Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen

  •  Was versteht man unter Zahnbehandlung?
  •  z.B. Füllungen, Wurzel- & Parodontosebehandlung
  •  Das zahlt doch meine gesetzliche Kasse - oder nicht?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 10.09.2025

Sie suchen eine Zahnzusatzversicherung, die nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für Zahnbehandlungen leistet? Was versteht man darunter eigentlich? Zahlt das nicht eigentlich die gesetzliche Krankenkasse? Hier finden Sie weitergehende Informationen.

Ein eigener Zahn ist jedem Zahnersatz vorzuziehen - gute Zahnärzte arbeiten nach dem Motto "Zahnerhalt vor Zahnersatz". Das bedeutet, bevor Zähne gezogen werden, sollten zunächst alle Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin ausgeschöpft werden, um einen Zahn zu retten.

Unter dem Begriff Zahnbehandlung versteht man insofern alle zahnerhaltenden Maßnahmen, z.B. Füllungstherapien, Wurzelkanalbehandlungen oder die Behandlung parodontaler Erkrankungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten zwar durchaus für Zahnbehandlungen - doch das teilweise nur eingeschränkt und nach bestimmten Richtlinien.

Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung
Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlung - wichtige Leistungen
  • Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung)
  • Füllungstherapie (hochwertige Mehrschichtfüllungen)
  • Wurzelkanalbehandlung und Parodontosebehandlung

Zahnzusatzversicherung - für spezielle Zahnbehandlungen

Es gibt unterschiedliche Arten von Zahnbehandlungen. Unter diesem Oberbegriff fasst man sowohl prophylaktische Leistungen wie auch konservierende Behandlungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung) als auch Parodontalbehandlung zusammen. Wenn Sie sich für eine Absicherung mit speziellen Leistungen interessieren, finden Sie hier weitergehende Informationen:

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Zahnbehandlung

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Concordia zahn sorglos UKV ZahnPRIVAT 100 Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100
Aktion
Kinder nicht solo - kein Beginn 1.12.

Kinder nicht mehr solo versicherbar

Die Concordia bietet den Tarif ZahnSorglos für Kinder nur noch an, wenn eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits mitversichert ist. 

Versicherungsbeginn 1.12. nicht mehr möglich

Leider lässt die Concordia derzeit keine Vertragsabschlüsse mit Versicherungsbeginn 1.12.25 zu. Das bedeutet, der Vorteil, die anfängliche Leistungsstaffel abzukürzen, funktioniert dieses Jahr bei der Concordia leider nicht mehr!

Als Versicherungsbeginn kann frühestens der 1.1.2026 gewählt werden.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel
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Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel bei der UKV um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

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Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel beim Münchener Verein um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns eine Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

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In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

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Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr.

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.500 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tarifname zahn sorglos ZahnPRIVAT 100 ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Was versteht man unter Zahnbehandlung (inkl. Beispielen)?

Der Begriff "Zahnbehandlung" sagt vielen Menschen im Zusammenhang mit einer Zahnzusatzversicherung zunächst nicht all zu viel. Die meisten denken, dass die „normale“ Zahnbehandlung von der gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen wird und man dafür nicht unbedingt Leistungen einer privaten Zahnzusatzversicherung benötigt. Das ist allerdings nur zum Teil richtig!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar in den meisten Fällen eine „Standardbehandlung“, allerdings gibt es einerseits Sonderfälle, wo das nicht zutrifft und zum anderen gibt es auch oftmals "bessere" Behandlungsmethoden, die jedoch (zusätzlich zur Kassenabrechnung) privat zu bezahlen sind.

In solchen Fällen kann es sich durchaus auszahlen, wenn man rechtzeitig eine gute Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat - vorausgesetzt diese beinhaltet auch derartige Zusatzkosten für Zahnbehandlung.

Nachfolgend zwei Beispiele, wo sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung rechnen kann:

1. Loch im Zahn - Zahn benötigt eine Füllung

Wer ein Loch im Zahn hat, der benötigt nach dem Ausbohren des Zahnes eine Füllung, damit der empfindliche Zahn geschützt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen auch heute noch - allen Negativ-Studien zum Trotz - Amalgamfüllungen erstatten, da dies die günstigste Versorgungsmöglichkeit darstellt.

Wer Vorbehalte gegenüber Amalgam hat oder wem eine Amalgamfüllung einfach nicht „schön“ genug ist, der lässt sich i.d.R. eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff einsetzen, muss jedoch die Differenzkosten selbst tragen. Je nach Größe des Zahndefekts können hier Kosten in Höhe von rund 100 bis 150 Euro entstehen. Diese werden mittlerweile von einigen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt.

2. Wurzelbehandlung

Mithilfe einer Wurzelbehandlung kann ein Zahn mit entzündeter Wurzel evtl. behandelt werden. Dabei werden die Zahnwurzelkanäle geöffnet, gereinigt und anschließend wieder verschlossen.

Die GKV erstattet diese Prozedur grundsätzlich schon, allerdings nur dann, wenn es sich aus Sicht der GKV um einen „erhaltungswürdigen“ Zahn handelt. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleiben kann oder wenn vorhandener intakter Zahnersatz erhalten bleiben kann.

Allerdings bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur eine recht einfache und günstige Behandlungsmethode, bei der der Zahnarzt nur relativ ungenau arbeiten kann und somit die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung nicht optimal ist.

Mit modernen Zusatzbehandlungen (z.B. elektrometische Längenbestimmung von Wurzelkanälen, Laser, OP-Mikroskop o.Ä.) kann die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Wurzelbehandlung stark verbessert werden. Solche Leistungen sind allerdings Privatleistung und werden von manchen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt (siehe Tabelle oben - Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung).

Es gibt allerdings auch Fälle, wo die GKV aus wirtschaftlichen Gründen die Übernahme der Kosten einer Wurzelbehandlung vollständig ablehnt, z.B. wenn ein Zahn schon in der Vergangenheit mehrfach wurzelbehandelt wurde. Der Zahn ist damit dann aus Sicht der GKV bereits instabil und es „lohnt“ sich dann aus Sicht der gesetzlichen Kassen nicht mehr, den Zahn nochmals zu behandeln.

Wenn Sie den Zahn dennoch nicht ziehen lassen und einen weiteren Rettungsversuch (sogenannte Wurzelrevision) unternehmen möchten, müssen Sie diesen voll privat bezahlen und das kann mitunter sehr teuer werden (eine private Wurzelbehandlung kann bis zu ca. 1500 Euro kosten!). Auch hier gibt es mittlerweile einige Anbieter für Zahnzusatzversicherung, die derartige Zahnbehandlungskosten übernehmen.

Anhand dieser Beispiele ist hoffentlich klar geworden, dass Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnerhalt bei einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sind.

Wer trotz der Erläuterungen keinen Wert auf diese Leistungen legt, der kann natürlich auch eine reine Zahnersatzversicherung ohne Zusatzleistungen abschließen. Gute Tarife mit Leistungen für Zahnbehandlung sind beispielsweise der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 oder die Allianz Zahnzusatzversicherung. Aber auch die neuen Tarife der Barmenia Zahnzusatzversicherung sind hier hervorzuheben.

Welche Zahnzusatzversicherungen bieten die besten Leistungen für Zahnbehandlung?

Wer bislang weniger mit Zahnersatz zu tun hatte und eher gute Zähne hat, der legt bei der Auswahl der passenden Zahnzusatzversicherung i.d.R. vermehrt Wert auf gute Leistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlungen.

Unter Zahnbehandlung versteht man z.B. hochwertige Mehrschichtfüllungen (die häufig als Alternative zu Amalgam zum Einsatz kommen), aber auch Wurzelbehandlungen oder Parodontosebehandlung / Parodontitisbehandlung (abgekürzt PA-Behandlung).

Unsere nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die besten Tarife und deren Leistungen für Zahnbehandlungen.

Hier eine Übersicht:

Zahnzusatz-versicherung Kunststoff-
füllungen

Wurzelbehandlung
mit GKV-Leistung

Wurzelbehandlung
ohne GKV

PA-Behandlung
mit GKV-Leistung

PA-Behandlung
ohne GKV

Württembergische V1-V3

100% 100% 100% 100% 100%

DKV KombiMed Zahn 100

100% 100% 100%
Hallesche Giga.Dent / Mega.Dent 100%

100%

100% 100%

UKV ZahnPrivat 100

100%

100%

100%

100%

100%

Münchener Verein Zahn Gesund 100

100% 100% 100% 100% 100%

Astra Zahn Sieger

100% 100% 100% 100% 100%

Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D

100% 100% 100% 100% 100%

Allianz Mein Zahnschutz

100% 100% 100% 100% 100%
AXA Dent Premium 100% 100% 100% 100% 100%

Die Bayerische ZAHN Prestige Plus

100% 100% 100% 100% 100%
R+V Z1U + ZV 100% 100% 100%
DFV Zahnschutz Exklusiv 100% 100% 100% 100% 100%

ERGO Direkt DS75+DS90+DS100+DVB+DVE

100% 100% 100% 100% 100%
Universa Dent Privat 80-90% 80-90% 60-70% 80-90% 60-70%
Hanse Merkur EZ + EZT + EZP 100% 100%
ARAG Z90 Bonus 90% 90% 90%

Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen

Was zählt bei einer Zahnzusatzversicherung eigentlich genau als „Zahnbehandlung“?

Als Zahnbehandlung gelten alle zahnerhaltenden Maßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitistherapie, professionelle Zahnreinigung und oft auch Aufbissschienen. Die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen übernimmt dabei in guten Tarifen einen Großteil der Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht trägt. Dazu gehören z. B. höherwertige Kunststofffüllungen, Behandlung unter dem OP-Mikroskop, Lasertherapie oder intensive Parodontose-Behandlungen. Viele Tarife kombinieren die Leistungen für Zahnbehandlung außerdem mit Prophylaxe und Zahnersatz, damit Ihr Schutz möglichst lückenlos ist.

Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen überhaupt?

Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen lohnt sich, sobald Sie regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen oder absehbar Füllungen, Wurzel- oder Parodontitisbehandlungen brauchen. Schon wenige aufwendige Behandlungen können schnell mehrere Hundert Euro kosten, sodass sich der Beitrag der Zusatzversicherung oft innerhalb weniger Jahre rechnet. Besonders sinnvoll ist ein Abschluss, wenn Ihre Zähne noch halbwegs in Ordnung sind und viele Maßnahmen noch planbar sind. Wer heute in einen guten Tarif einsteigt, kann teure Zahnbehandlungen später deutlich entspannter angehen.

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnbehandlungen – und was die Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnbehandlungen nur Basisleistungen nach Kassenrichtlinie, alles darüber hinaus zahlen Sie selbst oder mit Zahnzusatzversicherung. Während die GKV z. B. einfache Füllungen oder Standard-Parodontitistherapie zahlt, sichern Tarife für Zahnbehandlung hochwertige Mehrschichtfüllungen, moderne Wurzelbehandlungen, Lasertherapie oder zusätzliche Prophylaxe-Bausteine ab. Je nach Tarif werden 70–100 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen, oft inklusive privat abgerechneter Zusatzleistungen. Wichtig ist, die Bedingungen genau zu prüfen: Manche Tarife leisten nur, wenn es auch eine GKV-Grundleistung gibt, andere auch ohne Kassenbeteiligung.

Welche Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen enthalten?

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen sollte hohe Erstattungssätze (80–100 %) für Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitis und Prophylaxe bieten. Dazu gehören z. B. professionelle Zahnreinigung, hochwertige Kunststofffüllungen, moderne Endodontie (z. B. OP-Mikroskop, elektrometrische Längenbestimmung) und erweiterte Parodontitistherapien. Viele sinnvolle Tarife übernehmen zusätzlich Narkoseleistungen, Laserbehandlungen oder Aufbissschienen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Optimal ist ein Kombitarif, der neben Zahnbehandlung auch Zahnersatz abdeckt, damit in der Zukunft auch Kronen, Brücken oder Implantate abgedeckt sind.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen im Durchschnitt?

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung starten oft bei rund 10–15 Euro im Monat und können je nach Alter und Leistungsumfang bis 30–40 Euro oder mehr steigen. Entscheidend sind dabei Ihr Eintrittsalter, der gewünschte Erstattungssatz (z. B. 70 %, 90 % oder 100 %) und ob zusätzlich Zahnersatz und Kieferorthopädie mitversichert sind. Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind anfangs meist günstiger, steigen aber mit dem Alter; Tarife mit Alterungsrückstellungen bleiben konstant. Am sinnvollsten ist es, mehrere Tarifvarianten im Vergleich zu sehen – dafür können Sie z. B. unseren Vergleichsrechner oder eine persönliche Beratung nutzen.

Gibt es spezielle Tarife nur für Zahnbehandlung oder sind Kombitarife besser?

Es gibt sowohl spezielle Tarife mit Schwerpunkt Zahnbehandlung und Prophylaxe als auch umfassende Kombitarife, die zusätzlich Zahnersatz und Kieferorthopädie abdecken. Reine Zahnarzt-Behandlungs-Tarife können spannend sein, wenn Sie aktuell vor allem Prophylaxe und Füllungen im Blick haben und Zahnersatz anderweitig geregelt ist. In der Praxis zahlt sich aber meist ein Kombitarif aus, weil auf eine umfangreiche Zahnbehandlung später oft doch eine Krone, Brücke oder ein Implantat folgt. Wenn Sie unsicher sind, ob ein schmaler oder breiter Tarif besser passt, hilft ein kurzer Abgleich Ihrer Zahnsituation mit einem unabhängigen Makler.

Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung auch professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe?

Viele Zahnzusatzversicherungen für Zahnbehandlungen übernehmen Prophylaxe-Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung ganz oder zum großen Teil. Das kann als prozentuale Erstattung (z. B. 100 % bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) oder als jährliches Prophylaxe-Budget geregelt sein. Zusätzlich gibt es einige Anbieter mit einer echten „PZR-Flatrate“, bei denen Sie theoretisch unbegrenzt viele Zahnreinigungen im Jahr erstattet bekommen, solange sie medizinisch sinnvoll sind und innerhalb der Tarifgrenzen bleiben. Neben der PZR sind häufig auch Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen oder Beratung zur Mundhygiene mitversichert. Eine starke Prophylaxe-Absicherung hilft, teure Zahnschäden überhaupt zu vermeiden – das senkt langfristig auch Ihr Risiko für aufwendige Zahnbehandlungen.

Gibt es Wartezeiten und Höchstgrenzen bei einer Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlung?

Viele moderne Tarife verzichten inzwischen ganz auf Wartezeiten und arbeiten stattdessen vor allem mit Leistungsstaffeln, also anfänglichen Höchstbeträgen in den ersten Versicherungsjahren. Ältere oder einfachere Tarife kennen teilweise noch Wartezeiten von z. B. 3 bis 8 Monaten, bevor größere Zahnbehandlungen erstattet werden. Die Leistungsstaffeln begrenzen die Erstattung in den ersten 4 bis 5 Versicherungsjahren, erhöhen sich jedoch Jahr für Jahr erhöhen und helfen das Kostenrisiko des Versicherers steuern. Für Sie sind diese Grenzen gut planbar, wenn Sie die Staffel-Tabelle Ihres Anbieters bereits vor Abschluss kennen. Wenn Sie kurzfristig größere Zahnbehandlungen erwarten, sollten Sie gezielt nach Tarifen ohne Wartezeit, mit Sofortleistungen und ausreichend hohen Anfangsgrenzen fragen.

Wie läuft die Erstattung von Zahnbehandlungen in der Praxis ab?

Nach der Zahnbehandlung erhalten Sie entweder eine private Zahnarztrechnung oder eine gemischte Rechnung aus Kassen- und Privatanteil, die Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen. Je nach Tarif geht das per App, Online-Portal oder klassisch per Post, häufig reicht ein Foto oder Scan der Rechnung. Der Versicherer prüft dann, ob die Positionen und GOZ-Sätze den Bedingungen entsprechen, und überweist Ihnen den erstattungsfähigen Anteil direkt auf Ihr Konto. Wenn Sie unsicher sind, ob eine geplante Behandlung versichert ist, können Sie vorab einen Heil- und Kostenplan einreichen und die voraussichtliche Erstattung prüfen lassen – wir unterstützen Sie dabei gerne.

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