Zahnzusatzversicherung
ohne Wartezeit

  •  Keine Wartezeit - sofortiger Versicherungsschutz
  •  Das sind die besten Tarife ohne Wartezeit
  •  20 Tarife ohne Wartezeit unverbindlich & kostenlos vergleichen
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet umgehenden Schutz - direkt ab Vertragsbeginn. Ideal für dringende Fälle, da man nicht monatelang warten muss, bis die Leistung greift.

Achte aber auch auf anfängliche Leistungsstaffeln und Summenbegrenzungen, denn die meisten Versicherungen begrenzen so ihr anfängliches Risiko.

Das Wichtigste zusammengefasst
  • Üblich waren früher 6 oder 8 Monate Wartezeit nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
  • In diesem Zeitraum konnte man dann noch keine Leistungen geltend machen
  • Mittlerweile gibt es viele Zahnzusatzversicherungen ohne diese anfängliche Wartezeit
  • Hier besteht die Möglichkeit, direkt nach Abschluss Leistungen zu bekommen
  • ideal für Notfälle, z.B. wenn kurzfristig eine professionelle Zahnreinigung ansteht
  • in den ersten 3-4 Jahren gibt es meist eine Leistungsstaffel (z.B. 1.000 € im 1. Jahr)
  • bei Unfall entfallen sowohl eine anfängliche Wartezeit als auch Leistungsbegrenzungen
  • Behandlungen, die vor Abschluss begonnen oder angeraten wurden, sind nicht versichert

Die 20 besten Tarife ohne Wartezeit

In unserer Auswertung der 20 leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit zeigt sich: alle Anbieter arbeiten mit einer Summenstaffel in den ersten Jahren. Die Erstattung im 1. Jahr liegt zwischen 900 und 1.500 €, im 2. Jahr meist bei 2.000 bis 3.000 €. Die höchste Tarifleistung im 2. Vertragsjahr bietet die LKH ZahnUpgrade 90+ mit 4.000 €. Unbegrenzt leisten die meisten Tarife ab dem 4. oder 5. Jahr.

Versicherung / Tarif ohne Wartezeit

Zahnersatz

1. Jahr

2. Jahr

Staffel Berechnung

ARAG Dent 100

100%

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Allianz MeinZahnschutz 100

100%

1.000 €

2.500 €

Kalenderjahr

LKH ZahnUpgrade 90+

90-100%

1.000 €

4.000 €

Kalenderjahr

Münchener Verein ZahnGesund 100

100%

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge D

100%

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Concordia Zahn Sorglos

100%

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Continentale CEZE

100%

1.500 €

3.000 €

Kalenderjahr

Die Bayerische ZAHN Prestige

100%

1.250 €

2.500 €

Kalenderjahr

DFV Zahnschutz Exklusiv 100

100%

1.250 €

2.500 €

12 Monate

DA Direkt Zahn Premium Plus

100%

1.250 €

2.500 €

12 Monate

ottonova Zahn 100

100%

1.250 €

2.500 €

12 Monate

Gothaer MediZ Duo 100

100%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Nürnberger Z100

100%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

SDK Zahn 100 (ZP1)

100%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

DKV Premium Z100

100%

1000 €

2000 €

Kalenderjahr

UKV ZahnPrivat 100

100%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Hanse Merkur EZL

100%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

R+V Premium Z1U + ZV

90%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

AXA Dent Premium U

85-90%

1.000 €

2.000 €

Kalenderjahr

Württembergische Vollschutz V1

90%

900 €

1.800 €

12 Monate

Was versteht man unter "Wartezeit"?

Bei Verträgen mit Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung sind normalerweise bis zu 8 Monate Wartezeit üblich. Das bedeutet, dass während dieser anfänglichen Zeit keine Leistungen vom Versicherer übernommen werden. Erst wenn nach Ablauf dieser Wartezeit Behandlungen stattfinden, würde die abgeschlossene Zahnversicherung dafür leisten.

Die Wartezeit dient der Versicherungsgesellschaft als eine Art Schutz gegen eine Inanspruchnahme für Schäden, welche schon vor Abschluss der Versicherung absehbar waren.

Manche Versicherungsunternehmen vereinbaren auch kürzere Wartezeiten von 3 oder 6 Monaten – es gibt mittlerweile auch einige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten.

Was bedeutet "ohne Wartezeit" genau?

Das bedeutet, dass Leistungen vom Versicherten sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden können, ohne erst 3, 6 oder 8 Monate warten zu müssen.

Das ist ideal, wenn zum Beispiel kurzfristig eine professionelle Zahnreinigung ansteht.

Doch Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass automatisch alle laufenden oder geplanten Behandlungen mit versichert sind!

Wer schon weiß, dass er einen teuren Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. In diesem Fall benötigt man eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet natürlich zeitnah, wenn überraschend nach Vertragsabschluss (!)vom Zahnarzt festgestellt wird, dass Behandlungen notwendig sind!

Zahnversicherung ohne Wartezeit - Vorteile und Nachteile

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Einer davon ist die Frage, ob der Tarif eine Wartezeit haben sollte oder nicht.

Was ist hier am sinnvollsten? Wir haben die Vorteile und Nachteile gegenübergestellt.

Vorteile
  • Sofortige Kostenübernahme für Zahnreinigung, Prophylaxe und Bleaching
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz können zeitnah in Anspruch genommen werden, wenn überraschend nach Abschluss Behandlungen notwendig sind.
  • Je nach Tarif können auch kieferorthopädische Leistungen ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden
Nachteile
  • Laufende oder geplante Behandlungen sind meist von der Leistungspflicht ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren gelten üblicherweise anfängliche Leistungsbegrenzungen (Summenstaffel)
  • Manche Tarife ohne Wartezeit sind teurer als vergleichbare Produkte, die mit Wartezeiten kalkuliert sind
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Wartezeiten - wieso, weshalb, warum?

Warum gibt es eigentlich Wartezeiten?

Wenn man eine Versicherung abschließt, muss man sofort Beiträge bezahlen - das ist logisch. Doch warum soll man dann erst mal 8 Monate warten müssen, bevor man Rechnungen einreichen kann?

Die Wartezeit bei privaten Krankenversicherungen hat den (sinnvollen) Zweck, die Versicherungsgemeinschaft vor Kosten zu schützen, die der neue Versicherungsnehmer bereits "absehen" kann. So sind zum Beispiel bei praktisch allen Versicherungen mit Leistungen für das Krankenhaus Entbindungen erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten versichert (da ansonsten viele Schwangere Frauen noch schnell eine Versicherung mit stationären Wahlleistungen abschließen würden).

Auch beim Thema Zahnersatz ist eine Behandlung oft schon frühzeitig "absehbar" - daher haben früher viele Anbieter auch hier eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten vereinbart. Doch in den letzten Jahren verzichten immer mehr Anbieter auf diese anfängliche Wartefrist.

Tipp: sogar die Allianz bietet ihre Zahnzusatzversicherung seit einiger Zeit ohne Wartezeit an!

 

Gut zu wissen: keine Wartezeit bei Unfall

Eine gute Nachricht: auch wenn Sie eine Versicherung mit Wartezeiten abgeschlossen haben, stehen Sie dennoch nicht ganz im Regen, wenn Sie einen Unfall haben.

Denn wenn Sie eine Behandlung benötigen, die aufgrund eines Unfalles notwendig geworden ist, verzichten praktisch alle Anbieter auf die Anwendung der Wartezeitregelung. Auch anfängliche Summenstaffeln werden durch einen Unfall in aller Regel aufgehoben.

Als Unfall gilt ein plötzlich, unfreiwillig, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Achtung: das Beißen auf einen harten Gegenstand bei der Nahrungsaufnahme (z.B. ein Kirschkern oder Olivenkern) gilt gemeinhin nicht als Unfall, weil es nicht von außen auf den Körper einwirkt, sondern "im" Körper passiert.

 

Wartezeitverzicht mit zahnärztlichem Befundbericht

Wer sehr gute Zähne hat, kann auch versuchen, mit dem Antrag für eine Zahnversicherung gleichzeitig einen Untersuchungsbericht vom Zahnarzt einzureichen.

Einige Versicherungsunternehmen verzichten dann auf die Wartezeit – natürlich nur wenn der Zahnbefund einen guten Gebisszustand erkennen lässt (wer den nicht hat, verzichtet lieber auf diese Möglichkeit, da sein Antrag möglicherweise sogar abgelehnt werden könnte, wenn der Befund einen nicht optimalen Zahnzustand erkennen lässt).

Die Universa ist beispielsweise ein Anbieter, bei dem diese Vorgehensweise möglich ist (normal hat die Universa 8 Monate Wartezeit, die man mit einem positiven Befund umgehen kann).

 

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Die anfängliche Wartezeit ist nur einer unter vielen Aspekten. wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte langfristig denken und den Fokus eher auf andere Kriterien legen, zum Beispiel:

  • generelle Leistungshöhe für Zahnersatz (mind. 80% empfohlen)
  • Leistungen für Zahnbehandlung sollten mit abgesichert sein
  • Prophylaxe sollte 1 bis 2 mal jährlich übernommen werden
  • keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen
  • anfängliche Staffel sollte nicht zu niedrig sein
  • langfristige Beitragsentwicklung (mit / ohne Alterungsrückstellungen)
  • hochwertige Versicherungsbedingungen (keine undurchschaubaren Leistungsausschlüsse in den AVB)

Dennoch kann es sich lohnen, in folgenden Fällen einen Tarif ohne Wartezeit abzuschließen:

  • Zahnersatz ist absehbar - wer schon ahnt, dass er in nicht all zu ferner Zeit, Zahnersatz benötigt (zum Beispiel wenn man schon viele ältere Kronen oder Brücken hat, die irgendwann erneuert werden müssen), dann sollte man nicht unbedingt eine Versicherung mit Wartezeit abschließen.
  • Wenn Sie eine Prophylaxe-Behandlung in nächster Zeit geplant haben ist es ebenfalls sehr sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen, wo die Kosten für Zahnreinigung sofort abgerechnet werden können.

FAQ: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit - die häufigsten Fragen

Was bedeutet Wartezeit?

Die sogenannte Wartezeit ist eine Zeitspanne von bis zu 8 Monaten, während der eine Zahnzusatzversicherung noch nicht leistet. Die Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn.

Warum gibt es Wartezeiten?

Versicherungen dienen zur Vorsorge für eine (meist ungewisse) Zukunft. In Bezug auf unsere Gesundheit gibt es allerdings Schäden, die für den Versicherungsnehmer absehbar sein können - z.B. wenn jemand schon Zahnschmerzen hat. Eine Wartezeit ist ein Schutzmechanismus und soll verhindern, dass der Versicherte sofort nach dem Vertragsabschluss Leistungen beziehen kann. Alle Behandlungen, die während der vereinbarten Wartezeit durchgeführt werden, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Wie lange sind typische Wartezeiten?

Für Zahnbehandlungen oder Prophylaxe gelten meist die allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten bei den meisten Versicherungen die sogenannten "besonderen" Wartezeiten von 8 Monaten. Allerdings können Versicherungen auch davon abweichen - es gibt auch Tarife mit 6 Monaten Wartezeit und welche ganz ohne Wartezeit.

Wann beginnt die Wartezeit?

Die Wartezeit beginnt üblicherweise mit dem dokumentierten Versicherungsbeginn, der in der Police genannt ist. Die meisten Versicherungen policieren immer zum 1. eines Monats. Bei manchen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn zum laufenden Monat zurück zu datieren, was dann letztlich die Wartezeit verkürzt.

Besteht die Möglichkeit eines Wartezeitverzichts?

Manche Versicherungen bieten diese Möglichkeit bei Vorlage eines zahnärztlichen Attests. Aus dem vorgelegten Zahnbefund muss natürlich hervorgehen, dass der Zahnzustand einwandfrei ist.

Leistet eine Versicherung nach der Wartezeit für geplante Behandlungen?

Nein. Auch nach Ablauf etwaiger Wartezeiten sind Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert war, von der Leistung ausgeschlossen (Ausnahme ERGO Zahnersatz Sofort!!). Wer also schon weiß, dass er z.B. Zahnersatz benötigt, kann nicht einfach eine Versicherung mit Wartezeit abschließen und hoffen, dass die Versicherung dann nach Ablauf der 3, 6 oder 8 Monate für die geplante Behandlung aufkommt.

Kann man auch laufende oder geplante Behandlungen versichern?

Auch das wird leider häufig falsch verstanden! Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet nicht automatisch für alle geplanten Behandlungen - das ist normalerweise in den Versicherungsbedingungen als Leistungsausschluss definiert.

Doch es gibt auch Ausnahmen wie zum Beispiel die Versicherung ERGO Zahnersatz Sofort oder die Tarife der SDK, wenn es um den Ersatz fehlender Zähne geht (mehr dazu weiter unten).

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit auch für mein Kind abschließen?

Ja, viele Anbieter bieten eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Kinder an, teilweise mit sehr guten Leistungen für Kieferorthopädie. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Zahnspange angeraten oder geplant ist, sonst sind KFO-Kosten meist ausgeschlossen oder nur sehr begrenzt versichert. Der große Vorteil eines frühen Abschlusses liegt darin, dass Leistungsstaffeln und Höchstbeträge auslaufen, bevor die teure KFO-Behandlung startet.

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