Zahnzusatzversicherung
ohne Wartezeit
- Keine Wartezeit - sofortiger Versicherungsschutz
- Das sind die besten Tarife ohne Wartezeit
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Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet umgehenden Schutz - direkt ab Vertragsbeginn. Ideal für dringende Fälle, da man nicht monatelang warten muss, bis die Leistung greift.
Achte aber auch auf anfängliche Leistungsstaffeln und Summenbegrenzungen, denn die meisten Versicherungen begrenzen so ihr anfängliches Risiko.
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In unserer Auswertung der 20 leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit zeigt sich: alle Anbieter arbeiten mit einer Summenstaffel in den ersten Jahren. Die Erstattung im 1. Jahr liegt zwischen 900 und 1.500 €, im 2. Jahr meist bei 2.000 bis 3.000 €. Die höchste Tarifleistung im 2. Vertragsjahr bietet die LKH ZahnUpgrade 90+ mit 4.000 €. Unbegrenzt leisten die meisten Tarife ab dem 4. oder 5. Jahr.
Versicherung / Tarif ohne Wartezeit |
Zahnersatz |
1. Jahr |
2. Jahr |
Staffel Berechnung |
|---|---|---|---|---|
ARAG Dent 100 |
100% |
1.500 € |
3.000 € |
Kalenderjahr |
100% |
1.000 € |
2.500 € |
Kalenderjahr |
|
90-100% |
1.000 € |
4.000 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.500 € |
3.000 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.500 € |
3.000 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.500 € |
3.000 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.500 € |
3.000 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.250 € |
2.500 € |
Kalenderjahr |
|
100% |
1.250 € |
2.500 € |
12 Monate |
|
DA Direkt Zahn Premium Plus |
100% |
1.250 € |
2.500 € |
12 Monate |
ottonova Zahn 100 |
100% |
1.250 € |
2.500 € |
12 Monate |
100% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
|
Nürnberger Z100 |
100% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
100% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
|
DKV Premium Z100 |
100% |
1000 € |
2000 € |
Kalenderjahr |
100% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
|
Hanse Merkur EZL |
100% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
R+V Premium Z1U + ZV |
90% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
AXA Dent Premium U |
85-90% |
1.000 € |
2.000 € |
Kalenderjahr |
Württembergische Vollschutz V1 |
90% |
900 € |
1.800 € |
12 Monate |
Bei Verträgen mit Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung sind normalerweise bis zu 8 Monate Wartezeit üblich. Das bedeutet, dass während dieser anfänglichen Zeit keine Leistungen vom Versicherer übernommen werden. Erst wenn nach Ablauf dieser Wartezeit Behandlungen stattfinden, würde die abgeschlossene Zahnversicherung dafür leisten.
Die Wartezeit dient der Versicherungsgesellschaft als eine Art Schutz gegen eine Inanspruchnahme für Schäden, welche schon vor Abschluss der Versicherung absehbar waren.
Manche Versicherungsunternehmen vereinbaren auch kürzere Wartezeiten von 3 oder 6 Monaten – es gibt mittlerweile auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten.
Das bedeutet, dass Leistungen vom Versicherten sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden können, ohne erst 3, 6 oder 8 Monate warten zu müssen.
Das ist ideal, wenn zum Beispiel kurzfristig eine professionelle Zahnreinigung ansteht.
Doch Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass automatisch alle laufenden oder geplanten Behandlungen mit versichert sind!
Wer schon weiß, dass er einen teuren Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. In diesem Fall benötigt man eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet natürlich zeitnah, wenn überraschend nach Vertragsabschluss (!)vom Zahnarzt festgestellt wird, dass Behandlungen notwendig sind!
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Einer davon ist die Frage, ob der Tarif eine Wartezeit haben sollte oder nicht.
Was ist hier am sinnvollsten? Wir haben die Vorteile und Nachteile gegenübergestellt.
Wenn man eine Versicherung abschließt, muss man sofort Beiträge bezahlen - das ist logisch. Doch warum soll man dann erst mal 8 Monate warten müssen, bevor man Rechnungen einreichen kann?
Die Wartezeit bei privaten Krankenversicherungen hat den (sinnvollen) Zweck, die Versicherungsgemeinschaft vor Kosten zu schützen, die der neue Versicherungsnehmer bereits "absehen" kann. So sind zum Beispiel bei praktisch allen Versicherungen mit Leistungen für das Krankenhaus Entbindungen erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten versichert (da ansonsten viele Schwangere Frauen noch schnell eine Versicherung mit stationären Wahlleistungen abschließen würden).
Auch beim Thema Zahnersatz ist eine Behandlung oft schon frühzeitig "absehbar" - daher haben früher viele Anbieter auch hier eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten vereinbart. Doch in den letzten Jahren verzichten immer mehr Anbieter auf diese anfängliche Wartefrist.
Tipp: sogar die Allianz bietet ihre Zahnzusatzversicherung seit einiger Zeit ohne Wartezeit an!
Eine gute Nachricht: auch wenn Sie eine Versicherung mit Wartezeiten abgeschlossen haben, stehen Sie dennoch nicht ganz im Regen, wenn Sie einen Unfall haben.
Denn wenn Sie eine Behandlung benötigen, die aufgrund eines Unfalles notwendig geworden ist, verzichten praktisch alle Anbieter auf die Anwendung der Wartezeitregelung. Auch anfängliche Summenstaffeln werden durch einen Unfall in aller Regel aufgehoben.
Als Unfall gilt ein plötzlich, unfreiwillig, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Achtung: das Beißen auf einen harten Gegenstand bei der Nahrungsaufnahme (z.B. ein Kirschkern oder Olivenkern) gilt gemeinhin nicht als Unfall, weil es nicht von außen auf den Körper einwirkt, sondern "im" Körper passiert.
Wer sehr gute Zähne hat, kann auch versuchen, mit dem Antrag für eine Zahnversicherung gleichzeitig einen Untersuchungsbericht vom Zahnarzt einzureichen.
Einige Versicherungsunternehmen verzichten dann auf die Wartezeit – natürlich nur wenn der Zahnbefund einen guten Gebisszustand erkennen lässt (wer den nicht hat, verzichtet lieber auf diese Möglichkeit, da sein Antrag möglicherweise sogar abgelehnt werden könnte, wenn der Befund einen nicht optimalen Zahnzustand erkennen lässt).
Die Universa ist beispielsweise ein Anbieter, bei dem diese Vorgehensweise möglich ist (normal hat die Universa 8 Monate Wartezeit, die man mit einem positiven Befund umgehen kann).
Die anfängliche Wartezeit ist nur einer unter vielen Aspekten. wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte langfristig denken und den Fokus eher auf andere Kriterien legen, zum Beispiel:
Dennoch kann es sich lohnen, in folgenden Fällen einen Tarif ohne Wartezeit abzuschließen:
Die sogenannte Wartezeit ist eine Zeitspanne von bis zu 8 Monaten, während der eine Zahnzusatzversicherung noch nicht leistet. Die Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Versicherungen dienen zur Vorsorge für eine (meist ungewisse) Zukunft. In Bezug auf unsere Gesundheit gibt es allerdings Schäden, die für den Versicherungsnehmer absehbar sein können - z.B. wenn jemand schon Zahnschmerzen hat. Eine Wartezeit ist ein Schutzmechanismus und soll verhindern, dass der Versicherte sofort nach dem Vertragsabschluss Leistungen beziehen kann. Alle Behandlungen, die während der vereinbarten Wartezeit durchgeführt werden, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Für Zahnbehandlungen oder Prophylaxe gelten meist die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten bei den meisten Versicherungen die sogenannten "besonderen" Wartezeiten von 8 Monaten. Allerdings können Versicherungen auch davon abweichen - es gibt auch Tarife mit 6 Monaten Wartezeit und welche ganz ohne Wartezeit.
Die Wartezeit beginnt üblicherweise mit dem dokumentierten Versicherungsbeginn, der in der Police genannt ist. Die meisten Versicherungen policieren immer zum 1. eines Monats. Bei manchen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn zum laufenden Monat zurück zu datieren, was dann letztlich die Wartezeit verkürzt.
Manche Versicherungen bieten diese Möglichkeit bei Vorlage eines zahnärztlichen Attests. Aus dem vorgelegten Zahnbefund muss natürlich hervorgehen, dass der Zahnzustand einwandfrei ist.
Nein. Auch nach Ablauf etwaiger Wartezeiten sind Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert war, von der Leistung ausgeschlossen (Ausnahme ERGO Zahnersatz Sofort!!). Wer also schon weiß, dass er z.B. Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung mit Wartezeit abschließen und hoffen, dass die Versicherung dann nach Ablauf der 3, 6 oder 8 Monate für die geplante Behandlung aufkommt.
Auch das wird leider häufig falsch verstanden! Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet nicht automatisch für alle geplanten Behandlungen - das ist normalerweise in den Versicherungsbedingungen als Leistungsausschluss definiert.
Doch es gibt auch Ausnahmen wie zum Beispiel die Versicherung ERGO Zahnersatz Sofort oder die Tarife der SDK, wenn es um den Ersatz fehlender Zähne geht (mehr dazu weiter unten).
Ja, viele Anbieter bieten eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Kinder an, teilweise mit sehr guten Leistungen für Kieferorthopädie. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Zahnspange angeraten oder geplant ist, sonst sind KFO-Kosten meist ausgeschlossen oder nur sehr begrenzt versichert. Der große Vorteil eines frühen Abschlusses liegt darin, dass Leistungsstaffeln und Höchstbeträge auslaufen, bevor die teure KFO-Behandlung startet.
