Zahnzusatzversicherung trotz CMD

  •  Was ist eigentlich CMD (craniomandibuläre Dysfunktion)?
  •  Kann man mit CMD eine Versicherung abschließen?
  •  Darauf sollten Sie achten, wenn Sie CMD haben
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 21.11.2025

Mindestens ein Drittel der Deutschen leiden unter nächtlichem Zähneknirschen. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich - z.B. kann Stress ein typischer Auslöser sein. Doch manchmal steckt auch eine CMD-Erkrankung dahinter. Das ist eine Erkrankung des Kiefergelenks - CMD ist die Abkürzung für craniomandibuläre Dysfunktion. Darunter versteht man eine Fehlregulierung der Muskel- und Gelenkfunktion des Kiefergelenks.

Auswirkungen einer solchen CMD Erkrankung können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter Kopfschmerzen(teilweise sogar Migräne), Tinnitus, Kieferschmerzen, Nackenverspannungen aber auch Zähneknirschen und Fehlstellungen.

Eine Möglichkeit, eine CMD-Erkrankung zu beheben ist die Schienentherapie. Die moderne Zahnmedizin bietet - meist als Privatleistung - verschiedene Möglichkeiten der Funktionsanaylse und -Therapie. Unter anderem auch aufwändige Aufbissschienen wie z.B. DROS-Schienen, DIR-Schienen oder Harmonie-Schienen, deren Ziel ist, den Fehlbiss zu korrigieren und die Kiefergelenksposition zu harmonisieren.

Es gibt durchaus Zahnzusatzversicherungen, wo derartige CMD-Behandlungen mit versichert sind. Voraussetzung dafür ist aber natürlich eine rechtzeitige Versicherung - wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, nachdem der Zahnarzt die Diagnose CMD gestellt hat, erhält keine Leistungen für eine solche Schienentherapie!

 

Zahnzusatzversicherung mit CMD - Checkliste
  • CMD ist eine Kiefergelenkserkrankung
  • Viele Tarife sind bei bestehender Diagnose CMD abschließbar
  • Bei bestehender Diagnose sind Leistungen für Schiene nicht versichert!
  • Bei rechtzeitigem Abschluss kann auch DROS-Schiene versichert werden

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UKV ZahnPRIVAT 100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Gothaer MediZ Smile 85 Universa uni-dent|Privat
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Tarifname ZahnPRIVAT 100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE MediZ Smile 85 uni-dent|Privat
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-206,50 €
21-2513,50 €
26-3015,50 €
31-3519,00 €
36-4022,00 €
41-4526,50 €
46-5030,00 €
51-5535,00 €
56-6042,00 €
61-10049,50 €
AlterBeitrag
0-157,09 €
16-208,81 €
21-259,93 €
26-3013,15 €
31-3515,92 €
36-4018,73 €
41-4521,08 €
46-5026,38 €
51-5530,71 €
56-6034,30 €
61-6538,98 €
66-7041,59 €
71-7541,79 €
76-8040,61 €
81-8538,36 €
86-9035,78 €
91-9532,13 €
AlterBeitrag
96-9928,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 85% 80 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 85% 80 - 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% ohne Begrenzung 100% ohne Begrenzung 100% max. 170€ pro Jahr max. 100€ je PZR 100% max. 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% 100% max. 170€ pro Jahr 100% max. 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 80 - 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 60 - 70%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall Keine Leistung
Begrenzungen Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 2000 € je Versicherungsfall Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit 8 Monate
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr750€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.250€
1. - 4. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Die oben genannten Beträge stellen nicht die maximal mögliche Leistung des Tarifes dar, sondern den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag – aus diesen Beträgen – multipliziert mit dem Prozentsatz der jeweiligen Leistungsart – ergibt sich die maximal mögliche anfängliche Leistung.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnzusatzversicherung - Kann ich mich mit CMD noch versichern?

Ja und Nein. Es gibt grundsätzlich viele Zahnzusatzversicherungen, die man auch mit Vorerkrankungen noch abschließen kann. Einige Gesellschaften bieten eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen an, wo keine Angaben zum Zahnzustand notwendig sind.

Solche Produkte kann man natürlich auch abschließen, wenn man an einer Vorerkrankung wie CMD leidet. Allerdings muss man sich dann auch klar darüber bewusst sein, dass die bestehende Vorerkrankung CMD nicht mit versichert ist. Das fällt dann in den Ausschluss "laufender Versicherungsfälle".

Eine Zahnzusatzversicherung würde leisten, wenn Behandlungen notwendig werden, die nichts mit der Vorerkrankung CMD zu tun haben. Beispiele für erstattungsfähige Leistungsfälle gibt es viele:

  • Karies --> Füllungstherapie notwendig
  • Zahn wird gezogen --> Implantat notwendig
  • Zahnkrone durch Biss auf Kirschkern zerstört --> Krone notwendig
  • Zahnwurzel entzündet sich --> Wurzelbehandlung notwendig

Solche Leistungsfälle, die klar von der bestehenden CMD-Erkrankung abgrenzbar sind, wären natürlich auch im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung abgesichert.

Nicht jedoch versichert wäre eine Schienentherapie (z.B. DROS-Schiene o.Ä.) zur ursächlichen Behandlung der bestehenden CMD-Erkrankung oder auch eine kieferorthopädische Behandlung, die der Versicherer vermutlich ebenfalls mit der bekannten Kiefergelenksproblematik in Verbindung bringen würde.

Zahnersatz wäre natürlich grundsätzlich versichert (siehe Beispiele oben), außer die Ursache für die Zahnersatzbehandlung ist in der CMD-Erkrankung zu sehen. Wer trotz CMD eine Zahnzusatzversicherung abschließt und wegen CMD stark mit den Zähnen knirscht und deswegen eine Bisshebung mittels Kronen benötigt, muss davon ausgehen, dass eine Zahnzusatzversicherung dafür nicht leistet, wenn die Diagnose CMD schon vor Vertragsabschluss beim Zahnarzt bekannt war.

Tipp: wer schon gravierende Schäden an den Zähnen hat und seine Zähne umfassend mit Zahnersatz sanieren lassen muss, kann unter Umständen noch eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung abschließen

FAQ – Zahnzusatzversicherung trotz CMD abschließen

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, obwohl ich bereits CMD habe?

Ja, eine Zahnzusatzversicherung trotz CMD können Sie zwar abschließen, in der Praxis wird aber ein ausdrücklicher Leistungsausschluss für CMD und alle Folgeschäden in den Vertrag aufgenommen. Der Versicherer sichert dann nur zukünftige, nicht mit der CMD zusammenhängende Behandlungen ab, etwa andere Füllungen, Zahnersatz nach Karies oder Prophylaxe. Laufende oder bereits angeratene CMD-Therapien, Schienenbehandlungen oder Bisshebungen bleiben grundsätzlich außen vor und müssen komplett selbst gezahlt werden.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für CMD-Schienen und Knirscherschienen?

Normale Zahnzusatzversicherungen zahlen meist nur anteilig für einfache Knirscherschienen, spezielle CMD-Schienen oder DROS-Schienen werden nur von wenigen Tarifen übernommen. Ist CMD bereits bekannt, werden diese Leistungen in der Regel durch einen Leistungsausschluss komplett ausgeschlossen, selbst wenn der Tarif funktionelle Schienentherapie grundsätzlich vorsieht.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung trotz CMD noch, wenn bereits Zahnschäden oder eine Bisshebung drohen?

Eine Zahnzusatzversicherung bei CMD kann sich noch lohnen, aber Sie sollten realistisch einkalkulieren, dass CMD-bedingte Zahnschäden und geplante Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Interessant bleibt der Vertrag vor allem für zukünftige, andere Behandlungen wie Füllungen, Prophylaxe, Zahnersatz nach Karies oder später notwendige Implantate, die nicht mit der CMD in Verbindung stehen. Wenn bereits eine umfangreiche Sanierung geplant oder angeraten ist, wird diese in der Regel nicht übernommen und muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Lediglich Sofort-Tarife könnten für umfangreichen Zahnersatz noch in Frage kommen.

Was passiert, wenn ich meine CMD oder das Zähneknirschen im Antrag nicht angebe?

Wenn Sie Ihre CMD oder Ihr Zähneknirschen im Antrag nicht angeben, riskieren Sie, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt oder den Vertrag nachträglich ändert. Stellt der Versicherer später in Arztunterlagen fest, dass die Beschwerden schon vor Vertragsabschluss bekannt waren, kann er sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Typische Folgen sind die Ablehnung von Leistungen, ein Rücktritt vom Vertrag oder in Einzelfällen sogar die Rückforderung bereits gezahlter Erstattungen.

Welche Alternativen habe ich, wenn CMD-bedingte Schäden von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen sind?

Die wichtigsten Alternativen sind eigene finanzielle Rücklagen für CMD-Behandlungen und eine möglichst vorausschauende, kostenbewusste Behandlungsplanung mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Sie können z. B. Behandlungen in Etappen aufteilen, kostengünstigere Versorgungsvarianten wählen oder Ratenzahlungen vereinbaren, um die Belastung zu strecken. Parallel lohnt es sich, regelmäßig einen festen Betrag auf ein separates Konto für CMD-Folgekosten zurückzulegen. Ihre Zahnzusatzversicherung nutzen Sie dann gezielt für alle anderen, nicht CMD-bedingten Leistungen wie Kariesbehandlungen, Prophylaxe oder späteren Zahnersatz.

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