Zahnzusatzversicherung mit
vorhandenem Zahnersatz / Kronen

  •  Worauf sollte man achten, wenn man schon Zahnersatz hat?
  •  Zahnversicherung trotz vorhandener Kronen & Brücken?
  •  Viele gute Angebote sind auch mit Zahnersatz realisierbar
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 16.09.2025

Haben Sie schon einige ältere Inlays, Kronen oder Brücken im Mund? In diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung sicherlich sinnvoll, da auch der beste Zahnersatz irgendwann nach vielen Jahren erneuert werden muss. Und dann wird es teuer.

Wer bereits viel vorhandenen Zahnersatz hat, sollte darauf achten, eine möglichst leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn hohe Kosten sind in diesem Fall absehbar und eine gute Versicherung damit absolut sinnvoll. Das gilt vor allem, wenn der Zahnersatz bereits deutlich älter als 10 Jahre ist.

Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz & Kronen - Checkliste
  • Wer viele Kronen oder Brücken im Mund hat, weiß dass hohe Kosten auf ihn zukommen
  • Je älter der vorhandene Zahnersatz, desto eher ist mit einer Erneuerung zu rechnen
  • Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist umso wichtiger & sinnvoller
  • Achten Sie bei älterem Zahnersatz auf eine anfänglich starke Summenstaffel im Tarif

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherung mit vorhandenem Zahnersatz z.B. Kronen, Brücken

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Concordia zahn sorglos Allianz MeinZahnschutz 100 LKH ZU90+ UKV ZahnPRIVAT 90
Aktion
Kinder nicht solo - kein Beginn 1.12.

Kinder nicht mehr solo versicherbar

Die Concordia bietet den Tarif ZahnSorglos für Kinder nur noch an, wenn eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits mitversichert ist. 

Versicherungsbeginn 1.12. nicht mehr möglich

Leider lässt die Concordia derzeit keine Vertragsabschlüsse mit Versicherungsbeginn 1.12.25 zu. Das bedeutet, der Vorteil, die anfängliche Leistungsstaffel abzukürzen, funktioniert dieses Jahr bei der Concordia leider nicht mehr!

Als Versicherungsbeginn kann frühestens der 1.1.2026 gewählt werden.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

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Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr.

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.500 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

4.000 Euro Leistung ab Januar
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In diesem Fall endet ihr "1. Versicherungsjahr" schon am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen somit das 1. Versicherungsjahr ab und haben deshalb bereits ab Jahresbeginn bis maximal 4.000 € Leistung für das 2.-4. Kalenderjahr zur Verfügung.

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tarifname zahn sorglos MeinZahnschutz 100 ZU90+ ZahnPRIVAT 90
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-2021,50 €
21-3513,50 €
36-4521,00 €
46-5532,00 €
56-10046,43 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90 - 100% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90 - 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 90% max. 180€ pro Jahr 90% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 90% max. 180€ pro Jahr 90%
Füllungen 100% 100% 90 - 100% 90%
Wurzelbehandlung 100% 100% 90 - 100% 90%
PA-Behandlung 100% 100% 90 - 100% 90%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif LKH ZU90+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr4.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Wichtig bei vorhandenem Zahnersatz: die anfängliche Staffel / Leistungsbegrenzung

Besonders wichtig für Menschen mit vorhandenem Zahnersatz sind die anfänglichen Leistungsbegrenzungen. Wer schon einige Kronen oder Brücken hat und damit rechnet, dass diese irgendwann saniert werden müssen, kann oftmals nicht genau einschätzen, wann dies der Fall sein wird.

Sollten schon in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss Kronen oder anderer Zahnersatz erneuert werden müssen, sollte die Zahnzusatzversicherung dafür schon möglichst viel abdecken. Beim Abschluss sollte man daher darauf achten, eine Versicherung mit möglichst guter Summenstaffel zu wählen - optimalerweise findet man sogar eine Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung.

Die Summenstaffel (oder auch anfängliche Leistungsbegrenzung genannt) begrenzt die maximal möglichen Leistungen während der ersten Jahre nach Vertragsabschluss. Meist gelten diese Begrenzungen über einen Zeitraum von 3, 4 oder 5 Jahren.

Die Höhe der Beträge ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Manche Anbieter (z.B. ERGO oder der Münchener Verein) erstatten für Zahnersatz in den ersten Jahren nur sehr wenig und sind daher nicht geeignet für Menschen mit vielen Kronen oder Brücken.

Andere Anbieter hingegen, z.B. die Barmenia, R+V, UKV, Bayerische oder DFV haben auch in den ersten Jahren hohe Leistungen und sind daher wesentlich interessanter.

 

Annahmebedingungen - wie Versicherungen mit vorhandenem Zahnersatz umgehen

Wie Versicherungen mit vorhandenem Zahnersatz im Rahmen der Annahmerichtlinien umgehen, ist sehr unterschiedlich. Die meisten Anbieter fragen im Antrag für eine Zahnzusatzversicherung glücklicherweise gar nicht nach, ob man Zahnersatz hat oder wie viele Kronen, Brücken oder Implantate vorhanden sind.

Die meisten Anbieter beschränken sich auf die Abfrage fehlender Zähne oder laufenden Behandlungen. Einige fragen nach Parodontalerkrankungen oder nach dem Tragen einer Aufbissschiene. Nach vorhandenem Zahnersatz fragen eher wenige Versicherungen.

Wer viele Kronen oder Brücken hat, sollte sich vor Abschluss den Antrag genau anschauen. Sollte der Anbieter nach der Anzahl ersetzter Zähne fragen, wie das zum Beispiel die INTER, die Continentale, die Signal-Iduna oder die Württembergische tun, dann sollte man sich fachkundig beraten lassen, um nicht im Rahmen einer Antragstellung abgelehnt zu werden. Meist sind andere Angebote vorzuziehen, wo es entweder gar keine Gesundheitsfragen oder deutlich einfachere gibt.

Die Continentale oder die INTER beispielsweise fragen in ihrem Antrag sogar, wie viele der vorhandenen Kronen und Brücken älter als 10 Jahre sind. Da wird es dann für viele Menschen schon wirklich schwer eine solche Frage zu beantworten, wenn z.B. manche Kronen 11 Jahre alt sind und andere wiederum 9 - wer weiß das nach so langer Zeit schon genau.

Die Gefahr, hier die vorvertragliche Anzeigepflicht zu verletzen und falsche Angaben zu machen, ist sehr groß. Man sollte daher eher auf Anbieter ausweichen, die im Antrag nicht nach Zahnersatz fragen. Besonders interessant ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, wenn man schon viele Kronen oder Brücken hat.

Tipp: wenn Ihnen vom Zahnarzt bereits eine umfangreiche Sanierung der Zähne angeraten oder empfohlen worden ist, sollten Sie sich auch mit unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung Sofort befassen.

FAQ – Häufige Fragen zu fehlenden Zähnen

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn ich schon Kronen oder Brücken habe?

Ja, in den meisten Tarifen können Sie problemlos eine Zahnzusatzversicherung mit vorhandenem Zahnersatz abschließen, weil viele Versicherer gar nicht explizit nach bestehenden Kronen, Brücken oder Inlays fragen. Entscheidend ist, dass Sie Fragen zu fehlenden Zähnen, laufenden oder angeratenen Behandlungen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – vorhandener, intakter Zahnersatz gilt dann automatisch als mitversichert. Nur wenn ein Tarif ausnahmsweise konkret nach bestehendem Zahnersatz oder Prothesen fragt, kann der Versicherer Zuschläge erheben oder bestimmte Zähne ausschließen.

Muss ich alle vorhandenen Kronen, Brücken und Inlays bei Antragstellung angeben?

Sie müssen bei Antragstellung nur das angeben, wonach der Versicherer konkret fragt – und das sind in den meisten aktuellen Tarifen fehlende Zähne sowie laufende oder angeratene Behandlungen, nicht aber vorhandener, intakter Zahnersatz. Kronen, Brücken, Implantate oder Inlays, die stabil und ohne geplante Behandlung sind, gelten dann in der Praxis automatisch als mitversichert. Nur in wenigen Spezialtarifen wird bestehender Zahnersatz gesondert abgefragt; dann müssen Sie diese Angaben selbstverständlich korrekt machen, sonst drohen Leistungskürzungen.

Was ist der Unterschied zwischen „fehlenden Zähnen“ und „vorhandenem Zahnersatz“ bei der Zahnzusatzversicherung?

„Fehlende Zähne“ sind Zahnlücken ohne Versorgung, während vorhandener Zahnersatz Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen bezeichnet, die einen Zahn zumindest teilweise ersetzen. Viele Versicherer unterscheiden streng: Unversorgte Lücken können nur begrenzt oder gar nicht mitversichert werden, vorhandener Zahnersatz darf dagegen oft abgesichert werden – manchmal mit Zuschlag oder Leistungsausschluss für genau diesen Bereich.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, wenn ich schon viel Zahnersatz im Mund habe?

Gerade wenn Sie bereits viele Kronen, Brücken oder Inlays haben, lohnt sich eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung oft besonders, weil absehbar ist, dass dieser Zahnersatz irgendwann erneuert werden muss. Jeder Austausch einer Krone oder einer Brücke kann schnell mehrere hundert bis tausend Euro kosten, die ohne Absicherung weitgehend an Ihnen hängenbleiben. Eine gute Zahnzusatzversicherung mit vorhandenem Zahnersatz reduziert diese künftigen Eigenanteile deutlich, wenn rechtzeitig abgeschlossen wird und die Summenstaffel bereits „angelaufen“ ist. Ob sich der Beitrag für Sie individuell rechnet, hängt von Ihrer Zahnsituation, Ihrem Alter und der gewählten Leistungsstufe ab – hier hilft ein Vergleichsrechner oder eine persönliche Beratung.

Gibt es Einschränkungen oder Zuschläge, wenn ich bereits Kronen, Brücken oder Prothesen habe?

In den meisten aktuellen Tarifen gibt es keine speziellen Zuschläge oder Ausschlüsse nur wegen vorhandenen Kronen, Brücken oder Inlays, weil bestehender Zahnersatz in den Gesundheitsfragen gar nicht abgefragt wird und damit automatisch ganz normal mitversichert ist. Relevanter sind für die Versicherer vor allem fehlende Zähne sowie laufende oder bereits angeratene Behandlungen, denn hierfür gelten oft besondere Regeln oder Leistungsausschlüsse. Nur einzelne, eher spezielle Tarife fragen gezielt nach vorhandenem Zahnersatz und können dann abweichende Konditionen festlegen.

Gibt es Wartezeiten oder Summenstaffeln speziell bei Zahnzusatzversicherungen mit vorhandenem Zahnersatz?

Bei fast allen Tarifen gelten Summenstaffeln in den ersten vier bis fünf Jahren, unabhängig davon, ob schon Zahnersatz vorhanden ist – sie sind bei vielen Kronen aber besonders wichtig, weil schnell hohe Kosten anfallen können. Wartezeiten sind bei modernen Top-Tarifen teilweise abgeschafft, die Summenbegrenzungen für Zahnersatzleistungen bleiben aber als Schutz vor „Mitnahmeeffekten“ bestehen. Je älter Ihr vorhandener Zahnersatz ist, desto wichtiger ist eine anfänglich möglichst hohe Staffel, damit nötige Erneuerungen nicht am Limit scheitern

Kann ich mit vorhandenem Zahnersatz die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ein Wechsel ist mit vorhandenem Zahnersatz grundsätzlich möglich, aber Sie starten immer in die neuen Wartezeiten und Summenstaffeln des neuen Vertrages. Der neue Versicherer bewertet Ihren aktuellen Zahnstatus komplett neu. Wichtig ist, dass die Behandlung des Zahnersatzes abgeschlossen ist und keine andereitigen Behandlungen angeraten sind.

Was passiert, wenn kurz nach Vertragsabschluss eine alte Krone oder Brücke kaputtgeht?

Wenn kurz nach Vertragsabschluss eine alte Krone oder Brücke repariert oder ersetzt werden muss, kommt es darauf an, ob die Behandlung bei Antragstellung bereits absehbar oder geplant war und wie die Summenstaffel Ihres Tarifs aussieht. War zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Behandlung angeraten und die Schädigung tritt erst später auf, kann der Versicherer im Rahmen der Staffel und der tariflichen Erstattungssätze leisten. War die Krone dagegen schon vor Abschluss laut Zahnarzt „behandlungsbedürftig“ oder existierte ein Heil- und Kostenplan, wird diese konkrete Maßnahme meist nicht übernommen.

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