Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung

  •  Was ist eine Wurzelbehandlung?
  •  leistet die gesetzliche Kasse für Wurzelbehandlungen?
  •  kann man wurzelbehandelte Zähne versichern?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 12.09.2025

Es gibt sicherlich angenehmeres als eine Wurzelbehandlung. Doch was sein muss, muss sein - entzündet sich die Zahnwurzel, muss der Zahnarzt den Zahn öffnen, die Wurzelkanäle säubern, auffüllen und den Zahn wieder verschließen.

Gut, wenn man dann zumindest eine Zusatzversicherung hat, die auch für Wurzelbehandlungen leistet. Denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur in bestimmten Fällen für eine Wurzelbehandlung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Oftmals rechnen Zahnärzte auch zusätzlich zur Kassenleistung weitere Extras privat ab (z.B. Laser oder OP-Mikroskop).

Die Kosten einer privaten Wurzelbehandlung sollte man nicht unterschätzen, sie können schnell im 4stelligen Bereich liegen, gerade wenn es um komplizierte Revisionsbehandlungen geht.

 

Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlung - Checkliste
  • Welche Leistung für Wurzelbehandlung? 80, 90 oder 100%?
  • Wurzelbehandlung mit und ohne GKV-Leistung versichert?
  • Laser und OP-Mikroskop laut Bedingungen versichert?

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Wurzelbehandlung - was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Wer denkt, dass eine Wurzelbehandlung immer Kassenleistung ist, der liegt leider falsch. Die Kosten einer Wurzelbehandlung werden nur übernommen, wenn ein Zahn im Sinne bestimmter Richtlinien als "erhaltungswürdig"eingestuft wird.

Eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren (bleibenden Zähnen) kann nur in folgenden Fällen von der GKV übernommen werden:

  • wenn der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
  • wenn eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • wenn der Erhalt eines bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, dann besteht die Kassenleistung in der Extraktion des erkrankten Zahnes. Wenn Sie dennoch einen Erhaltungsversuch wünschen, dann müssen Sie die Wurzelbehandlung voll privat bezahlen. Eine privat berechnete Wurzelbehandlung kann je nach Aufwand bis zu ca. 1.500 Euro kosten.

Aber selbst dann, wenn eine Wurzelbehandlung noch im Rahmen der kassenärztlichen Leistungen abgerechnet werden kann, können u.U. zusätzliche Kosten entstehen. Man darf nie vergessen, dass die gesetzliche Krankenversicherung immer auf Basis folgender drei Grundsätze leistet:

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

Moderne Zahnmedizin bietet allerdings oftmals wesentlich mehr als die gesetzlichen Leistungen (z.B. Laser, OP-Mikroskop), aber das kostet natürlich dann extra. Für eine hochwertigere Wurzelbehandlung bezahlen Sie oftmals auch noch einige hundert Euro extra, obwohl die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Wurzelbehandlung übernimmt.

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Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-51,00 €
6-152,00 €
16-257,90 €
26-3515,90 €
36-4018,90 €
41-5019,90 €
51-5525,90 €
56-6029,90 €
61-10037,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 75 - 80%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 6
Inlays 100% 100% 100% 75 - 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 75€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% 100% max. 2x 75€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 75%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 75%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Wurzelbehandlung - was leistet eine Zahnzusatzversicherung?

Viele Tarife bieten heutzutage Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und erstatten unter diesem Punkt auch Wurzelbehandlungen. Die Formulierung in den Vertragsbedingungen ist dabei meist etwas unterschiedlich. Manche Anbieter sprechen in den Bedingungen von "konservierender" Behandlung, manche von Wurzelbehandlung oder Wurzelkanalbehandlung.

Wichtig ist allerdings, ob eine Zahnzusatzversicherung beide "möglichen" Leistungszenarios einer Wurzelbehandlung abdeckt:

  1. Fall1: Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung (reine Privatleistung) - Kosten bis ca. 1.500 €
  2. Fall 2: Wurzelbeahndlung mit Kassenleistung (private Mehrkosten) - Kosten bis ca. 500 €

Im Fall 1 leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht für die Wurzelbehandlung. Das ist häufig der Fall, wenn es um eine Wurzelrevision geht (also eine Wurzelbehandlung an einem Zahn, der schon einmal wurzelbehandelt wurde) oder wenn ein Zahn am Ende der Zahnreihe (endständiger Backenzahn) behandelt werden muss.

Im Fall 2 wird ein Zahn im Sinne der GKV-Richtlinien zwar als "erhaltungswürdig" eingestuft und die gesetzliche Kasse trägt die Kosten einer Wurzelbehandlung. Doch leistet die GKV nur für die unbedingt notwendigen Behandlungsschritte. Für Privatleistungen / Mehrkosten wie z.B. die elektrometische Längenbestimmung der Wurzelkanäle, die Kanaldesinfektion mittels Laser oder die Anwendung eines OP-Mikroskops kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf.

Achtung

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die nur für Fall 1 leisten und solche, die nur für Fall 2 leisten - beides ist nicht optimal. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass beide Fälle abgedeckt sind.

Empfehlenswerte Tarife mit guten Leistungen für Wurzelbehandlungen bieten zum Beispiel die ERGO Zahnzusatzversicherung oder die Allianz Mein Zahnschutz.

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung & Wurzelbehandlung

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlung überhaupt?

Eine Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlungen lohnt sich, weil sie genau die Kosten abfängt, die die gesetzliche Krankenkasse bei einer Wurzelkanalbehandlung nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Gerade moderne Methoden wie maschinelle Aufbereitung, OP-Mikroskop, Laserdesinfektion oder spezielle Füllmaterialien werden häufig komplett privat abgerechnet und können schnell vierstellige Beträge erreichen.

Mit einer guten Zahnzusatzversicherung für Wurzelkanalbehandlungen sinkt Ihr Eigenanteil deutlich oder entfällt ganz – je nach Tarif. Besonders sinnvoll ist das, wenn Backenzähne gerettet werden sollen, die die GKV ohne diese Mehrleistungen oft eher ziehen würde.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung – und wo setzt die Zahnzusatzversicherung an?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als „erhaltungswürdig“ gilt und nur in der einfachen Kassenvariante ohne teure Zusatzleistungen. Zusätzliche Maßnahmen wie elektrometrische Längenbestimmung, aufwendige Desinfektionsverfahren oder der Einsatz eines OP-Mikroskops müssen Sie meist komplett selbst zahlen.

Eine Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlung übernimmt diese Mehrkosten je nach Tarif zu 70–100 % und reduziert Ihren Eigenanteil damit massiv. Wichtig ist, dass der gewählte Tarif den Bereich „Zahnbehandlung / Wurzelkanalbehandlung“ ausdrücklich und nicht nur Zahnersatz absichert.

Deckt jede Zahnzusatzversicherung Wurzelbehandlungen ab oder brauche ich spezielle Tarife?

Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt Wurzelbehandlungen automatisch; entscheidend ist, wie der Leistungsbereich „Zahnbehandlung“ im Tarif definiert ist. Sie sollten gezielt nach Tarifen suchen, die Wurzel- und Parodontosebehandlungen als eigenen Leistungsbaustein mit einem klaren Erstattungssatz (z. B. 80–100 %) nennen.

Reine „Zahnersatz-Tarife“, die nur Kronen, Brücken oder Implantate bezuschussen, helfen Ihnen bei der eigentlichen Wurzelkanalbehandlung nicht. In unseren Tarifvergleichen können Sie gezielt nach Versicherungen filtern, die Wurzelbehandlungen umfassend abdecken.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung auch Wurzelbehandlungen, wenn die Krankenkasse gar nichts zahlt?

Viele leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen übernehmen Wurzelbehandlungen auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse keinen Cent zahlt, etwa weil der Zahn nach GKV-Richtlinien nicht als erhaltungswürdig gilt. In solchen Fällen kann die Versicherung bis zu 100 % der erstattungsfähigen Privatrechnung tragen, je nach vereinbartem Tarif und den üblichen GOZ-Begrenzungen.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelrevisionen und Wurzelspitzenresektionen?

Viele Tarife, die Zahnbehandlungen inklusive Wurzelkanalbehandlungen abdecken, leisten auch bei Wurzelrevisionen oder ergänzenden chirurgischen Eingriffen wie der Wurzelspitzenresektion. Ob und in welcher Höhe diese Maßnahmen mitversichert sind, steht im Kleingedruckten häufig unter „Wiederholungsbehandlungen“ oder „chirurgische Zahnbehandlungen“.

Wichtig ist, dass der Tarif nicht nur einmalige Erstbehandlungen, sondern generell endodontische Leistungen und deren Wiederholung abdeckt. Wenn Sie bereits wurzelbehandelte Zähne haben, ist ein genauer Blick auf diesen Punkt besonders sinnvoll.

Sind bereits geplante oder laufende Wurzelbehandlungen über eine Zahnzusatzversicherung mitversicherbar?

Bereits geplante, angeratene oder laufende Wurzelbehandlungen sind in normalen Zahnzusatzversicherungen nicht mitversichert. Klassische Tarife leisten nur für Behandlungen, deren Notwendigkeit erst nach Versicherungsbeginn festgestellt wird.

Es gibt allerdings Soforttarife oder Zusatzbausteine, die auch laufende Behandlungen wie Wurzelkanalbehandlungen mit absichern – meist mit zeitlich begrenztem Sofortschutz und festen Höchstgrenzen. Diese Lösungen sind deutlich teurer, können sich aber ggf. lohnen, wenn eine kostspielige Behandlung unmittelbar bevorsteht.

Worauf sollte ich beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen für Wurzelbehandlungen besonders achten?

Beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen für Wurzelbehandlung sollten Sie vor allem den Erstattungssatz für Zahnbehandlung, mögliche GOZ-Begrenzungen, Wartezeiten und Leistungsstaffeln prüfen. Wichtig ist außerdem, ob der Tarif auch leistet, wenn die Krankenkasse nicht mitzahlt oder die Behandlung komplett privat abgerechnet wird.

Ein weiterer Punkt sind begleitende Leistungen wie Füllungen, Parodontosebehandlungen und Prophylaxe, die oft mit Wurzelbehandlungen zusammenhängen. Nutzen Sie am besten einen unabhängigen Vergleichsrechner oder lassen Sie sich beraten, um die Tarife sauber nebeneinanderzustellen.

Werden bereits wurzelbehandelte Zähne in der Zahnzusatzversicherung mitversichert?

Bereits wurzelbehandelte Zähne können bei vielen Zahnzusatzversicherungen ganz normal mitversichert werden, laufende oder bereits konkret angeratene Wurzelbehandlungen sind jedoch in der Regel vom Schutz ausgeschlossen. Meist sichern Versicherer wurzelbehandelte Zähne vollständig mit ab, einige arbeiten jedoch mit Zahnausschlüssen oder begrenzen Leistungen für spätere Revisionen oder Zahnersatz an diesen Zähnen. Ein genauer Blick in die Annahmerichtlinien – idealerweise mit unabhängiger Beratung – hilft, solche Einschränkungen vor dem Abschluss zu erkennen und zu vermeiden.

Wie läuft die Kostenerstattung einer Wurzelbehandlung über die Zahnzusatzversicherung praktisch ab?

In der Praxis reichen Sie die Rechnung der Wurzelbehandlung nach Abschluss und Durchführung der Behandlung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein – je nach Anbieter digital, per App oder klassisch per Post. Wenn die Krankenkasse beteiligt ist, benötigen Sie meist auch die GKV-Abrechnung oder den Heil- und Kostenplan mit Vermerk der Kassenleistung. Die Versicherung prüft dann, ob die Behandlung nach Versicherungsbeginn begonnen wurde, ob sie in den versicherten Leistungsbereich fällt und ob noch freie Beträge innerhalb der Leistungsstaffel vorhanden sind. Bei Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne beim Einreichen der Unterlagen und bei Rückfragen des Versicherers.

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