Zahnzusatzversicherung trotz CMD
- Was ist eigentlich CMD (craniomandibuläre Dysfunktion)?
- Kann man mit CMD eine Versicherung abschließen?
- Darauf sollten Sie achten, wenn Sie CMD haben
Update: aktualisiert 21.11.2025
Mindestens ein Drittel der Deutschen leiden unter nächtlichem Zähneknirschen. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich - z.B. kann Stress ein typischer Auslöser sein. Doch manchmal steckt auch eine CMD-Erkrankung dahinter. Das ist eine Erkrankung des Kiefergelenks - CMD ist die Abkürzung für craniomandibuläre Dysfunktion. Darunter versteht man eine Fehlregulierung der Muskel- und Gelenkfunktion des Kiefergelenks.
Auswirkungen einer solchen CMD Erkrankung können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter Kopfschmerzen(teilweise sogar Migräne), Tinnitus, Kieferschmerzen, Nackenverspannungen aber auch Zähneknirschen und Fehlstellungen.
Eine Möglichkeit, eine CMD-Erkrankung zu beheben ist die Schienentherapie. Die moderne Zahnmedizin bietet - meist als Privatleistung - verschiedene Möglichkeiten der Funktionsanaylse und -Therapie. Unter anderem auch aufwändige Aufbissschienen wie z.B. DROS-Schienen, DIR-Schienen oder Harmonie-Schienen, deren Ziel ist, den Fehlbiss zu korrigieren und die Kiefergelenksposition zu harmonisieren.
Es gibt durchaus Zahnzusatzversicherungen, wo derartige CMD-Behandlungen mit versichert sind. Voraussetzung dafür ist aber natürlich eine rechtzeitige Versicherung - wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, nachdem der Zahnarzt die Diagnose CMD gestellt hat, erhält keine Leistungen für eine solche Schienentherapie!
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| UKV ZahnPRIVAT 100 | ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE | Gothaer MediZ Smile 85 | Universa uni-dent|Privat |
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| Tarifname | ZahnPRIVAT 100 | DS75+DS90+DS100+DVB+DVE | MediZ Smile 85 | uni-dent|Privat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 85% | 80 - 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 85% | 80 - 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 100% ohne Begrenzung | 100% ohne Begrenzung | 100% max. 170€ pro Jahr max. 100€ je PZR | 100% max. 75€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 100% | 100% | 100% max. 170€ pro Jahr | 100% max. 75€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 80 - 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 60 - 70% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 60 - 70% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | 100% nur bei Unfall | 100% nur bei Unfall | 100% nur bei Unfall | Keine Leistung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | Keine Begrenzung | Ja max. 2000 € je Versicherungsfall | Keine Leistung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Universa uni-dent|Privat sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag für die Leistungen des Tarifes ist anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ja und Nein. Es gibt grundsätzlich viele Zahnzusatzversicherungen, die man auch mit Vorerkrankungen noch abschließen kann. Einige Gesellschaften bieten eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen an, wo keine Angaben zum Zahnzustand notwendig sind.
Solche Produkte kann man natürlich auch abschließen, wenn man an einer Vorerkrankung wie CMD leidet. Allerdings muss man sich dann auch klar darüber bewusst sein, dass die bestehende Vorerkrankung CMD nicht mit versichert ist. Das fällt dann in den Ausschluss "laufender Versicherungsfälle".
Eine Zahnzusatzversicherung würde leisten, wenn Behandlungen notwendig werden, die nichts mit der Vorerkrankung CMD zu tun haben. Beispiele für erstattungsfähige Leistungsfälle gibt es viele:
Solche Leistungsfälle, die klar von der bestehenden CMD-Erkrankung abgrenzbar sind, wären natürlich auch im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung abgesichert.
Nicht jedoch versichert wäre eine Schienentherapie (z.B. DROS-Schiene o.Ä.) zur ursächlichen Behandlung der bestehenden CMD-Erkrankung oder auch eine kieferorthopädische Behandlung, die der Versicherer vermutlich ebenfalls mit der bekannten Kiefergelenksproblematik in Verbindung bringen würde.
Zahnersatz wäre natürlich grundsätzlich versichert (siehe Beispiele oben), außer die Ursache für die Zahnersatzbehandlung ist in der CMD-Erkrankung zu sehen. Wer trotz CMD eine Zahnzusatzversicherung abschließt und wegen CMD stark mit den Zähnen knirscht und deswegen eine Bisshebung mittels Kronen benötigt, muss davon ausgehen, dass eine Zahnzusatzversicherung dafür nicht leistet, wenn die Diagnose CMD schon vor Vertragsabschluss beim Zahnarzt bekannt war.
Tipp: wer schon gravierende Schäden an den Zähnen hat und seine Zähne umfassend mit Zahnersatz sanieren lassen muss, kann unter Umständen noch eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung abschließen
Ja, eine Zahnzusatzversicherung trotz CMD können Sie zwar abschließen, in der Praxis wird aber ein ausdrücklicher Leistungsausschluss für CMD und alle Folgeschäden in den Vertrag aufgenommen. Der Versicherer sichert dann nur zukünftige, nicht mit der CMD zusammenhängende Behandlungen ab, etwa andere Füllungen, Zahnersatz nach Karies oder Prophylaxe. Laufende oder bereits angeratene CMD-Therapien, Schienenbehandlungen oder Bisshebungen bleiben grundsätzlich außen vor und müssen komplett selbst gezahlt werden.
Normale Zahnzusatzversicherungen zahlen meist nur anteilig für einfache Knirscherschienen, spezielle CMD-Schienen oder DROS-Schienen werden nur von wenigen Tarifen übernommen. Ist CMD bereits bekannt, werden diese Leistungen in der Regel durch einen Leistungsausschluss komplett ausgeschlossen, selbst wenn der Tarif funktionelle Schienentherapie grundsätzlich vorsieht.
Eine Zahnzusatzversicherung bei CMD kann sich noch lohnen, aber Sie sollten realistisch einkalkulieren, dass CMD-bedingte Zahnschäden und geplante Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Interessant bleibt der Vertrag vor allem für zukünftige, andere Behandlungen wie Füllungen, Prophylaxe, Zahnersatz nach Karies oder später notwendige Implantate, die nicht mit der CMD in Verbindung stehen. Wenn bereits eine umfangreiche Sanierung geplant oder angeraten ist, wird diese in der Regel nicht übernommen und muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Lediglich Sofort-Tarife könnten für umfangreichen Zahnersatz noch in Frage kommen.
Wenn Sie Ihre CMD oder Ihr Zähneknirschen im Antrag nicht angeben, riskieren Sie, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt oder den Vertrag nachträglich ändert. Stellt der Versicherer später in Arztunterlagen fest, dass die Beschwerden schon vor Vertragsabschluss bekannt waren, kann er sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Typische Folgen sind die Ablehnung von Leistungen, ein Rücktritt vom Vertrag oder in Einzelfällen sogar die Rückforderung bereits gezahlter Erstattungen.
Die wichtigsten Alternativen sind eigene finanzielle Rücklagen für CMD-Behandlungen und eine möglichst vorausschauende, kostenbewusste Behandlungsplanung mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Sie können z. B. Behandlungen in Etappen aufteilen, kostengünstigere Versorgungsvarianten wählen oder Ratenzahlungen vereinbaren, um die Belastung zu strecken. Parallel lohnt es sich, regelmäßig einen festen Betrag auf ein separates Konto für CMD-Folgekosten zurückzulegen. Ihre Zahnzusatzversicherung nutzen Sie dann gezielt für alle anderen, nicht CMD-bedingten Leistungen wie Kariesbehandlungen, Prophylaxe oder späteren Zahnersatz.
