Zahnzusatzversicherung über
3,5fach GOZ

  •  mit individueller Gebührenvereinbarung beim Zahnarzt
  •  4 Top Zahntarife die über dem Höchstsatz der GOZ leisten
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Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Immer mehr Zahnärzte rechnen Gebühren über dem Höchstsatz der GOZ ab - das ist der 3,5fache Abrechnungssatz. GOZ ist die Abkürzung für "Gebührenordnung für Zahnärzte". Zahnärzte in Deutschland müssen ihre Gebühren bei der Abrechnung nach dieser Gebührenordnung kalkulieren.

Mithilfe von Steigerungsfaktoren kann der Zahnarzt die Gebühren individuell anpassen (z.B. an die Schwierigkeit der einzelnen Behandlung). Die GOZ sieht dafür einen Regelhöchstsatz von 2,3fach und einen Höchstsatz von 3,5fach vor.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Gebühren nur bis zum Höchstsatz der GOZ - also bis 3,5. Allerdings sind die Betriebskosten für Zahnärzte in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, so dass wir immer häufiger Rechnungen sehen, bei denen Zahnärzte höhere Steigerungssätze abgerechnet haben.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir auf, welche Zahnzusatzversicherungen auch über 3,5fachem Satz der GOZ leisten, damit du auf der sicheren Seite bist!

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Top 4 - die besten Zahnzusatzversicherungen über 3,5fach GOZ

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NUERNBERGER Z100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE DKV Basis Z80 R+V Premium Z1U + ZV
Aktion
6 Monate zum halben Beitrag

Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

Tarifname Z100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Basis Z80 Premium Z1U + ZV
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge
AlterBeitrag
0-2018,50 €
21-3023,50 €
31-4033,00 €
41-4542,50 €
46-5050,00 €
51-5558,50 €
56-6067,00 €
61-7080,50 €
71-10088,00 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-2014,04 €
21-3010,13 €
31-3515,89 €
36-4018,25 €
41-4521,61 €
46-5025,47 €
51-5529,33 €
56-6032,91 €
61-10034,92 €
 
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 80% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7
Inlays 100% 100% 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 200€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung 100% max 1x pro Jahr 100% max 1x pro Jahr
Versiegelung 100% max. 200€ pro Jahr 100% 100% 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall Keine Leistung
Begrenzungen Ja max. 2000 € je Versicherungsfall Keine Begrenzung Keine Begrenzung Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
GOZ-Begrenzung ohne GOZ-Begrenzung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Blah

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€
4. Versicherungsjahr4.000€

Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr250€
2. Versicherungsjahr500€

Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein
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Individuelle Gebührenvereinbarung nach GOZ beim Zahnarzt

Die GOZ ist die "Gebührenordnung für Zahnärzte" - falls du mal reinschauen möchtest, kannst du die GOZ bei der Bundeszahnärztekammer als pdf herunterladen.

Die aktuellste Fassung der GOZ ist von 2012. Die Gebührenordnung ist inhaltlich in 11 Bereiche eingeteilt, angefangen mit "A Allgemeine zahnärztliche Leistungen" über "F Prophetische Leistungen" bis hin zu "L Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen".

In §5 Absatz 1 der gOZ ist geregelt, dass sich Gebühren nach dem 1fachen bis 3,5fachen Gebührensatz bemessen - 3,5fach wird damit als Höchstsatz nach der GOZ bezeichnet.

Innerhalb dieses Rahmens darf der Zahnarzt die Gebühren je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand "nach billigem Ermessen" bestimmen.

In letzter Zeit bemerken wir bei uns allerdings ein zunehmendes Aufkommen von Zahnarzt-Rechnungen in denen auch mehr als der 3,5fache Satz abgerechnet wurde.

Möglich ist das nach §2 Absatz 1 der GOZ - demnach dürfen Zahnarzt und Patient auch eine von der Gebührenordnung abweichende Vereinbarung treffen.

Nach §2 Absatz 2 ist das wirksam allerdings nur möglich, wenn die Vereinbarung in schriftlicher Form vor der Behandlung erfolgt. Eine solche Vereinbarung darf auch nicht pauschal getroffen werden, sondern sie hat die Bezeichnung und Nummer der Leistung, den vereinbarten Steigerungssatz und den zu bezahlenden Betrag zu enthalten. Zudem muss der Zahnarzt darauf hinweisen, dass eine Erstattung der erhöhten Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

Rechnet eine Zahnarztpraxis ohne derartige Vereinbarung Gebühren ab, die über dem 3,5fachen Steigerungsfaktor liegen, ist das somit unzulässig.

Wie gehen Zahnzusatzversicherungen mit der GOZ um

In den Versicherungsbedingungen der meisten Zahnzusatzversicherungen findet sich eine Einschränkung, wonach zahnärztliche Gebühren nur maximal bis zum Höchstsatz - also bis zum 3,5fachen Satz - erstattet werden.

Reichst du also eine Rechnung bei deiner Zahnversicherung ein, die mit dem 5fachen Satz berechnet wurde, würde deine Versicherung in diesem Fall also nur maximal bis 3,5fach anerkennen - den Rest (1,5fach) müsstest du in diesem Beispiel also aus eigener Tasche bezahlen.

Doch es gibt ein paar gute Zahnzusatzversicherungen, die auch mehr als das 3,5fache der GOZ bezahlen:

Nürnberger Z100

Die Nürnberger bietet mit dem Tarif Nürnberger Z100 einen sehr hochwertigen Top-Schutz im 100%-Bereich. Dieser Tarif leistet sowohl für Zahnersatz als auch Zahnbehandlungen in voller Höhe. Die Abrechnung nach GOZ ist nicht auf einen bestimmten Höchstsatz begrenzt.

ERGO ds75+ds90+ds100+dvb+dve

Die ERGO Zahnzusatzversicherung bietet mit dem Tarif ergo ds75 + ds90 + ds100 + dvb + dve einen sehr hochwertigen 100%-Schutz für Zahnersatz und sonstige Zahnbehandlungen. Die ERGO leistet in diesem Tarif zwar nicht unbegrenzt, aber immerhin bis zum 5fachen Satz der GOZ.

Nürnberger Z90

Wem der Tarif Z100 der Nürnberger zu teuer ist, der findet mit der Nürnberger Z90 eine gute Alternative - auch hier sind die Leistungen nicht auf den Höchstsatz der GOZ begrenzt.

R+V Z1U + ZV

Die R+V Zahnzusatzversicherung hat schon seit vielen Jahren den Tarif Z1U + ZV im Portfolio - da der Tarif mit Alterungsrückstellungen kalkuliert ist, ist er nicht ganz billig. Im Bereich Zahnersatz erstattet die R+V auch GOZ-Honorare über dem 3,5fachen Satz.

FAQ – Zahnzusatzversicherung über 3,5-fachem GOZ

Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung über 3,5-fachem GOZ“ überhaupt?

Eine Zahnzusatzversicherung über 3,5-fachem GOZ-Satz übernimmt Zahnarzthonorare auch dann, wenn Ihr Zahnarzt über den offiziellen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5-facher GOZ-Satz) hinaus abrechnet. Normalerweise zahlen viele Tarife nur bis zu diesem Höchstsatz, darüber müssten Sie die Differenz komplett selbst tragen. Spezielle Tarife mit Erstattung über den GOZ-Höchstsatz – oft als „Erstattung über Höchstsatz GOZ“ oder „über 3,5-fachen GOZ-Satz“ bezeichnet – schließen genau diese Lücke. Wichtig ist, dass zuvor eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und dem Zahnarzt vorliegt, sonst darf er gar nicht über den Höchstsatz hinausgehen.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, die über den 3,5-fachen GOZ-Satz leistet?

Eine Zahnzusatzversicherung über 3,5 GOZ lohnt sich vor allem, wenn Sie Wert auf sehr aufwendige, zeitintensive oder besonders ästhetische Behandlungen legen. Dazu zählen zum Beispiel hochwertige Implantatversorgungen, komplexe Knochenaufbauten oder sehr anspruchsvolle Wurzelbehandlungen, bei denen Zahnärzte häufig erhöhte Steigerungsfaktoren berechnen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie zu spezialisierten Praxen oder Kliniken gehen, Ihr Zahnarzt regelmäßig mit einem höheren Satz abrechnet oder Sie einfach „auf Nummer sicher“ gehen möchten, reduziert eine Erstattung über den GOZ-Höchstsatz Ihr Kostenrisiko deutlich. Für die meisten Patienten reicht ein Tarif bis 3,5-fach GOZ aber oft aus.

Zahlen alle Zahnzusatzversicherungen über den Höchstsatz der GOZ?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz, Tarife mit Leistungen darüber sind eher die Ausnahme. In den Versicherungsbedingungen erkennen Sie solche Angebote an Formulierungen wie „auch über den Höchstsatz der GOZ hinaus“ oder „Erstattung auch bei vereinbarten Steigerungssätzen über 3,5“. Teilweise ist die Mehrleistung über den Höchstsatz auf bestimmte Prozentwerte oder Höchstbeträge pro Behandlung begrenzt. Ein genauer Tarifvergleich hilft, zu prüfen, ob die gewünschte Erstattung über 3,5 GOZ wirklich für alle relevanten Leistungen gilt.

Zu den Zahnzusatzversicherungen, die über den 3,5-fachen GOZ-Satz leisten gehören: Die Nürnberger, Ergo und R+V.

Welche Behandlungen sind besonders häufig von höheren GOZ-Steigerungssätzen betroffen?

Überdurchschnittliche GOZ-Steigerungssätze kommen oft bei sehr zeitintensiven, technisch anspruchsvollen oder ästhetisch hochwertigen Behandlungen vor. Typische Beispiele sind komplexe Implantatversorgungen, Knochenaufbauten, aufwendige vollkeramische Kronen, ästhetische Frontzahnrekonstruktionen oder mikrochirurgische Maßnahmen beim Zahnerhalt. Hier investieren Zahnärzte häufig deutlich mehr Zeit, Material und Technik, was sich in höheren Honoraren widerspiegelt.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung, die über den 3,5-fachen GOZ-Satz hinaus leistet?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Erstattung über 3,5 GOZ kostet in der Regel etwas mehr als Standardtarife, weil sie ein höheres Honorar-Risiko für den Versicherer absichert. Die genaue Beitragshöhe hängt vor allem von Ihrem Alter, dem gewünschten Leistungsumfang (z. B. 90 % oder 100 % Zahnersatz) und eventuellen Vorerkrankungen oder fehlenden Zähnen ab. Viele Tarife mit erweiterten GOZ-Leistungen starten im jungen Erwachsenenalter noch vergleichsweise günstig und werden später teurer. Am sinnvollsten ist ein individueller Vergleich, bei dem Sie sehen, wie stark sich die „über-Höchstsatz-Leistung“ tatsächlich im Beitrag niederschlägt.

Welche Einschränkungen gelten trotz Erstattung über den GOZ-Höchstsatz?

Auch bei Tarifen, die über den Höchstsatz der GOZ leisten, gibt es Grenzen wie Summenstaffeln, Jahres-Höchstbeträge und die Pflicht zur medizinischen Notwendigkeit. In den ersten Versicherungsjahren kann die Gesamtleistung für Zahnersatz und Zahnbehandlung begrenzt sein, sodass trotz erweiterter GOZ-Erstattung im Extremfall ein Rest-Eigenanteil bleibt. Außerdem müssen hohe Steigerungsfaktoren zahnärztlich begründet und – bei Werten über 3,5 – in einer Honorarvereinbarung vorab mit Ihnen vereinbart werden. Prüfen Sie daher nicht nur den GOZ-Satz, sondern immer auch die kombinierten Begrenzungen im Tarif.

Kann ich meine bestehende Zahnzusatzversicherung wechseln, wenn sie nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz leistet?

Ein Wechsel von einem Tarif nur bis 3,5-fach GOZ in eine Zahnzusatzversicherung mit Erstattung über 3,5 GOZ ist grundsätzlich möglich, erfordert aber einen neuen Antrag mit Gesundheitsfragen. Dabei können Vorerkrankungen, laufende Behandlungen oder bereits geplante Implantate zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen, und bei einem neuen Vertrag starten Sie wieder mit Wartezeiten und Summenstaffeln. Besonders kritisch ist ein Wechsel mitten in einer größeren Behandlungsplanung, weil neue Versicherer dafür nicht mehr leisten. Sinnvoll ist daher eine individuelle Prüfung, ob Mehrleistung und höhere GOZ-Erstattung den Wechsel „trotz Neustart“ rechtfertigen.

Wie sicher ist die Leistungszusage über 3,5-fach GOZ – kann die Versicherung später kürzen?

Wenn die Bedingungen klar eine Erstattung über den GOZ-Höchstsatz vorsehen und die Behandlung medizinisch notwendig sowie korrekt vereinbart und abgerechnet wurde, ist die Leistungszusage recht zuverlässig.

Kürzungen drohen vor allem, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind, z. B. keine gültige Honorarvereinbarung vorliegt, der Steigerungsfaktor nicht begründet ist oder die Jahreshöchstbeträge überschritten werden. Wichtig ist, dass Diagnose, Behandlungsplan und Rechnung sauber dokumentiert sind, damit der Versicherer die medizinische Notwendigkeit nachvollziehen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie den Heil- und Kostenplan vorab prüfen lassen und so spätere Diskussionen deutlich reduzieren.

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