Zahnzusatzversicherung Wechsel

  •  Darauf sollten Sie beim Wechsel unbedingt achten
  •  Achtung, neue Gesundheitsprüfung & Wartezeiten
  •  Besondere Wechsel-Tarife mit verkürzter Summenstaffel
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 21.11.2025

Es gibt verschiedene Gründe, eine Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Einige Anbieter haben in den vergangenen Jahren ihre Beiträge mehrfach stark erhöht. Da überlegt man schon mal, den Anbieter zu wechseln um Geld zu sparen. Manch einer ist auch unzufrieden mit der Abwicklung im Schadenfall und sucht daher eine neue Zahnzusatzversicherung.

Doch Wechsel birgt auch Gefahren & Risiken. Bei Abschluss einer neuen Versicherung sind meist Gesundheitsfragen zu beantworten und oft gibt es neue Wartezeiten und Summenbegrenzungen. Der Wechsel einer Zahnversicherung ist daher nur sinnvoll, wenn man momentan einen guten Zahnzustand hat!

In unserem Ratgeber lesen Sie, wie Sie den Wechsel reibungslos über die Bühne bringen und Probleme vermeiden.

 

Was sollte ich beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung beachten?
  • Wechseln Sie nur dann, wenn der Zahnzustand sehr gut ist
  • Lassen Sie den Zustand der Zähne vom Zahnarzt mit einem Attest bescheinigen
  • Beantworten Sie Fragen zum Zahnzustand im Antrag des neuen Versicherers unbedingt vollständig & wahrheitsgemäß
  • Achten Sie auf anfängliche Wartezeiten & Summenstaffeln
  • Prüfen Sie Angebote mit verkürzter Leistungsstaffel für Wechsler (z.B. Barmenia oder Gothaer)

Wichtig: ein Wechsel ist nur sinnvoll bei gutem Zahnzustand

Zahnzusatzversicherung wechseln

Wägen Sie zunächst ab, ob sich der Wechsel der Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt. Nur wenn Ihre Zähne aktuell gut in Schuss sind, können Sie auch neue Wartezeiten oder Summenstaffeln in Kauf nehmen. Problematisch ist es insbesondere, wenn Ihr Gebiss momentan nicht in einem guten Zustand ist, denn eine "neue" Zahnzusatzversicherung leistet nur für Versicherungsfälle, die nach dem Wechsel eingetreten sind

Das bedeutet: Behandlungsbedarf, der bereits jetzt von Ihrem Zahnarzt festgestellt worden ist, lässt sich nicht mehr bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern. Sie sollten also zunächst alle Behandlungen durchführen lassen, die ihr Zahnarzt für notwendig erachtet.

Erst wenn Sie ein "saniertes" Gebiss haben und wieder alles in Ordnung ist, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Kündigen Sie die alte Zahnzusatzversicherung am besten erst, wenn Sie einen neuen Vertrag sicher haben. Tipps zum Thema Kündigung finden Sie hier: Zahnzusatzversicherung kündigen (inkl. pdf-Vorlage für die Kündigung der alten Versicherung).

Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob der neue Anbieter Sie überhaupt versichern möchte (Stichwort Gesundheitsprüfung). Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, lassen Sie sich gerne von uns kostenlos zum Thema Wechsel beraten. Sie erreichen uns per Mail oder telefonisch unter 08142 651 39 28. Wir können auch spezielle Tarife ohne Wartezeiten anbieten: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Top 4 - Zahnzusatzversicherung Spezialangebote für Wechsler

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Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D Muenchener Verein ZahnGesund 85+ Concordia zahn sorglos LKH ZU90+
Tarifname Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D ZahnGesund 85+ zahn sorglos ZU90+
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2017,50 €
21-3027,00 €
31-4040,30 €
41-5055,30 €
51-6070,30 €
61-10094,60 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-2021,50 €
21-3513,50 €
36-4521,00 €
46-5532,00 €
56-10046,43 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 85 - 90% 100% 90 - 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 85 - 90% 100% 90 - 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 180€ pro Jahr
Versiegelung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 180€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 90 - 100%
Wurzelbehandlung 100% 85% 100% 90 - 100%
PA-Behandlung 100% 85% 100% 90 - 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 50% nur bei Unfall 100% Keine Leistung
Begrenzungen Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Besonderheiten beim Wechsel Nur 2 Jahre Summenstaffel (statt 4 Jahre), wenn eine Vorversicherung mit Zahnersatz bestand
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif LKH ZU90+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr4.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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Zahnzusatzversicherung Wechsel - ohne Wartezeit und mit verkürzter Zahnstaffel

Jetzt informieren & kostenloses Wechsel-Angebot anfordern:

Möglichkeit 1: Barmenia MehrZahn

Hier ist der Wechsel zusammen mit dem Bonus sehr einfach möglich. Mit einer Vorversicherung aus den letzten 6 Monaten wird Ihre Staffel auf 2 Kalenderjahre gekürzt.

Infos zu den speziellen Wechsel-Tarifen finden Sie unter:

Barmenia Zahnzusatzversicherung

 

Möglichkeit 2: Münchener Verein ZahnGesund

Hier können Sie gegebenenfalls sogar die gesamte Staffel umgehen. Ihre Vorversicherung darf dafür nur maximal 10% weniger abdecken, als die neue Versicherung beim Münchener Verein, dafür wird Ihnen aber die vollständige Vorversicherungsdauer angerechnet.

Mehr Informationen gibts unter:

Münchener Verein Zahnzusatzversicherung

 

Möglichkeit 3: Concordia ZahnSorglos

Auch hier ist der Wechsel sehr einfach möglich. Es muss bei Ihnen nur innerhalb der letzten 12 Monate eine Vorversicherung bestanden haben. Dadruch verkürzt sich die Staffelung auf 2 Kalenderjahre.

Infos zum Wechsel-Tarif der Concordia finden Sie unter:

Concordia ZahnSorglos

 

Möglichkeit 4: LKH ZahnUpgrade

Bei der LKH können Sie schnell eine sehr Hohe Leistung erhalten. Denn wenn bei Ihnen zuvor eine Versicherung mit mind. 40% Abdeckung für Zahnersatz bestand, überspringen Sie das 1. Jahr und können direkt 4.000€ Leistung erhalten.

Weitere Infos zum Tarif finden Sie hier:

LKH ZahnUpgrade

 

Möglichkeit 5: Continentale CEZE

Die Continentale kann die Staffelung auch auf 2 Kalenderjahre verkürzen, hierfür ist eine Vorversicherung mit mind. 3 Jahren Laufzeit und 80% Abdeckung in den letzten 6 Monaten notwendig.

Mehr Informationen zum Tarif der Continentalen:

Continentale CEZE

 

Möglichkeit 6: Gothaer MediZ Duo & Smile

Hier muss zwischen den Tarifen MediZ Duo 80/90 und den MediZ Smile Tarifen 75/85 unterschieden werden.

MediZ Duo: Bestand eine Vorversicherung mit mind. 80% Leistungsumfang, stehen ab Beginn 3.000€ an Leistung zur Verfügung.

MediZ Smile: Bestand eine Vorversicherung mit max. 5% weniger Deckung (also 70% bzw. 80%), verkürzt sich die Staffelung auf 3 Kalenderjahre.

Mehr Infos zu allen Tarifen der Gothaer finden Sie hier:

Gothaer MediZ Duo & Smile

 

Möglichkeit 7: Stuttgarter Zahnzusatzversicherung

Auch bei der Stuttgarter kann die Staffel auf 2 Kalenderjahre verkürzt werden, wenn 6 Monate vorab eine Zusatzversicherung bestand.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Stuttgarter Zahnzusatzversicherungen

 

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Allgemeine Infos zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Viele Verbraucher schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, ohne sich vorher ausreichend zu informieren, sei es beim „netten" Versicherungsvertreter, bei dem man ohnehin schon alle anderen Versicherungen hat, sei es in der Hausbank oder einfach aufgrund von Werbeversprechen mancher Direktversicherer. 

Was die Zahnversicherung „taugt", merkt man dann meist erst hinterher, nämlich dann, wenn man die Versicherung braucht. Viele Kunden sind dann verständlicherweise enttäuscht, wenn die Zahnzusatzversicherung anstatt der erhofften 100%-Absicherung nur einen Bruchteil der geplanten Implantatversorgung trägt. 

Wenn auch Sie bereits in einem nicht optimalen Tarif versichert sind, dann sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken über einen Tarifwechsel machen. 

Der Verlust von Altersrückstellungen hält sich speziell beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung absolut in Grenzen, da die Rückstellungen, die hier gebildet werden, oftmals nur sehr gering sind. Manche Anbieter bilden z.B. auch überhaupt keine Altersrückstellungen. 

Einen Zahnzusatzversicherung-Wechsel sollten Sie allerdings nur dann in Betracht ziehen, wenn Ihre Zähne derzeit in Ordnung sind und keine Behandlungen anstehen. Wenn nämlich Ihr Zahnarzt bereits Behandlungsbedarf festgestellt hat, dann wäre es für eine Versicherung dieser „bereits eingetretenen Schäden" schon zu spät. 

Wenn das der Fall ist, dann sollten Sie die anstehenden Behandlungen zunächst durchführen lassen und die Schäden - im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten - mit dem bestehenden Versicherer regulieren, auch wenn dieser evtl. nur sehr wenig erstattet. Erst danach, wenn Ihre Zähne wieder „saniert" sind, macht ein Wechsel Sinn. Dann steht einem Neuabschluss bei einem besseren Anbieter nichts mehr im Wege. 

Bereits vorhandener Zahnersatz kann im Normalfall problemlos bei der neuen Zahnversicherung mit versichert werden, sofern dieser bei Abschluss noch voll intakt ist. Beim nächsten mal, wenn der Zahnarzt feststellt, dass z.B. eine Krone oder Brücke erneuert werden muss, wären Sie dann bereits versichert. 

Wir helfen Ihnen natürlich gerne beim Zahnzusatzersicherung wechseln. Teilen Sie uns dazu bitte im Kontaktformular mit, wo Sie bisher versichert waren und in welche Versicherung Sie wechseln möchten - oder rufen Sie an unter 08142 651 39 28.

FAQ – Zahnzusatzversicherung wechseln

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung einfach wechseln?

Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Üblich sind Laufzeiten von ein bis zwei Jahren sowie Kündigungsfristen von meist drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ab Vertragsbeginn läuft. Erst wenn die Kündigung der alten Police bestätigt und die neue Zahnzusatzversicherung angenommen ist, sollten Sie endgültig wechseln, damit kein Versicherungsschutz verloren geht.

Wann lohnt es sich, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln?

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn Ihr aktueller Tarif zu teuer geworden ist, nur wenig leistet oder veraltete Bedingungen hat. Häufig macht ein Wechsel Sinn, wenn neue Tarife deutlich höhere Erstattungen für Implantate, Inlays, Prophylaxe oder Kieferorthopädie bieten. Wichtige Voraussetzung ist aber, dass Ihr Zahnzustand gut ist und keine umfangreichen Behandlungen geplant oder angeraten sind. Lassen Sie im Zweifel Ihre aktuelle Police und mögliche Alternativen von einem Experten durchrechnen, statt nur auf einzelne Prozentangaben zu schauen.

Welche Risiken hat es, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln?

Beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung starten Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Zahnstaffel in der Regel neu, was ein wichtiges Risiko ist. Vor allem bereits bekannte oder angeratene Behandlungen sind bei einem neuen Vertrag meist ausgeschlossen und können nicht mehr abgesichert werden. Je älter Sie beim Wechsel sind und je mehr Vorschäden vorhanden sind, desto eher drohen Ablehnungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Deshalb ist ein Wechsel nur dann wirklich sinnvoll, wenn Ihr Gebiss weitgehend in Ordnung ist und der neue Tarif Ihnen langfristig sichtbare Vorteile bringt.

Was muss ich beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung konkret beachten?

Beim Wechsel sollten Sie zuerst prüfen, ob der neue Versicherer Sie mit Ihrem aktuellen Zahnzustand überhaupt aufnehmen würde. Klären Sie dann Laufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags, damit Sie fristgerecht kündigen können und sich keine Lücken im Versicherungsschutz ergeben. Achten Sie beim neuen Tarif genau auf Wartezeiten, Begrenzungen in der Zahnstaffel sowie die Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe.

Kann ich die Zahnzusatzversicherung wechseln, wenn bereits eine Behandlung geplant oder angeraten ist?

Wenn bereits eine größere Behandlung angeraten, geplant oder begonnen wurde, ist ein Wechsel fast immer problematisch. Neue Zahnzusatzversicherungen leisten in der Regel nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit schon vor Vertragsabschluss festgestellt wurde – diese Kosten bleiben beim Wechsel also bei Ihnen hängen. Spezialtarife mit „Sofortleistung“ übernehmen manchmal einen Teil der Kosten, sind aber meist teuer und klar begrenzt. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, erst alle angeratenen Behandlungen über den bestehenden Tarif abzuwickeln und erst danach über einen Wechsel nachzudenken.

Gibt es spezielle Wechseltarife, wenn ich meine Zahnzusatzversicherung wechseln möchte?

Ja, einige Gesellschaften bieten einen Bonus für Wechsler, oft mit verkürzter Leistungsstaffel beim Anbieterwechsel. Diese Tarife berücksichtigen, dass Sie bereits länger versichert sind, und locken daher mit schnelleren vollen Leistungen, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln. Trotzdem gelten auch hier meist Gesundheitsfragen und Ausschlüsse für bereits angeratene oder laufende Behandlungen. Prüfen Sie genau, ob der Wechseltarif die für Sie wichtigen Bereiche (z. B. Implantate, Inlays, Zahnreinigung) wirklich besser abdeckt als Ihr bisheriger Vertrag.

Was ist besser: Anbieterwechsel oder nur den Tarif bei meiner bisherigen Versicherung ändern?

Ein Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft ist oft einfacher, weil meist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Ihre bisherige Versicherungszeit für Wartezeiten oder Zahnstaffeln angerechnet werden kann. Dafür sind die Auswahlmöglichkeiten begrenzt, und manchmal gibt es bei anderen Anbietern deutlich modernere Leistungen oder günstigere Beiträge.

Ein echter Anbieterwechsel bei der Zahnzusatzversicherung eröffnet Ihnen die gesamte Marktbreite, bringt aber neue Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Begrenzungen mit sich. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Ihrem Zahnzustand, Ihrem bisherigen Beitrag und den verfügbaren Alternativen ab.

Wie wirkt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung auf Wartezeiten und Zahnstaffel aus?

Beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung starten Wartezeiten und Leistungsstaffeln in der Regel von vorne, als hätten Sie noch nie eine Police gehabt. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren oft nur begrenzte Erstattungsbeträge zur Verfügung stehen, obwohl Sie zuvor schon lange Beiträge gezahlt haben. Einige Wechseltarife verkürzen diese Zahnstaffel, ersetzen aber nicht immer zu 100 % das Schutzniveau Ihres alten Vertrags. Sie sollten daher genau vergleichen, ab welchem Jahr Ihnen welche Summen im neuen Tarif zustehen und ob das zu Ihrem voraussichtlichen Behandlungsbedarf passt.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung wegen Beitragserhöhung kündigen und wechseln?

Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, haben Sie in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht und können die Zahnzusatzversicherung vorzeitig kündigen. Die Fristen und Voraussetzungen dafür finden Sie im Erhöhungsschreiben und in den Versicherungsbedingungen; meist müssen Sie innerhalb weniger Wochen reagieren. Ein Wechsel nur wegen eines moderaten Mehrbeitrags ist jedoch nicht immer sinnvoll, wenn Sie dafür neue Wartezeiten und Staffelungen in Kauf nehmen müssen. Rechnen Sie deshalb durch, ob die Ersparnis Ihres neuen Tarifs die Nachteile des Wechsels auf Sicht einiger Jahre wirklich aufwiegt.

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung auch für mein Kind wechseln?

Grundsätzlich können Sie auch die Zahnzusatzversicherung Ihres Kindes kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn die Mindestvertragsdauer erfüllt ist – in vielen Fällen ist das aber gerade bei Kindern eher nachteilig. Der große Vorteil eines frühen Abschlusses liegt darin, dass Leistungsbegrenzungen und KFO-Staffeln auslaufen, bevor Ihr Kind tatsächlich eine Zahnspange braucht. Bei einem Wechsel starten diese Begrenzungen wieder neu, sodass die hohen KFO-Kosten dann oft nur unzureichend gedeckt sind.

Hat Ihr Kind bereits eine Zahnspange oder ist eine Behandlung absehbar, übernimmt ein neuer Vertrag diese Kosten ohnehin nicht. Ein Wechsel kann daher – wenn überhaupt – eher nach Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung sinnvoll sein, um zukünftigen Zahnersatz besser abzusichern.

Sollte ich eine ältere Zahnzusatzversicherung trotz niedriger Leistungen behalten oder lieber wechseln?

Eine ältere Zahnzusatzversicherung mit bescheidenen Leistungen kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie Vorerkrankungen (z.B. Parodontose) oder viele fehlende Zähne haben und ein neuer Anbieter Sie kaum noch aufnehmen würde. In solchen Fällen kann es besser sein, den bestehenden – wenn auch schwächeren – Schutz zu halten und eventuell durch Eigenvorsorge (z. B. Rücklagen) zu ergänzen.

Haben Sie dagegen einen sehr guten Zahnzustand und Ihr alter Tarif zahlt nur wenig, lohnt sich ein Wechsel auf einen modernen Tarif mit höherer Erstattung fast immer. Sinnvoll ist es, Altvertrag und mögliche neue Zahnzusatzversicherung einmal gegenüberzustellen und dabei nicht nur die Beiträge, sondern vor allem den realen Leistungsumfang zu vergleichen.

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