Zahnzusatzversicherung trotz
Parodontose / Parodontitis

  •  Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Parodontose sinnvoll?
  •  Kann man mit Parodontitis eine Versicherung abschließen?
  •  Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Zahnfleischprobleme haben
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert 21.11.2025

Den Begriff Parodontose (oder auch Parodontitis) haben die meisten schon mal gehört - doch was ist das eigentlich? Parodontose ist eine meist chronische Zahnfleischerkrankung. Sie entsteht, wenn das Zahnfleisch entzündet ist und dieser Zustand unbehandelt über längere Zeit andauert.

Die fortwährende Entzündung greift das Zahnfleisch und den Kieferknochen an. Dadurch bilden sich Taschen am Zahnfleisch, in denen sich Bakterien entwickeln und Knochen sowie Gewebe angreifen können. Schreitet dieser Prozess fort, werden die Taschen immer tiefer und der Zahnhalteapparat immer stärker angegriffen bis sich der Zahn lockert und schlussendlich nicht mehr gehalten werden kann.

Wer an Parodontose leidet, muss also langfristig damit rechnen, Zahnersatz zu benötigen. Optimalerweise sichert man sich rechtzeitig mit einer guten Zahnversicherung ab. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Tipp: wer an Parodontose leidet, sollte mindestens 2 x jährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen - in manchen Fällen sogar öfter. Sichern Sie diese Kosten für die Zahnreinigung doch einfach mit der PZR-Flatrate ab - und das schon für 16,90 Euro im Monat!

 

Zahnzusatzversicherung trotz Parodontose – Checkliste
  • Wie schwerwiegend ist die parodontale Erkrankung ausgeprägt?
  • Im Anfangsstadium / gut behandelt oder sogar ausgeheilt?
  • Oder schon schwerwiegender chronischer Verlauf mit Folgeschäden (z.B. Lockerung)
  • Am besten sollte man sich rechtzeitig gegen Parodontose / Parodontitis absichern!

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Maximilian Waizmann - Experte für Zahnzusatzversicherungen
Experten-Tipp

»Auch mit Parodontose kann der Abschluss einer Zahnversicherung sinnvoll sein - allerdings nur dann, wenn die parodontale Erkrankung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses soweit ausgeheilt ist, dass kein weiterer Behandlungsbedarf absehbar ist.

Unsere Empfehlung: lassen Sie vor Antragstellung von Ihrem Zahnarzt mit einem Attest dokumentieren, dass die Zähne und das Zahnfleisch in gutem Zustand sind.

Insbesondere sollte Ihr Zahnarzt bescheinigen können, dass die Zähne nicht gelockert sind und kein Zahnverlustaufgrund der parodontalen Erkrankung zu erwarten bzw. kein Zahnersatz angeraten ist.«

M. Waizmann
Maximilian Waizmann

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen trotz Parodontose / Parodontitis

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ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE NUERNBERGER Z100 UKV ZahnPRIVAT 90 Gothaer MediZ Duo 80
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Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

Tarifname DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Z100 ZahnPRIVAT 90 MediZ Duo 80
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
AlterBeitrag
0-207,30 €
21-3021,50 €
31-3521,10 €
36-4023,80 €
41-5026,00 €
51-5532,70 €
56-6037,80 €
61-10038,40 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 80%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90% 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% ohne Begrenzung 100% max. 200€ pro Jahr 90% ohne Begrenzung 100% max. 200€ pro Jahr
Versiegelung 100% 100% max. 200€ pro Jahr 90% 100% max. 200€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 90% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 90% 80%
PA-Behandlung 100% 100% 90% 80%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein
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Zahnzusatzversicherung - was ist wichtig mit Parodontose / Parodontitis

Ganz klar: am besten ist es, wenn man sich rechtzeitig gegen die unschönen Folgen einer parodontalen Erkrankung versichert, nämlich zu einem Zeitpunkt, wo mit Zähnen und Zahnfleisch noch alles in bester Ordnung ist.

Wer schon Probleme mit Parodontose hat und eine Zahnversicherung abschließen möchte, um sich gegen die Folgen abzusichern, sollte ein paar Punkte berücksichtigen.

Es gibt grundsätzlich viele Anbieter, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten oder zumindest im Antrag nicht nachfragen, ob man an Parodontose leidet. Diese Versicherungen kann man dann abschließen, auch wenn man schon Probleme mit Parodontitis gehabt hat.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei diesen Angeboten alle laufenden Versicherungsfälle von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind. Sofern also bei Abschluss eine Parodontosebehandlung durchgeführt werden soll, ist diese nicht mit versichert. Auch wenn die Zähne parodontal schon stark geschädigt sind (z.B. Lockerungen) und Zahnersatz angeraten ist, wäre eine solche Behandlung nicht mehr versichert.

Wer bereits an einer chronischen Parodontose mit schwerwiegendem Verlauf leidet, für den ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Vorsicht zu genießen. Versichert wären nur solche Schäden, die klar abgrenzbar nichts mit der parodontalen Vorschädigung zu tun haben (z.B. Wurzelentzündung, Karies o.Ä.) - viele zu erwartende Behandlungen hingegen wären von vornherein nicht versichert.

Wer nur an einer leichten parodontalen Erkrankung leidet, die bereits ausgeheilt ist oder wo gute Behandlungserfolge zu erwarten sind, der kann sich mit einer Zahnzusatzversicherung absichern. Wichtig ist in diesem Fall, dass man den Zustand vom Zahnarzt dokumentieren lässt. Optimalerweise sollte der Zahnarzt bescheinigen, dass die Parodontalwerte (z.B. Taschentiefen, Rezessionen) im Normalbereich liegen und keine Lockerungen vorliegen, sowie dass keine Zahnersatzbehandlungen notwendig sind. Mit einem solchen Attest wäre der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll, auch wenn man schon mal eine Parodontosebehandlung in der Vergangenheit hatte.

Wer bereits ein stark geschädigtes Gebiss hat und weiß, dass in Kürze Zahnersatz fällig ist, der kann dafür noch die Sofortschutzpolice der ERGO abschließen, den Tarif ERGO Zahnersatz Sofort - hier wären Vorschädigungen durch Parodontose kein Problem, da die ERGO auch angeratene Behandlungen übernimmt. Allerdings wird hier nur der Festzuschuss der gesetzlichen Kasse verdoppelt - das ist besser als nichts, aber wesentlich besser wäre natürlich der rechtzeitige Abschluss einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung.

FAQ – Zahnzusatzversicherung trotz Parodontitis (Parodontose)

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz Parodontose überhaupt noch abschließen?

Eine Zahnzusatzversicherung ist trotz Parodontose theoretisch möglich, aber oft nur, wenn die Erkrankung leicht, aktuell gut behandelt oder weitgehend ausgeheilt ist und kein akuter Behandlungsbedarf besteht. Versicherer lehnen Anträge bei aktiver Parodontitis ab oder schließen parodontale Behandlungen explizit vom Schutz aus. Entscheidend ist, was in Ihrer Patientenakte steht: Sind Zahnfleisch und Kiefer stabil, die Zahnfleischtaschen flach und keine umfangreiche Therapie geplant, steigen Ihre Chancen deutlich. Lassen Sie sich das am besten vor Antragstellung von Ihrem Zahnarzt bescheinigen und vergleichen Sie gezielt Tarife, die Parodontitis/Parodontose nicht generell ausschließen.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine Parodontosebehandlung?

Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen zusätzliche Kosten der Parodontosebehandlung, die über das hinausgehen, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt, etwa moderne Verfahren, Laser, aPDT, Knochenaufbau oder häufigere Prophylaxe (PZR). Wie viel konkret übernommen wird, hängt vom Tarif ab – einige leisten nur für klassische Kassenbehandlungen, andere zahlen bis zu 80–100 % der Gesamtkosten. Wichtig ist, dass die Parodontitis beim Abschluss entweder noch nicht bestanden hat oder als ausgeheilt gilt und kein weiterer Behandlungsbedarf dokumentiert ist. Prüfen Sie in den Bedingungen genau, wie „Parodontalbehandlung“ definiert ist und ob begleitende Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigung ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wird eine laufende oder bereits geplante Parodontosebehandlung von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Eine bereits laufende oder konkret geplante Parodontosebehandlung ist bei neu abgeschlossenen Zahnzusatzversicherungen fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Alles, was Ihr Zahnarzt schon dokumentiert oder als Behandlung empfohlen hat (z. B. im Heil- und Kostenplan oder in der Patientenakte), zählt aus Sicht der Versicherer als angeraten. Versichern lassen sich dann meist nur zukünftige, heute noch nicht absehbare Maßnahmen, zum Beispiel späterer Zahnersatz oder Prophylaxe nach Abschluss der aktuellen Behandlung. Doch Vorsicht: Viele Versicherer schließen auch alle Folgeschäden einer Parodontose vom Versicherungsschutz aus.

Worauf muss ich bei den Gesundheitsfragen achten, wenn ich Parodontose habe?

Bei der Zahnzusatzversicherung trotz Parodontose müssen Sie alle Gesundheitsfragen zur Zahngesundheit vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen oder „Schönreden“ kann später zu Leistungsablehnungen oder sogar zur Kündigung des Vertrags führen. Prüfen Sie daher vor dem Ausfüllen Ihre Patientenakte oder lassen Sie sich die wichtigsten Befunde vom Zahnarzt kurz zusammenstellen. Wenn Sie unsicher sind, wie eine Frage zu verstehen ist, ist eine kurze Rücksprache mit einem unabhängigen Makler sinnvoll, der die Formulierungen der Gesellschaften kennt und helfen kann, typische Fallstricke zu vermeiden.

Welche Leistungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung für Parodontose-Patienten besonders wichtig?

Für Versicherte mit Parodontitis oder Parodontose sind hohe Erstattungssätze für Zahnerhalt und Zahnersatz besonders wichtig, also Parodontalbehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Knochenaufbau, Implantate und hochwertige Kronen/Brücken. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Kassenleistungen aufgestockt werden, sondern auch moderne Methoden und Vor- bzw. Nachbehandlungen (z. B. PZR rund um die Parodontosebehandlung) eingeschlossen sind. Sinnvoll sind zudem klare Regelungen zu Wartezeiten, Zahnstaffeln und Leistungen bei späterem Zahnverlust, damit größere Maßnahmen nicht an niedrigen Anfangsbegrenzungen scheitern.

Welche Rolle spielt ein Zahnarztattest beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung trotz Parodontose?

Ein aktuelles Zahnarztattest kann bei Parodontose den Unterschied machen, ob ein Tarif angenommen wird und in welchem Umfang er leistet. Bescheinigt Ihnen Ihr Zahnarzt, dass Zahnfleisch und Zähne in gutem Zustand sind, keine Zähne gelockert sind und kein Zahnersatz aufgrund der Parodontitis absehbar ist, werten Versicherer Ihren Antrag oft deutlich positiver. Dieses Attest sollte möglichst kurz vor der Antragstellung erstellt werden und die Stabilität der Situation klar hervorheben. So erhöhen Sie die Chance, eine Zahnzusatzversicherung mit guten Leistungen für Parodontitis, Zahnerhalt und Zahnersatz zu bekommen, statt nur eingeschränkte „Rest-Tarife“ mit vielen Ausschlüssen.

Wie unterscheiden sich Tarife für Menschen mit Parodontitis bei Beitrag und Leistung?

Tarife, die trotz Parodontose noch in Frage kommen, unterscheiden sich oft stärker bei den Ausschlüssen und Leistungseinschränkungen als beim reinen Beitrag. In der Regel bieten Gesellschaften normale Beiträge, schließen aber Parodontalbehandlungen und Folgeschäden aus.

Was passiert, wenn nach Vertragsabschluss erneut Parodontitis ausbricht oder sich verschlechtert?

Wenn nach Vertragsabschluss eine neue oder erneut aktive Parodontitis auftritt, sind Behandlungen grundsätzlich versichert, sofern die Erkrankung beim Abschluss nicht bekannt war und keine Ausschlussklausel greift. In diesem Fall gelten die vereinbarten Erstattungssätze, Wartezeiten und Zahnstaffeln wie bei anderen Erkrankungen auch. Anders sieht es aus, wenn die Gesellschaft Parodontose explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen hat oder die Erkrankung bereits in den Gesundheitsfragen angegeben wurde – dann greifen diese Ausschlüsse auch später.

Wie finde ich die passende Zahnzusatzversicherung, wenn ich bereits Parodontose habe?

Mit bestehender Parodontitis oder Parodontose sollten Sie gezielt nach Tarifen suchen, die Parodontalleistungen nicht pauschal ausschließen und bei denen Ihre aktuelle Situation realistisch noch versicherbar ist. Sinnvoll ist es, zunächst den Schweregrad und den bisherigen Behandlungsverlauf mit Ihrem Zahnarzt zu klären und die wichtigsten Punkte schriftlich zu haben (PSI-Werte, Zahnfleischtaschen, gelockerte Zähne, geplante Behandlungen). Auf dieser Basis lassen sich Tarife in einem Vergleichsrechner filtern und anschließend im Detail mit einem unabhängigen Makler durchgehen. So vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und finden eine Zahnzusatzversicherung, die trotz Parodontose langfristig zu Ihrer Zahnsituation passt.

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