Zahnzusatzversicherung
steuerlich absetzbar?

  •  Zahnversicherung von der Steuer absetzen - so geht´s
  •  Wo trage ich die Zahnversicherung bei der Steuererklärung ein?
  •  Lohnt es sich die Kosten steuerlich geltend zu machen?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 25.11.2025

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Sie fällt in der Steuererklärung unter die Rubrik Vorsorgeaufwendungen und stellt somit eine Sonderausgabe dar, die steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei vielen Menschen ist der Steuerfreibetrag für Vorsorgeaufwendungen allerdings schon mit anderen Versicherungsbeiträgen voll ausgeschöpft. Für einige Steuerzahler lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung trotzdem.

Wir erläutern genau, für wen sich die Angabe bei der Steuer positiv auswirkt und wo Sie die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen.

 

Steuererklärung Formular
Zahnzusatzversicherung Steuererklärung - Checkliste
  • Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)
  • Die Kosten können damit grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden
  • Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen wird häufig durch andere Versicherungen ausgeschöpft
  • In manchen Fällen kann sich die Angabe bei der Steuer lohnen (z.B. Selbstständige, Ehepaare)

über 50 weitere Tarife vergleichen

kostenlos & unverbindlich

Angebot per Mail & Post

zum Tarif-Vergleich

Zahnzusatzversicherung – oft lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung nicht

Wie schon erwähnt, kann die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Leider gibt es einen Haken an der Sache: Die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung werden als sogenannte "sonstige Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet. Und dafür gibt es einen festgelegten Höchstbetrag:

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Stand 2019 / 2020)

  • 1.900 € für Angestellte und Beamte
  • 2.800 € für Selbstständige und Freiberufler
  • Ehepartner können gemeinsam den doppelten Freibetrag beanspruchen

Das Problem: zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen auch andere Versicherungen, wie beispielsweise die allgemeinen Sozialversicherungen (Basisaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) sowie Haftpflicht,- Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Damit bleibt leider oftmals nichts mehr für die Beiträge der Zahnzusatzversicherung übrig, so dass sich diese steuerlich für Viele nicht auswirken.

Interessant ist die Angabe einer Zahnzusatzversicherung zum Beispiel für Studenten, die zwar geringe Aufwendungen für Versicherungen haben und gleichzeitig steuerpflichtige Einkünfte haben. Auch bei Ehepaaren kann die Angabe bei der Steuer sinnvoll sein, wenn beide zusammen veranlagt sind und ein Partner nur geringe Einkünfte hat - der Freibetrag des Partners kann dann mit genutzt werden.

Dieser Beitrag stellt selbstverständlich keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Steuern sparen können, darüber informiert Sie Ihr Steuerberater gerne.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen - so geht´s

Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich die Zahnzusatzversicherung bei Ihnen steuerlich auswirkt, sollten Sie dazu Ihren Steuerberater befragen. Falls Sie die Steuererklärung selbst machen, gehen Sie am besten einfach auf Nummer sicher und tragen die Zahnzusatzversicherung mit ein.

Der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung wird bei gesetzlich Krankenversicherten in der Steuererklärung 2019 in Zeile 22 unter die Rubrik “Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherung (z.B: für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge“, eingetragen.

Steuererklärung Zeile 22Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Insgesamt bis zu maximal 1.900€ (bzw. 2.800€ bei Selbstständigen) können auf diese Art und Weise pro Jahr berücksichtigt werden.

Wenn Sie eine Steuersoftware (z.B. Wiso, Elster) nutzen, werden die Daten zu Zusatzversicherungen im Regelfall abgefragt und automatisch mit angegeben bzw. berücksichtigt.

 

FAQ – Zahnzusatzversicherung & Steuer

Ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar und wo trage ich sie in der Steuererklärung ein?

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich steuerlich absetzbar, sie zählt in der Steuererklärung zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und damit zu den Sonderausgaben.

In der Steuererklärung geben Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand an, bei den „über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen zur Krankenversicherung“. Ob die Zahnzusatzversicherung Steuerersparnis bringt, hängt davon ab, ob Ihr Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherung) noch nicht ausgeschöpft ist. Tragen Sie die Beiträge am besten immer korrekt ein, die Software oder das Finanzamt berücksichtigt sie nur, wenn sich tatsächlich ein Vorteil ergibt.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung steuerlich überhaupt für Arbeitnehmer?

Für viele Arbeitnehmer bringt die Zahnzusatzversicherung steuerlich keinen großen Effekt, weil der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen häufig schon durch Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist. Lohnend kann die Angabe in der Steuererklärung vor allem sein, wenn Sie sehr niedrige Sozialversicherungsbeiträge zahlen, zum Beispiel als Student, in Teilzeit, bei kostenfreier Familienversicherung oder wenn Sie nur einen Teil des Jahres beschäftigt waren. In solchen Fällen sind die Höchstgrenzen oft nicht ausgeschöpft und die Zahnzusatzversicherung kann die Steuerlast tatsächlich etwas senken. Unabhängig davon sollte der eigentliche Entscheidungsgrund für eine Zahnzusatzversicherung immer der Schutz vor hohen Zahnarzt- und Zahnersatzkosten sein – der Steuereffekt ist eher ein angenehmer Nebeneffekt.

Wie setze ich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung praktisch in der Steuererklärung an?

Um Ihre Zahnzusatzversicherung steuerlich abzusetzen, tragen Sie die gezahlten Jahresbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, meist bei den „weiteren Krankenversicherungen“ über die Grundabsicherung hinaus. Sie können dazu die Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers oder Ihrer Krankenkasse nutzen, auf der die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung oft separat ausgewiesen sind. In ELSTER oder gängigen Steuersoftware-Lösungen werden Sie in der Regel Schritt für Schritt nach „Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung“ gefragt – dort geben Sie die Beträge ein. Wichtig ist, dass Sie nur Ihre tatsächlichen Zahlungen ansetzen; eventuelle Erstattungen oder Beitragsrückgewähr mindern den absetzbaren Betrag.

Kann ich Zahnarztkosten und Zahnersatz zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Zahnarztkosten und Zahnersatz können unabhängig von einer Zahnzusatzversicherung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und Ihre zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Absetzbar sind nur die Kosten, die Sie wirklich selbst getragen haben, also nach Abzug der Erstattung durch gesetzliche Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung. Bleibt trotz Zahnzusatzversicherung ein Eigenanteil übrig, können Sie diesen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ sammeln und insgesamt ansetzen. Schönheitsbehandlungen ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. Bleaching) erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Wie sind Beiträge zur Zahnzusatzversicherung für mein Kind steuerlich zu behandeln?

Beiträge zur Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind können steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer und Zahler der Beiträge sind. In diesem Fall laufen die Beiträge ebenfalls als sonstige Vorsorgeaufwendungen über Ihre Steuererklärung und unterliegen denselben Höchstgrenzen wie Ihre eigene Zahnzusatzversicherung. Ob sich das in der Praxis auswirkt, hängt von Ihren gesamten Kranken-, Pflege- und Zusatzversicherungsbeiträgen ab. Wenn Oma oder Opa die Zahnzusatzversicherung Ihres Kindes zahlen und Versicherungsnehmer sind, können in der Regel nur sie die Beiträge ansetzen. Entscheidend ist also, wer formal den Vertrag hält und die Beiträge wirtschaftlich trägt.

Welche Unterlagen verlangt das Finanzamt zur Zahnzusatzversicherung und zu Zahnarztkosten?

Für die Steuer reicht meist die jährliche Beitragsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung oder des privaten Versicherers, die Sie in der Steuererklärung als Nachweis hinterlegen oder aufbewahren. Diese Bescheinigung zeigt, welche Beiträge auf Basisabsicherung und welche auf Zusatzversicherungen wie die Zahnzusatzversicherung entfallen. Für Zahnarztkosten und Zahnersatz sollten Sie Rechnungen, Zahlungsbelege und Leistungsabrechnungen der Krankenkasse bzw. Zahnzusatzversicherung aufbewahren, damit nachvollziehbar ist, welchen Eigenanteil Sie tatsächlich getragen haben. In vielen Fällen fordert das Finanzamt diese Belege nur bei Rückfragen an, Sie sollten sie aber geordnet bereithalten.

Was passiert steuerlich, wenn meine Zahnzusatzversicherung Beiträge oder Leistungen erstattet hat?

Wenn Ihre Zahnzusatzversicherung Beiträge oder Prämienanteile erstattet, mindert das grundsätzlich den Betrag, den Sie als Vorsorgeaufwand ansetzen können. Erstattet die Versicherung Leistungen für Zahnersatz oder Behandlungen, können Sie nur den verbleibenden Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung angeben. In der Praxis berücksichtigt eine gute Steuersoftware das automatisch, wenn Sie die Daten aus der elektronischen Steuerbescheinigung der Krankenkasse (oder die Beitragsbescheinigung des Versicherers) übernehmen. Wichtig ist: Sie können steuerlich nicht denselben Beitrag oder Zahnarztkosten doppelt geltend machen – entweder übernimmt ihn die Versicherung oder Sie setzen ihn (soweit möglich) in der Steuer an.

Copyright 2026 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr