Beiträge |
Alter | Beitrag | 0-20 | 16,30 € | 21-30 | 21,25 € | 31-40 | 34,25 € | 41-50 | 45,45 € | 51-60 | 62,15 € | 61-100 | 73,15 € |
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Alter | Beitrag | 0-10 | 9,20 € | 11-20 | 24,80 € | 21-25 | 24,30 € | 26-30 | 31,80 € | 31-40 | 40,30 € | 41-50 | 51,50 € | 51-100 | 66,70 € |
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Alter | Beitrag | 0-20 | 17,47 € | 21-30 | 18,77 € | 31-40 | 29,88 € | 41-50 | 41,73 € | 51-60 | 56,93 € | 61-100 | 65,63 € |
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Alter | Beitrag | 0-19 | 12,82 € | 20-29 | 17,86 € | 30-39 | 25,78 € | 40-49 | 34,80 € | 50-59 | 46,14 € | 60-69 | 56,15 € | 70-79 | 57,83 € | 80-89 | 42,25 € | 90-100 | 21,59 € |
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Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.500€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 3.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 4.500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 6.000€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 150€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 300€ |
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 500€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 1.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 1.500€ |
Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 2.500€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.500€ | 2. Versicherungsjahr | 3.000€ | 3. Versicherungsjahr | 4.500€ |
Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Zahnersatz:Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.250€ | 2. Versicherungsjahr | 2.500€ | 3. Versicherungsjahr | 3.500€ |
Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 3. Versicherungsjahr | 3.000€ |
Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!Achtung:
Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.
Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.
Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€. |