Zahnzusatzversicherung nachträglich
abschließen

  •  Gibt es eine Versicherung für laufende Behandlungen?
  •  Ist ein nachträglicher Abschluss möglich?
  •  Welche Tarife kommen dafür in Frage?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 16.09.2025

Eine der häufigsten Fragen ist sicherlich, ob man eine Zahnzusatzversicherung auch nachträglich abschließen kann, wenn man sich bereits in Behandlung befindet. Normalerweise ist das natürlich nicht möglich bzw. die meisten Versicherungen schließen alle laufenden Behandlungen von der Leistung aus.

Es gibt allerdings zwei Versicherungen, die man auch nach Eintritt des Schadens abschließen kann, quasi wenn das Haus bereits brennt. Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: Zahnzusatzversicherung Sofort - oder du schaust unser Video:

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen - Checkliste
  • Die meisten Tarife Versicherungen schließen angeratene / laufende Behandlungen aus
  • Zwei Möglichkeiten zur nachträglichen Versicherung gibt es
  • Die ERGO Zahnersatz Sofort und die Bayerische Sofort

Zahnzusatzversicherung - hier kann man sich auch nachträglich versichern

Die meisten Versicherungen leisten nicht für laufende oder geplante Maßnahmen beim Zahnarzt. Auch wer gezielt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließt, sollte sich darüber im klaren sein, dass geprüft wird, ob Behandlungen vor Abschluss angeraten oder geplant waren.

Wer eine Zahnersatzbehandlung vor sich hat, kann die beiden folgenden Optionen einer "echten Sofortversicherung" prüfen, bei denen auch geplante Behandlungen versichert werden können:

1. ERGO Zahnzusatzversicherung - ERGO Zahnersatz Sofort (ZEK - Nachfolger ZEZ) - Festzuschuss-Verdoppelung

Die ERGO Zahnersatz Sofort verdoppelt für alle Zahnersatzbehandlungen den Festzuschuss der GKV. Dazu zählen auch Behandlungen, die bereits vor Abschluss vom Zahnarzt empfohlen oder angeraten worden sind. 

--> hier finden Sie alle Infos zum Tarif: ERGO Zahnersatz Sofort (ZEK)

 

2. Die Bayerische - ZAHN Sofort

Bei der Bayerischen lassen sich alle Arten von Zahnersatz- und Zahnbehandlungen mit versichern, (z.B. auch Kunststofffüllungen oder Wurzelbehandlungen) auch wenn die Behandlung vor Abschluss der Versicherung geplant oder begonnen wurde.

Das Besondere: die Behandlung kann sogar vor Abschluss durchgeführt worden sein - entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung.

Allerdings übernimmt die Bayerische im Rahmen der Sofort-Option pro Kalenderjahr maximal 750 Euro - insgesamt während der Vertragslaufzeit maximal 1.500 Euro

--> hier finden Sie alle Infos zum Tarif: Die Bayerische - ZAHN Sofort

 

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Zahnzusatzversicherung - angeratene Behandlung versichern - Bayerische vs. ERGO

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Die Bayerische Zahn Prestige 2023 Sofort- Land ERGO ZEK
Aktion
Geplante Behandlungen mit versichert!

Sofortschutz für laufende Behandlungen

Mit dem Zusatzbaustein ZAHN Sofort übernimmt die Bayerische auch alle bereits angeratenen oder geplanten Behandlungen, sowohl im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays) als auch im Bereich Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung).

ZAHN Sofort leistet dafür bis zu 1.500 Euro (davon maximal 750 Euro im 1. Kalenderjahr - also bis 31.12. des ersten Laufzeitjahres).

Wichtig: im Online-Abschluss-Prozess wählst du zunächst den gewünschten Tarif aus (Smart, Komfort oder Prestige) - zusätzlich musst du den Tarif ZAHN Sofort auswählen, damit auch laufende Behandlungen mit abgesichert sind!

Tarifname Zahn Prestige 2023 Sofort- Land ZEK
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1547,40 €
16-2045,40 €
21-2551,90 €
26-3055,90 €
31-4063,70 €
41-4574,50 €
46-5081,80 €
5194,20 €
52-5591,20 €
56-6099,60 €
61-65110,00 €
66-70116,10 €
71-75117,80 €
76-80120,70 €
81-85114,80 €
86-10096,70 €
AlterBeitrag
0-9937,60 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% Verdoppelung Festzuschuss
Funktionstherapie Ja Nein
Knochenaufbau Ja Nein
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Nein
Inlays 100% Nein
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr max. 100€ je PZR Nein
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr max. 100€ je Behandlung Nein
Füllungen 100% Nein
Wurzelbehandlung 100% Nein
PA-Behandlung 100% Nein
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Leistung
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Leistung
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ERGO ZEK sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot
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Nicht jede geplante Behandlung lässt sich sinnvoll versichern

Die ERGO und die Bayerische bieten leider nicht für jede Situation eine sinnvolle Versicherung. Nachfolgend einige Beispiele, in denen sich ein nachträglicher Abschluss nicht lohnt oder nicht möglich ist:

Nicht versicherbar sind folgende angeratene / geplante Behandlungen:

  • Zahnfehlstellung bei Erwachsenen - geplante Spange zur Kieferkorrektur
  • Inlays oder Füllungen müssen neu gemacht werden (nur Bayerisch möglich)
  • geplante Wurzelbehandlung (nur Bayerische möglich)
  • geplante Behandlung mit Veneers (egal ob aus funktionellen oder optischen Gründen)
  • notwendige Schienentherapie (z.B. DROS-Schiene o.Ä.)

Nicht sinnvoll / möglich ist der Abschluss von ERGO ZEK oder der Bayerischen in folgenden Situationen:

  • mehr als 3 fehlende / zu ziehende Zähne (Bayerische würde ablehnen - ERGO ZEK wäre möglich)
  • geplanter Zahnersatz ist nicht besonders umfangreich, z.B. nur eine oder zwei Kronen geplant (ERGO ZEK wäre zwar möglich, aber nicht sinnvoll, weil der zu erwartende Zuschuss sehr gering wäre und sich der Abschluss nicht lohnt) - Bayerische möglich
  • Heil- und Kostenplan älter als 6 Monate (ERGO ZEK würde nicht leisten - bei der Bayerischen kein Problem)

 

Du merkst - es lohnt sich also nicht in jedem Fall, eine "Zahnzusatzversicherung wenn es schon zu spät ist" abzuschließen. Am besten also immer rechtzeitig versichern (jaaa, ich weiß, leichter gesagt als getan).

FAQ – Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen, wenn die Behandlung schon angeraten oder begonnen wurde?

Eine Zahnzusatzversicherung können Sie zwar jederzeit nachträglich abschließen, aber für eine bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlung zahlt der neue Tarif in der Regel nicht mehr. Versicherer schließen solche „vorvertraglichen Ereignisse“ grundsätzlich immer aus und übernehmen nur Kosten für Behandlungen, die erst nach Vertragsbeginn neu diagnostiziert oder geplant werden. Praktisch bedeutet das: Die laufende Krone, das Implantat oder die bereits besprochene Zahnspange müssen Sie meist selbst finanzieren.

Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die rückwirkend für bereits angeratene oder laufende Behandlungen leistet?

Es gibt nur sehr wenige Spezialtarife mit Sofortleistung, die auch bei bereits angeratenen oder laufenden Zahnersatzmaßnahmen einen begrenzten Zuschuss zahlen. Dazu gehören ERGO ZEK und die Bayerische ZAHN Sofort. Diese leisten sich vor allem für Zahnersatzmaßnahmen und Verdoppeln beispielsweise den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Für umfangreiche Behandlungen reicht das selten aus, um die hohen Eigenanteile wirklich spürbar zu senken, und der Beitrag steht oft in keinem guten Verhältnis zur eigentlichen Leistung. Solche Lösungen sind eher als „Notfall-Pflaster“ zu sehen, nicht als nachhaltige Absicherung; prüfenswert sind sie nur im Einzelfall und nach genauem Blick ins Kleingedruckte.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt noch, wenn meine aktuelle Behandlung nicht mehr übernommen wird?

Auch wenn Ihre laufende Behandlung nicht mehr versichert werden kann, kann sich eine Zahnzusatzversicherung nachträglich auch in Zukunft lohnen. Besonders Zähne, die einmal größere Probleme gemacht haben, bleiben erfahrungsgemäß anfällig, und auch andere Bereiche im Gebiss können später Kronen, Brücken oder Implantate brauchen. Zusätzlich profitieren Sie oft von Erstattungen für Füllungen, Wurzelbehandlungen, hochwertige Prophylaxe und spätere Reparaturen oder Austausch von vorhandenem Zahnersatz.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung nachträglich für mein Kind abschließen, wenn die Zahnspange schon im Gespräch ist?

Sie können eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind auch nachträglich abschließen, aber sobald eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange) bereits konkret angeraten, geplant oder begonnen wurde, leisten die meisten Tarife dafür nicht mehr. In diesem Fall schützt die Police eher für zukünftige Maßnahmen – etwa spätere Korrekturen, Zahnersatz im Erwachsenenalter oder Prophylaxe-Leistungen.

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