Zahnzusatzversicherung Wechsel

  • Darauf sollten Sie beim Wechsel unbedingt achten
  • Achtung, neue Gesundheitsprüfung & Wartezeiten
  • Besondere Wechsel-Tarife mit verkürzter Summenstaffel
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Es gibt verschiedene Gründe, eine Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Einige Anbieter haben in den vergangenen Jahren ihre Beiträge mehrfach stark erhöht. Da überlegt man schon mal, den Anbieter zu wechseln um Geld zu sparen. Manch einer ist auch unzufrieden mit der Abwicklung im Schadenfall und sucht daher eine neue Zahnzusatzversicherung.

Doch Wechsel birgt auch Gefahren & Risiken. Bei Abschluss einer neuen Versicherung sind meist Gesundheitsfragen zu beantworten und oft gibt es neue Wartezeiten und Summenbegrenzungen. Der Wechsel einer Zahnversicherung ist daher nur sinnvoll, wenn man momentan einen guten Zahnzustand hat!

In unserem Ratgeber lesen Sie, wie Sie den Wechsel reibungslos über die Bühne bringen und Probleme vermeiden.

Was sollte ich beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung beachten?

  1. Wechseln Sie nur dann, wenn der Zahnzustand sehr gut ist
  2. Lassen Sie den Zustand der Zähne vom Zahnarzt mit einem Attest bescheinigen
  3. Beantworten Sie Fragen zum Zahnzustand im Antrag des neuen Versicherers unbedingt vollständig & wahrheitsgemäß
  4. Achten Sie auf anfängliche Wartezeiten & Summenstaffeln
  5. Prüfen Sie Angebote mit verkürzter Leistungsstaffel für Wechsler (z.B. Barmenia oder Gothaer)

Wichtig: ein Wechsel ist nur sinnvoll bei gutem Zahnzustand

Zahnzusatzversicherung wechseln

Wägen Sie zunächst ab, ob sich der Wechsel der Zahnzusatzversicherung für Sie lohnt. Nur wenn Ihre Zähne aktuell gut in Schuss sind, können Sie auch neue Wartezeiten oder Summenstaffeln in Kauf nehmen. Problematisch ist es insbesondere, wenn Ihr Gebiss momentan nicht in einem guten Zustand ist, denn eine "neue" Zahnzusatzversicherung leistet nur für Versicherungsfälle, die nach dem Wechsel eingetreten sind

Das bedeutet: Behandlungsbedarf, der bereits jetzt von Ihrem Zahnarzt festgestellt worden ist, lässt sich nicht mehr bei einer anderen Versicherungsgesellschaft absichern. Sie sollten also zunächst alle Behandlungen durchführen lassen, die ihr Zahnarzt für notwendig erachtet.

Erst wenn Sie ein "saniertes" Gebiss haben und wieder alles in Ordnung ist, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Kündigen Sie die alte Zahnzusatzversicherung am besten erst, wenn Sie einen neuen Vertrag sicher haben. Tipps zum Thema Kündigung finden Sie hier: Zahnzusatzversicherung kündigen (inkl. pdf-Vorlage für die Kündigung der alten Versicherung).

Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob der neue Anbieter Sie überhaupt versichern möchte (Stichwort Gesundheitsprüfung). Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, lassen Sie sich gerne von uns kostenlos zum Thema Wechsel beraten. Sie erreichen uns per Mail oder telefonisch unter 08142 651 39 28. Wir können auch spezielle Tarife ohne Wartezeiten anbieten: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

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Zahnzusatzversicherung Wechsel - ohne Wartezeit und mit verkürzter Zahnstaffel

Unser Tipp

Minimieren Sie das Risiko beim Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung - prüfen Sie unsere speziellen Wechsel-Tarife des Münchener Verein, der Gothaer und der Barmenia.

In diesen Tarifen gilt keine anfängliche Wartezeit und die Summenstaffel wird aufgrund einer Vorversicherung verkürzt

Jetzt informieren & kostenloses Wechsel-Angebot anfordern:

Möglichkeit 1: Barmenia MehrZahn

Eine weitere gute Möglichkeit für den Wechsel bietet die Barmenia. In den Tarifen MehrZahn100 / 90 / 80 verkürzt die Barmenia die anfängliche Zahnstaffel von 4 auf 2 Jahre, wenn in den 6 Monaten vor Vertragsabschluss eine anderweitige Versicherung für Zahnersatz bestand.

Die Höhe der Leistungen in dieser Versicherung ist unerheblich, auch darf die "alte" Versicherung noch zeitweise fortgeführt werden oder schon gekündigt worden sein. Infos zu den speziellen Wechsel-Tarifen finden Sie unter:

Barmenia Zahnzusatzversicherung

 

Möglichkeit 2: Münchener Verein ZahnGesund

Ganz neu ist das Angebot des Münchener Verein - der Münchener Verein bietet 3 Tarife mit 100%, 90% und 80% Zahnersatzleistung an, in denen die Vorversicherungszeit der alten Versicherung komplett übernommen werden kann.

Wer bereits 4 Kalenderjahre oder länger einen Vertrag bei einer anderen Versicherung hat, kann damit ohne anfängliche Leistungsbegrenzung zum Münchener Verein wechseln!

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Vorversicherung ungefähr gleichwertig mit der gewählten Tarifstufe ist. Wer den Tarif ZahnGesund100 beim Münchener Verein abschließen möchte, müsste zum Beispiel einen Tarif mit mindestens 90% Zahnersatzleistung nachweisen. Im Tarif 85+ sind es mindestens 80% bzw. im Tarif 75+ mindestens 70% Zahnersatz-Erstattung im alten Tarif.

Abschluss beim Münchener Verein muss "nahtlos" erfolgen, d.h. zum Kündigungstermin der "alten" Versicherung. Mehr Infos gibts unter:

Münchener Verein Zahnzusatzversicherung

 

Möglichkeit 3: Gothaer MediZ Duo

Eine gute Möglichkeit bietet die Gothaer mit dem Tarif MediZ Duo. Die Gothaer verzichtet in diesem Tarif auf eine anfängliche Wartezeit und verkürzt die anfängliche Zahnstaffel von 3 Jahren auf nur 2 Jahre, wenn eine hochwertige Vorversicherung (Zahnersatz-Leistung mindestens 80%) nachgewiesen wird.

Man startet dann bei der Gothaer direkt ins zweite Versicherungsjahr mit 2.000 Euro (bzw. 3.000 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres). Infos zum Wechsel-Tarif der Gothaer finden Sie unter:

Gothaer MediZ Duo

 

 

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Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Muenchener Verein ZahnGesund 85+ Gothaer MediZ Duo Barmenia Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge
Tarifname Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge ZahnGesund 85+ MediZ Duo Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Angebot anfordern » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2016,30 €
21-3018,50 €
31-4031,50 €
41-5042,70 €
51-6059,40 €
61-10070,40 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
AlterBeitrag
0-156,50 €
16-207,50 €
21-3018,40 €
31-4025,90 €
41-5031,30 €
51-6042,00 €
61-6550,00 €
66-10052,50 €
AlterBeitrag
0-2015,70 €
21-3013,60 €
31-4019,60 €
41-5024,90 €
51-6032,90 €
61-10038,20 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 85 - 90% 90% 80%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 85% 90% 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% max. 150€ pro Jahr 100%
Versiegelung 100% 100% max. 2x 85€ pro Jahr 100% 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 85% 70% 100%
PA-Behandlung 100% 85% 70% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% nur bei Unfall 50% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall 100% nur bei Unfall
Begrenzungen Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € je Versicherungsfall Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Leistung Keine Leistung Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Besonderheiten beim Wechsel nur 2 Jahre Summenstaffel (statt 4 Jahre), wenn eine Vorversicherung mit Zahnersatz bestand Anrechnung der Versicherungszeit bei Vorversicherung mit mind. 80% Zahnersatzleistung nur 2 Jahre Summenstaffel (statt 3) wenn Vorversicherung gleichwertige Leistungen hatte nur 2 Jahre Summenstaffel (statt 4 Jahre), wenn eine Vorversicherung mit Zahnersatz bestand
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 85+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Duo sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
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Allgemeine Infos zum Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Viele Verbraucher schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, ohne sich vorher ausreichend zu informieren, sei es beim „netten" Versicherungsvertreter, bei dem man ohnehin schon alle anderen Versicherungen hat, sei es in der Hausbank oder einfach aufgrund von Werbeversprechen mancher Direktversicherer. 

Was die Zahnversicherung „taugt", merkt man dann meist erst hinterher, nämlich dann, wenn man die Versicherung braucht. Viele Kunden sind dann verständlicherweise enttäuscht, wenn die Zahnzusatzversicherung anstatt der erhofften 100%-Absicherung nur einen Bruchteil der geplanten Implantatversorgung trägt. 

Wenn auch Sie bereits in einem nicht optimalen Tarif versichert sind, dann sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken über einen Tarifwechsel machen. 

Der Verlust von Altersrückstellungen hält sich speziell beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung absolut in Grenzen, da die Rückstellungen, die hier gebildet werden, oftmals nur sehr gering sind. Manche Anbieter bilden z.B. auch überhaupt keine Altersrückstellungen. 

Einen Zahnzusatzversicherung-Wechsel sollten Sie allerdings nur dann in Betracht ziehen, wenn Ihre Zähne derzeit in Ordnung sind und keine Behandlungen anstehen. Wenn nämlich Ihr Zahnarzt bereits Behandlungsbedarf festgestellt hat, dann wäre es für eine Versicherung dieser „bereits eingetretenen Schäden" schon zu spät. 

Wenn das der Fall ist, dann sollten Sie die anstehenden Behandlungen zunächst durchführen lassen und die Schäden - im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten - mit dem bestehenden Versicherer regulieren, auch wenn dieser evtl. nur sehr wenig erstattet. Erst danach, wenn Ihre Zähne wieder „saniert" sind, macht ein Wechsel Sinn. Dann steht einem Neuabschluss bei einem besseren Anbieter nichts mehr im Wege. 

Bereits vorhandener Zahnersatz kann im Normalfall problemlos bei der neuen Zahnversicherung mit versichert werden, sofern dieser bei Abschluss noch voll intakt ist. Beim nächsten mal, wenn der Zahnarzt feststellt, dass z.B. eine Krone oder Brücke erneuert werden muss, wären Sie dann bereits versichert. 

Wir helfen Ihnen natürlich gerne beim Zahnzusatzersicherung wechseln. Teilen Sie uns dazu bitte im Kontaktformular mit, wo Sie bisher versichert waren und in welche Versicherung Sie wechseln möchten - oder rufen Sie an unter 08142 651 39 28.

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