Im Prinzip ist es ganz einfach: Der Zahnarzt hat keine vertragliche Beziehung zu Ihrem privaten Versicherungsträger der Zahnzusatzversicherung. Daher kann auch keine direkte Abrechnung zwischen Ihrem Zahnarzt und der Zusatzversicherung stattfinden. Die Zahnzusatzversicherung ist lediglich eine Rückversicherung, die Sie für die Behandlungen beim Zahnarzt abschließen, um möglicherweise entstehende Eigenanteile zu decken.
Egal ob bei ERGO Zahnzusatzversicherung, Hanse Merkur oder der Bayerischen - die Einreichung von Rechnungen funktioniert überall gleich: Als Nachweis für entstandene Behandlungskosten müssen Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung immer die Rechnungsbelege einreichen – dabei verlangen alle Versicherungsgesellschaften „Original-Belege“, d.h. Sie dürfen keine Kopie oder die Rechnungszweitschrift (das sogenannte Duplikat) einreichen – das wird der Versicherer voraussichtlich nicht erstatten.
Man möchte damit Versicherungsbetrug erschweren – ansonsten könnte jemand ja auf die Idee kommen, mehrere Zahnzusatzversicherungen abzuschließen, um dann die Rechnungen mehrfach erstatten zu lassen und sich zu bereichern.
Die Rechnungsbelege müssen Sie Ihrem Privaten Versicherer mit der Post zusenden – dazu haben die meisten Versicherungsgesellschaften eine Formular, wo Sie z.B. Versicherungsnummer, Art der Behandlung und die Höhe der Rechnungen eintragen können.
Dieses Formular finden Sie normalerweise auf der offiziellen Internetseite „Ihres“ Versicherungsunternehmens (manche senden Ihnen aber auch ein solches Formular mit der Versicherungspolice oder mit jeder Leistungsabrechnung) – allerdings können Sie natürlich auch Rechnungen ohne ein solches Formular einreichen. Am besten setzen Sie dazu selbst ein kurzes Schreiben mit Ihrer Versicherungsnummer auf und schicken dem Versicherer die Rechnungen im Original zu.
Moderne Alternative: In den letzten Jahren haben allerdings viele Versicherungen Rechnungs-Apps für Smartphones und Tablets entwickelt. Dabei lädt man sich einmalig die App der Versicherung herunter und kann dann nach einer Registrierung die Rechnungen und Belege einfach mit dem Handy abfotografieren. Das ist deutlich bequemer und geht viel schneller als der Postversand.
Je nachdem, was für Rechnungen Sie eingereicht haben, kann es unterschiedlich lang dauern, bis die Zahnzusatzversicherung reagiert. Bei kleineren Rechnungen wie z.B. professionelle Zahnreinigung (PZR) geht es normalerweise recht schnell. Viele Versicherungsgesellschaften sind mittlerweile in der Lage, einfache Kleinrechnungen „dunkel“ zu verarbeiten, d.h. ohne dass ein menschlicher Mitarbeiter kontrollieren muss (das dauert dann meist nur wenige Tage bis zur Erstattung).
Lediglich bei größeren und komplexeren Abrechnungen kann es etwas länger dauern – je nach Auslastung der Leistungsabteilung. Faustregel: nach spätestens 4 Wochen sollte allerdings eine Reaktion vom Versicherer kommen, entweder in Form der Kostenübernahme oder zumindest mit einer Eingangsbestätigung oder Rückfragen, falls noch Unterlagen oder Informationen zur Erstattung fehlen.