% 60 - 70%
PA-Behandlung 100% 100% 90% 60 - 70%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnzusatzversicherung trotz Milchzähnen - diese Tarife kommen in Frage

Vorsicht ist geboten. Nicht jede Versicherung bietet automatisch auch Leistungen bei vorhandenen Milchzähnen bzw. bekannter Nichtanlage von bleibenden Zähnen.

Viele Anbieter schließen in ihren Vertragsbedingungen "fehlende Zähne" automatisch von der Leistung aus. Von diesen Angeboten ist im Hinblick auf Milchzähne eher abzuraten, da dies später im Regelfall zum Streit führt. Einerseits kann man zwar argumentieren, dass ja ein (Milch-)Zahn vorhanden war und die Zahnreihe geschlossen war - andererseits könnte der Versicherer anführen, dass ja der bleibende Zahn "fehlte" und dies somit unter den Leistungsausschluss fällt.

Unsere Empfehlung:

Schließen Sie nur eine Versicherung mit einem Anbieter ab, der sich auch klar dazu bekennt, dass er bereit ist, bekannte Nichtanlagen mit zu versichern.

In Frage kommen nach unserem Kenntnisstand folgende Anbieter

  • UKV
  • Nürnberger
  • Universa

Die Universa hat zwar prinzipiell einen Ausschluss fehlender Zähne in den Bedingungen, allerdings liegt uns seitens der Universa eine schriftliche Stellungnahme vor, in der erklärt wird, dass intakte Milchzähne nicht in diesem Sinne als "fehlend" zu werten sind und mit versichert wären. Wir empfehlen ggf. bei der Universa einen zahnärztlichen Befundbericht einzureichen, in dem die vorhandenen Nichtanlagen aufgeführt sind.

Die UKV Zahnzusatzversicherung fragt im Antrag nach fehlenden Zähnen - allerdings sieht auch die UKV eine Nichtanlage nicht als fehlenden Zahn. Sofern ein Milchzahn vorhanden und intakt ist, wäre dieser bei der UKV ohne Risikozuschlag mit versichert. In den Tarifen UKV ZahnPrivat wäre diese Situation also auch für den späteren Zahnverlust je nach Leistungshöhe mit 75, 90 oder 100% versichert, z.B. falls ein Implantat notwendig wird. Wer sich absichern möchte, sollte die Milchzähen im Antrag erwähnen und / oder einen ärztlichen Befund einreichen, aus dem hervorgeht, dass die Milchzähne intakt sind.

Die Nürnberger hat ebenfalls wie die Universa einen Ausschluss fehlender Zähne in den Bedingungen. Aber auch von der Nürnberger liegt uns eine schriftliche Aussage vor, dass Milchzähne nicht als fehlend im Sinne des Leistungsausschlusses zählen und damit versicherbar sind. Dies setzt voraus, dass die Milchzähne vollkommen intakt und behandlungsfrei waren. Auch hier würden wir empfehlen, einen ärztlichen Befund einzureichen.

Milchzahn muss gezogen werden - Implantat geplant

Doch was tun, wenn der Milchzahn bereits kaputt ist und gezogen werden soll? In diesem Fall würde zum Beispiel die Universa eine angeratene oder geplante Zahnersatzbehandlung nicht mit versichern.

Bei der SDK hingegen lassen sich auch solche Situationen mit versichern. Allerdings muss man dann pro Zahn einen Risikozuschlag in Höhe von 20% monatlich bezahlen. Dafür leistet die SDK auch für ein geplantes Implantat.

Bei der SDK können so maximal 3 fehlende Zähne mit versichert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zähne bereits vor der Antragstellung entfernt wurden.

FAQ – Zahnzusatzversicherung mit Milchzähnen & Nichtanlagen

Was bedeutet es, wenn Erwachsene noch Milchzähne haben – und brauche ich dafür eine spezielle Zahnzusatzversicherung?

Erwachsene mit Milchzähnen haben meist genetisch bedingt nicht angelegte bleibende Zähne, der Milchzahn bleibt also dauerhaft im Gebiss. Sie brauchen dafür keine „Spezial-Police“, aber eine passende Zahnzusatzversicherung für Milchzähne sollte den später möglichen Zahnersatz (z. B. Implantat oder Brücke) gut absichern. Wichtig ist, dass die Milchzähne aktuell stabil und nicht behandlungsbedürftig sind, wenn Sie den Vertrag abschließen. So sichern Sie sich heute schon Leistungen für den Fall ab, dass ein Milchzahn später doch verloren geht.

Kann ich meine Milchzähne als Erwachsener ganz normal über eine Zahnzusatzversicherung versichern?

Milchzähne lassen sich nicht automatisch wie normale bleibende Zähne versichern, weil es keine einheitliche Regel dazu gibt, wie Versicherer Milchzähne und Nichtanlagen bewerten. Entscheidend ist, wie der jeweilige Tarif in den Bedingungen und Gesundheitsfragen mit vorhandenen Milchzähnen und fehlenden bleibenden Zähnen umgeht. Am sinnvollsten ist es, eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die Milchzähne bzw. Nichtanlagen ausdrücklich mitversichert oder dazu klare Regelungen enthält. Lassen Sie im Zweifel den Zahnarztstatus und die Tarifbedingungen gemeinsam von einem spezialisierten Makler prüfen, bevor Sie sich festlegen.

Gilt ein Milchzahn bei der Zahnzusatzversicherung als „fehlender Zahn“?

Ob ein vorhandener Milchzahn als „fehlender Zahn“ gilt, hängt vom jeweiligen Versicherer und den Antragsfragen ab – eine feste Marktregel gibt es dazu nicht. Einige Gesellschaften zählen einen stabilen Milchzahn wie einen normalen Zahn, andere bewerten ihn kritisch, wenn der bleibende Zahn fehlt oder eine spätere Versorgung absehbar ist. Wichtig ist, wie viele Zähne im Antrag als fehlend angegeben werden müssen und ob dort zwischen bleibenden Zähnen, Milchzähnen und Nichtanlagen unterschieden wird. Idealerweise wählen Sie einen Tarif, der den Umgang mit Milchzähnen und Nichtanlagen transparent regelt und diese ausdrücklich mitversichert.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung Kosten bei Nichtanlage bleibender Zähne (Hypodontie)?

Viele Tarife leisten bei Nichtanlage bleibender Zähne grundsätzlich für späteren Zahnersatz, wenn zum Abschlusszeitpunkt noch keine konkrete Behandlung (z. B. Implantatplanung) im Raum steht. Medizinisch wird Hypodontie zwar als Vorerkrankung gewertet, für die Zahnzusatzversicherung zählt aber vor allem, ob bereits Zahnlücken bestehen und ob ein Zahnarzt schon eine Versorgung empfohlen hat. Für vorhandene Lücken oder bereits geplante Implantate sind die Leistungen oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen, für zukünftige Maßnahmen an heute noch versorgten Milchzähnen kann aber Schutz bestehen.

Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei Milchzähnen oder fehlenden bleibenden Zähnen?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei Milchzähnen besonders, solange noch kein konkreter Eingriff geplant ist und der Milchzahn voraussichtlich noch einige Jahre hält. Je früher Sie sich versichern, desto eher haben Sie die Anfangsbegrenzungen (Summenstaffeln) hinter sich, wenn später Zahnersatz notwendig wird. Haben Sie bereits Zahnlücken oder stehen Implantate kurz bevor, ist der Nutzen begrenzter, weil viele Tarife diese laufenden Maßnahmen vom Versicherungsschutz ausschließen. In solchen Fällen geht es eher darum, künftige zusätzliche Behandlungen und andere Zähne abzusichern. Nutzen Sie im Zweifel einen Vergleichsrechner und lassen Sie Ihre Situation kurz durch einen Experten einschätzen.

Welche Leistungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung für Milchzähne besonders wichtig?

Bei einer Zahnzusatzversicherung für Milchzähne sind starke Leistungen für Zahnersatz und Zahnerhalt entscheidend, weil der Milchzahn langfristig häufiger kontrolliert und irgendwann meist ersetzt werden muss. Achten Sie auf hohe Erstattungssätze für Implantate, Brücken und Kronen sowie auf gute Leistungen bei Füllungen, Wurzel- oder Parodontitis-Behandlungen, damit der Milchzahn möglichst lange erhalten werden kann. Sinnvoll ist außerdem eine ordentliche Prophylaxe-Erstattung, um Risiken früh zu erkennen. Tarife, die fehlende Zähne oder Nichtanlagen klar regeln, geben Ihnen zusätzliche Planungssicherheit – ein Vergleich der Bedingungsdetails zahlt sich hier aus.

Wie sollten Eltern vorgehen, wenn beim Kind Nichtanlagen oder Milchzähne ohne bleibenden Zahn festgestellt werden?

Wenn beim Kind Nichtanlagen festgestellt werden, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung möglichst früh, bevor konkrete KFO- oder Implantatplanungen im Raum stehen. In frühen Stadien geht es zunächst um Prophylaxe und kieferorthopädische Steuerung, später können Brücken oder Implantate nötig werden – gerade dafür helfen leistungsstarke Tarife erheblich. Wichtig ist, dass beim Abschluss noch keine umfangreiche Behandlung schriftlich angeraten ist, damit der Versicherer spätere Maßnahmen nicht als bereits bekannt ausschließen kann. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden und lassen Sie sich parallel unabhängig zur Tarifwahl beraten.

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