Zahnzusatzversicherung Zahnspange – für Kinder & Erwachsene

  • Alle Zahnzusatzversicherung Zahnspange Tarife vergleichen
  • Kostenlos & Unverbindlich
  • In nur 2 Minuten zum Angebot

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Schiefe Zähne, ein auffälliger Überbiss oder ein Kreuzbiss – fast jeder hatte damit schon einmal zu tun oder kennt jemanden, der betroffen ist. Eine Zahnspange gehört heute fast schon zum Standardprogramm in der Jugendzeit.

Doch auch Erwachsene entscheiden sich immer häufiger für eine kieferorthopädische Behandlung – sei es aus funktionellen oder ästhetischen Gründen.

Ohne eine gute Zahnzusatzversicherung kann so eine Zahnspange schnell teuer werden. Doch was kostet so eine Zahnspange eigentlich? Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse - und wie sichert man sich gegen Zusatzkosten ab?

In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zur Zahnspange – egal ob für dein Kind oder dich selbst. Wir zeigen dir, wann und warum eine KFO-Behandlung sinnvoll ist, was sie kostet, was die GKV übernimmt und welche Zahnzusatzversicherung die richtige ist.

 

Das Wichtigste in Kürze

​  Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Kinder nur bei KIG 3–5 die einfache Regelversorgung – und gar nichts bei KIG 1–2

​  Erwachsene müssen eine Zahnspange fast immer privat finanzieren

​  Moderne, unsichtbare oder komfortablere Methoden (z. B. Aligner, Keramikbrackets, Retainer) sind immer privat zu zahlen

​  Eine kieferorthopädische Behandlung kostet je nach Fall zwischen 3.000 und 8.000 € – bei Erwachsenen manchmal sogar noch mehr

​  Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung kann im tariflichen Rahmen bis zu 100 % der Kosten übernehmen

​  Es gibt wenige Zahnzusatzversicherungen, die KFO-Leistungen für Erwachsene vorsehen

​  Der Vertrag muss unbedingt vor Diagnose oder Behandlungsplanung abgeschlossen werden

Welche Zahnzusatzversicherung ist die beste für Zahnspangen?

Die ideale Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie hängt stark davon ab, ob sie für ein Kind oder einen Erwachsenen abgeschlossen wird – und welche Leistungen dir besonders wichtig sind (z. B. 100 %-Erstattung, hohe Summenstaffel, auch Aligner-Lestung etc.).

Unsere Empfehlungen

  • Für Kinder: Sehr empfehlenswert sind die Tarife UKV Zahn Privat 100 und UKV Privat 90, außerdem die Allianz Mein Zahnschutz-Reihe, die Concordia Zahn Sorglos sowie der Münchener Verein ZahnGesund 100. Sie leisten auch bei KIG 1–2 und übernehmen viele wichtige Mehrkosten in KIG 3–5.

  • Für Erwachsene: Aktuell leisten nur wenige Tarife – etwa dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und vor Versicherungsabschluss noch nicht angeraten wurde. Die Concordia Zahn Sorglos eignet sich hierfür grundsätzlich, aber nur, wenn bei Vertragsabschluss noch keine Zahnfehlstellung vorliegt oder eine Zahnspange empfohlen wurde.

Achte immer auf folgende Punkte:

  • Leistung auch bei KIG 1–2 (für Kinder besonders wichtig)

  • Erstattung auch bei Erwachsenen, nicht nur bei Unfall

  • Deckung moderner Verfahren wie Aligner (Invisalign) oder Lingualtechnik

  • Klare Summenstaffelung und verständliche Bedingungen

Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei Kindern zur Zahnspange?

In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der kieferorthopädischen Behandlung – oder gar nichts, etwa bei leichteren Fehlstellungen (KIG 1–2). Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung (ZZV) ins Spiel.

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt:

  • 100 % der Kosten für KIG 1–2, bei denen die GKV gar nichts leistet

  • Mehrkosten in KIG 3–5, also z. B. für Keramikbrackets, Retainer oder Aligner

Gerade bei Kindern kann das schnell mehrere tausend Euro Ersparnis bedeuten. Wichtig ist, dass die Versicherung rechtzeitig vor Diagnose und Behandlungsbeginn abgeschlossen wird – sonst gilt der KFO-Fall als „bestehend“ und ist vom Schutz ausgeschlossen.

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen nur mit Zahnersatz

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Concordia zahn sorglos Muenchener Verein ZahnGesund 100 UKV ZahnPRIVAT 90 Allianz MeinZahnschutz 90
Aktion
Achtung: Kinder-Solo nur noch bis 30.6.
Noch 7 Tage

Wichtig!!! Ab dem 01.07.25 bietet die Concordia dieses Produkt für Kinder unter 15 Jahren nur noch an, sofern eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (z. B. Elternteil oder Geschwisterkind), die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits versichert ist.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel beim Münchener Verein um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns eine Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel bei der UKV um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel bei der Allianz um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 2.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlung zur Verfügung.

Tarifname zahn sorglos ZahnGesund 100 ZahnPRIVAT 90 MeinZahnschutz 90
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-1917,16 €
20-2916,94 €
30-3922,77 €
40-4934,46 €
50-5945,89 €
60-10066,91 €
AlterBeitrag
0-2013,15 €
21-3015,89 €
31-4023,58 €
41-5031,56 €
51-6041,89 €
61-10048,04 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90% 90%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPRIVAT 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »

Welche Zahnzusatzversicherungen sehen Leistungen für Zahnspangen auch bei Erwachsenen vor?

Kieferorthopädische Behandlungen sind längst kein reines „Kinder-Thema“ mehr. Immer mehr Erwachsene entscheiden sich heute für eine Zahnspange – sei es aus funktionellen Gründen wie Kiefergelenkbeschwerden, Zähneknirschen und Kauproblemen oder aus ästhetischem Wunsch nach einem harmonischen Lächeln.

Während fast jede Zahnzusatzversicherung KFO-Leistungen für Kinder anbietet, sind Tarife mit KFO-Erstattung für Erwachsene deutlich seltener. Doch es gibt Ausnahmen – und einige Tarife übernehmen auch bei Erwachsenen bis zu 100 % der anfallenden Mehrkosten.

 

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen nur mit Zahnersatz

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Concordia zahn sorglos Muenchener Verein ZahnGesund 100 ARAG Dent100 Die Bayerische Zahn Prestige Plus
Aktion
Achtung: Kinder-Solo nur noch bis 30.6.
Noch 7 Tage

Wichtig!!! Ab dem 01.07.25 bietet die Concordia dieses Produkt für Kinder unter 15 Jahren nur noch an, sofern eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (z. B. Elternteil oder Geschwisterkind), die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits versichert ist.

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Tipp: 1 Jahr kürzere Staffel

Kürzen Sie jetzt die Leistungsstaffel beim Münchener Verein um fast 1 Jahr ab, indem Sie bei uns eine Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein via SOFORT-ABSCHLUSS direkt online abschließen.

Und so funktionierts:

Klicken Sie auf den Button "SOFORT-ABSCHLUSS" und wählen Sie einen Versicherungsbeginn noch in diesem Jahr. 

In diesem Fall endet dann ihr "1. Versicherungsjahr" bereits am 31.12.2025 und am 1. Januar 2026 beginnt bereits das 2. Versicherungsjahr - Sie kürzen damit das 1. Versicherungsjahr ab und haben nächstes Jahr (2026) bereits maximal 3.000 € Leistung für Zahnersatz & Zahnbehandlungen zur Verfügung.

Tarifname zahn sorglos ZahnGesund 100 Dent100 Zahn Prestige Plus
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-1520,29 €
16-2022,25 €
21-4037,36 €
41-4553,44 €
46-5061,16 €
51-5569,13 €
56-6076,49 €
61-10084,76 €
AlterBeitrag
0-1522,00 €
16-2019,40 €
21-3032,20 €
31-4043,20 €
41-4554,60 €
46-5062,30 €
51-5572,90 €
56-6081,30 €
61-7590,80 €
66-7092,90 €
76-8088,20 €
81-8568,90 €
86-10050,20 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90 - 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€
1. - 5. Versicherungsjahr7.500€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Die Bayerische Zahn Prestige Plus sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »

Worauf du achten solltest

  • Die Behandlung darf noch nicht angeraten oder begonnen sein – das heißt: Es dürfen noch keine konkreten Angaben in der Befundakte vorhanden sein, etwa zur Diagnose, KIG-Stufe, einem Heil- und Kostenplan oder vorbereitenden Maßnahmen wie Röntgen oder Abdrücken

  • Prüfe, ob der Tarif nur bei Unfall oder auch bei medizinischer Indikation leistet

  • Achte auf Wartezeiten und Leistungsstaffeln in den ersten Jahren

💡 Unser Tipp: Tarife wie der Concordia Zahn Sorglos, ARAG Dent100 oder Münchener Verein ZahnGesund 100 gehören aktuell zu den leistungsstärksten Angeboten für Erwachsene.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Warum viele Zahnzusatzversicherungen keine Wartezeit, aber eine Summenstaffel enthalten

Viele Zahnzusatzversicherungen verzichten heute auf eine klassische Wartezeit (Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit) – das bedeutet: Du kannst theoretisch direkt nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen.

Allerdings greifen stattdessen sogenannte Summenstaffeln: In den ersten Jahren ist die Erstattungshöhe begrenzt, z. B. auf 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr usw. Die volle Leistung – etwa 3.000–8.000 € bei KFO-Tarifen – steht häufig erst ab dem 4. Jahr zur Verfügung.

🔎 Diese Staffelungen schützen den Versicherer vor hohen Sofortausgaben und sind bei fast allen Top-Tarifen Standard. Für dich als Versicherungsnehmer bedeutet das: Je früher du abschließt, desto besser.

👉 Unser Tipp

Schließe die Versicherung vor der Diagnose oder Empfehlung durch den Kieferorthopäden ab – dann greift nicht nur der volle Schutz, sondern auch die Staffel beginnt frühzeitig.

Welche Zusatzleistungen rund um Kieferorthopädie deckt eine Zahnzusatzversicherung ab?

Neben den reinen Spangenkosten übernehmen gute Zahnzusatzversicherungen auch ergänzende Leistungen, die im Rahmen einer KFO-Behandlung anfallen – aber nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Typische Beispiele für solche sinnvollen Zusatzleistungen:

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Besonders wichtig bei festen Zahnspangen (z. B. Brackets), um Karies, Entzündungen und Entkalkungen vorzubeugen

  • Bracketschutz / Bracketumfeldversiegelung: Schützt die Zahnschmelzflächen rund um die Brackets – eine prophylaktische Maßnahme, die in der GKV keine Rolle spielt

  • Füllungen oder Zahnerhalt bei begleitender Karies: Wird die KFO mit Zahnsanierungen kombiniert, zahlen viele ZZV auch hier anteilig mit

  • Zahnschmelzhärtung oder Fluoridierung: Wird häufig begleitend zur PZR empfohlen – ebenfalls keine GKV-Leistung

  • Schmerzausschaltung: z. B. Lokalanästhesie, Narkose, Hypnose oder Akupunktur bei besonders empfindlichen Patienten

➡️ Diese Leistungen sind vor allem bei Kindern mit Brackets oder bei langwierigen Behandlungen wichtig – und können durch eine gute Zahnzusatzversicherung zusätzlich mehrere hundert Euro Erstattung bringen.

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

So hilfreich eine Zahnzusatzversicherung auch ist – es gibt klare Fälle, in denen sie nicht leistet. Die häufigsten Ausschlussgründe:

  • Behandlung bereits angeraten oder begonnen: Sobald eine Diagnose (z. B. KIG-Stufe) dokumentiert oder ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, gilt der Fall als bekannt – und ist damit nicht mehr versicherbar.

  • Fehlende medizinische Notwendigkeit: Einige Tarife zahlen nur bei nachgewiesener Notwendigkeit – rein kosmetische Behandlungen (z. B. für ein schöneres Lächeln) können ausgeschlossen sein.

  • Unfallklausel bei Erwachsenen: Viele Tarife leisten bei Erwachsenen nur, wenn die KFO-Behandlung durch einen Unfall erforderlich wird. Achte daher auf Tarife, die auch bei „normalen“ medizinischen Gründen zahlen.

  • Verstoß gegen Meldepflichten: Wer bei Antragstellung bestehende oder angeratene Behandlungen verschweigt, riskiert im Ernstfall die Leistungsverweigerung.

👉 Unser Tipp

Schließe die Versicherung frühzeitig ab – am besten, bevor du oder dein Kind beim Kieferorthopäden vorstellig wirst.

Gibt es Ausnahmen bei bereits angeratener oder laufender Behandlung?

Ja, zumindest für Kinder bietet der sogenannte KFO-Sofortschutz der ERGO Direkt eine besondere Ausnahme.

Wir erhalten häufig Anfragen von Eltern, deren Kindern bereits eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde. In der Vergangenheit mussten wir diese Fälle meist ablehnen – denn die meisten Versicherer schließen Leistungen bei bereits bekannten, geplanten oder laufenden Behandlungen aus.

Der Tarif KFO-Sofort leistet auch dann, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan vorliegt oder die Behandlung sogar schon begonnen wurde.

Die Leistungen im Überblick:

  • 50 % bei KIG 3–5 (Mehrleistungen bei bestehender GKV-Leistung) – ohne Begrenzung

  • 50 % bei KIG 1–2, bei denen die GKV nichts zahlt – bis max. 250 € pro Jahr

  • 75 % ab dem 5. Versicherungsjahr, falls die Behandlung erst dann beginnt

👉 Wichtig zu wissen

Die Sofortleistung bezieht sich ausschließlich auf Kieferorthopädie und Prophylaxe. Für Zahnersatz oder Zahnbehandlung (z. B. Füllungen, Kronen) gelten die üblichen Einschränkungen bei laufenden oder angeratenen Maßnahmen.

Unsere Einschätzung: Für Eltern von Kindern unter 10 Jahren, bei denen bereits eine KFO-Behandlung angeraten wurde, kann sich der Tarif trotz der begrenzten Leistungshöhen lohnen – denn die Beiträge sind mit 12,70 €/Monat vergleichsweise niedrig. Bei älteren Kindern oder eher leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) fällt die Kosten-Nutzen-Rechnung hingegen oft negativ aus.

→ Weitere Details und eine genaue Einordnung findest du auf unserer Seite zum ERGO Kieferorthopädie Sofort

Wer braucht eine Zahnspange?

Nicht jede schiefe Zahnreihe oder Lücke im Gebiss erfordert automatisch eine Behandlung – doch bei vielen Menschen ist eine kieferorthopädische Korrektur medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig.

Bei Kindern und Jugendlichen geht es oft darum, das Kieferwachstum in die richtige Richtung zu lenken und spätere Zahnerkrankungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Behandlung kann verhindern, dass sich leichte Fehlstellungen verschärfen oder die bleibenden Zähne falsch durchbrechen.

Typische Gründe für eine Behandlung im Kindesalter:

  • Ausgeprägter Überbiss (Oberkieferzähne stehen weit vor)

  • Kreuzbiss (Zähne des Unterkiefers greifen vor die des Oberkiefers)

  • Engstand (Zähne haben zu wenig Platz und verschieben sich)

  • Offener Biss (die Frontzähne berühren sich beim Zubeißen nicht)

  • Frühzeitiger Zahnverlust durch Unfälle oder Karies

Doch auch Erwachsene entscheiden sich zunehmend für eine Zahnspange – nicht nur aus kosmetischen Gründen.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann auch helfen bei:

  • Spannungsschmerzen im Kiefergelenk

  • Knirschen (Bruxismus) und CMD-Beschwerden

  • Kau- oder Sprachproblemen durch Fehlstellungen

  • Zahnverschiebungen nach dem Verlust einzelner Zähne

  • Unzufriedenheit mit dem eigenen Lächeln

Wichtig ist dabei immer

Eine fachliche Einschätzung durch einen Kieferorthopäden zeigt, ob eine Behandlung tatsächlich notwendig, medizinisch sinnvoll oder rein ästhetisch motiviert ist.

Wie wird die Notwendigkeit einer Zahnspange festgestellt?

Ob eine Zahnspange medizinisch notwendig ist, wird nicht einfach „nach Gefühl“ entschieden. Maßgeblich ist in der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte KIG-System – die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“.

Seit 2002 werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Stufen (KIG 1 bis KIG 5) eingeteilt. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt – und wenn ja, in welchem Umfang.

Die Einteilung erfolgt durch den Kieferorthopäden anhand eines detaillierten Befundes. Dabei werden Bisslage, Zahnabstände und funktionelle Einschränkungen genau vermessen.

Hier ein Überblick:

KIG-Stufe

Beschreibung

Kassenleistung

KIG 1

Leichte, rein ästhetische Abweichungen

keine Leistung

KIG 2

Geringe Fehlstellungen, evtl. medizinisch sinnvoll

keine Leistung

KIG 3

Deutliche Fehlstellungen mit Behandlungsbedarf

ja, Basisversorgung

KIG 4

Ausgeprägte funktionelle Störungen

ja, Basisversorgung

KIG 5

Sehr schwere Fehlbildungen oder Nichtanlagen

ja, Basisversorgung

Die KIG-Einstufung richtet sich immer nach der jeweils schwersten diagnostizierten Fehlstellung. Liegen also mehrere Auffälligkeiten vor, zählt die mit der höchsten KIG-Stufe.

Wichtig zu wissen: KIG 1 und 2 werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt – auch wenn eine Behandlung aus zahnmedizinischer Sicht empfehlenswert wäre. In diesen Fällen ist eine Zahnzusatzversicherung besonders wertvoll.

Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten für eine Zahnspange können stark variieren – je nachdem, wie ausgeprägt die Fehlstellung ist, welche Spangenart verwendet wird und ob die Behandlung bei einem Kind oder einem Erwachsenen erfolgt. Auch der Anteil der Kosten, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, spielt eine große Rolle.

Durchschnittliche Behandlungsdauer und realistische Kosten bei Kindern

Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern dauert im Schnitt 18 bis 24 Monate, bei komplexen Fällen auch bis zu 36 Monate. Danach schließt sich eine Retentionsphase an (ca. 1 Jahr), in der das Ergebnis mithilfe von Retainern stabilisiert wird.

Bei Kindern mit KIG-Stufe 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse die sogenannte Regelversorgung. Trotzdem können Mehrkosten von mehreren hundert bis tausenden Euro entstehen – zum Beispiel für:

  • Keramikbrackets statt Metall

  • festsitzende Retainer

  • unsichtbare Spangen (Lingualtechnik)

  • moderne Diagnostikverfahren (3D-Scans oder Funktionsanalysen)

Beispielhafte Gesamtkosten (inkl. aller Wahlleistungen):

  • Metallbrackets (Standardversorgung): im Regelfall durch die GKV übernommen, aber ggf. mit 20 % Eigenanteil (erstattungsfähig nach Abschluss)

  • Keramikbrackets: +600–1.000 € je Kiefer – ästhetisch unauffälliger, aber nicht von der GKV gedeckt

  • Speed-Brackets: +800–1.200 € je Kiefer – selbstligierende High-Tech-Brackets mit kürzerer Behandlungsdauer; keine Kassenleistung

  • Lingualtechnik (innenliegend): +1.500–4.000 € Aufpreis

  • Aligner (z. B. Invisalign): 3.000–5.000 €

  • Retainer (festsitzend): 200–400 € je Kiefer

Durchschnittliche Behandlungsdauer und realistische Kosten bei Erwachsenen

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung beträgt in der Regel 18 bis 30 Monate, je nach Art der Fehlstellung, Therapieform und Tragedisziplin. Nach der aktiven Phase folgt meist eine Retentionszeit von 6–12 Monaten, um das Ergebnis zu stabilisieren.

Typische Gesamtkosten:

  • Feste Zahnspange (außen, Metallbrackets): 3.000–6.000 €

  • Keramikbrackets: Aufpreis von ca. 600–1.200 € möglich

  • Lingualtechnik (innenliegend): 6.000–9.000 €, in Ausnahmefällen bis 10.000 € (komplexe Premiumbehandlung)

  • Aligner (z. B. Invisalign): 3.000–6.500 € je nach Fallkomplexität

 

👉 Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt viele dieser Leistungen – auch dann, wenn die gesetzliche Kasse nichts bezahlt.

Wann und was zahlt die gesetzliche Krankenkasse zur Zahnspange?

Ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: dem Alter der versicherten Person und der Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung (KIG-Stufe).

Leistungen für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren)

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dabei grundsätzlich nur Behandlungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Das heißt: Nur das medizinisch Notwendige wird übernommen – nicht das, was vielleicht moderner, bequemer oder schöner ist.

Die GKV übernimmt eine kieferorthopädische Behandlung nur, wenn die Fehlstellung mit KIG 3, 4 oder 5 bewertet wurde – und auch dann nur im Rahmen der Regelversorgung. In diesen Fällen gilt die Behandlung als medizinisch notwendig.

Was zahlt die GKV?

  • Die sogenannte Regelversorgung, also eine medizinisch zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung (meist Metallbrackets)

  • 80 % der Behandlungskosten werden direkt übernommen

  • Die restlichen 20 % zahlen Eltern zunächst selbst – dieser Eigenanteil bleibt während der gesamten Behandlungsdauer bestehen und wird erst nach erfolgreichem Abschluss vollständig zurückerstattet

  • Bei mehreren Kindern reduziert sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 10 %

Was zahlt die GKV nicht?

  • Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2) – hier gibt es gar keine Leistung

  • Zusatzleistungen wie Keramikbrackets, unsichtbare Spangen, Retainer oder moderne Diagnostik – diese Kosten tragen Eltern selbst
Wichtig

Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen, sonst entfällt der Anspruch auf GKV-Leistung.

Leistungen für Erwachsene (ab 18 Jahren)

Für Erwachsene zahlt die GKV nur in absoluten Ausnahmefällen – konkret dann, wenn eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel bei:

  • Extremen Kieferfehlbildungen, die operativ korrigiert werden müssen

  • Angeborenen Fehlstellungen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)

  • Schweren funktionellen Beeinträchtigungen, die dokumentiert sind

In allen anderen Fällen – insbesondere bei rein ästhetisch oder funktionell motivierten Zahnkorrekturen – müssen Erwachsene die Kosten selbst tragen.

Fazit: Für Kinder übernimmt die GKV eine Grundversorgung bei behandlungsbedürftigen Fehlstellungen, Erwachsene gehen meist leer aus. Für alle darüber hinausgehenden Leistungen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Fazit – Zahnspange absichern lohnt sich

Ganz gleich ob bei Kindern oder Erwachsenen: Eine Zahnspange kann medizinisch notwendig, funktionell hilfreich oder ästhetisch wünschenswert sein – doch sie ist fast immer mit erheblichen Kosten verbunden. Während die gesetzliche Krankenkasse nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (ab KIG 3) eine Basisversorgung übernimmt, müssen viele sinnvolle oder gewünschte Leistungen privat bezahlt werden.

Eine passende Zahnzusatzversicherung kann dir hier schnell mehrere tausend Euro sparen – vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig vor der Diagnose oder Planung abgeschlossen. Vor allem bei Kindern lohnt sich der frühe Einstieg, da die Wahrscheinlichkeit für eine KFO-Behandlung hoch ist. Für Erwachsene gibt es zwar nur wenige geeignete Tarife, aber mit Angeboten wie dem Concordia Zahn Sorglos ist auch hier eine solide Absicherung möglich.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnspange und Zahnzusatzversicherung

Was kostet eine Zahnspange?

Je nach Art der Behandlung und Schwere der Fehlstellung kostet eine Zahnspange zwischen 2.500 € und 6.500 € bei Kindern (inkl. Mehrkosten) und 4.000 € bis über 8.000 € bei Erwachsenen. Die GKV übernimmt dabei nur die Regelversorgung ab KIG 3 – und auch nur bei Kindern.

Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten für eine Zahnspange?

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Kindern nur bei einer KIG-Einstufung ab Stufe 3 und auch dann nur die Regelversorgung. Alles darüber hinaus – z. B. ästhetisch ansprechende Brackets, Retainer oder Aligner – muss selbst bezahlt oder über eine Zahnzusatzversicherung abgesichert werden. Erwachsene gehen in den meisten Fällen leer aus (Leistung i. d. R. nur bei Kieferanomalien, die operiert werden müssen).

Was bedeutet „KIG“?

KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Es ist ein Bewertungssystem mit fünf Schweregraden (KIG 1 bis KIG 5), das bestimmt, ob eine KFO-Behandlung medizinisch notwendig ist – und ob die Krankenkasse zahlt.

Ist eine Zahnspange auch für Erwachsene sinnvoll?

Ja, in vielen Fällen. Auch im Erwachsenenalter lassen sich Fehlstellungen korrigieren – aus funktionellen, gesundheitlichen oder ästhetischen Gründen. Die Kosten müssen allerdings fast immer privat getragen werden.

Wann muss ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Bestenfalls zu einem Zeitpunkt, wo mit den Zähnen alles in Ordnung ist und keine Probleme vorliegen. In jedem Fall aber vor der Diagnose oder Empfehlung durch den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden. Ist die Zahnfehlstellung bereits diagnostiziert und eine Behandlung bereits angeraten, lehnt die Versicherung in der Regel jede Erstattung ab.

Gibt es bei Zahnzusatzversicherungen immer eine Wartezeit?

Nein. Viele moderne Zahnzusatzversicherungen verzichten bewusst auf eine klassische Wartezeit. Das bedeutet: Du kannst grundsätzlich direkt nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen, sofern noch keine Fehlstellung vorhanden ist und keine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder begonnen wurde. Gleichzeitig gelten in den ersten Jahren meist Summenbegrenzungen, die zu beachten sind.

Warum gibt es eine anfängliche Summenbegrenzung (Leistungsstaffel) in den ersten Jahren?

Statt Wartezeiten nutzen Versicherer sogenannte Summenstaffeln, um sich vor hohen Sofortleistungen zu schützen. In den ersten Jahren ist der Erstattungsbetrag limitiert – z. B. auf 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € im 2. Jahr usw. Erst nach mehreren Jahren steht der volle Leistungsumfang zur Verfügung.

Wie viel kann ich durch eine Zusatzversicherung sparen?

Je nach Tarif und Umfang der Behandlung können das mehrere tausend Euro sein – insbesondere bei hochwertigen Spangenarten (z. B. Aligner oder Lingualtechnik) oder bei Behandlungen ohne GKV-Leistung (KIG 1–2 oder Erwachsene).

Welche Zahnspangen-Versicherung ist am besten für Kinder?

Sehr leistungsstark sind unserer Experten-Meinung nach die Tarife UKV Premium 100 / 90, die Allianz Mein Zahnschutz-Reihe, der Münchener Verein ZahnGesund 100 und die Concordia Zahn Sorglos.

Copyright 2025 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr