Zahnzusatzversicherung mit Narkose

  •  Optimale Tarife für Angstpatienten
  •  Mit Vollnarkose, Lachgas & Co
  •  Auch mit Leistung für Hypnose
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 15.09.2025

Viele Menschen haben Angst vor dem Zahnarzt – sicherlich, niemand geht gerne zum Zahnarzt. Das Surren des Bohrers kann einem schon eine Gänsehaut bescheren.

Gott sei Dank gibt es die Spritze, die das Bohren zumindest schmerzfrei werden lässt, auch wenn man danach erstmal wenig Empfindungen im Mund hat. Manch einem reicht das jedoch nicht – wer an unüberwindlicher Dental-Phobie leidet, wer also ein echter „Angstpatient“ ist, der benötigt unter Umständen sogar eine Vollnarkose beim Zahnarzt. Das ist zwar nicht ganz ohne Risiko – aber für die Betroffenen gibt es aufgrund der psychischen Belastung häufig keine andere Möglichkeit, als das Risiko einer Narkose in Kauf zu nehmen.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung für die Narkose? Das werden wir häufig von Interessenten gefragt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Narkose in aller Regel nicht – nur bei sehr umfangreichen Zahn-Operationen werden die Kosten von der GKV ganz oder teilweise übernommen.

Wer also Angstpatient ist, sollte darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung auch die Behandlung unter Narkose deckt.

Zahnzusatzversicherung Narkose - Checkliste
  • Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas, Akupunktur und Hypnose erstattungsfähig?
  • Leistungen für Narkose auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt?
  • Narkose nur bei medizinischer Notwendigkeit versichert?

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen mit Narkose

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SDK Zahn100-ZP1 Muenchener Verein ZahnGesund 100 DFV Zahnschutz Exklusiv Allianz MeinZahnschutz 100
Tarifname Zahn100-ZP1 ZahnGesund 100 Zahnschutz Exklusiv MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2022,64 €
21-3014,57 €
31-4029,28 €
41-5039,90 €
51-6052,02 €
61-7067,06 €
71-10075,70 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,80 €
21-3029,30 €
31-4037,70 €
41-4543,70 €
46-5046,90 €
51-5552,00 €
56-6059,90 €
61-7067,60 €
71-8059,00 €
81-10041,70 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 6 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 200€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Narkose 100% bis 200 Euro (Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgas)
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.750€
1. - 2. Versicherungsjahr3.500€
1. - 3. Versicherungsjahr5.250€
1. - 4. Versicherungsjahr7.000€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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Zahnzusatzversicherungen, die auch Narkose zahlen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in aller Regel nur Leistungen für Zahnersatz, Prophylaxe oder Zahnbehandlung vor. Nur wenige Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten einer Narkose. Wenn Sie also Wert darauf legen, dass die Zusatzversicherung auch die Narkose (z.B. mit Lachgas, Dämmerschlaf oder Hypnose) übernimmt, dann wählen Sie bitte einen der folgenden Tarife:

 

  • Barmenia Zahnzusatzversicherung (z.B. Mehr Zahn 100 + Mein Zahnvorsorge Bonus D)

    Die Barmenia übernimmt aus dem Baustein "Mehr Zahnvorsorge" Leistungen für Narkose. Die Barmenia ist einer der wenigen Anbieter, der für die Narkose keine jährliche Höchstsumme vorgesehen hat, d.h. hier können auch deutlich mehr als die ansonsten üblichen 200 bis 300 Euro für Narkose erstattet  werden!

    Erstattet werden in den Barmenia-Tarifen u.a. Vollnarkose, Dämmerschlaf, Hypnose, Akupunktur oder Lachgas-Sedierung. Ein Zusammenhang mit anderweitig versicherten Leistungen ist nicht notwendig. Die Barmenia bietet damit in ihren Tarifen die besten Leistungen für Narkose.

 

  • Allianz Zahnzusatzversicherung (z.B. Mein Zahnschutz 100)

    alle Tarife erstatten 100% Leistung für Vollnarkose, Akupunktur, Dämmerschlaf, Lachgas & Hypnose - und das ohne betragliche Begrenzung. Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Allianz ist allerdings, dass die Narkose in Zusammenhang mit einer nach dem Tarif versicherten Hauptleistung durchgeführt worden sein muss.

 

  • UKV Zahnzusatzversicherung (z.B. ZahnPrivat 100)

    alle Tarife erstatten 100% Leistung für Vollnarkose, Akupunktur, Dämmerschlaf, Lachgas & Hypnose - und das ohne betragliche Begrenzung. Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Allianz ist allerdings, dass die Narkose in Zusammenhang mit einer nach dem Tarif versicherten Hauptleistung durchgeführt worden sein muss.

 

  • Die Bayerische – Zahnzusatzversicherung

    80-100% Leistung für Vollnarkose, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Akupunktur, Hypnose, sofern diese Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz oder Zahnbehandlung durchgeführt werden – maximal 200 € pro Jahr in den Tarifen ZAHN Komfort sowie ZAHN Prestige.

 

  • SDK Zahnzusatzversicherung

    Die SDK übernimmt für die Narkose 100% (Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur und Hypnose) bis zu 200 Euro pro Jahr, sofern gleichzeitig eine nach dem Tarif versicherte Leistung durchgeführt wurde (z.B. Zahnersatz, Zahnbehandlung o.Ä.)

 

  • Inter Qualimed Z90 + ZPro

    100% Leistung für die Kosten von „besonderen Maßnahmen zur Schmerzausschaltung“ im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung (dazu zählt sowohl Dämmerschlaf, Vollnarkose, Lachgas als auch Hypnose) – maximal 250 € pro Jahr.

 

  • Hallesche Mega.Dent

    100% Leistung für Dämmerschlaf (Analgosedierung), Lachgas und Akupunktur, auch ohne Nachweis medizinischer Notwendigkeit - Leistung bis 250 Euro pro Kalenderjahr jeweils für Behandlungen in Zusammenhang mit Zahnersatz, sowie Zahnbehandlungen (insgesamt könnten max. 500 € pro Jahr für Narkose ausgeschöpft werden)

 

  • Gothaer Zahnzusatzversicherung

    Die Gothaer übernimmt 100% für alle Arten von Narkosen (inkl. Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas, Akupunktur und Hypnose) bis zu 250 Euro pro Jahr.

 

  • Continentale Zahnzusatzversicherung

    Die Continentale übernimmt im Tarif CEZE 100% für alle Arten von Narkosen (inkl. Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas, Akupunktur und Hypnose) bis zu 250 Euro pro Jahr, sofern gleichzeitig eine nach dem Tarif versicherte Leistung durchgeführt wurde (z.B. Zahnersatz, Zahnbehandlung o.Ä.)

 

  • R+V Z1U + ZV

    90% Leistung für die Kosten einer medizinisch notwendigen Anästhesie, die im Zusammenhang mit Zahnersatz durchgeführt wird.

    100% Leistung für die Kosten einer medizinisch notwendigen Anästhesie, die im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen (z.B. Wurzel- oder Parodontosebehandlung) durchgeführt wird

 

  • Münchener Verein Zahn Gesund 100

    100% Leistung bis zu 300 € jährlich für die Kosten einer medizinisch notwendigen Vollnarkose oder Hypnose-Behandlung, die im Zusammenhang mit Zahnersatz, Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie durchgeführt wird.

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Welche Möglichkeiten zur Schmerzausschaltung gibt es in der Zahnmedizin?

Die Zahnzusatzversicherung Experten klären auf: Narkose ist nicht gleich Narkose – die moderne Zahnmedizin kennt vielfältige Möglichkeiten, um den Schmerz auszuschalten – je nach medizinischer Indikation kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

Narkose-Behandlung Anwendung Kosten
Lokale Anästhesie / „Spritze“ einfache zahnärztliche Behandlungen mit lokaler Schmerzbelastung (z.B. normales Bohren wegen Karies, Wurzelkanalbehandlung, u.a.) Keine Eigenleistung (die Kosten werden von der GKV getragen)
Hypnose Alternative zur herkömmlichen Spritze – Anwendung auch eher bei einfachen zahnmedizinischen Eingriffen ca. 70 bis 200 €
Lachgas mittlere bis schwere zahnmedizinische Eingriffe, Angstpatienten ca. 150 bis 300 €
Dämmerschlaf mittlere bis schwere zahnmedizinische Eingriffe, Angstpatienten ca. 100 bis 300 €
Vollnarkose schwere zahnmedizinische Eingriffe ca. 300 bis 1.000 €

 


Lokale Anästhesie / „Spritze“

Bei der klassischen Lokalanästhesie wird der zu behandelnde Bereich im Mund örtlich (= lokal) betäubt. Dazu setzt der Zahnarzt eine Spritze ins Zahnfleisch und setzt damit das Schmerzempfinden in diesem Bereich zeitweise außer kraft. Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Nachteil ist, dass die Spritze nicht nur das Schmerzempfinden ausschaltet, sondern auch alle sonstigen Empfindungen – d.h. man schmeckt und spürt an dieser Stelle im Mund bis einige Stunden nach dem Eingriff nichts mehr – viele Menschen empfinden das als relativ unangenehm (oft wird dieser Nachteil allerdings lieber in Kauf genommen als die Schmerzen der eigentlichen Behandlung zu ertragen).

 


Hypnose

Hypnose ist ein relativ neuer Weg in der modernen Zahnheilkunde – sie funktioniert nicht bei allen Menschen. Der speziell geschulte Zahnarzt kann mittels suggestiver Beeinflussung und z.B. Entspannungsmusik einen Hypnosezustand herbeiführen – die Angst und das Schmerzempfinden des Patienten werden dabei von der eigentlichen Behandlung abgelenkt, so dass die Behandlung deutlich angenehmer vom Patienten wahrgenommen wird. Einige Zahnärzte kombinieren die Hypnose auch mit der klassischen Betäubungsspritze. Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Kassen getragen und liegen i.d.R. zwischen 70 und 200 € je Sitzung.

 


Lachgas

Lachgas wird vor allem im us-amerikanischen Raum viel in der Zahnmedizin eingesetzt. Dabei wird dem Patienten das Lachgas über eine leicht aufliegende Nasenmaske verabreicht, um eine beruhigende und schmerzreduzierende Wirkung zu erreichen. Der Patient bleibt während der Lachgas-Sedierung ansprechbar und kann nach der Behandlung i.d.R. wieder Autofahren. Lachgas kann den aufkommenden Schmerz i.d.R. nicht vollständig betäuben – viele Zahnärzte kombinieren die Lachgas-Behandlung daher mit der klassischen Betäubungsspritze. Die Kosten einer Lachgas-Behandlung liegen i.d.R. zwischen rund 150 bis 300 €.

 


Dämmerschlaf (Analgosedierung)

Wer träumt nicht davon, seine Zahnbehandlung im wahrsten Sinne des Wortes zu „verschlafen“. Mit Dämmerschlaf kein Problem – durch kombinierte intravenöse Gabe eines Schmerz- und Schlafmittels wird der Patient schnell in einen schlafähnlichen Zustand versetzt – im Gegensatz zur Vollnarkose wird allerdings die körpereigene Atmung nicht außer Kraft gesetzt und der Patient bleibt bedingt ansprechbar. Das Zeitempfinden wird beim Dämmerschlaf ausgeschaltet, so dass auch ein mehrstündiger Eingriff vom Patienten als kurzweilig empfunden wird. Die Kosten belaufen sich auf rund 100 – 300 € und sind vom Patienten zu tragen.

 


Vollnarkose beim Zahnarzt

Bei sehr komplexen Zahnmedizinischen Problemen oder sehr ausgeprägter Zahnarztphobie können Behandlungen nach reiflicher Abwägung des Für- und Wider auch in Vollnarkose durchgeführt werden. Dabei wird jegliches Schmerzempfinden und Bewusstsein vorübergehend ausgeschaltet – der Patient wird künstlich beatmet und permanent von einem Anästhesisten überwacht. In aller Regel passiert natürlich nichts bei einer Vollnarkose – dennoch bleibt ein Restrisiko wie bei jeder Art von „Operation“ unter Vollnarkose. Die Kosten der Behandlung liegen je nach Dauer der Narkose i.d.R. zwischen ca. 300 und 1.000 € - die GKV übernimmt die Kosten nur in sehr schwerwiegenden Fällen.

Eine Vollnarkose wird zum Beispiel häufig im Rahmen einer Weisheitszahn OP benötigt.

FAQ – Häufige Fragen zur Narkose in der Zahnzusatzversicherung

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die Kosten für eine Narkose übernimmt?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Betäubungen (wie Vollnarkose, Sedierung oder Lachgas) bei Zahnbehandlungen in der Regel nur in strengen Ausnahmefällen, etwa bei Angstpatienten mit ärztlichem Attest, Kleinkindern oder bei sehr großen, komplexen Operationen. Das bedeutet, dass die Kosten für eine angenehme und schmerzfreie Behandlung – insbesondere bei Lachgas oder einer Vollnarkose auf eigenen Wunsch – meistens selbst getragen werden müssen und schnell mehrere Hundert Euro betragen. Eine gute Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und erstattet abhängig vom Tarif einen hohen Prozentsatz oder die vollen Kosten für Zahnbehandlungen unter Narkose.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Narkose auch, wenn ich Angst vor dem Zahnarzt habe?

Ja, viele moderne und leistungsstarke Tarife der Zahnzusatzversicherung übernehmen die Kosten für Narkose oder Sedierung auch bei nachgewiesener Zahnarztangst, oft ohne dass dafür eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss. Allerdings verlangen die Versicherer meistens ein ärztliches Attest, das die Angst bestätigt. Achten Sie im Tarifvergleich explizit darauf, dass die Erstattung nicht nur auf medizinisch indizierte Fälle beschränkt ist, damit Sie auch bei Behandlungen wie professionellen Zahnreinigungen unter Lachgas die Kosten erstattet bekommen.

Welche Betäubungsarten (Vollnarkose, Lachgas, Dämmerschlaf) werden von der Zahnzusatzversicherung typischerweise bezahlt?

Gute Tarife sind hier sehr umfassend und zahlen nicht nur für die Vollnarkose bei chirurgischen Eingriffen, sondern auch für Lachgas-Sedierung und Dämmerschlaf (Analgosedierung), da diese Methoden besonders bei Angstpatienten und längeren Behandlungen beliebt sind. Die Erstattungshöhe ist dabei oft an die Kosten für die eigentliche Zahnbehandlung gekoppelt, typischerweise bis zu 100% der Narkosekosten. Wichtig ist, dass die gewählte Betäubungsart im Tarifkatalog ausdrücklich genannt ist und der Zahnarzt eine offizielle Gebührenordnung (GOZ) zur Abrechnung nutzen kann.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung mit Narkose-Erstattung?

Die Kosten starten für Erwachsene häufig zwischen 10 und 25 Euro im Monat, abhängig vom Leistungsumfang, Ihrem Alter und den gewählten Narkose-Optionen. Tarife, die auch Vollnarkosen umfangreich abdecken oder hohe Jahresbudgets bieten, liegen eher im oberen Bereich. Für Kinder sind Beiträge meist niedriger, allerdings können umfangreiche Narkoseleistungen den Preis etwas erhöhen. Nutzen Sie am besten einen Vergleichsrechner, um realistische Monatsbeiträge zu sehen.

Gibt es eine Wartezeit für die Erstattung von Narkosekosten?

Ja, es gibt noch Tarife mit Wartezeiten von ca. 6 bis 8 Monaten, die meisten Tarife verzichten darauf aber mittlerweile. Stattdessen setzten sie auf anfängliche Summenbegrenzungen (Leistungsstaffeln) in den ersten Versicherungsjahren. Sie können Narkose-Kosten somit direkt nach Vertragsabschluss erstatten lassen, sofern sich die Kosten innerhalb der tariflichen Begrenzungen bewegen.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung Vollnarkose bei Kindern, und gibt es dabei Besonderheiten?

Ja, die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Vollnarkose bei Kindern in der Regel dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und die reguläre GKV-Leistung nicht ausreicht oder das Kind nicht kooperieren kann. Bei sehr kleinen Kindern oder umfangreichen Behandlungen sind die Erstattungsmöglichkeiten oft besser und umfassen häufiger die Kosten für die Betäubung. Wichtig ist, dass Sie für Ihr Kind einen speziellen Tarif wählen, der auch präventive und angstlösende Maßnahmen abdeckt, da die notwendige Narkose oder Sedierung sonst als "komfortbedingte Mehrleistung" gilt und nicht erstattet wird.

Was passiert, wenn ich die Zahnzusatzversicherung erst abschließe, wenn ein Narkose-Eingriff schon geplant ist?

Wenn der behandelnde Zahnarzt oder Kieferchirurg einen Eingriff bereits angeraten, geplant oder begonnen hat, bevor Sie die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, gelten diese Kosten als laufender Versicherungsfall und sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt auch für die damit verbundenen Narkosekosten. Schließen Sie die Versicherung daher frühzeitig und unbedingt vor einer konkreten Diagnose ab, um den vollen Schutz für Zahnbehandlungen unter Vollnarkose oder Lachgas zu gewährleisten.

Wie sicher ist die Kostenerstattung bei einer Zahnzusatzversicherung für Narkose?

Die Kostenerstattung ist sicher, wenn die Narkose im gewählten Tarif ausdrücklich enthalten ist und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Probleme entstehen meist dann, wenn Leistungen nur für bestimmte Indikationen gelten oder das Jahresbudget ausgeschöpft ist. Halten Sie den Heil- und Kostenplan bereit, damit Sie schon vor der Behandlung schriftlich sehen, welcher Anteil übernommen wird. Eine kurze Rückfrage beim Versicherer oder über unsere Beratung verhindert spätere Überraschungen.

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