Zahnzusatzversicherung
ohne GKV Vorleistung

  • Was versteht man unter GKV Vorleistungen?
  • Wann leistet die gesetzliche Kasse? Und wann nicht?
  • Welche Zahntarife gibt es "ohne Vorleistung GKV"?

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, stolpert bei der Suche oftmals über den Hinweis, dass eine gute Versicherung am besten ohne Vorleistung der GKV leisten sollte. Was bedeutet denn das überhaupt? Und warum ist das wichtig?

GKV ist die Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung - und als GKV Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den die gesetzliche Kasse als Vorleistung erbringt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und eine private Zahnversicherung greift.

Der Hinweis, dass eine gute Zahnzusatzversicherung möglichst auch ohne GKV Vorleistung leisten sollte, ist grundsätzlich richtig - es gibt nämlich Tarife, die nur dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch eine Leistung erbringt, und das ist nicht gut. Denn: im Umkehrschluss bedeutet das: zahlt meine Kasse nichts, leistet auch meine Zusatzversicherung nichts. Daher sollte ein guter Tarif optimalerweise vollständig unabhängig von der GKV leisten.

GKV Karte und Münzen

Zahnzusatzversicherung ohne Vorleistung GKV - Checkliste

  1. Schlechte Tarife leisten nur dann, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse einen Teil bezahlt
  2. Es gibt Situationen wo es vorkommen kann, dass die GKV keine Vorleistung für Zahnersatz erbringt
  3. Zum Beispiel: Versorgung endständig fehlender Zähne mit Implantaten oder Behandlungen beim Privatzahnarzt
  4. Optimalerweise sollte eine Zahnzusatzversicherung ohne Vorleistung der GKV in voller Höhe leisten
  5. Alternativ sind auch Tarife in Ordnung, die ohne GKV zumindest 50-70% der Kosten übernehmen
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Top 4 - Zahnzusatzversicherung ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

 

Eine Zahnzusatzversicherung sollte im Zuge von Zahnersatz auch dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht vorgeleistet hat. Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Tarife vor, die bei Zahnersatz vollkommen unabhängig von der GKV leisten. Diese Zahnzusatzversicherungen eignen sich auch, wenn Sie sich von einem Privatzahnarzt behandeln lassen möchten.

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NUERNBERGER Z100 UKV ZahnPrivat Premium NUERNBERGER Z90 R+V Premium Z1U + ZV
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Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS". Hier können Sie im Sofort-Abschluss den Versicherungsbeginn zum 1.10., 1.11. oder 1.12.2024 einstellen.

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2024 und am 1. Januar 2025 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2025) bereits maximal 1.800 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen  zur Verfügung.

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2024 und am 1. Januar 2025 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2025) bereits maximal 1.800 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen  zur Verfügung.

Tarifname Z100 ZahnPrivat Premium Z90 Premium Z1U + ZV
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » Nein SOFORT-ABSCHLUSS » Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-1917,87 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-2015,00 €
21-3019,50 €
31-4028,00 €
41-4535,50 €
46-5042,00 €
51-5449,00 €
55-6056,00 €
61-6967,00 €
70-10073,50 €
 
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 90% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 90% 90% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 150€ pro Jahr 100% max. 1x 0€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 150€ pro Jahr 100% max. 1x 0€ pro Jahr
Füllungen 100% 90% 90% 100%
Wurzelbehandlung 100% 90% 90% 100%
PA-Behandlung 100% 90% 90% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Zahnersatz ohne GKV volle Erstattung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr2.700€
1. - 3. Versicherungsjahr5.400€
1. - 4. Versicherungsjahr8.100€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif R+V Premium Z1U + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€
4. Versicherungsjahr4.000€

Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr250€
2. Versicherungsjahr500€

Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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Was versteht man unter GKV-Vorleistung?

Unter GKV-Vorleistung versteht man den Anteil den die gesetzliche Krankenversicherung von einer Zahnersatz-Rechnung übernimmt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat man durch dieses System eine Vorleistung von der gesetzlichen Krankenkasse.

Selbst bei Implantatversorgungen gibt es häufig eine Leistung von der GKV. Oft liest man, dass die Kassen für Implantate gar nicht leisten - das stimmt insofern nur teilweise. Einerseits ist diese Aussage richtig, weil die gesetzliche Kasse in der Tat nichts für den Vorgang einer Implantation an sich erstattet.

Auf der anderen Seite jedoch erstattet die GKV meist den befundbezogenen Festzuschuss, der auf Basis des Befundes und der sogenannten Regelversorgung berechnet wird - dieser Zuschuss ist allerdings gemessen an den wirklich entstehenden Kosten relativ gering.

Doch es gibt in der Tat Zahnersatz-Leistungen in denen die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistung erbringt - nachfolgend ein paar Beispiele dafür:

  • Versorgung eines fehlenden Zahnes am Ende der Zahnreihe (endständiger Zahn) mit Implantat
  • Reparatur eines vorhandenen Implantates
  • erneute Zahnersatz-Behandlung wenn Festzuschuss bereits bezahlt wurde
  • Zahnersatz-Behandlung bei reinem Privatzahnarzt

In diesen Beispiel-Fällen würde die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringen - wer dann eine Zahnzusatzversicherung hat, die laut Bedingungen nur dann etwas zahlt, wenn sich auch die GKV an den Kosten beteiligt, geht leider leer aus. Besser sind daher Tarife, die kassenunabhängig erstatten auch wenn die Kasse gar nichts übernimmt.

Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn Sie einen Privatzahnarzt haben, der gar keine Kassenzulassung hat. Hier können selbst in normalen Situationen keine Leistungen mit der GKV abgerechnet werden. Die angezeigten Tarife werden daher auch als Zahnzusatzversicherung für Privatzahnarzt bezeichnet).

Wer eine solche Versicherung sucht, sollte sich die Tarife der UKV Zahnzusatzversicherung oder der Nürnberger Zahnzusatzversicherung genauer anschauen.

 

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