Zahnzusatzversicherung
ohne GKV Vorleistung
- Was versteht man unter GKV Vorleistungen?
- Wann leistet die gesetzliche Kasse? Und wann nicht?
- Welche Zahntarife gibt es "ohne Vorleistung GKV"?
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, stolpert bei der Suche oftmals über den Hinweis, dass eine gute Versicherung am besten ohne Vorleistung der GKV leisten sollte. Was bedeutet denn das überhaupt? Und warum ist das wichtig?
GKV ist die Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung - und als GKV Vorleistung bezeichnet man den Anteil, den die gesetzliche Kasse als Vorleistung erbringt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird und eine private Zahnversicherung greift.
Der Hinweis, dass eine gute Zahnzusatzversicherung möglichst auch ohne GKV Vorleistung leisten sollte, ist grundsätzlich richtig - es gibt nämlich Tarife, die nur dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch eine Leistung erbringt, und das ist nicht gut. Denn: im Umkehrschluss bedeutet das: zahlt meine Kasse nichts, leistet auch meine Zusatzversicherung nichts. Daher sollte ein guter Tarif optimalerweise vollständig unabhängig von der GKV leisten.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte im Zuge von Zahnersatz auch dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht vorgeleistet hat. Nachfolgend stellen wir Ihnen 4 Tarife vor, die bei Zahnersatz vollkommen unabhängig von der GKV leisten. Diese Zahnzusatzversicherungen eignen sich auch, wenn Sie sich von einem Privatzahnarzt behandeln lassen möchten.
NUERNBERGER Z100 | UKV ZahnPrivat Premium | NUERNBERGER Z90 | R+V Premium Z1U + ZV |
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Aktion |
Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel
Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel bei der Nürnberger um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen. Und so funktionierts: Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS". Hier können Sie im Sofort-Abschluss den Versicherungsbeginn zum 1.10., 1.11. oder 1.12.2024 einstellen. In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2024 und am 1. Januar 2025 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2025) bereits maximal 1.800 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung. |
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Tarifname | Z100 | ZahnPrivat Premium | Z90 | Premium Z1U + ZV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | Nein | SOFORT-ABSCHLUSS » | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalkulation | Beitrag steigend | Beitrag steigend | Beitrag steigend | Beitrag konstant | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beiträge |
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Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Implantate & Zahnersatz | 100% | 90% | 90% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inlays | 100% | 90% | 90% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Professionelle Zahnreinigung | 100% max. 200€ pro Jahr | 90% max. 108€ pro Jahr | 100% max. 150€ pro Jahr | 100% max. 1x 0€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versiegelung | 100% max. 200€ pro Jahr | 90% max. 108€ pro Jahr | 100% max. 150€ pro Jahr | 100% max. 1x 0€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Füllungen | 100% | 90% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wurzelbehandlung | 100% | 90% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PA-Behandlung | 100% | 90% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusatzleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz ohne GKV | volle Erstattung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif NUERNBERGER Z90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif R+V Premium Z1U + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
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Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » |
Unter GKV-Vorleistung versteht man den Anteil den die gesetzliche Krankenversicherung von einer Zahnersatz-Rechnung übernimmt, bevor der Eigenanteil des Patienten berechnet wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat man durch dieses System eine Vorleistung von der gesetzlichen Krankenkasse.
Selbst bei Implantatversorgungen gibt es häufig eine Leistung von der GKV. Oft liest man, dass die Kassen für Implantate gar nicht leisten - das stimmt insofern nur teilweise. Einerseits ist diese Aussage richtig, weil die gesetzliche Kasse in der Tat nichts für den Vorgang einer Implantation an sich erstattet.
Auf der anderen Seite jedoch erstattet die GKV meist den befundbezogenen Festzuschuss, der auf Basis des Befundes und der sogenannten Regelversorgung berechnet wird - dieser Zuschuss ist allerdings gemessen an den wirklich entstehenden Kosten relativ gering.
Doch es gibt in der Tat Zahnersatz-Leistungen in denen die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistung erbringt - nachfolgend ein paar Beispiele dafür:
In diesen Beispiel-Fällen würde die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringen - wer dann eine Zahnzusatzversicherung hat, die laut Bedingungen nur dann etwas zahlt, wenn sich auch die GKV an den Kosten beteiligt, geht leider leer aus. Besser sind daher Tarife, die kassenunabhängig erstatten auch wenn die Kasse gar nichts übernimmt.
Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn Sie einen Privatzahnarzt haben, der gar keine Kassenzulassung hat. Hier können selbst in normalen Situationen keine Leistungen mit der GKV abgerechnet werden. Die angezeigten Tarife werden daher auch als Zahnzusatzversicherung für Privatzahnarzt bezeichnet).
Wer eine solche Versicherung sucht, sollte sich die Tarife der UKV Zahnzusatzversicherung oder der Nürnberger Zahnzusatzversicherung genauer anschauen.