Beiträge |
Alter | Beitrag | 0-20 | 16,30 € | 21-30 | 18,50 € | 31-40 | 31,50 € | 41-50 | 42,70 € | 51-60 | 59,40 € | 61-100 | 70,40 € |
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Alter | Beitrag | 0-20 | 8,20 € | 21-30 | 22,10 € | 31-40 | 31,60 € | 41-50 | 39,30 € | 51-100 | 48,70 € |
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Alter | Beitrag | 0-20 | 16,00 € | 21-30 | 16,10 € | 31-40 | 25,80 € | 41-50 | 34,10 € | 51-60 | 46,50 € | 61-100 | 54,70 € |
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Anfängliche Leistungsstaffel |
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Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.500€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 3.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 4.500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 6.000€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 150€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 300€ |
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
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Ja, die Leistungen im Tarif ERGO Premium - PPZ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 2.000€ |
Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
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Ja, die Leistungen im Tarif Württembergische V1 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 900€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 1.800€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 2.700€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 3.600€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
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Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.500€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 3.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 4.500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 6.000€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 150€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 300€ |
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |