Zahnzusatzversicherung mit
schlechten Zähnen

  •  Ist eine Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen sinnvoll?
  •  Kann man mit schlechtem Zahnzustand eine Versicherung abschließen?
  •  Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Zahnprobleme haben
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 17.09.2025

Nicht jeder hat optimale Zähne - wer schon Zahnprobleme in der Vergangenheit hatte, fragt sich oft, ob sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen überhaupt noch lohnt - und ob er überhaupt möglich ist.

Egal ob kaputte oder erkrankte Zähne - auch mit schlechten Zähnen kann man grundsätzlich eine Versicherung für die Zähne abschließen. Doch man muss auf versteckte Klausen & Bedingungen aufpassen. Schnell stößt man dabei auf das Thema Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Doch Vorsicht: bei den meisten Angeboten sind laufende Zahnprobleme von der Leistung ausgeschlossen. Man sollte also die Bedingungen genau prüfen, bevor man eine Versicherung abschließt.

Bei meinen täglichen Beratungsgesprächen stelle ich immer wieder fest, dass Verbraucher häufig nicht genau genug vergleichen und nachteilige Klauseln und Fallstricke in den Versicherungsbedingungen übersehen werden. Im folgenden Beitrag lesen Sie, was es alles an Klauseln gibt und worauf man achten sollte.

Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen - Checkliste
  • Was bedeutet schlechte Zähne? Es kommt auf die genaue Situation an
  • Viele Füllungen oder Kronen sind kein Problem, solange alles in Ordnung ist
  • Laufende oder geplante Behandlungen sind von der Leistung ausgeschlossen

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen ohne Fragen zum Zahnzustand

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NUERNBERGER Z100 DFV Zahnschutz Exklusiv ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Universa uni-dent|Privat
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Und so funktionierts:

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

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Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

Tarifname Z100 Zahnschutz Exklusiv DS75+DS90+DS100+DVB+DVE uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-2017,80 €
21-3029,30 €
31-4037,70 €
41-4543,70 €
46-5046,90 €
51-5552,00 €
56-6059,90 €
61-7067,60 €
71-8059,00 €
81-10041,70 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 100% 80 - 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 80 - 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif DFV Zahnschutz Exklusiv sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.750€
1. - 2. Versicherungsjahr3.500€
1. - 3. Versicherungsjahr5.250€
1. - 4. Versicherungsjahr7.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnzusatzversicherung - was ist bei schlechten Zähnen zu beachten

Zunächst mal muss man die Frage stellen, was bedeutet denn "schlechte Zähne"? Denn es ist schon ein Unterschied, ob man darunter versteht, dass man schon hie und da mal eine Füllung oder Zahnersatz bekommen hat oder ob aktuell das gesamte Gebiss ein Sanierungsfall ist.

Wer zum Beispiel ein paar Altlasten mit sich herumträgt, beispielsweise ein paar Füllungen, Kronen oder anderen Zahnersatz, für den trifft die Bezeichnung "schlechte" Zähne nicht wirklich zu. Eine Zahnzusatzversicherung ist in diesem Fall noch problemlos abzuschließen, vorausgesetzt, dass aktuell alles in Ordnung ist.

Wer unter schlechten Zähnen versteht, dass er momentan bereits akut eine Behandlung benötigt, oder dass Zähne schon erkrankt oder beschädigt sind, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die meisten Versicherungen im Kleingedruckten alle laufenden oder angeratenen Behandlungen von der Leistung ausschließen. Die Werbung verspricht zwar häufig Tarife "ohne Wartezeit" und "ohne Gesundheitsfragen", doch den Ausschluss laufender Versicherungsfälle verschweigt die Werbung leider gerne.

Wer sehr schlechte Zähne hat, wo klar ist, dass er bald Behandlungen benötigt, der braucht also eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt, zum Beispiel die ERGO Zahnersatz Sofort. In diesem Tarif sind auch akut geplante Behandlungen versichert - allerdings nur dann, wenn es um Zahnersatz geht und die Leistung ist nicht besonders hoch.

Wer bereits fehlende oder zerstörte Zähne hat, sollte prüfen, ob eine Zahnzusatzversicherung möglich ist, wo fehlende Zähne versichert werden können.

Sofern eine Zahnerkrankung wie beispielsweise Parodontose / Parodontitis, CMD oder eine Mineralisierungsstörung (MIH) vorliegt, sollte sich gut informieren, bevor er eine Zahnversicherung abschließt. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt oft vom konkreten Status ab. Bei leicht ausgeprägter oder bereits ausgeheilter Erkrankung kann eine Versicherung unter Umständen sinnvoll sein. Bei schwerem Erkrankungsbild oftmals nicht.

Zahnzusatzversicherung - vorsicht Klauseln & Ausschlüsse

Man sollte sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon mit der Materie auseinandersetzen. Die meisten Menschen trauen sich allerdings nicht zu, komplexe Versicherungsbedingungen selbst zu analysieren oder viele haben auch einfach gar keine Lust und Zeit, sich damit zu beschäftigen. In diesem Fall sollten Sie kompetente Beratung von einem Profi in Anspruch nehmen, der sich mit Zahnzusatzversicherungen auskennt.

Als Experten auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherung kennen wir all diese Fallstricke und können diese in unsere Beratung mit einfließen lassen, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen.

Ausschluss laufender Versicherungsfälle

Ausgeschlossen sind bei fast allen Anbietern laufende Versicherungsfälle. Darunter versteht man üblicherweise eine vom Zahnarzt angeratene oder geplante Behandlung. Doch Vorsicht - es gibt auch Anbieter, die weitergehende Ausschlüsse aufnehmen, etwa die Deutsche Familienversicherung, die in den Bedingungen "erkrankte und beschädigte Zähne" von der Leistungspflicht ausnimmt. Damit dieser Ausschluss bei der DFV greift, bedarf es nicht zwingend einer ärztlichen Diagnose.

Materialkosten

Optimalerweise sollte eine Zahnzusatzversicherung darauf verzichten, in den Bedingungen ein festes Preisverzeichnis für Material- und Laborkosten zu hinterlegen - das könnte den Versicherungsschutz einschränken. Besser ist eine offene Angemessenheitsklausel (auch hier könnte der Versicherer im Bedarfsfall Materialkosten kürzen, allerdings nur, wenn diese deutlich überhöht sind).

Abhängigkeit von der Vorleistung einer GKV

Optimal ist es, wenn eine Zusatzversicherung komplett unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse die vereinbarten Leistungen erbringt - das tun bei Zahnersatz z.B. der Tarif Württembergische V1 (90%) oder die UKV Zahnprivat Premium (90%) um beispielhaft zwei gute Tarife zu nennen.

Funktionsanalytische Leistungen (FAL / FT)

Bei Zahnersatz werden häufig zusätzlich funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen in Rechnung gestellt (GOZ 8000 und folgende) - einige Anbieter schließen diese Leistungen aus oder führen sie nicht explizit als erstattungsfähig auf - das kann mehrere 100 Euro Erstattungsleistung ausmachen, wenn es um Zahnersatz geht.

Keramikverblendungen

Manche Anbieter begrenzen ihre Leistung für keramische Verblendungen im Backenzahnbereich, z.B. dass diese nur bis zum 5. oder 6. Backenzahn übernommen werden - gute Tarife übernehmen diese Kosten auch für die hinteren Backenzähnez geht.

Leistungshöhe in Prozent

Sind 70% immer 70%? Nein - es macht einen erheblichen Unterschied, ob 70% beispielsweise „zusammen mit der GKV-Leistung“ berechnet werden, oder ob die Kasse nicht berücksichtigt wird, oder ob der Versicherer z.B. 70% vom Eigenanteil - also nach Leistung der gesetzlichen Krankenkasse leistet. Schlechtestenfalls gibt es auch Versicherungen, die einen bestimmten Prozentsatz nur von der gesetzlichen Regelversorgung leisten, was natürlich auch nicht optimal ist, da hier mitunter sehr niedrige Gesamtleistungswerte rauskommen können.

FAQ – Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei schlechten Zähnen überhaupt noch?

Auch bei schlechten Zähnen kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen, wenn künftig weitere Behandlungen oder Zahnersatz zu erwarten sind. Entscheidend ist, dass die Versicherung nur für Maßnahmen zahlt, die erst nach Vertragsbeginn notwendig werden – akute „Baustellen“ und bereits geplante Behandlungen sind in normalen Tarifen meist ausgeschlossen. Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung schlechte Zähne vor allem dann, wenn Ihr Gebiss grundsätzlich sanierbar ist und Sie regelmäßig mit neuen Füllungen, Kronen oder Implantaten rechnen müssen. Je früher Sie den Vertrag im Verhältnis zu Ihrem Behandlungsbedarf abschließen, desto besser wirkt sich die Police über die Jahre auf Ihre Eigenanteile aus. Lassen Sie bei deutlicher Vorbelastung unbedingt prüfen, welche Tarife in Ihrem konkreten Zustand überhaupt noch Leistungen versprechen.

Was gilt bei einer Zahnzusatzversicherung überhaupt als „schlechte Zähne“?

„Schlechte Zähne“ meint aus Sicht der Versicherung nicht einzelne Füllungen oder alte Kronen, sondern aktuell erkrankte, zerstörte oder behandlungsbedürftige Zähne. Ein Gebiss mit vielen alten, aber stabilen Füllungen gilt häufig noch als „in Ordnung“, solange der Zahnarzt keine Sanierung geplant hat. Problematisch wird es, wenn Karies offen ist, Wurzelbehandlungen anstehen, Zähne locker sind oder Zahnersatz bereits angeraten wurde – dann gehen Versicherer von einem laufenden Schadenfall aus. Auch mehrere bereits fehlende, noch nicht ersetzte Zähne gelten als Risikofaktor und werden oft nur mit Zuschlag oder Ausschluss versicherbar sein. Lassen Sie sich im Zweifel vom Zahnarzt den aktuellen Status schriftlich geben, damit klar ist, was im Antrag als Vorschaden gilt.

Kann ich mit schlechten Zähnen überhaupt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Mit schlechten Zähnen können Sie grundsätzlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, aber es kommt immer auf ihren konkreten Zahnzustand an. Füllungen, stabiler Zahnersatz, Prothesen etc. können in der Regel ohne Probleme mitversichert werden. Fehlende Zähne, angeratene oder laufende Behandlungen sind jedoch ausgeschlossen. Es gibt zwar spezielle Angebote, die ohne Gesundheitsfragen auskommen, dafür aber meist teurer sind und weniger starke Leistungen bieten. Ein unabhängiger Vergleich hilft, die wenigen Zahnzusatzversicherungen zu finden, die bei schlechter Zahngesundheit noch realistisch in Frage kommen.

Wie viele beschädigte oder fehlende Zähne sind bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung noch akzeptabel?

Wie viele schlechte oder fehlende Zähne akzeptiert werden, hängt stark vom Tarif ab, liegt aber häufig bei 1 bis 3 betroffenen Zähnen (manchmal sogar mehr), teils mit Zuschlag oder Leistungsstaffeln. Einige Versicherer schließen fehlende Zähne pauschal aus, andere fragen nur nach und machen den Beitrag davon abhängig. Wichtig ist, dass Sie im Antrag sehr genau angeben, welche Zähne fehlen oder behandlungsbedürftig sind, um später keinen Streit im Leistungsfall zu riskieren. Nutzen Sie im Zweifel unseren kostenfreie Beratung, um gezielt nach Tarifen zu suchen, die mehrere Problemzähne zulassen.

Wird eine Zahnzusatzversicherung mit schlechten Zähnen deutlich teurer?

Eine Zahnzusatzversicherung wird bei schlechter Zahngesundheit meist nicht durch einen festen „Strafzuschlag“ für das gesamte Gebiss teurer, sondern durch Risikozuschläge pro fehlendem Zahn oder durch eingeschränkte Leistungen. Viele Tarife arbeiten beispielsweise mit einem Mehrbeitrag je nicht ersetztem Zahn oder mit abgesenkten Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren. In manchen Fällen kann es sogar günstiger sein, einen Tarif zu wählen, der bestimmte fehlende Zähne gar nicht mitversichert und dafür weniger kostet. Wichtig ist, dass Sie nicht nur auf den Monatsbeitrag schauen, sondern auf das Verhältnis von Beitrag zu möglicher Erstattung über mehrere Jahre.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich mit schlechten Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte?

Mit schlechten Zähnen sollten Sie zuerst beim Zahnarzt klären, welche Behandlungen bereits konkret nötig oder geplant sind und sich eine verständliche Dokumentation geben lassen. Danach können Sie gezielt Tarife vergleichen, die entweder ohne Gesundheitsfragen auskommen oder Ihren Zahnzustand noch akzeptieren, ohne alles Wichtige auszuschließen. Achten Sie dabei besonders auf Klauseln zu laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden Zähnen, Summenstaffeln und eventuellen Risikoaufschlägen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag sorgfältig und nutzen Sie bei Unsicherheiten lieber eine kostenlose Maklerberatung, statt „auf gut Glück“ etwas online abzuschließen. So erhöhen Sie die Chance, eine Zahnzusatzversicherung schlechte Zähne zu finden, die später im Leistungsfall auch wirklich zahlt.

Was passiert nach Vertragsabschluss, wenn sich meine ohnehin schon schlechten Zähne weiter verschlechtern?

Verschlechtert sich Ihr Zahnzustand nach Vertragsbeginn, sind neue Schäden in der Regel ganz normal vom Versicherungsschutz umfasst – genau dafür schließen Sie die Zahnzusatzversicherung ja ab. Wichtig ist, dass die betroffenen Zähne bei Antragstellung noch nicht als behandlungsbedürftig galten oder im Antrag explizit ausgeschlossen wurden. Wird später eine Krone und anschließend ein Implantat nötig, während bei Vertragsbeginn alles in Ordnung war, greifen die vereinbarten Erstattungssätze und Summenstaffeln. Sie sollten lediglich darauf achten, Rechnungen und Befunde gut aufzubewahren, um den zeitlichen Ablauf nachweisen zu können. Wenn Sie unsicher sind, ob ein konkreter Zahn durch alte Vorschäden betroffen ist, lohnt sich vor größeren Maßnahmen eine kurze Rückfrage beim Versicherer oder eine Beratung über einen unabhängigen Makler.

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