Zahnzusatzversicherung für Soldaten
- Brauchen Soldaten eine Zahnzusatzversicherung?
- Was bedeuten UTV und Heilfürsorge?
- Welche Tarife können Soldaten überhaupt abschließen?
Update: aktualisiert: 03.09.2025
Auch für Soldaten, die über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung krankenversichert sind, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn es ist wichtig zu wissen, dass im Bereich der Zähne über die truppenärztliche Versorgung ähnliche Leistungen übernommen werden, wie über die freie Heilfürsorge, oder die gesetzliche Krankenversicherung.
Das heißt auch für Bundeswehr Soldaten können große Versorgungslücken entstehen, wenn sie ihre Zähne mit hochwertigem Zahnersatz versorgen lassen möchten. Somit drohen beim Zahnarzt hohe Kosten die dann größtenteils vom Soldaten selbst getragen werden müssen.
Um hohen Kosten beim Zahnarzt durch Zahnersatz oder auch Prophylaxe vorzubeugen, empfehlen wir auch Soldaten der Bundeswehr über den Abschluss einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Doch vorsicht: Soldaten sollten sich nicht am Zahnzusatzversicherung Test (z.B. von Stiftung Warentest o.Ä.) orientieren, da die meisten Angebote für Soldaten gar nicht abschließbar sind!
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| Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | Muenchener Verein ZahnGesund 100 | Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV D | Muenchener Verein ZahnGesund 85+ |
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| Tarifname | Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | ZahnGesund 100 | Mehr Zahn 90 + ZV Bonus D | ZahnGesund 85+ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 90% | 85 - 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 90% | 85 - 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 85€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 85€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 85% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 85% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Leistung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leider ist es für den Laien oftmals schwierig eine Zahnversicherung zu finden, die auch Soldaten in mit truppenärztlicher Versorgung aufnimmt, weil fast alle der angebotenen Tarife für Soldaten nicht abschließbar sind, da die Grundlage für diese Versicherung meist die gesetzliche Krankenversicherung ist.
Einige Anbieter versichern auch Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge - die UTV ist zwar eine Sonderform der Heilfürsorge, doch bei vielen PKV-Anbietern herrscht hier Unsicherheit, so dass die meisten Zahnzusatzversicherungen keine Soldaten versichern! Die zwei einzigen uns bekannten Anbieter, wo sich auch Soldaten versichern können, sind die Barmenia und der Münchener Verein.
Die meisten Anbieter versichern keine Soldaten in der Zahnzusatzversicherung. Zwei Ausnahmen sind der Münchener Verein und die Barmenia. Hier können sich auch Soldaten mit Anspruch auf die UTV versichern.
Die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein ist in 2 verschiedenen Leistungshöhen abschließbar. Hierbei kann hochwertiger Zahnersatz, worunter Kronen, Brücken und Implantate fallen, mit einer 75% oder 90% Erstattung des Rechnungsbetrages (inkl. Leistungen der truppenärztlichen Versorgung) abgeschlossen werden. Zusätzlich erbringt die Zahnversicherung des Münchener Verein natürlich auch Leistungen für Füllungen, Inlays, Wurzelbehandlung etc.
Die Tarife der Barmenia Zahnzusatzversicherung bieten mehr Optionen - angeboten werden insgesamt 6 Varianten. Zum einen kann der Soldat zwischen 3 verschiedenen Leistungsstufen bei Zahnersatz wählen, 80, 90 oder 100%. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, jede der Varianten mit Prophylaxe- und Zahnerhalt-Leistungen zu kombinieren.
Die Top-Tarife haben wir in unserem Vergleich oben gegenübergestellt.
Auch als Soldat mit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung (UTV) kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen, weil UTV bei Zahnersatz und hochwertiger Behandlung ähnliche Lücken lässt wie die gesetzliche Krankenversicherung. Vor allem Implantate, Inlays, Keramik-Kronen oder ästhetisch hochwertige Versorgungen müssen Sie sonst zum großen Teil aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Zahnzusatzversicherung für Soldaten schließt genau diese Lücken und sorgt dafür, dass Sie sich nicht aus Kostengründen für eine schlechtere Lösung entscheiden müssen. Entscheidend ist, Tarife zu wählen, die Soldaten mit UTV ausdrücklich annehmen und die Vorleistungen korrekt berücksichtigen – hier ist ein gezielter Vergleich sinnvoll.
Soldaten mit UTV gelten weder als klassisch gesetzlich noch als privat versichert, weshalb viele Standard-Tarife der Zahnzusatzversicherung sie schlicht ablehnen. Für die Zahnzusatzversicherung für Soldaten kommen daher nur Produkte in Frage, die UTV als versicherungsfähig akzeptieren und ihre Leistung darauf abgestimmt haben. In der Praxis bedeutet das: Sie haben eine deutlich kleinere Tarifauswahl als GKV-Versicherte, die Bedingungen und Antragsfragen sind aber sehr ähnlich. Wichtig ist, dass im Antrag klar angegeben wird, dass Sie über UTV versorgt sind, damit es später keine Diskussionen über die Leistungspflicht gibt. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob ein Tarif UTV wirklich sauber abdeckt.
Für Soldaten mit UTV oder freier Heilfürsorge kommen nur wenige Versicherer in Frage, die diese besondere Form der Absicherung explizit akzeptieren. Uns bekannt sind in diesem Zusammenhang nur Tarife von Barmenia und Münchener Verein.
Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung für Soldaten liegen – je nach Alter und Leistungsumfang – meist im Bereich von rund 20 bis 40 Euro monatlich. Der genaue Beitrag hängt vor allem von Ihrem Eintrittsalter, dem gewünschten Erstattungssatz für Zahnersatz und Behandlungen sowie von bereits bestehenden Zahnschäden ab. Jüngere Soldaten mit gesunden Zähnen zahlen in der Regel deutlich weniger als ältere Kameraden mit bestehenden Füllungen oder Zahnersatz.
Viele speziell für Soldaten geeignete Zahnzusatzversicherungen erstatten Implantate, Inlays und Keramik-Kronen zu einem hohen Prozentsatz, teilweise bis nahe 100 % der Gesamtkosten aus UTV plus Zusatzversicherung. Entscheidend ist, wie hoch der Erstattungssatz für Zahnersatz vereinbart ist und ob es Höchstgrenzen (z. B. pro Jahr oder pro Implantat) gibt. Achten Sie auch darauf, ob die Vorleistung aus der UTV angerechnet wird oder ob der Tarif „on top“ leistet, denn das macht einen deutlichen Unterschied bei der späteren Gesamt-Erstattung.
Familienangehörige von Soldaten können eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. In diesem Fall gelten für Partner und Kinder die ganz normalen Annahmerichtlinien für GKV-Versicherte, es stehen also die üblichen Zahnzusatz-Tarife zur Auswahl.
Privatversicherte Angehörige benötigen dagegen keine separate Zahnzusatzversicherung, weil Zahnersatz und Behandlungen über die private Krankenversicherung geregelt werden.
Gerade für gesetzlich versicherte Kinder kann sich ein früher Abschluss mit guter KFO-Leistung lohnen, wenn später eine Zahnspange nötig werden könnte. Sinnvoll ist oft: ein spezieller UTV-Tarif für Sie als Soldat und eine separat gewählte Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Familienmitglieder.
Wenn Sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden und in der GKV versichert sind, läuft Ihre Zahnzusatzversicherung ganz normal weiter. Wechseln Sie später in die PKV, dürfen Sie rein rechtlich keine Zahnzusatzversicherung mehr haben, weil Privatversicherte keinen Anspruch auf eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung haben. In diesem Fall muss der Vertrag beendet werden.
Sobald Zahnersatz oder eine größere Behandlung wie Implantate, umfangreiche Kronenversorgungen oder eine größere Sanierung bereits angeraten oder geplant sind, leisten neue Zahnzusatzversicherungen dafür in der Regel nicht mehr. Sie können den Vertrag zwar oft noch abschließen, bekommen aber für diese bereits besprochene Maßnahme keine Leistung.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen für Soldaten haben keine Wartezeiten, sondern nur anfängliche Leistungsstaffeln. In den ersten Jahren sind die Erstattungsbeträge für Zahnersatz auf bestimmte Summen begrenzt, die sich nach und nach erhöhen, bis der volle Tarif gilt. Für größeren Zahnersatz lohnt sich daher ein möglichst früher Abschluss, damit Sie diese Staffelphase rechtzeitig hinter sich lassen. Prüfen Sie in den Bedingungen, wie hoch die Erstattung in den ersten Jahren genau ist.
Viele Tarife leisten auch bei Behandlungen in zivilen Praxen oder im Ausland, sofern die UTV oder eine andere Grundabsicherung einen Anteil übernimmt oder eine Rechnung nach deutschem Standard vorliegt. Allerdings können einzelne Versicherer Anforderungen an die Art der Rechnung, die Qualifikation des Behandlers oder die Höchstbeträge im Ausland stellen.
