Zahnzusatzversicherung
ohne GKV Vorleistung
- Was versteht man unter GKV Vorleistungen?
- Wann leistet die gesetzliche Kasse? Und wann nicht?
- Welche Zahntarife gibt es "ohne Vorleistung GKV"?
Update: aktualisiert 15.12.2025
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, stolpert bei der Suche oftmals über den Hinweis, dass eine gute Versicherung am besten ohne Vorleistung der GKV leisten sollte. Was bedeutet denn das überhaupt? Und warum ist das wichtig?
GKV ist die Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung - und als GKV Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den die gesetzliche Kasse als Vorleistung erbringt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und eine private Zahnversicherung greift.
Der Hinweis, dass eine gute Zahnzusatzversicherung möglichst auch ohne GKV Vorleistung leisten sollte, ist grundsätzlich richtig - es gibt nämlich Tarife, die nur dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch eine Leistung erbringt, und das ist nicht gut. Denn im Umkehrschluss bedeutet das: zahlt meine Kasse nichts, leistet auch meine Zusatzversicherung nichts. Daher sollte ein guter Tarif optimalerweise vollständig unabhängig von der GKV leisten.
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Eine Zahnzusatzversicherung sollte im Zuge von Zahnersatz auch dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht vorgeleistet hat. Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Tarife vor, die bei Zahnersatz vollkommen unabhängig von der GKV leisten. Diese Zahnzusatzversicherungen eignen sich auch, wenn Sie sich von einem Privatzahnarzt behandeln lassen möchten.
| NUERNBERGER Z100 | UKV ZahnPRIVAT 100 | NUERNBERGER Z90 | R+V Premium Z1U + ZV |
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| Tarifname | Z100 | ZahnPRIVAT 100 | Z90 | Premium Z1U + ZV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kalkulation |
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 90% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 90% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 100% max. 200€ pro Jahr | 100% ohne Begrenzung | 100% max. 150€ pro Jahr | 100% max 1x pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 100% max. 200€ pro Jahr | 100% | 100% max. 150€ pro Jahr | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatzleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz ohne GKV | volle Erstattung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unter GKV-Vorleistung versteht man den Anteil den die gesetzliche Krankenversicherung von einer Zahnersatz-Rechnung übernimmt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat man durch dieses System eine Vorleistung von der gesetzlichen Krankenkasse.
Selbst bei Implantatversorgungen gibt es häufig eine Leistung von der GKV. Oft liest man, dass die Kassen für Implantate gar nicht leisten - das stimmt insofern nur teilweise. Einerseits ist diese Aussage richtig, weil die gesetzliche Kasse in der Tat nichts für den Vorgang einer Implantation an sich erstattet.
Auf der anderen Seite jedoch erstattet die GKV meist den befundbezogenen Festzuschuss, der auf Basis des Befundes und der sogenannten Regelversorgung berechnet wird - dieser Zuschuss ist allerdings gemessen an den wirklich entstehenden Kosten relativ gering.
Doch es gibt in der Tat Zahnersatz-Leistungen in denen die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistung erbringt - nachfolgend ein paar Beispiele dafür:
In diesen Beispiel-Fällen würde die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringen - wer dann eine Zahnzusatzversicherung hat, die laut Bedingungen nur dann etwas zahlt, wenn sich auch die GKV an den Kosten beteiligt, geht leider leer aus. Besser sind daher Tarife, die kassenunabhängig erstatten auch wenn die Kasse gar nichts übernimmt.
Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn Sie einen Privatzahnarzt haben, der gar keine Kassenzulassung hat. Hier können selbst in normalen Situationen keine Leistungen mit der GKV abgerechnet werden. Die angezeigten Tarife werden daher auch als Zahnzusatzversicherung für Privatzahnarzt bezeichnet).
Wer eine solche Versicherung sucht, sollte sich die Tarife der UKV Zahnzusatzversicherung oder der Nürnberger Zahnzusatzversicherung genauer anschauen.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne GKV-Vorleistung erstattet Ihre Zahnkosten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts übernimmt oder keinen Festzuschuss zahlt. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie sich für moderne Implantate, Inlays oder eine hochwertige Wurzelbehandlung entscheiden, die außerhalb der GKV-Regelversorgung liegen. Je nach Tarif werden dann ein fester Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten oder sogar bis zu 100 % übernommen. Achten Sie in den Bedingungen darauf, ob der Versicherer die Leistung nur bei medizinischer Notwendigkeit und innerhalb bestimmter Höchstgrenzen zusagt.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne GKV-Vorleistung lohnt sich vor allem für Versicherte, die hochwertigen Zahnersatz oder moderne Behandlungen wünschen, bei denen die GKV oft gar nicht zahlt. Dazu zählen z. B. Implantate, Keramikinlays, funktionsdiagnostische Maßnahmen oder bestimmte Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Auch wenn Sie bereits wissen, dass größere Behandlungen anstehen könnten, reduziert ein solcher Tarif Ihr Kostenrisiko deutlich. Sinnvoll ist er insbesondere für gesetzlich Versicherte mit hohem Qualitätsanspruch an Ästhetik und Komfort, die sich nicht auf die reine Kassenlösung verlassen möchten.
Tarife, die nur „inkl. GKV-Vorleistung“ leisten, setzen voraus, dass die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss zahlt und ergänzen diesen Anteil bis zur vereinbarten Gesamtquote, etwa 80 % oder 90 % der Kosten. Bleibt die GKV komplett außen vor – zum Beispiel bei bestimmten Privatleistungen oder wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind –, kann die Erstattung dann stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein. Eine Zahnzusatzversicherung ohne GKV-Vorleistung übernimmt dagegen auch dann die tarifliche Leistung, wenn die Krankenkasse nicht beteiligt ist, solange die Behandlung medizinisch notwendig und tarifkonform abgerechnet ist.
Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne GKV-Vorleistung kennt Leistungsbegrenzungen, etwa durch Zahnstaffeln in den ersten Jahren, Höchstbeträge pro Kalenderjahr oder Einschränkungen bei bereits angeratenen Behandlungen. Häufig sind laufende Behandlungen, bereits geplante Implantate oder kosmetische Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen. Außerdem erstatten viele Tarife nur bis zu einem bestimmten GOZ-Gebührensatz und erwarten eine nachvollziehbare medizinische Begründung. Prüfen Sie daher vor Abschluss, welche Beträge im Leistungsfall realistisch übernommen werden und lassen Sie sich bei Unsicherheiten gerne beraten. Besonders bei größeren Behandlungen kann es sinnvoll sein, im Vorfeld einen Heil- und Kostenplan einzureichen, um prüfen zu lassen. ob die Versicherung leistet.
Eine gute Zahnzusatzversicherung ohne GKV-Vorleistung erkennen Sie an hohen Erstattungssätzen (z. B. 80–100 %), transparenten Bedingungen und moderaten Begrenzungen in den ersten Jahren. Achten Sie darauf, dass nicht nur Zahnersatz, sondern auch Zahnbehandlung und Prophylaxe gut abgedeckt sind und dass der Tarif bei fehlender GKV-Leistung klar zusagt, den vereinbarten Prozentsatz zu zahlen. Hilfreich sind außerdem verständliche Formulierungen zur medizinischen Notwendigkeit und keine versteckten Ausschlüsse für häufige Behandlungen. Nutzen Sie gern unseren Vergleichsrechner oder die persönliche Beratung, um passende Tarife ohne GKV-Vorleistung für Ihre Situation zu finden.
Wenn die GKV keine Vorleistung erbringt, reichen Sie die Privatrechnung Ihres Zahnarztes direkt bei der Zahnzusatzversicherung ein, meist per App oder Upload-Portal. Wichtig sind eine vollständige GOZ-Aufschlüsselung, Angaben zur medizinischen Notwendigkeit und – wenn vorhanden – Heil- und Kostenpläne, auf deren Basis Sie vorab eine Leistungszusage anfragen können. Notieren Sie kurz, dass die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung vorsieht, damit der Versicherer den Fall korrekt einordnet. So vermeiden Sie Rückfragen und erhalten Ihre Erstattung in der Regel schneller.
