Zahnzusatzversicherung für Studenten & Azubis

  •  Gibt es spezielle Tarife für Auszubildende & Studenten?
  •  Top-Schutz für Azubis & Studenten gibt es ab ca. 10-15€ Beitrag
  •  Welche Leistungen sind wichtig? Worauf sollte man achten?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

zuletzt aktualisiert 02.09.2025

Studenten und Auszubildende verfügen meist über eher begrenzte finanzielle Mittel - man spart wo man kann: Wohngemeinschaft oder das Zimmer bei Mami & Papi, Bus & Bahn statt eigenem Auto, keine schicken Designer-Klamotten. Versicherungen kommen bei Studenten oftmals zu kurz.

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Studenten oder Auszubildende dann überhaupt sinnvoll? Ja, wenn man Wert auf seine Zähne legt, ist das wichtig und auch kostengünstig realisierbar!

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Zahnzusatzversicherung für Studenten & Azubis - Checkliste
  • Tarife ohne Altersrückstellungen sind ideal für Studenten & Auszubildende
  • Anfänglich günstige Beiträge steigen mit dem Alter an
  • Mit steigendem Einkommen sollte das meist kein Problem sein
  • So lassen sich für Studenten & Azubis hohe Leistungen mit günstigen Beiträgen versichern

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Unsere 4 Top-Empfehlungen – die besten Zahnzusatzversicherungen für Studenten

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Gothaer MediZ Smile 85 Muenchener Verein ZahnGesund 85+ LKH ZU90+ Allianz MeinZahnschutz 75
Tarifname MediZ Smile 85 ZahnGesund 85+ ZU90+ MeinZahnschutz 75
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-206,50 €
21-2513,50 €
26-3015,50 €
31-3519,00 €
36-4022,00 €
41-4526,50 €
46-5030,00 €
51-5535,00 €
56-6042,00 €
61-10049,50 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
AlterBeitrag
0-2021,50 €
21-3513,50 €
36-4521,00 €
46-5532,00 €
56-10046,43 €
AlterBeitrag
0-208,43 €
21-3012,94 €
31-4017,39 €
41-5021,55 €
51-6027,10 €
61-10030,64 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 85% 85 - 90% 90 - 100% 75%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 85% 85 - 90% 90 - 100% 75%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 170€ pro Jahr max. 100€ je PZR 100% max. 2x 85€ pro Jahr 90% max. 180€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 170€ pro Jahr 100% max. 2x 85€ pro Jahr 90% max. 180€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 90 - 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 85% 90 - 100% 100%
PA-Behandlung 100% 85% 90 - 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 50% nur bei Unfall Keine Leistung 75% nur bei Unfall
Begrenzungen Ja max. 2000 € je Versicherungsfall Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Keine Leistung Keine Begrenzung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Leistung Keine Leistung Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif LKH ZU90+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr4.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 75 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Braucht man als Azubi oder Student eine Zahnzusatzversicherung

Es gibt sinnvolle und weniger sinnvolle Versicherungen - die meisten Studenten und Azubis sind jung und haben dementsprechend gute Zähne. Wozu also eine Zahnzusatzversicherung - braucht man nicht wirklich, oder?

Brauchen sicherlich nicht unbedingt - kann aber trotzdem sinnvoll sein. Viele Gesellschaften bieten nämlich Tarife ohne Alterungsrückstellungen an - die monatlichen Beiträge bei solchen Tarifen sind deutlich niedriger als bei Tarifen, wo bereits mit Abschluss in jungen Jahren Alterungsrückstellungen angespart werden. Die Signal Iduna Zahnzusatzversicherung und die Continentale bieten sogar spezielle Ausbildungstarife an (Variante ohne Sparanteil - gegen Vorlage von Ausbildungsbescheinigung). Viele Anbieter kalkulieren ihre Tarife automatisch so (ohne dass dies speziell als Studententarif ausgewiesen wird).

Tarife mit Alterungsrückstellungen bleiben zwar vom Beitrag her auch im Alter konstant - doch steigt man hier mit deutlich höheren monatlichen Beiträgen ein. Solche Zahnversicherungen kosten auch für junge Menschen gut und gerne mal 30 bis 40 Euro monatlich - da muss der Student schon auf einiges verzichten, um sich das leisten zu können. Wesentlich sinnvoller sind also die Varianten ohne Alterungsrückstellungen

 

Beispiel für eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung für Studenten

Auch mancher Student legt Wert auf seine Zahngesundheit und geht regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung (PZR) - und die kostet in Großstädten (wo sich Universitäten zumeist befinden) gut und gerne zwischen 70 und 120 Euro.

Eine wirklich sinnvolle Studenten Zahnzusatzversicherung ist beispielsweise Gothaer MediZ Smile 85 - der monatliche Beitrag für Auszubildende und Studenten im Alter zwischen 21 und 25 Jahren liegt bei 10,65 Euro  und von 26-30 Jahren bei 12 Euro - und dafür gibt es absolut ansehnliche Leistungen:

  • 85% für Zahnersatz (auch Implantate)
  • 100% für Zahnbehandlung (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen)
  • 100% für professionelle Zahnreinigung (max. 170 Euro pro Jahr/bis 100 Euro je Behandlung)

Wer größeren Wert auf regelmäßige Zahnpflege legt, holt damit den monatlichen Beitrag fast komplett über die Prophylaxe-Leistung wieder rein! Auch die Allianz Zahnzusatzversicherung bietet einen ähnlich günstigen Tarif für Studenten - der ist langfristig ein wenig teurer wie die Gothaer.

„So“ lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung auch für Studenten und Azubis, die es sich eigentlich nicht leisten können, Geld zum Fenster hinauszuwerfen. Und wenn man dann doch mal Pech mit den Zähnen hat und eine größere Baustelle entsteht, ist man ordentlich abgesichert. Nach dem Studium oder der Ausbildung kann man dann bei steigendem Einkommen im Alter von 36 und später gut die moderat steigenden Beiträge verkraften.

FAQ: Zahnzusatzversicherung für Studenten

Warum brauche ich als Student oder Azubi eine Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnbehandlungen oft nur die Regelversorgung und lässt insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) oder professionellen Zahnreinigungen (PZR) hohe Kosten beim Patienten zurück. Eine Zahnzusatzversicherung für Studenten oder Auszubildende schließt diese Lücken und sichert Sie gegen unvorhergesehene hohe Zuzahlungen ab, da Sie sich in jungen Jahren die günstigen Einstiegstarife sichern können. Gerade weil sich Studierende und Azubis oft noch keine großen Rücklagen bilden konnten, bietet die Zusatzversicherung finanzielle Sicherheit für die Zahngesundheit.

Welche Leistungen sind für Studenten besonders wichtig?

Für Studierende sind Tarife sinnvoll, die insbesondere Prophylaxe, moderne Füllungen oder Inlays mit einem hohen Erstattungssatz abdecken. Zahnersatz ist oft weniger relevant, sollte nach Möglichkeit jedoch ebenfalls ausreichend abgesichert sein. Diese Leistungen verhindern später hohe Ausgaben und sorgen für eine zuverlässige Grundabsicherung im Studium. Wer bereits leichte Fehlstellungen hat oder ein erhöhtes Kariesrisiko, sollte auf klare Regelungen zu Inlays, Wurzelbehandlungen und hochwertigem Ersatz achten. Bei den meisten Tarifen sind professionelle Zahnreinigungen bereits ab dem ersten Versicherungsjahr komplett erstattungsfähig. Ein Blick in die Leistungsgrenzen der ersten Jahre zeigt, wie schnell Sie real Nutzen aus dem Vertrag ziehen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Studenten durchschnittlich?

Studenten profitieren von günstigeren Anfangskosten: Die Beiträge liegen je nach Tarifqualität meist zwischen 10 und 20 Euro pro Monat, bei Premium-Leistungen auch darüber. Entscheidend sind Alter, gewünschte Erstattungsquote und vorhandene Zahnbefunde; mit jedem zusätzlichen Leistungsbaustein steigt der Beitrag. Beachten Sie, dass Tarife ohne Wartezeit anfangs häufig eine Leistungsbegrenzung aufweisen. Ein Vergleich zeigt schnell, welche Preis-Leistungs-Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist.

Gibt es spezielle Studenten- oder Azubi-Tarife?

Nein, spezielle Zahnzusatz-Tarife für junge Leute gibt es nicht, aber Studenten und Azubis profitieren massiv von Ihrem Alter: Junge Versicherte zahlen deutlich weniger. Der Grund ist simpel – statistisch gesehen ist das Risiko für teuren Zahnersatz in Ihrem Alter sehr gering. Der Leistungsumfang ist dabei identisch. Sie bekommen also Top-Schutz zum besten Einstiegspreis. Wichtig zu wissen: Der Beitrag kann sich im Laufe der Jahre altersbedingt erhöhen, sofern er ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist.

Was passiert, wenn vor Vertragsabschluss bereits ein Befund vorliegt?

Liegt ein Befund, Heil- und Kostenplan oder eine „angeratene“ Behandlung bereits vor, wird diese Maßnahme von einer neuen Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht übernommen. Die Versicherung greift dann nur für zukünftige Behandlungen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Befund bereits als angeraten gilt, fragen Sie Ihren Zahnarzt nach einer schriftlichen Einschätzung. Planen Sie den Abschluss idealerweise vor Beginn einer Behandlung.

Kann ich als Student eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

Ja, viele Tarife stehen Studenten ohne Wartezeit offen, allerdings gelten Leistungsstaffeln in den 4 bis 5 Jahren. Das bedeutet, dass die Versicherung zwar sofort leistet, aber nur bis zu einer festen jährlichen Höchstgrenze. Für Prophylaxe oder Füllungen sind diese Begrenzungen meist unproblematisch, bei Zahnersatz können sie jedoch relevant sein. Wenn Sie kurzfristig eine größere Maßnahme erwarten, prüfen Sie die Staffelbeträge besonders genau. Eine frühzeitige Absicherung vermeidet solche Einschränkungen.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung als Student später problemlos wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich, aber laufende oder angeratene Behandlungen sind natürlich auch beim neuen Versicherer ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist besser, die Behndlung noch über den alten Tarif abzuschließen.

Was passiert nach dem Studium – bleibt mein Tarif bestehen?

Ja, der Tarif läuft ganz normal weiter. Lediglich der Beitrag kann sich ggf. aufgrund einer neuen Altersgruppe anpassen.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Leistungen meiner Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen will (Ablauf)?

Wenn Sie eine Behandlung benötigen, holen Sie sich von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP), insbesondere bei teureren Maßnahmen wie Zahnersatz, und reichen diesen vor Behandlungsbeginn beim Versicherer ein. Der Versicherer prüft dann, ob die Leistung versichert ist und teilt Ihnen mit, in welcher Höhe er die Kosten übernimmt. Nach der Behandlung begleichen Sie die Rechnung und reichen diese zusammen mit der Leistungsabrechnung der gesetzlichen Krankenkasse bei Ihrer Zahnversicherung ein, um die Erstattung zu erhalten.

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